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chaosklein

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    Berlin
  • Kennzeichen
    B-CK 6654
  1. Nein - und ich probier es garnicht erst. Der Lappen hat damals 1700 DM gekostet Der Abschiedsgruß des Fahrlehrers gilt heute noch: Jetzt habt ihr ihn - seht zu , daß ihr ihn behaltet. Wenn ihr ihn los werdet wird es teurer. :lol: :lol: ----------------- - jeder ist anders albern - Gruß Werner
  2. neuer Smart Pure Ausstattung ? Wenn ja - habe ich noch ! ( Die Klipse oben im Bereich der Kopfstütze fehlen ) Gebot per e-mail ----------------- - jeder ist anders albern - Gruß Werner
  3. es geht auch viel einfacher unter www.meineschufa.de registrieren. Weil das neu ist bekommt man für einen Dreimonatspreis gleich die Möglichkeit ein ganzes Jahr lang seine Schufa Daten einzusehen. dann braucht man nicht darüber nachdenken was da wohl drinsteht sondern weiß es und kann einen Ausdruck gleich zum Kreditantrag mitnehmen. Dann kann der Kreditgeber gleich sagen was ihm nicht gefällt ----------------- - jeder ist anders albern - Gruß Werner
  4. ch habe meinen erst ein Jahr und werde ihn noch mindestens 3 Jahre fahren ( Finanzierung 4 Jahre zu 0 % !!) Dann gibt es wahrscheinlich schon das erste Refresh und die Kinderkrankheiten sind alle weg. ----------------- - jeder ist anders albern - Gruß Werner
  5. chaosklein

    Hallo Berliner!

    habe heuteerst deine Einladung gekriegt - war lange nicht im Forum tut mir leid - diesmal nicht trotzdem danke Werner :cry:
  6. chaosklein

    Motorschaden

    Frag doch mal Ihn Herr Rene Grille Teamleiter Service Tel.: 030-41 000 112 Fax: 030-41 000 139 Mercedes Hammer Ollenhauer Str. Er hat mir auch schon mal super geholfen :) ----------------- - jeder ist anders albern - Gruß Werner
  7. immer dran denken.... jeder ist anders albern und wenn einer dem Smart den Rücken kehrt.. ... kommt ein anderer wieder dazu ----------------- - jeder ist anders albern - Gruß Werner
  8. Manchmal ist es ganz einfach B = Berlin CK für ChaosKlein :) :) ----------------- - jeder ist anders albern - Gruß Werner [ Diese Nachricht wurde editiert von chaosklein am 12.01.2007 um 20:00 Uhr ]
  9. Ich mutmaße, daß ein Laufwerksbuchstabe zugeteilt wird, der schon vergeben ist. Kammst ja mal nachschauen: Systemsteuerung / Verwaltung / Computerverwaltung / Datenspeicher / Datenträgerverwaltung Im unteren grauen Kasten sind alle Datenträger drin - da müsste der USB Stick bei sein Einfach auf den Stick rechte Maustaste klicken Laufwerksbuchstabe ändern einen freies Laufwerk zuweisen und gut. Dieses Problem tritt meist auf, wenn ein Laufwerk vom Netzwerk her zugewiesen wird. Alternativ: MP3 Stick stecken und den Rechner dann hochfahren Lokale Laufwerke werden immer zuerst gemoundet ----------------- - jeder ist anders albern - Gruß Werner
  10. Der Wagen hat Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung. Na - da ist die Rechnung doch in jedem Fall überschaubar
  11. Einbau Ledersitze Das mit dem Link muß ich noch üben :o :o ----------------- - jeder ist anders albern - Gruß Werner
  12. Ich habe in einem anderen Beitrag schon einmal gepostet das es in Berlin bessere Alternativen gibt Einbau bei Mercedes Händler ( Herr Grille !!) hat sich echt Mühe gegeben und nun ist alles schick. Falls einer Bedarf hat: Heinz Hammer GmbH Ollenhauerstraße 116-117 13403 Berlin Einbau Ledersitze Er ist autorisierter Smarthändler Das SC ist nicht der Nabel der Welt ----------------- - jeder ist anders albern - Gruß Werner
  13. @ ahnungslos Das ist nicht meine Meinung Das ist Gesetz in diesem Land Aufregen hilft also nicht Anbei der Wortlaut Gefährdungshaftung Im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung haftet man als Halter eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich für den Ersatz eines Schadens, der bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs entsteht, allein deswegen, weil man durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs eine Gefahrenquelle bzw. eine Gefährdung geschaffen hat. Ein Verschulden als Voraussetzung der Schadensersatzpflicht ist im Bereich der Gefährdungshaftung nicht erforderlich, es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Haftung des Halters. Der Gefährdungshaftung liegt der Gedanke zu Grunde, dass derjenige, der im eigenen Interesse eine besondere Gefahrenquelle schafft, z.B. durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs, auch für die wegen der Gefahrenquelle eintretenden Schädigungen einstehen soll. Die Gefährdungshaftung ist auch im Bereich des Luftverkehrs für Luftfahrzeuge vorgesehen. Die Ersatzpflicht des Halters ist bei der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung jedoch nach der seit dem 2002 in Kraft getretenen Änderungsgesetz ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde. Der Begriff der höheren Gewalt ist an Stelle des bis 2002 maßgeblichen Begriffs der „unabwendbaren Ereignisses“ getreten. Die Gefährdungshaftung trifft seit der 2002 in Kraft getretenen Änderung des Schadensersatzrechts nicht nur den Halter eines Kraftfahrzeugs, sondern daneben auch den Halter eines Anhängers, der mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist. Die Gefährdungshaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz ist auf einen Höchstbetrag beschränkt. Die Höchstbeträge wurden durch das Änderungsgesetz 2002 erstmals seit über zwanzig Jahren angehoben auf 600.000 EUR im Falle der Verletzung eines Menschen und auf 300.000 EUR wegen der Beschädigung einer Sache. Wegen des erheblichen Haftungsrisikos eines jeden Kraftfahrzeughalters im Zusammenhang mit der Gefährdungshaftung ist der Halter eines Kraftfahrzeugs mit regelmäßigem Standort im Inland verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Wer ein Fahrzeug gebraucht, obwohl die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. und beachte: Ein Verschulden ist nicht erforderlich Quelle: http://www.strafzettel.de/index.html?/content/294.htm ----------------- - jeder ist anders albern - Gruß Werner [ Diese Nachricht wurde editiert von chaosklein am 24.12.2006 um 22:59 Uhr ]
  14. @ ahnungslos und wenn Dir das oft genung passiert ist - machst Du es auch so !!! chau Dir doch mal die Fotos an. Die Beule am VW ist weiter vorne. d.H. als der Smart den VW traf fuhr dieser. Wer ist also schuld ? Nur wer für sein Recht kämpft - bekommt es auch ( vielleicht !!!!! ) ----------------- - jeder ist anders albern - Gruß Werner
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