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frankyro

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  1. du solltest deine fahrzeuge nicht montags kaufen und vor allem nicht nachts, wo man nichts sieht ;-)
  2. nimm nen Hartan Racer S, asst auch prima rein, oberteil muss nur ausgeklinkt werden und dann wars das. leider ist die babyschale, wie schon gesagt, eine absolute zumutung - um nicht zu sagen das allerletzte !
  3. mal ein vernünftiges richtig abgeschirmtes und laufrichtungsgebundenes chinchkabel hat bei mir seinerzeit wunder gewirkt ;-) mit dem remote hatte das nie was zu tun. Greetz Franky
  4. zwischen FK und in.Pro geht es nicht nur ums Aussehen, sondern um die Qualität... ich denke, da muss FK einiges verbessern lassen, bzw. den chinesischen Produzenten mal auf die Finger klopfen...
  5. ich empfehle §§ 434 BGB ff. , da steht alles drin... arglistige täuschung ist es auf keinen fall, denn dann müsstest du die arglist als auch die täuschung nachweisen ebenso das Vertreten müssen, und das wird sicher nichts werden. Also stürz dich auf 434 ff. und ich wetter der Hndler wird sich dir gegenüber etwas nettes einfallen lassen, z.B. einen kleinen Preisnachlass i.H.d. Wertes einer Servolenkung o.ä. Greetz franky
  6. böhse onkelz: lieber stehend sterben als knieend leben ;-) greetz franky
  7. wenn du einspruch einlegts beantrage gleichzeitig aussetzung der vollziehung, d.h. die steuern werden nicht beigetrieben... dann musst du den überschießenden teil über die 123 auch nicht zahlen...
  8. wobei ich mal nicht davon ausgehen würde, dass die anzeige an der tanke ungenau ist. die dinger sind geeicht und werden peinlich genau kontrolliert... greetz franky
  9. du musst auf jeden fall schriftlich gegen den bescheid einspruch einlegen. kann auch per fax erfolgen. auf keinen fall fernmündlich, da ein einspruch immer schriftlich oder zur niederschrift erfolgen muss. denke daran, dass die einspruchsfrist 1 monat beträgt ! der einspruch muss nicht gegen die zulassungsbehörde ergehen, da diese nicht die bescheiderlassende behörde ist... greetz franky
  10. 13.000 ?????? dann lasst aber die 4 Goldbarren im Kofferraum liegen ;-)
  11. @harni so ist das nicht ganz richtig. generell sind alle einfuhren EUSt- und Zollpflichtig und nicht generell nicht pflichtig. Die Ausnahme besteht eben dann für tats. Geschenksendungen, wobei ein Kauf gerade KEINE Geschenksendung darstellt, weil ein Kauf nunmal keine Schenkung ist. Deshalb wird darauf grundsätzlich EUSt und Zoll erhoben. Was anderes wäre es, wenn dir dein vater aus der schweiz zu weihnachten ne schweizer schoki schickt, denn das wäre wirklich ein geschenk. nur der kauf ist es nunmal nicht, da dieser immer eine leistung und eine gegenleistung beinhaltet... greetz franky
  12. indem das navi nicht funktioniert, weil das navi den freigeschalteten speedpulse dringend benötigt greetz franky
  13. frankyro

    Billig-Öl?

    @bonus ...wenn die überhaupt noch andere additive reinkippen. es gibt genügend anbieter die machen nicht mal das. warum auch, wenn selbst das billig öl schon qualitativ hochwertig ist...
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