Hallo Plätzchen-Wolf! Muss dich korrigieren: Die Reparatur hat bis jetzt 1000 (!) Euro gekostet!!! Ist ja möglich, dass die Kupplung bei 128 tkm nicht mehr ganz neu ist, aber der Austausch der Beläge und des Aktuators konnten das eigentliche, von mir beanstandete Problem nicht beseitigen. Gibt es für solche Fälle eine Rechtsgrundlage? Es kann doch eigentlich nicht sein, dass Dinge ausgetauscht werden die für das Problem gar nicht verantwortlich sind! Ich möchte daher auch nicht auf den bis jetzt erfolglosen 1000 Euro Reparaturkosten sitzen bleiben. Jetzt habe ich ne neue Kupplung und nen neuen Aktuator was ich gar nicht wollte und vielleicht auch gar nicht gebraucht hätte, so zumindest mein aufkommend misstrauischer Verdacht!