Jump to content

ErikOde

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    46
  • Benutzer seit

Alle erstellten Inhalte von ErikOde

  1. Was ich eindeutig nicht verstehe: Habe dir jetzt mehrfach ??? meine Hilfe angeboten. Wir wohnen beide in Bremen.... Mein Smart ist mittlerweile verkauft, mein Hilfsangebot besteht immer noch. Warum meldest du dich nicht ? Will dich nicht zu deinem Glück zwingen, aber du hast vermutlich immer noch keinen Berater gefunden.... Deine Postings werden in meinen Augen immer skurriler. Angefangen mit 2.000 Euro. Meinen zuverlässigen Wagen für unter 3.000 Euro nicht gekauft und jetzt 3.800 Euro, unter Zeitdruck, für einen fragwürdigen Wagen ausgeben wollen ??? Entweder bist du kontaktscheu oder beratungsresistent ? Wer nicht will, der hat schon mal. Oder auch: Wer nicht hören will, der...... Und wenn du jetzt noch meinen Nick und das Hilfsangebot in Verbindung bringen kannst, dann verstehst du meine Worte auch. ;-)
  2. Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten. Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen. http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312
  3. Da bin ich wieder ! Heute wurde die Kugel verkauft, am 23.03.09 kommt ein Würfel. Mein Fazit: Er hat viel Spaß gemacht, war im Unterhalt akzeptabel und hatte nur Kleinigkeiten. Gebe unser Fahrzeug nun mit 71.500 Km in die Hände einer jungen Dame und hoffe für sie auf reparatur- u. unfallfreie Fahrt.
  4. § 3 Rücknahmepflichten (1) 1Hersteller von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letzthalter zurückzunehmen. 2Die Hersteller von Fahrzeugen müssen die in Satz 1 bezeichneten Altfahrzeuge ab Überlassung an eine anerkannte Rücknahmestelle oder einen von einem Hersteller hierzu bestimmten anerkannten Demontagebetrieb unentgeltlich zurücknehmen. (2) 1Dem Letzthalter gleichgestellt sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Sinne des § 15 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in den Fällen, in denen der Halter oder Eigentümer der in § 15 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bezeichneten Kraftfahrzeuge nicht festgestellt werden konnte. 2Absatz 4 Nr. 1, 2 und 5 gilt in diesen Fällen nicht. (3) 1Die Hersteller von Fahrzeugen sind verpflichtet, einzeln oder gemeinsam, selbst oder durch Beauftragung Dritter flächendeckend Rückgabemöglichkeiten durch anerkannte Rücknahmestellen oder von ihnen hierzu bestimmte anerkannte Demontagebetriebe zu schaffen. 2Die Rücknahmestellen müssen für den Letzthalter in zumutbarer Entfernung erreichbar sein. 3Die Flächendeckung ist dann ausreichend, wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz des Letzthalters und Rücknahmestelle oder von einem Hersteller hierzu bestimmten anerkannten Demontagebetrieb nicht mehr als 50 Kilometer beträgt. (4) Absatz 1 Satz 2 gilt nicht, wenn 1. das Altfahrzeug nicht innerhalb der Europäischen Union zugelassen ist oder zuletzt zugelassen war, 2. das Altfahrzeug innerhalb der Europäischen Union vor der Stilllegung weniger als einen Monat zugelassen war, 3. das Altfahrzeug wesentliche Bauteile oder Komponenten, insbesondere Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder elektronische Steuergeräte für Fahrzeugfunktionen, nicht mehr enthält, 4. dem Altfahrzeug Abfälle hinzugefügt wurden, 5. der Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares Zulassungsdokument nach der Richtlinie 1999/37/EG (ABl. EG Nr. L 138 S. 57) nicht übergeben wird. 6. (weggefallen) (5) Die Hersteller von Fahrzeugen stellen die erforderlichen Informationen über die von ihnen eingerichteten Rücknahmestellen in geeigneter Weise zur Verfügung, um den Letzthalter auf Anfrage über eine für ihn geeignete Rücknahmestelle zu unterrichten. (6) 1Hersteller und Vertreiber von Bauteilen für Personenkraftwagen haben sicherzustellen, dass Altteile aus Reparaturen, die in Kfz-Werkstätten oder in vergleichbaren gewerblichen Einrichtungen anfallen, zum Zweck der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder der gemeinwohlverträglichen Beseitigung zurückgenommen werden. 2Die Beteiligten können Vereinbarungen über die erforderlichen Maßnahmen und die Tragung der Kosten treffen. (7) 1Hersteller von Fahrzeugen der Klasse M1 oder N1, die nicht im einstufigen Verfahren hergestellt und genehmigt wurden, können die Entsorgungskosten auf den Teil ihrer Herstellungsstufe begrenzen und die übrigen Entsorgungskosten den Herstellern weiterer Stufen in Rechnung stellen. 2Diejenigen, die Fahrzeugteile zu Aufbauten zusammenfügen und diese in Verbindung mit einem Basisfahrzeug in Verkehr bringen, müssen sich vor dem Inverkehrbringen im Rahmen ihrer Produktverantwortung mit den Herstellern von Basis- oder Chassisfahrzeugen in Verbindung setzen. http://bundesrecht.juris.de/altautov/__3.html [ Diese Nachricht wurde editiert von ErikOde am 24.02.2009 um 09:56 Uhr ]
  5. Die Mitarbeiter können auf einen deutschlandweiten Pool zugreifen. Da sind auch Smarties mit drin.........Die Angebote haben eine Artikelnummer und können auch von anderen Autohäusern eingesehen werden.
  6. Hört sich für mich erstmal gut an. Scheckheft prüfen und dem Mann von der Dekra gut zuhören. Aber wie willst du den Verkäufer auf 2.000 Euro drücken ?
  7. Hat aber nichts mit dem T34 zu tun, oder ? :roll: [ Diese Nachricht wurde editiert von ErikOde am 12.02.2009 um 19:03 Uhr ]
  8. @ snub2000 Schon klar, daß sie diesen Wagen nicht kaufen will. Aber ich glaube, der jungen Dame sollten wir im Allgemeinen unter die Arme greifen. Deshalb kommen hier bestimmt so viele Ratschläge. Dafür ist ein Forum doch auch da, oder ? [ Diese Nachricht wurde editiert von ErikOde am 12.02.2009 um 22:05 Uhr ]
  9. Hallo Chinesenmaus, da du ja mein Fahrzeug nicht kaufen möchtest und hier mit teilweise utopischen Vorstellungen ans Werk gehst, möchte ich dir meine Hilfe anbieten. Scheinbar hast du keinen "Berater" ? Das oben von dir genannte Fahrzeug z.B. hat ein Kennzeichen aus Hessen (MR - Marburg-Biedenkopf/Lahn/Hessen). Standort soll aber Bremen sein ??? Der Verkäufer ist der deutschen Sprache im Wort und Schrift nicht mächtig. Weiterhin scheint der Wagen einen Frontschaden zu haben. Jetzt zähle ich mal 1 und 1 zusammen und schreibe lieber nicht, was ich denke. Meine mailadresse hast du ja, kannst dich ruhig melden. Dein Freund und Helfer ! ;-) [ Diese Nachricht wurde editiert von ErikOde am 11.02.2009 um 16:03 Uhr ]
  10. Hallo chinesenmaus, sehe da zwar keinen Unterschied zu meinem Angebot, wünsche dir aber trotzdem viel Erfolg. Aber ob dieser Verkäufer deinen Wunsch der 2000 Euro erfüllt, wage ich dezent zu bezweifeln.... [ Diese Nachricht wurde editiert von ErikOde am 08.02.2009 um 16:47 Uhr ]
  11. Bedenke bitte auch ( wie in meinem Fall ), daß bei diesen Werten ein Fahrzeug der Baujahre 1999 und 2000 auf dich zutrifft. Hier kommt dann die Abwrackprämie ins Spiel. Diese Überlegungen habe ich auch. Unter 2.500 Euro werde ich meinen Smart bestimmt nicht abgeben. Abwracken will ich aber eigentlich nicht, weil der Smart das nicht verdient hat. Ich werde jetzt mal warten, was noch so bis Mai passiert. Evt. behalte ich meinen Smartie auch. We will see......
  12. Hallo, kann es sein, daß du dir schon einen Smart in Arsten anschauen willst ?
  13. Schade, kann am 14.04. nicht. Wäre sonst gerne erschienen. Evt. klappt es ja beim nächsten Treffen.
  14. Zunächst Danke für die Antworten. Die Beweislastumkehr ist mir bekannt ! ;-) Habe nun ca. 2 Stunden gelesen und bin schon etwas schlauer geworden. Auffällig sind die Motorschäden schon. Muß morgen mal nach dem Öl schauen. Naja, habe bei meinem SEAT-Händler schon mehrere Fahrzeuge gekauft, unser "Verhältnis" ist ganz gut. Er kennt sich zwar nicht besonders mit dem Smartie aus, aber ich werde mich die Tage hier noch weiterbilden und ihm berichten. Hoffe, daß sich unser neues Gocart noch lange ordentlich benimmt. :-D
  15. Schon klar: "Gestern standen wir vor dem Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter !" Aber außer Durchhalteparolen würde ich gerne bekannte Probleme geflüstert bekommen. Habe die Suche schon bemüht, aber bis jetzt nur die bekannten Federbrüche entdeckt. Was könnte mich mit meinem Baujahr und der Kilometerleistung evt. erwarten ? Habe mein Fahrzeug vom Händler und somit ein Jahr Gewährleistung. Gibt es ein bekanntes Motorproblem, welches ich im Vorfeld schon mal checken lassen könnte ? Würde mich über mögliche Tipps freuen. Danke ! Erik.Ode [ Diese Nachricht wurde editiert von ErikOde am 21.03.2006 um 22:52 Uhr ]
  16. Quote: Am 19.03.2006 um 19:06 Uhr hat fw geschrieben: ich habe es mittlerweile verstanden das man einen Benziner aufgrund diverser Änderungen erst ab 2003 kaufen sollte (Motor größer). Da muß ich als Neuling mal einhaken: Mein Smartie ist von 05/2000, 37 KW, 55.000 KM. Muß ich mir Sorgen machen ?
  17. @ SMARTIPERCY Danke für die Info und den Link. Hat mich sehr beruhigt. :) @ finnsaver Werde mich bemühen ! 8-) @ claudi112 Bin ein Tagenbaren und wohne in Arsten!nullTagenbaren
  18. Hallo @ all ! Wir sind seit dem 13.03.06 stolze Besitzer eines gebrauchten Smartie Pure. EZ: 05/2000, 55.000 KM. Da sich meine Frau schon immer einen Smart gewünscht hatte und unser Arosa so langsam in die Jahre kam, haben wir kurzentschlossen zugeschlagen. Muß ehrlich sagen, daß ich dem Fahrzeug vorher eher skeptisch gegenüber stand. Hoher Preis für wenig Auto. Aber nach den ersten Kilometern muß ich eingestehen, daß mich dieses Gocart-Feeling umhaut. Mittlerweile streiten wir uns um den Smart. :-D Ich habe sogar, entgegen meiner sonstigen Gewohnheiten, das Fahrzeug ohne Vorabinfo aus dem Netz gekauft. Habe bei euch bis jetzt nur die Probleme mit den Federn gelesen. Die Rückrufaktion 2005 hat mein Smartie hinter sich. Werde mal versuchen, beim nächsten Treffen in Bremen zu erscheinen. Bis dann ! Cu ----------------- http://fotoalbum.web.de/gast/erik.ode/Smart [ Diese Nachricht wurde editiert von ErikOde am 21.03.2006 um 00:53 Uhr ] [ Diese Nachricht wurde editiert von ErikOde am 21.03.2006 um 00:54 Uhr ] [ Diese Nachricht wurde editiert von ErikOde am 26.03.2006 um 00:20 Uhr ]
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.