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Ahnungslos

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  1. Musste nur noch Deine Signatur ändern, statt Bj. 12/2006 jetzt Bj. 05/2006 --> EZ 12/2006 :-D
  2. Also wenn die Armaturenbeleuchtung und die Heckbeleuchtung nicht funktioniert und irgendwann später angeht, liegt das 100%ig am Lichtschalter des Smart. Am besten mal die Beiträge, die mit dem Suchbegriff Lichtschalter auftauchen, aufmerksam durchlesen, dann besteht auch die Möglichkeit, mit der richtigen Argumentation im SC diesen Schalter kostenlos zu bekommen! P.S. Da hast Du ja einen ganz schön alten Thread ausgegraben, der ist ja schon über drei Jahre alt! Übrigens, willkommen im Forum! [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.08.2007 um 14:39 Uhr ]
  3. Hallo und willkommen im Forum. Bei der Ölverbrauchsmenge solltest Du etwas tun, sonst ist der Exitus Deines Maschinchens wohl nicht mehr weit. Prinzipiell gibt es zwei verschiedene Wege, warum so viel Öl zugeführt und mit verbrannt wird, entweder im Motor intern durch undichte Kolbenringe oder Ventilschaftabdichtungen oder über den Ansaugtrakt, beide sind im Smart gewisse Schwachstellen. Die Auswirkungen sind aber dieselben, Bildung von Ölkohle an den Zündkerzen und an den Auslassventilen. Diese können irgendwann die Wärme nicht mehr abführen und brennen regelrecht ab. Dann läuft der Motor nur noch auf zwei Zylindern, weil im dritten die Kompression fehlt. Du solltest mal im Ladeluftsystem, also zwischen dem Turbolader und Motor nachschauen, ob sich darin Öl befindet, das dann in den Motor weiter transportiert wird. Dieses Öl kann dann entweder über den Turbo in die Ladeluft eingebracht werden oder über die sogenannte Volllastentlüftung des Motors, die kurz vor dem Turbolader in den Kanal mündet, der vom Luftfilter kommt. Wenn der Ansaugtrakt frei von Öl ist, sollte im Motor intern nachgeschaut werden. Gib mal Ölverbrauch, Volllastentlüftung oder Ölabscheider als Suchbegriffe ein, da gibt es schon jede Menge Beiträge zu. Da die Teillastentlüftung erneuert wurde, fällt diese als Fehlerquelle weg. Unternehmen solltest Du auf jeden Fall so schnell wie möglich etwas! [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.08.2007 um 08:11 Uhr ]
  4. Es heisst nicht umsonst: "Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand" Passieren kann prinzipiell alles! Deshalb musst Du ohne Rechtsschutzversicherung auch abwägen, ob Du den Rechtsweg beschreitest. Recht haben und Recht bekommen sind unter Umständen zwei verschiedene Dinge. Du bist nicht der Erste und bestimmt auch nicht der Letzte, der diese schmerzvolle Erfahrung machen muß. Das soll Dich aber jetzt nicht davon abhalten, Dein Recht durchzusetzen, Dich nur sensibilisieren, die Kosten im Auge zu behalten und sorgsam abzuwägen. Wenn der Fahrer unzweifelhaft feststehen würde, wären Deine Chancen besser. Ich hoffe, daß es gut für Dich ausgeht! [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.08.2007 um 07:53 Uhr ]
  5. Auch wenn ich mich rechtlich nicht groß auskenne, bin ich doch der Meinung, daß hier die strafrechtliche Seite, die Fahrerflucht, und die zivilrechtliche Seite, nämlich der Schadenersatz bzw. die Regulierung des Schadens nicht zwingend miteinander verknüpft sind. Wenn es unzweifelhaft feststeht, daß der Schaden mit dem Fahrzeug verursacht wurde und es hierfür Zeugen gibt, vielleicht auch noch Unfallspuren an dem Porsche, sollte die Haftpflichtversicherung dieses Fahrzeugs auch den Unfallschaden regulieren müssen, unabhängig davon, wer am Steuer gesessen ist. Wenn die Versicherung allerdings auf stur stellt, wird Dir nichts anders übrig bleiben, als den zivilrechtlichen Weg zu gehen, nämlich den Schaden einklagen. Ohne Rechtsschutzversicherung bist Du da natürlich in der Zwickmühle, daß der Aufwand sehr schnell die Schadenshöhe übersteigt. Einfach aufgeben würde ich aber deshalb auch nicht.
  6. Servolenkung kann schon mal gar net sein, weil es diese erst ab der 2nd Generation ab BJ 2003 als kostenpflichtige Option überhaupt gab. Aber bei ebay werden auch mindestens 50% der Smarts vor 2003 mit Servolenkung angeboten. Am besten Du kaufst ihn und verlangst hinterher 500.- EURO Preisminderung wegen der fehlenden Servolenkung. Steht zwar drin, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten, aber wenn Du Dir im Kaufvertrag die Eigenschaft Servolenkung noch einmal zusichern lässt, gibts kein zurück mehr! Anders lernen die's net! Dieser Smart verfügt aber vermutlich nur über die Tiptronic Handschaltung, wenn ich die Steptronic aus der Beschreibung richtig interpretiere, d.h. er hat keine Vollautomatikfunktion, falls Dir das wichtig sein sollte! Die Leichtmetallfelgen sind zumindest auf dem Bild nicht zu sehen, da steht er auf ganz normalen Stahlrädern! [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 19.08.2007 um 15:24 Uhr ]
  7. Ahnungslos

    Wastegate Frage

    Das Wastegate befindet sich auf der Abgasseite und dient dazu, daß die Abgase den Turbolader umgehen können. Klick! Wenn Du von unten auf den Turbolader schaust, siehst Du die Verbindungsstange von der Druckdose zur Wastegateklappe, die das Wastegate öffnet bzw. schliesst. In diesem Thread siehst Du auf dem Bild, wie es dort aussieht und auch die Sollbruchstelle an der Verbindungsstange, einen Sicherungsring, der ab und zu mal verlorengeht. Dann sieht es so aus wie auf dem Bild zu sehen. Die Verbindungsstange springt vom Bolzen der Wastegateklappe ab und dann hat der Motor nicht mehr die volle Leistung.
  8. Versuch macht kluch! Aber nicht frustriert sein, wenn der Schlüssel relativ schnell als defekt deklariert wird. Probieren kannst Du es ja mal, aber nicht gleich einen neuen bestellen!
  9. Ladeluftkühler mit Ventilator im linken Teil dieses Bildes.
  10. Also im SC wird da garantiert nix repariert, da heisst es nur, neu oder keiner! Du könntest den Schlüssel höchstens mal von einem Elektronikbastler anschauen lassen, ob irgendwo ein Riss in der Platine oder eine kalte Lötstelle irgendwo ist. Aber im SC wird in dieser Richtung bestimmt nichts gemacht!
  11. Blinkt er denn neun Mal, wenn Du einen Knopf auf dem Schlüssel betätigst?
  12. Bist Du Dir sicher, daß Du hinter dem Beifahrersitz meinst? Fährst Du vielleicht einen Rechtslenker? Der Ladeluftkühler sitzt nämlich links am Motor, das ist eigentlich nicht die Beifahrerseite. Aber auf der Beifahrerseite gibt es auch keinen anderen Ventilator, der das sein könnte. :-? Wenn Du tatsächlich den am Ladeluftkühler meinst, kannst Du bedenkenlos fahren, es kann nix passieren, außer daß der Smart etwas weniger Leistung hat, was Du aber kaum merken dürftest, wenn Du nicht Volllast fährst.
  13. Es gibt bestimmt Situationen wie beschrieben, in denen Deine Kosten vervielfacht werden, ohne daß Du einen Nutzen davon hast, sprich Deine Forderungen eintreiben kannst. Speziell wenn hierfür ohne Rechtschutzversicherung zum Anwalt oder Gericht gegangen werden muß, ist dies bei geringen beträgen relativ schnell der Fall. Da wirds dann langsam unlogisch und es kann tatsächlich besser bzw. billiger sein, auf die Forderung zu verzichten. Aber nicht in dem Status, in dem sich dieser Fall hier befindet!
  14. Im Augenblick geht es ja aber nur um Aktionen, die nix kosten und dazu dienen sollen und auch können, den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Warum sollte denn darauf verzichtet werden? Wenn kostspielige Rechtswege beschritten werden müssten, kann man dann das Ganze immer noch einmal überdenken, aber so weit sind wir noch lange net! Deine Meinung kann ich nachvollziehen, aber noch nicht zu diesem Zeitpunkt! [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 15.08.2007 um 22:36 Uhr ]
  15. Die Leitung, die genau gegenüber von der Teillastentlüftungsleitung von der Drosselklappeneinheit abzweigt und auch über ein solches Ventil verfügt, geht zum Bremskraftverstärker, dieser wird ja mit dem Unterdruck aus dem Ansaugtrakt betrieben, damit eine geringere Pedalkraft ausreicht, um eine ausreichende Bremsleistung zu erzielen. Allerdings ist dies nur beim Benziner so, da es beim Diesel keinen Unterdruck im Ansaugtrakt gibt. Beim Diesel ist eine separate Servopumpe zum Erzeugen dieses Unterdrucks vorhanden.
  16. Quote: Am 15.08.2007 um 21:47 Uhr hat Sandra68 geschrieben: @Ahnungslos: Ich weiß, dass es der falsche Weg war. Nur musst du verstehen, dass ich erst mal im SC durchchecken lassen wollte, was eigentlich mit der Vorderachse ist, bevor ich zu diesem Hinterhofhändler fahre und dem sage, was alles kaputt sei, was unter die Garantie fällt. Daß Du ihn durchchecken lassen wolltest, versteh ich ja auch, nicht aber, daß Du dann einen Reparaturauftrag gegeben hast, ohne mit dem Ergebnis des Check zum Verkäufer zu gehen. Auch wenn es nach Aussage des Werkstattmanns damit erledigt gewesen wäre und keine weiteren Kosten entstanden wären, wäre es der falsche Weg gewesen! Quote: Na ja, und da der Werkstatttyp mir sagte, dass es "nur" die Spurstangenköpfe seien und die Bremsbelege/Scheiben (alles Verschleißteile), dachte ich mir, dass ich damit wohl kaum zu dem Verkäufer fahren und das monieren kann. Warum nicht??? Quote: Ich bin nunmal davon ausgegangen, dass ich danach Ruhe hätte. Dass nun, nachdem die Rep. durchgeführt wurde nun auf einmal das gesamte Lenkgetriebe hinüber ist, konnte ich doch nicht ahnen. Ich habe mich ja schließlich auf den Werkstatmann verlassen, als der mir heute Mittag sagte, dass die Geräusche von Spurstangen und Bremsen kommen und mit der Rep die Sahce behoben sei. Danach habe ich ja erst den Auftrag erteilt. Daran siehst Du, wie man sich auf die Aussagen eines SC Werkstattmanns verlassen kann, alles schriftlich geben lassen! Quote: Tja, vorhin habe ich den Wagen dann abgeholt. Ich habe einen kleinen Aufstand gemacht, der, ich denke, angemessen war. Der Servicemann wollte nachher, als er merkte, ich gebe nicht klein bei, die Sachen wieder ausbauen lassen, mir die Arbeitszeit in Rechnung stellen und, nun kommt's, die Polizei rufen. :o Letztendlich habe ich die 400 € (sinds letztendlich geworden) unter Vorbehalt bezahlt und einen Kostenvoranschlag über diese Rep des Lenkgetriebes geben lassen. Als ich ihm von diesem Forum erzählte und davon, dass hier solche Sachen durchdiskutiert werden, lächelte er nur und sagte, dass da sowieso keiner Ahnung hat. Sehr arrogant finde ich. Hättest ihm sagen sollen, daß hier selbst der ahnungsloseste mehr Ahnung hat wie in seinem Laden alle zusammen. An der Stelle wäre ein Hinweis nicht schlecht gewesen, daß er Dir doch zugesagt hat, daß mit dem Wechsel der Spurstangenköpfe und den Bremsen alles erledigt wäre! Das sind die richtigen, über andere lästern, kein Kostenbewusstsein, ist ja nicht ihr Geld, aber die Klappe offen bis zum Anschlag! So wird halt im SC oft mangelnde Kompetenz durch Arroganz und Ignoranz ersetzt. Aber das kennen wir ja zur Genüge! Sag ihm einen schönen Gruß von mir und frag ihn, was er denn als Außenstehender zum Thema Intelligenz und Kompetenz sagt. Quote: Warum sollte ich schon jetzt zum Anwalt gehen? er muss doch erst mal die Chance haben, diese große Sache selber zu reparieren. Diese Frage zeigt mir, daß Du den Kern des Ganzen noch nicht verstanden hast, meiner Meinung nach bist Du eigentlich schon viel zu spät dran!!! Du hättest gleich am Anfang zu einem klärenden Gespräch über die ganze Sachlage hingehen sollen. Es geht doch drum, daß Du im Vorfeld weisst, woran Du bist und was Du für Möglichkeiten hast und nicht darum, was Du tust, wenn Du beim Verkäufer warst und der Dir eine lange Nase dreht. Du musst vorher wissen, wie Du ihm gegenüber auftreten kannst, alles andere ist Blödsinn. Daß der nicht bereit sein wird, auch nur einen Cent raus zu rücken, ist so sicher wie das Amen in der Kirche! So, das war jetzt aber wirklich das letzte, was ich Dir mit auf den Weg geben wollte! Viel Glück, Du wirst es brauchen! Amen! [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 15.08.2007 um 22:20 Uhr ]
  17. @Trümmer Lies das! , vor allem den Zusatz Gekauft als Bastlerfahrzeug im Kaufvertrag. Ohne Rechtsanwalt geht da bei einem Hinterhofhändler gar nix!!!
  18. Bitte entschuldige, daß ich es jetzt mal ein bißchen krass formuliere, aber wie naiv bist Du eigentlich. Wenn Du alle guten Ratschläge in den Wind schlägst, ohne Dich vorher zumindest mit einem Anwalt zu beraten, der Dich nix kosten würde, weil Du ja in dem ersten Thread schon geschrieben hast, daß Du rechtsschutzversichert bist, ist Dir wirklich nicht mehr zu helfen. Dein eigentlicher Ansprechpartner, der Dir die ganze Suppe eingebrockt hat, hat sich von Deinem Geld schon Schampus gekauft und trinkt auf solche Kundeschaft. Das Schlimmste ist, daß er sich in seinem Geschäftsgebaren noch bestätigt fühlt, weil Du nichts gegen ihn unternimmst! Daß ein solches Vorgehen, das ich nicht gut heissen will, in den SCs an der Tagesordnung ist, kannst Du hier im Forum auch oft genug nachlesen! Du müsstest mal dem eigentlich Schuldigen mit anwaltlicher Hilfe auf die Pelle rücken, aber ich fürchte, dafür ist es jetzt schon zu spät. Ich hätte ja schon nicht dran geglaubt, daß er das Fahrzeug zurück nimmt, aber das Du irgend etwas von dem Geld wieder siehst, davon kannst Du vermutlich nur noch träumen. Durch die Reparatur ohne vorherige Rücksprache mit dem Verkäufer hast Du ohnehin Deine besten Trümpfe aus der Hand gegeben. Sorry für die harschen Worte in Deiner Situation, die Dir auch nicht weíter helfen, aber ein solche Vorgehensweise fördert das Gangstertum bei den Hinterhofdealern eher noch! Geh endlich zum Anwalt zumindest zu einer Beratung! Dieser Beitrag soll Dich nicht noch weiter deprimieren oder in Rage zu bringen, sondern Dich auffordern, endlich das Richtige zu tun!!! [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 15.08.2007 um 18:55 Uhr ]
  19. Timo, Du lässt aber ganz schön nach! Ja, ja, die Alterserscheinungen!
  20. Tiiiiiiiiiiiiimooooooooooooooo, Häkchenfred! Er will, daß wir reinhaun, hat er extra oben geschrieben. Noch hält es es für ein Glück, daß es die email Benachrichtigung gibt!!! P.S. einem SC, daß drei Wochen und 1000.- EURO dafür braucht, um festzustellen, daß er nur noch auf zwei Zylindern läuft, brauchst Du auch nicht nach zu trauern! [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 13.08.2007 um 16:57 Uhr ]
  21. Und wie sauer wirst Du erst sein, wenn trotz der neuen Kupplung der gleiche Fehler immer noch auftritt, irgendwie habe ich aufgrund der Schilderung des Problemverlaufs meine Zweifel an der Diagnose, vor allem, wenn die Kupplung tatsächlich erst 50tkm drin ist. Normalerweise sollte eine Kupplung schon länger halten. Du wärst bestimmt nicht der erste und auch nicht der letzte, dem so etwas passiert, daß auch nach dem Einbau der neuen Kupplung der gleiche Fehler immer noch auftritt! Am besten, Du lässt Dir schriftlich geben, daß dieser Fehler von der Kupplung kommt, damit Du hinterher etwas in der Hand hast. Mal sehen, ob Du das schriftlich bescheinigt bekommst. [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 13.08.2007 um 16:50 Uhr ]
  22. Da steht das Türschloß in einer Zwischenstellung und blockiert die Öffner. War bei meinem auch schon mal, am besten ist es, wenn man das Türpanel hinten etwas ablässt, da sieht man dann auf den Mechanismus, an dem der Bowdenzug des Türgriffs endet. Die Demontage des Türpanels ist hier beschrieben, Du musst es allerdings nicht komplett demontieren, geht ja auch gar nicht bei geschlossener Tür, sondern nur hinten etwas ablassen, um an die klemmende Schloßmechanik zu kommen. Bei der Wiedermontage des Panels musst Du aufpassen und den vorderen Luftspalt zum Frontpanel wieder korrekt einstellen. Das Türpanel ist nämlich horizontal verschiebbar. Wenn es zu weit vorne ist, streift es beim Türöffnen an der Sicke am Frontpanel und dann wird der Lack an dieser Stelle abgeschabt. Viel Spaß beim Basteln und viel Erfolg!!!
  23. Erhoffst Du Dir nach 1 1/2 Jahren von einem im Forum nicht mehr gängigen Namen allen Ernstes eine Antwort???
  24. Die Beleuchtung der Heizungs-/Lüftungselemente ist in diesem Thread bebildert beschrieben. Da hatte einer die gleiche Frage wie Du.
  25. @DirtyOlli Da gebe ich Dir prinzipiell recht, aber das darf nicht so weit gehen, daß nur noch getauscht wird, ohne die sonstigen Möglichkeiten auszuschöpfen. Man nutzt nicht mal mehr die Möglichkeiten, die man hat, meßtechnisch vorzugehen, selbst wenn sie gegeben wären. Das beginnt aber schon in der Ausbildung. Und schon gar nicht darf das darin gipfeln, daß Materialschlachten veranstaltet werden, ohne sich überhaupt erst mal Gedanken über den Fehler zu machen. Genau dieses Eindrucks kann ich mich jedoch nicht erwehren, wenn ich manchmal die Berichte hier im Forum lese, jetzt mal unabhängig von diesem Thread. Dies jedoch ist nicht nur bei Smart so, das zieht sich wie ein roter Faden durch die Technik durch. Es gibt aber auch noch Fehler, die durch Materialschlachten nicht beseitigt werden können, da ist dieses Klientel dann aufgeschmissen. Beim Auto gehts ja noch, da kann notfalls als grösste Komponente immer noch das ganze Fahrzeug getauscht werden. [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 12.08.2007 um 19:13 Uhr ]
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