hallo, gerne verzichte ich auf meine "eigene rechtsabteilung"! ich habe bestimmt was besseres zu tun, als meinem eigenen geld hinterherzulaufen. auch kenne ich durchaus den unterschied zwischen zivil- und strafrecht. ich kenne auch die tatbestandsmerkmale des betrugsparagrafen. warum ich hier "die kirche im dorf lassen" soll, weiss ich nicht. bis jetzt ist es auf jeden fall so, dass ich für mein geld keine ware bekommen habe. ich habe zunächst (wohl ganz friedlich) mehrfach versucht kontakt aufzunehmen, um die sache möglichst reibungslos und ohne viel firlefanz abzuwickeln. leider hat das nicht funktioniert! ich kann hier keinesfalls ein verschulden auf meiner seite sehen und werde nun mit den mir zustehenden rechtsmitteln versuchen wieder an mein geld zu kommen. jo aus ulm