Es darf auch in Deutschland mit Nebelscheinwerfer in Verbindung mit Begrenzungs- (Stand-)Licht (zur Vermeidung der Eigenblendung) gefahren werden, n u r bei ERHEBLICHER Sichtbehinderung durch NEBEL, SCHNEEFALL oder REGEN !!! Dabei darf der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm von der Fahrzeugaußenkante entfernt sein-(damit die Fahrzeugumrisse auch gut erkennbar bleiben). Ansonsten nur in Verbindung mit Abblendlicht. Alles andere ist peinliche Showmache und ordnungswidrig-(Knöllchen). Gruß Karlos [Diese Nachricht wurde von Karlos am 16. Oktober 2000 editiert.] [Diese Nachricht wurde von Karlos am 16. Oktober 2000 editiert.] [Diese Nachricht wurde von Karlos am 16. Oktober 2000 editiert.] [Diese Nachricht wurde von Karlos am 16. Oktober 2000 editiert.]