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Truemmergesicht

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Alle erstellten Inhalte von Truemmergesicht

  1. Quote: Am 03.12.2005 um 13:42 Uhr hat Elmar geschrieben: sofern ich das richtig verstanden habe, ...ich denke nicht. :roll:
  2. Die person über mir... ...hat vor langer zeit in diesem thread gepostet 8-)
  3. LÖSCH DIESEN LINK............ BESSER IS DAS !!!!!!! :evil: Widerwärtig, ekelhaft, Grausam..... Das sollte man sich nicht antun... keine 10 Sekunden geguckt, sofort gelöscht. Irgendwann hörts auf. Sich auch noch die Mühe machen und Musik dahinter legen. Gruss Karsten [ Diese Nachricht wurde editiert von Truemmergesicht am 02.12.2005 um 02:27 Uhr ]
  4. Quote: Am 30.11.2005 um 19:10 Uhr hat SmartBine geschrieben: sehen uns am 17. was ist am 17. denn nu schon wieder??? [ Diese Nachricht wurde editiert von Truemmergesicht am 01.12.2005 um 18:39 Uhr ]
  5. :roll: :roll: :roll: :roll: ...sonst wünsche ich mir einen WKC-Schlachtgerät... :-D :-D :-D
  6. also ich häte gerne ein bild von dem blutendem knie...
  7. Hey Beamter, alles Gute Du altes Säckchen. Darf ich jetzt Papa zu Dir sagen? :lol: Lass Dich heut schon feiern und entspann Dich gut bis zum 10..... da wirste platt gemacht... :-D Gruss Karsten ----------------- Wenn Du Dich in die leuchtenden Augen einer Person verliebst, dann vergewissere Dich, ob es nicht die Sonne ist die durch den hohlen Schädel scheint. !
  8. Lieber Dieter, auch von mir alles erdenklich Gute zum Geburtstag. Lass dich verwöhnen und beschenken bis es kracht.(Aber bitte nicht im Kreuz) :-D Gruss Karsten
  9. nimm mal 4800 und hast du tom tom 5.1? manche alten geräte brauchen das..... hast du ne kabelmaus oder blauzahn? welcher PDA? gruss karsten
  10. ...alles Liebe auch vom Truemmerchen..... ...und gruss an deine frau ;-).... [ Diese Nachricht wurde editiert von Truemmergesicht am 28.11.2005 um 23:56 Uhr ]
  11. vielleicht ein invicta von ca. 1927? [ Diese Nachricht wurde editiert von Truemmergesicht am 28.11.2005 um 11:03 Uhr ]
  12. draussen ist es kalt... und ich liebe schwarze autos. :-D
  13. gestern war ich bei peter maffay.... es war sooooooo geil !!! selten so gute konzerte gesehen und gehört. volle 3 stunden gespielt und danach fanparty im onstage... mega...
  14. ...nochmal für alle... Es gibt keine Original Smart Schrift. Es existieren bei Smart nur die 5 Buchstaben. S M A R T..... mehr nicht.
  15. Na dann mal ein Herzliches Willkommen in diesen Thread geworfen... PI ist ja nicht sooo weit weg von mir. Gruss Karsten
  16. Keiner weiß sicher, ob die StVO das erlaubt. Bisher wird die Straßenverkehrsordnung in diesem Punkt sehr unterschiedlich ausgelegt, denn im § 12 StVO (Halten und Parken) ist diese Situation nicht geregelt. Obwohl es Kleinstfahrzeuge schon seit langem gibt — man denke nur an die BMW Isetta oder die früheren Winzlinge von FIAT. Es empfiehlt sich, die Argumentation der Pro- und Contra-Querparker genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei geht es immer um die Situation, dass keine besonderen Parkmarkierungen vorhanden sind, die das Schrägparken erlauben oder vorschreiben. Argumentation gegen das Querparken laut StVO: Aus § 2 StVO ergibt sich ein Rechtsfahrgebot, demnach ist auch (»in Fahrtrichtung«!) rechts zu parken, und daraus folgt, dass weder quer noch entgegen der Fahrtrichtung geparkt werden darf. Ein einzelnes Fahrzeug in einer freien Straße dürfte zum Parken schließlich auch nicht quer aufgestellt werden. Ein Verfechter dieser Argumentation ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren. Argumentation für das Querparken laut StVO: Laut § 12 StVO ist »platzsparend zu parken«. Durch die Veränderungen im Parkraum entstehen auch relativ kurze Lücken, die man nur dann Platz sparend ausnutzen kann, wenn man sich quer aufstellt. Da der Smart mit 2,5 m nicht länger ist als die in der StVO erlaubte Fahrzeugbreite, ergibt sich keine unnötige Behinderung oder Gefährdung. Es wäre sogar Verschwendung von Parkraum, sich in eine große Lücke zu stellen, wenn eine kleinere schon reicht. Ein Verfechter dieser Argumentation ist der Autor dieses Artikels ;-) Zusätzliche Fundstelle: StVÜb von 1968 Offenbar versuchte man bisher, nur die StVO zu interpretieren. Es gibt jedoch eine eindeutige Passage im Übereinkommen für den Straßenverkehr (das ist eine Art völkerrechtliche Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 1968, der sich sehr viele Länder dieser Welt, unter anderem auch Deutschland, angeschlossen haben; erstaunlich, was es so alles gibt!). Dort steht in Kapitel 2, Artikel 23: »Haltende oder parkende Fahrzeuge müssen, außer wo die örtlichen Verhältnisse etwas anderes erlauben, parallel zum Fahrbahnrand aufgestellt werden.« Es muss aber erwähnt werden, dass die Vorschriften des StVÜb nicht automatisch verbindliches Recht in jedem Mitgliedsland darstellen, sondern sie bilden den Ausgangspunkt für die Erstellung nationaler Vorschriften, quasi ein Leitmotiv. Solange die StVO keine klare Aussage trifft, sollte man sich jedoch — bis zu einer eindeutigen Regelung in Deutschland — an diesem Text orientieren. Also besser nicht quer parken. Die Chance, sich ein Knöllchen einzufangen, dürfte sonst sehr hoch sein.
  17. der link oben funzt wieder.... speichert es ab..... gruss karsten
  18. Es gibt keine original Schrift. Von Smart existieren nur die 5 Buchstaben SMART... Alles andere ist dazu gedacht.
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