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Triking

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Alle erstellten Inhalte von Triking

  1. Ohhhhhh! Noch gaaaanz viele Monopolyhotels habe und gleich bei eBay einsetze! Ich werde reiiiiiiiiiich! - oder zwangseingewiesen! :lol: Rolf
  2. Suuuuper! Das ist genau was für mich! Ich lasse nämlich auch mal Schilder aufstellen. Rolf
  3. Quote: Am 06.12.2006 um 09:29 Uhr hat ahli61 geschrieben: Wusste gar nicht, das der smart ein Schwulenauto ist :-D Und dann noch in tuntenrot :-P 8-) Ich wollt´s nicht sagen, aber gedacht habe ich es auch :lol: Rolf
  4. Ja, mit Sicherheit ein Werbeauto von der LVM-Versicherung! :lol: Rolf
  5. Hallo und willkommen im Forum! Ist ja lustig mit der Schranke. Vermutlich hat die Induktionsabtastung zu viel Kunstoff gesehen und deshalb nicht freigeschaltet. Das ist mir mal mit einem vollverkleidetem Motorrad an einer Tanke in der Schweiz passiert. Erst als der Tankwart eine Mülltonne :o daneben stellte, ging die Zapfsäule an :lol: Rolf
  6. Ja, ist justierbar! Wenn es nach dem SC geht, dann kaufst Du aber besser einen Neuen und läßt ihn für die nächsten drei Inspektionen gleich vor Ort. :-D Rolf Als Alternativvorschlag zur Tankanzeige: Peilstab vom Trabbi besorgen, Loch durch den Beifahrersitz bis in den Tank bohren und ...... :lol: :lol: :lol:
  7. Sehr gut, ich werde das genau so beherzigen! Rolf
  8. Nachvollziehbar! Aber ich bleibe dabei, es sind Opfergaben an den Schuhgott Al Bundy! Rolf
  9. Triking

    Dichtungssatz CR-Pumpe

    Viel Glück beim Einbau der Dichtungen. Und unbedingt auf Sauberkeit achten. Ein Staubkorn in der Pumpe kann die ganze Arbeit zunichte machen. Die Injektoren verzeihen keinen Schmutz. Gruß, Rolf
  10. Weiße Fahrzeuge haben wie viele helle Farben nur immer ein Problem. Man sieht alle Spaltmaße. Motorhaube, Tür- und Kotflügelkanten, Hecklappenabschluss usw. Selbst Befestigungsschrauben für Außenhaut sind sofort sichtbar. Mich stört das schon ein wenig. Dann kommt es natürlich immer auf den Weißton an. Ein leichter Cremeton sagt mir persönlich mehr zu. Gruß, Rolf
  11. Das liegt wohl daran, dass die "Wichtigen" ihre Leasingwagen unbeschädigt abgeben müssen. Da darf kein Loch im Innenraum sein, wo die Freisprecheinrichtung befestigt war. Aber wenn die Bübchen dann EUR 40,00 ablatzen müssen und ein weiteres Pünktle ich FL bekommen, dann werden sie laut! Rolf
  12. Quote: Am 05.12.2006 um 14:42 Uhr hat rsdesign geschrieben: ich denke bis 100 euronen ist mir meine schwester wert ----------------- Smart 42 Passion CDI BJ 2005 Adapterkabel vom "navigation&sound" jetzt mit 7" TFT Wenn Deine Schwester nett ist, nehme ich sie dafür! :lol: Wohin soll ich das Geld überweisen? Rolf PS: Scherz beiseite! Wie ist es mit einem Notausrüstungsset. Neuer Verbandkasten, Warnweste, Notfallhammer mit Gurtschneider, Feuerlöscher (meiner liegt in der Schublade unter dem Fahrersitz). Oder Schonbezügen für die Sitze, die kosten so um die 60 bis 90 EUR. Reifengutschein über EUR ....? - Für den Kauf von neuen Winterreifen. Inspektionsgutschein .... und und und.
  13. Gegen die Nutzung eines PDA als Navi dürfte nichts sprechen. Nur wenn ich es während der Fahrt programmiere kann die Rennleitung böse werden. Das würde ja auch heftig ablenken. Die Nutzung eines Funkgerätes (Handmicro) ist wohl wie die Nutzung eines Handys einzustufen. Da gibt es mit Sicherheit Probleme. Aber es ist ja wirklich so, wenn man den Hörer am Ohr hat und in ein Gespräch vertieft ist, dann kann man dem Straßenverkehr nicht mehr so aufmerksam folgen. Das kann sicher jeder nachvollziehen. Gruß, Rolf
  14. Hier nur mal als Info: OLG Karlsruhe: Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten Palm-Organizer dürfen im Straßenverkehr von Fahrzeugführern nicht benutzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und damit einen mit Telefonfunktion ausgestatteten Palm-Organizer einem Mobil- und Autotelefon gleichgestellt (Beschluss vom 27.11.2006, Az.: 3 Ss 219/05). Sachverhalt Der 42-jährige Betroffene fuhr im März 2005 mit seinem Auto in der Innenstadt von Mannheim, wobei er in der rechten Hand einen Palm-Organizer hielt und hierin gespeicherte Daten betrachtete. Dabei wurde er von einer Polizeistreife beobachtet. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Mannheim erließ daraufhin gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 40 Euro. Auf seinen Einspruch sprach ihn das Amtsgericht Mannheim mit Urteil vom 30.06.2005 vom Vorwurf der Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons im Straßenverkehr nach § 23 Abs. 1a StVO frei, weil ein Palm-Organizer nicht unter diesen Begriff falle. Dies sah das OLG anders, hob das Urteil des AG auf und verwies die Sache zurück. Bei dem mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehenen Palm-Organizer handle es sich entgegen der Meinung des AG um ein Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO. Gemessen am allgemeinen Sprachgebrauch und Sprachverständnis lasse sich ein solches Gerät durchaus unter den Begriff des Mobiltelefons subsumieren. Dieses sei zudem nach Ausstattung, Funktion und Zweck zum Führen von Telefonaten geeignet und bestimmt. Dass das Gerät auch über weitere Funktionen verfüge, lasse seine Eigenschaft als Mobiltelefon nicht entfallen. Gleiches gelte für den Umstand, dass der Betroffene das Gerät mittels einer «Twin-Card» betreibe, die es ihm ermögliche, wahlweise über ein weiteres Mobiltelefon Telefonate zu führen oder entgegenzunehmen. Deaktivierung der Mobilfunkkarte unerheblich Auch die Tatsache, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Fahrt das von ihm in der Hand gehaltene und bediente Gerät nicht zum Telefonieren, sondern bei deaktivierter Mobilfunkkarte zum Abfragen des Datenspeichers benutzt habe, führe zu keiner anderen rechtlichen Einstufung des Gerätes. Denn dieses sei auf Grund der eingeführten Mobilfunkkarte auch als Mobiltelefon verwendbar gewesen, auch wenn dieses weitere durchzuführende Bedienungsschritte erfordert hätte. Mobiltelefon wurde auch «benutzt» Der Betroffene habe auch das Tatbestandsmerkmal der «Benutzung eines Mobiltelefons» im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO erfüllt. Eine solche liege nicht nur vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet werde, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Nutzung von Bedienfunktionen, etwa als Organisator oder als Internetzugang. Ob ein «Palm-Organizer» dann nicht als Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO anzusehen sei, wenn eine Mobilfunkkarte nicht in das Gerät eingeführt sei, hat das Gericht offen gelassen. Mmmmmh, Nasebohren ist dann wohl auch nicht mehr zulässig! :o Rolf
  15. Aber das ist doch Wasserstoffperoxydweiß! Rolf
  16. Will auch nackt und geschoren Steine in ein Fenster werfen und dabei Popcorn naschen. 8-) Und frisches Popcorn werde ich mir sicher gleich machen! Rolf
  17. - Und wäscht den Wagen zukünftig woanders! :cry: Rolf
  18. Warum hat er Dir zwei "Knöllchen" ans Auto geheftet. Gleicher Tatbestand? Gleiche Tatzeit? Rolf
  19. Aber der CDI ist noch der alte Motor. Bei dem dürfte das Getriebe übertragbar sein. Vermutlich hat der Japanmotor (Benziner) eine Adapterplatte für die Flansche oder eine andere, austauschbare Glocke. Ist jedenfalls preiswerter, als ein zweites Getriebe zu konstruieren. Rolf
  20. Aber wißt Ihr, was ich vor drei Jahren originalverpackt unten im Musikschrank meiner Eltern gefunden habe? Die Platte wurde 1970 gepresst und man kann sie sehr gut anhören. Wirklich eine schöne Weihnachtsplatte. Erst hatte ich überlegt, sie eingeschweißt zu lassen, weil sie so vermutlich viel mehr wert ist, aber dafür ist eine Platte ja nicht da. Außerdem hätte ich sie sonst ja nie gehört. Rolf [ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 04.12.2006 um 20:36 Uhr ]
  21. Es lebt! Neue Frau? Oder hast Du Deinen Zahnarzt .... :o Rolf
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