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McGuiver

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Persönliche Informationen

  • Wohnort
    Erding
  • Kennzeichen
    ED-HA ???
  • Interessen
    Smart und XBR-Fahren
  • Beruf
    EDV-Support
  1. Hallo mbannert, Wie hast Du das Problem mit den Kabeln gelöst? Wickelt sich da was auf? Schließt Du direkt am Schalthebel an? Danke Harry
  2. @vitamin, ich dachte immer, die heissen "Zeugen der Mofas"... so kann man sich irren... Harry :-D :-D -- It's higher to be a Bayer -- :-D :-D
  3. @Chaoti, das mit dem Grenzwert wird von der Rennleitung live und vor Ort eingestellt und ist somit ziemlich relativ. Bei uns wirst Du mit (gemessenen) 59km/h innerorts auch schon geblitzt. Kostet dann zwar "nur" 15 EUR - nervt aber. :-x Harry
  4. Schaltbox ? Brauch ich denn wirklich eine spezielle Schaltbox um am Lenkrad zu schalten ? Reicht es nicht, 2 Taster einzubauen und mit denen am Schaltknüppel parallel zu schalten ? Ich wollt' mir gerade was basteln... Harry
  5. Hallo Leute, ich hab bei eBay ein wenig Pech gehabt. Hab mir vom Verkäufer "freemanager" einen MCD36-CD-Wechsler ersteigert. Im Angebot stand : Mit komplettem Kabelsatz ... kann in vielen Autos mit dem OriginalRadio betrieben werden ... z.B. Smart ... Ihr ahnt nun sicher schon was kommt : Das Kabel passt natürlich nicht. Kontakt mit dem Verkäufer hat keinen Sinn mehr, der redet sich nur raus. Er hätte NIE gesagt, daß der Wechsler im aktuellen Zustand in den Smart passt. "Kann betrieben werden", heisst NICHT dass nicht ein Kabel gekauft werden muß ... Nun ja, ich brauch ein Kabel. Hat vieleicht noch jemand ein Kabel rumliegen ? (SC oder MisterDotCom sind mir mit je 33,-EUR ein wenig zu teuer) Oder kann mir jemand die Pinbelegung am Wechsler sagen ? (die Pinbelegung am Radio hab' ich schon) Ich weiß, das Thema wurde hier schon mehrfach durchgekaut, aber eine wirkliche Lösung hab ich nicht gefunden. Der Passende Stecker kostet mich 5 Euro - dann greif ich in meiner Verzweiflung selber zum Lötkolben. Danke schonmal. Harry :-D - it's higher to be a Bayer - :-D
  6. Quote: Einschalten darf man die NSW erst ab 50 km/h Wie kommst Du denn auf das schmale Brett ? Quote: Mit dem hinteren Nebellämpchen hingegen darf man maximal 50 km/h fahren Das wiederum stimmt, wird aber meistens ignoriert. (Genau wie die Beschränkung : Nebelschlusslicht erst bei Sichtweite unter 50m) MfG Harry :-D - It's higher to be a Bayer - :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von McGuiver am 21.10.2005 um 16:27 Uhr ] [ Diese Nachricht wurde editiert von McGuiver am 21.10.2005 um 16:28 Uhr ]
  7. Quote: Bleibt dann eben nur Fernlicht oder ein ätzend lauter Auspuff, um sich wieder aus der Auto-Masse hervorzuheben und aufzufallen Genau ! Von wegen : Laut ist Out... Leis' ist Scheiß ! Lieber zu früh gehört, als zu spät gesehen ! Harry (diesmal als Biker 8-) ) [ Diese Nachricht wurde editiert von McGuiver am 15.10.2005 um 09:05 Uhr ]
  8. Da kann ich "RPGamer" nur Recht geben. Wenn meine Schmerzgrenze z.B. bei 35 EUR liegt, dann biete ich 15 Sek. vor Schluss 35 EUR. (Nicht früher und auch nicht weniger) Ansonsten hat ein anderer zu viel Zeit. Wenn seine Schmerzgrenze (und damit sein Höchstgebot) auch bei 35 EUR liegt und ich meine 35 zu früh eingebe überlegt er es sich evtl noch anders und überbietet mich kurz vor Schluß um 50ct. Da könnte ich mich immer totärgern :-x Oder ich lasse mich hinreissen, versuche doch noch drüber zu gehen und kaufe dann viel zu teuer. (Ich kenn mich doch ... ;-) ) Harry :-D - It's higher to be a Bayer - :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von McGuiver am 12.10.2005 um 13:43 Uhr ]
  9. Wie wär's denn damit : KlickMich Harry :-D - It's higher to be a Bayer - :-D
  10. PS: Der TÜV meint in seiner Broschüre "PKW-Beleuchtung - was ist erlaubt - was darf nicht sein" ich zitiere : "Sind die äußeren Ränder der Nebelscheinwerfer mehr als 40 cm vom Umriss des Pkw entfernt - sprich so weit nach innen versetzt -, muss auch das Abblendlicht mitbrennen. Andernfalls genügt es, dass die Begrenzugsleuchten ("Standlicht") mitbrennen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gebietet, dass Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen. Ständige Betriebsbereitschaft ist außerdem gefordert - ein Abdecken der Nebelscheinwerfer ist also nicht erlaubt." *klugscheiß* :-D :-D :-D
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