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Triking

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Alle erstellten Inhalte von Triking

  1. Keilrippriemen erneuern! Rolf PS: vorsicht beim Einschweißen der Ablassschraube. Die Wann ist dünn und wird rund um die Schweißnaht dann noch dünner und unter um ständen dann undicht!
  2. Ein Königreich ....... für eine große Brotschneidemaschine! :lol: Rolf
  3. .....der hat wirklich genug "kaputtgebangelt". Ich bin zwar nie ein BMW-Fan gewesen (außer Oldtimer und Mopeds), aber den Typ hatte die Automarke wirklich nicht verdient. Rolf
  4. Aber lass ihn erst das Thermostat wechseln, mit zwei Kisten Bier im Schlappen ..... :o Rolf :lol:
  5. Ja, vermutlich schlecht entlüftet. Einfach mal die Suchfunktion bemühen. Gruß, Rolf
  6. Oh jeh! Ihr wollt alle Eure kleinen Smarties verschrotten lassen? :o :o :o Hihihi! War doch nur ein Jux! :-D Rolf
  7. Als preiswerte Alternative kann ich Euch eine Brillenhalterung für die Sonnenblende zeigen. Für EUR 3,00 bis ca. EUR 5,00 kann man diese Halterung im Autozubehör kaufen. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen. Diese Halterung eignet sich aber nur für Brillen mit "zartem" Gestell. Das Modell "Bluesbrother" mit dicken Seitenbügeln läßt sich dort nicht einspannen. Der Vorteil ist halt die Einhandbedienung und das die anderen Freiflächen im Wagen nicht belegt werden. Gruß, Rolf PS: damit die Halterung plan aufliegt, habe ich ein wenig Gummimatte unterlegt. ----------------- [ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 01.02.2009 um 04:27 Uhr ]
  8. Nein, will Dir nicht zerhäxeln. :lol: Rolf
  9. Oder ein Bernddasbrotmesser1 :-D Rolf
  10. Och, ich kann nicht klagen. Ich habe schon so manches Schnäpchen geschossen. Manchmal waren es auch Sachen, die als leicht defekt angeboten wurden. Die habe ich dann selber ..... Rolf
  11. Der Schalter hat meines Wissens zwei Stufen. Nur eine davon ist für die Bremslichter zuständig. Die anders Stufe gibt Anlasser und Elektronic frei. Gruß, Rolf
  12. Seufz, wenn ich das Geld hätte, würde ich Dir als eingefleischter Guzzi-Fan das Maschinchen abnehmen. Schnief! Gruß, Rolf
  13. Whow! Dann aber bitte auch die Zelle mitlackieren. Eine schwarze Zelle läßt sich nicht so gut mit anderen Farben mischen. Eine silberne Zelle z.B. würde sich mit dem Porschfarbton nicht beißen. Also mach die Zelle gleich mit, es wird sich lohnen. Gruß, Rolf
  14. Habe vor zwei Tagen von einer Fußgängerbrücke auch einen Lkw-Lastzug beobachten können, der mit Eisplatten auf dem Sattelauflieger losfuhr. Ich konnte den Fahrer von der Brücke aus gerade noch warnen. Mehrere Eisplatten waren in der Kurve auf dem Werksgelände schon vor parkenden Autos gelandet. Rolf
  15. Heia Safarie! Bis zum Ziel brauchte ich mindestens drei frische Unterhosen! Aber wirklich tolle Aufnahmen, im Kopf schaltet und lenkt man schon mit! Gruß, Rolf
  16. Bei meinem letzten "Hexenschuss" hätte ich gerne ein solches Türchen gehabt. :lol: :lol: Rolf
  17. Triking

    SPON: CO2...

    :lol: :lol: :lol: geht mir auch so. Obwohl, wenn sich die steuerfreie Zeit dadurch verlängert, soll mir das Recht sein. Rolf
  18. Also ich würde das so sehen: Die jetzt noch vorhandenen Mängel sind sicher abstellbar. Einige davon wurden wohl bei der Motorinstandsetzung hinzugefügt. Bleibt nur zu hoffen, dass die Motorinstandsetzung sorgfältiger durchgeführt wurde. Für den letzten TÜV sind eigentlich nur zwei Mängel wichtig. Der gebrochene ABS-Ring und der Ölverlust. Gut, wenn der Ring gebrochen ist, muss das nicht sofort auffallen, erst wenn sich die Elektronic meldet, wird der Fehler zum Problem. (s. Suchfunktion ABS Ring gebrochen) Man muss einfach zwischen dem Kaufpreis und dem Ärger abwägen. Wenn der Wagen wieder vollkommen instandgesetzt ist und nicht zu hoch bezahlt wurde, dann sollte die Sache schon in Ordnung sein. Zumal ja noch eine ganze Zeit Gewährleistung vorhanden ist. Evtl. sollte man mal den Vorbesitzer fragen, aber der wird vermutlich wegen der drohnen Reparaturen den Wagen ...... :cry: Rolf
  19. Hallo, ich habe mal ein paar Bilder von dem Bremslichtschalterwechsel gemacht. Evtl. helfen die weiter: Bremslichtschalter Gruß, Rolf PS: Erläuterungen stehen unter den Bildern! [ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 24.01.2009 um 20:26 Uhr ]
  20. Vermutlich werden es aber eher EUR 6,50 werden. Berichte doch später mal darüber. Gruß, Rolf
  21. Ich stelle mich mal eben bloß. Seit gut 10 Jahre bearbeite ich selber Verwarn- und Bußgelder. Einige 10.000 sind dabei über meinen Tisch gegangen, ist aber für mich nur ein kleiner Teil meiner Arbeit. Wenn die jeweilige Stadtkasse den Bußgeldbescheid nach Mahnung und Vollstreckungsankündigung nicht vollstrecken kann (verzogen, zahlungsunfähig), ergeht eine Mitteilung an mich. Ich schlage dann die Forderung befristet nieder. Das heißt, ich lege die Sache bis ca. 2-4 Monate vor Verjährungeintritt an die Seite (elektronisch terminiert). Dann wird die Stadtkasse noch einmal aufgefordert, einen Vollstreckungsversuch zu unternehmen. Läuft dieser erfolglos, schlage ich die Sache anschließend komplett wegen Verjährung nieder. Die Stadt geht dann leer aus und die Konten werden wieder bereinigt. Geht die Vollstreckung durch, zahlt der Falschparker das Verwarngeld, die Bußgeldkosten, die Postzustellungkosten, die Mahngebühren und die Vollstreckungsgebühren einschließlich Wegegeld. Da kann aus einem EUR 5,00 "Knöllchen" locker EUR 55,00 werden. Aua!!! Das ist dann wirklich nicht lustig, aber unser Rechtssystem sieht halt eine Gleichbehandlung und Abwälzung der Gebühren vor. Warum soll ich den laufen lassen, der nicht zahlen will (bei dem, der nicht kann sieht das anders aus), während der Einsichtige seine Strafe anerkennt und bezahlt. Über Sinn und Unsinn von Verwarngelder kann man natürlich diskutieren, aber sie dienen zweifelsfrei der Sicherheit und auch der Leichtigkeit des fließenden Fahrzeugverkehrs. Ich bin sehr großzügig bei der Rücknahme, möchte aber auch nicht "beim Bock getan werden". Gerade bei Behindertenparkplätzen und in Feuerwehrzufahrten ..... :-x Es nutzt ja auch niemandem etwas, wenn Straßen und Einfahrten zugeparkt sind und ich nicht in der Stadt einkaufen kann, weil Langzeitparker die Plätze belegen. In dem o.a. Fall sieht es halt so aus, dass die entsprechende Behörde noch einmal "nachsieht", ob sie das Geld noch bekommen kann. Gruß, Rolf [ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 23.01.2009 um 15:26 Uhr ]
  22. :-? :-? :-? :-? :-? ...was will er damit sagen? Rolf
  23. Bei einem Betrag in Höhe von EUR 38,45 ist vorher definitiv ein Bußgeldbescheid erlassen worden. Der Betrag ist zu krumm für ein Verwarngeld. (Knöllchen EUR 15,00, Bußgeldkosten EUR 20,00 und Postzustellung EUR 3,45) Die Verfolgungsverjährung bis zum Erlass eines Bußgeldbescheides mag 3 Monate sein, die Vollstreckungsverjährung für erlassene Bußgeldbescheide liegt aber bei 3 Jahre. Es ist also ausschlaggebend, wann der Bußgeldbescheid in Deinen "Empfangsbereich" gekommen ist. Der Empfang wird durch PZU (Postzustellungsurkunde) nachgewiesen und gilt vor Gericht als gesicherte Zustellung. Also wenn Du selber nicht mehr weißt, wann der Bußgeldbescheid bei Dir angekommen ist, dann bitte bei der erlassenden Behörde anrufen und nachfragen. Die schauen dann in dem PZU-Rückläufer (gelb) nach, wann Dir der Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Von dem Tag an dann bitte drei Jahre weiterrechnen, dann verjährt die Vollstreckung. Vermutlich dürfte das in Deinem Fall in ein oder zwei Monaten sein und somit :cry: Gruß, Rolf
  24. Und das alles wegen einer Weiterlieferung von einem Paket ........ :roll: Rolf
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