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Ahnungslos

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  1. Auf dieser Seite ist ja eine sehr detaillierte Beschreibung der Relaisbox. Die Pins für die Ansteuerung der Kraftstoffpumpe liegen ja genau nebeneinander im Stecker H-LS 1. Auf dem Pin 1 des Steckers kommt ja mit einer schwarz-pinken Leitung der Befehl vom Motorsteuergerät, das Relais der Kraftstoffpumpe anziehen zu lassen und auf der schwarz-roten Leitung auf dem Pin 2 wird der Strom dann zur Pumpe geführt. Was misst Du denn auf der Ansteuerleitung für dieses Relais. Man muss dabei aber beachten, daß diese Signale lo aktiv sind! D.h. wenn man dort 12 Volt misst, dann kann das Relais nicht anziehen, weil es seinerseits wieder mit dem anderen Anschluss der Wicklung gegen 12 Volt liegt, es zieht also an, wenn auf der Steuerleitung nahe 0 Volt, in der Regel ca. 0,7 Volt gemessen werden. Hintergrund davon ist die Tatsache, daß im Motorsteuergerät Open Collector Treiber für das Schalten dieser Relais zuständig sind, die in der Lage sind, gegen Masse durchzuschalten. Dies wird aus dem Grund gemacht, damit über diese OC Strecke auch andere Spannungen geschaltet werden können als die internen Betriebsspannungen der Elektronik des Motorsteuergeräts. Wenn Du dort auf dem Pin 1 also 12 Volt misst, dann kann das Relais nicht anziehen, sondern nur, wenn nahe 0 Volt gemessen werden, dann zieht es an. Man kann auch auf den Pin 1 mal mit einer Leitung Masse über das Metall der Karosse anlegen, da kann eigentlich nix passieren, außer daß das Relais anzieht und die Pumpe anläuft. Man bildet damit quasi nur das Durchschalten der OC Strecke gegen Masse nach. Aber natürlich tatsächlich nur auf den Pin 1 des Steckers H-LS 1!!!
  2. Wichtig ist, daß der Luftspalt unter den Ringen bzw. zwischen Ringen und Welle durch Klebstoff verschlossen ist, damit sie nicht unterrosten können! Die Ringe werden meistens durch Unterrosten aufgesprengt. Die serienmäßigen sind ja sogar noch durch Aufschrumpfen angebracht, d.h. sie stehen von vornherein unter Vorspannung. Und durch das Unterrosten wird diese Vorspannung immer weiter erhöht und gleichzeitig das Material durch Korrosion geschwächt. Das Aufreissen an einer Stelle ist dann die zwangsläufige Folge davon!
  3. Auf dem Bild ist es schlecht zu erkennen, aber quasi "um die Ecke" ist ja der Peilstab des Öls bzw. dessen Führungsrohr und da ist ja am unteren Ende beim Übergang in den Motorblock auch eine Dichtung drin. Könnte es sein, daß von dort ein kleines bisschen Öl raus suppt und sich dort sammelt? Schau mal den Übergang des Rohrs in den Motorblock genauer an. Die Menge ist aber auch in diesem Fall vernachlässigbar, wenn es nicht mehr wird.
  4. Na siehste, da haste doch sogar noch eine Referenz, auf der Du eine Argumentationskette aufbauen kannst! 🙂
  5. Das ist das Problem in der Republik, Korinthenkackerei und Paragraphenreiterei vor logischem Denken und technischem Sachverstand! 😯 Habt ihr eigentlich alle solche beknackte Knallbacken wie den von mir verlinkten TÜV Types oder was ist los. 🤔 Ich bin mir ziemlich sicher, daß ich diesen Topf auch bei einem Smart vor 2003 eingetragen bekommen würde. Zum einen würde ich zum Schmied gehen und nicht zum Schmiedle und zum anderen würde ich dem eine Geschichte erzählen, daß Brabus die Gutachten immer nur ab Erscheinen nach oben ausstellt wie bei den Felgen auch. Was meint ihr denn, wie die ganzen Leute mit Smarts vor 2003 ihre Corelines, Strikelines oder sogar Spikelines eingetragen bekommen haben? Da hat kein einziger Smart den Angaben aus dem Gutachten entsprochen! 🙂 Wozu gibt es denn eine Einzelabnahme? Und wenn bei der Messung die richtigen Abgaswerte raus kommen, dann würde ich den auch eingetragen bekommen, dessen bin ich mir sicher! 😉
  6. Nicht zwangsläufig! Die Erdnussscheinwerfer wurde ja bereits ab der Faceliftmaßnahme in 2002 verbaut, der 698 ccm Motor erst ab 2003! Das ist in der Modellhistorie auch genau so dokumentiert! 😉 Genau das wird ja immer wieder verwechselt, auch im Zusammenhang mit ESP und SAM! Der Smart ForTwo wurde ab 03/2002 bis Ende 2002 noch mit der alten Technik gebaut, aber mit dem neuen Gesicht! Da sind die Unwägbarkeiten bzgl. Erstzulassung und Baujahr also noch größer!
  7. Wer ned will, hot scho g'hett. Alte schwäbische Weisheit! 😉 Für den KT0232 wirst Du auf jeden Fall kein Gutachten finden, das nicht die *15, also ab 2003, zur Voraussetzung hat.
  8. Ja, auf Deinem. Meine Aussage mit dem KT0227 bezog sich auf den vor 2003! 😉 Daß Deiner die KT0232 hat, das ist mir schon klar! Aber Du hattest ja gefragt, ob es auch vorher schon solche gab und in 2002 gab es den KT0227, dessen Gutachten ich Dir zur Verfügung stellen könnte! Das bezieht sich natürlich nicht auf Deinen, das weiss ich schon, aber das könntest Du trotzdem mitnehmen, um den Prüfer argumentativ davon zu überzeugen, daß er ihn Dir trotzdem einträgt, wenn die Abgaswerte passen! In einem solchen Fall hilft nur sinnvoll argumentieren, alles andere bringt nix!
  9. Nee, es gab auch vor 2003 schon Brabus Pötte. 🙂 Wenn Du mir Deine Emailadresse per PN sendest, kann ich Dir gerne mal ein älteres Gutachten aus 2002 senden, in dem es um den Brabus Pott mit der eingeprägten Nummer KT0227 geht, das Gutachten gilt in diesem Fall für Fahrzeuge mit EG Nummer mit *12 und *13 am Ende. Der von Dir hat vermutlich eine andere KT Nummer eingestanzt.
  10. Das Problem bei Brabus und Smart ist eben, daß die, wie bei Felgen auch, ein Gutachten nie abwärtskompatibel machen. Das von Dir fotografierte Gutachten ist ja offensichtlich aus 2003, deshalb sind darin auch keine Fahrzeuge enthalten, die vor 2003 gebaut wurden. Jetzt brauchst Du eben einen Prüfer, der mehr drauf hat als Korinthenkackerei und die technische Seite kennt und sich nicht nur auf seine Paragraphen beruft. Dann sollte eine Eintragung schon möglich sein, wenn die Abgaswerte passen. Welche EG Nummer bzw. Endung hat denn Dein Smart in den Papieren stehen?
  11. OK, das hilft ja schon mal weiter, daß es sich um den Brabus Endschalldämpfer handelt. 🙂 Das war nämlich aus dem oben abgebildeten Foto des Gutachtens nicht erkennbar. 😉 Da würde sich mir erst mal die Frage stellen, ob der Auspuffflansch des Potts überhaupt passt. Der Smart bis Ende 2002, der in der EG Nummer eine Zahl kleiner als *15 drin stehen hat, der hat ja die 599 ccm Maschine verbaut. Bei Smarts ab 2003 ist ja der 698 ccm Big Block 😄verbaut. Die Frage, die sich stellt ist in dem Fall, ob der Auspuffflansch überhaupt passt und kompatibel ist. Das kann ich als Ahnungsloser leider auch nicht beantworten, vor dieser Frage bin ich noch die gestanden. Welche KT Nummer ist denn in dem Pott eingestanzt!
  12. Eine Abnahme nach Gutachten ist nach §19 der StVZO, dazu muss ein entsprechendes Gutachten vorliegen, das genau zu dem Fahrzeug passt und der Eintragung dürfte eigentlich nix im Wege stehen, wenn nicht ganz gravierende Dinge entgegen stehen. Bei einer etwas teureren Einzelabnahme nach §21, bei der ein Gutachten zur Verfügung steht, das die Zulässigkeit der Teile als solches bescheinigt, nur wie in Deinem Fall das Fahrzeug eben nicht 100%ig zu dem Gutachten passt, bist Du eben ein wenig mehr der Laune und Willkür des Prüfers ausgesetzt, aber das Gutachten bescheinigt ja schon mal von vornherein, daß die Teile als solches zulässig sind. Gerade bei Felgen kommt es eben relativ häufig vor, daß die gemäß Gutachten eben nur nicht explizit für die Variante des Fahrzeugs passen, steht einer Abnahme aber eigentlich auch nix im Wege, wenn der Prüfer nicht gerade ein Hohlkörper ist oder tatsächlich sicherheitsrelevante Fakten eine Abnahme verhindern. Und dann gibt es noch den von mir oben verlinkten Fall, wo das Gutachten eigentlich zu 100 % zu dem Fahrzeug passt und der Prüfer ein Hohlkörper und zu doof ist, das zu erkennen! 🙄
  13. Was ist denn das, auf das sich das Gutachten bezieht?🤔 Die eG Genehmigungsnummer des Fahrzeugs ist ja in dem von Dir fotografierten Teil der Papiere gar nicht ersichtlich. Oder bin ich blind? 😯 Aber bereits ohne diese eG Nummer kann ich Dir sagen, daß dieser Smart durch das Gutachten nicht abgedeckt ist. Die Fahrzeug Identnummer beginnt nämlich mit WME01.... und das bedeutet, daß es sich um eine Smart vor 2003 handelt. Die Smarts ab 2003 haben nämlich eine FIN, die mit WME450.... beginnt. In dem Gutachten steht nun, daß es für Fahrzeuge ab der eG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*15 bis *17 gilt. Und das sind Fahrzeuge ab 2003. Diese eG Genehmigungsnummer ist ja eine, die bei Modifikationen hinter dem letzten Stern chronologisch nach oben gezählt wird. Und die *15 sind Smart ab 2003. Das heisst nun aber nicht, daß eine Eintragung komplett unmöglich ist! Es ist dann eben eine etwas teurere Einzelabnahme erforderlich anstatt der Abnahme nach Gutachten. Smart hat eben wie andere Teilehersteller, z.B. Brabus macht das mit den Felgen genauso, immer die Besonderheit, Teile nicht rückwirkend zum Einbau im Gutachten frei zu geben, obwohl dies eigentlich ohne weiteres möglich wäre. Bei den Coreline und Strikeline Felgen und auch bei den Monoblock V und VI z.B. steht auch im Gutachten, daß die *15 Voraussetzung wäre, obwohl auch ältere Smarts durchaus dafür geeignet sind. Dies resultiert ganz einfach aus der Tatsache, daß die Gutachten für diese Felgen erst später als 2003 erstellt wurden und die keine Fahrzeuge rückwirkend abdecken. Andere Hersteller schreiben dagegen in ihre Gutachten, daß sie für Smarts mit der eG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*.... gelten, d.h. für alle Smarts seit Anbeginn der Fertigung, wenn nicht irgendwelche triftige Gründe dagegen sprechen. Eine Eintragung nach Einzelabnahme ist aber trotzdem immer möglich, wenn der TÜVer mitspielt. Du darfst eben nur nicht an eine solche Knallbacke ohne Durchblick geraten wie in diesem aktuellen Fall! 🙄 Dabei handelt es sich um einen selten dummen Hunde, der nicht mal die Aufwärtskompatibilität der eG Nummer akzeptiert, obwohl er das eigentlich müsste! 😡 Deshalb nochmal die Frage, was das für ein Teil ist, auf das sich das Gutachten bezieht, um das besser beurteilen zu können.
  14. Hallole und welcome back! 🙂 Und das trotz zwischenzeitlichem Softwareupdate! Da hat Goyko extra drauf geachtet! 🙂 Und jetzt kann man sogar Bilder direkt hochladen, z. B. einen Elektro ForFour! 😉
  15. Genau so ist es! 🙂 Siehe auch die Modellhistorie!
  16. Bei Eberspächer wird Deine Anfrage auch nur für eine gesteigerte Erheiterung sorgen, dessen bin ich mir sicher. Die kommen vermutlich aus dem Kopfschütteln gar nix mehr heraus!
  17. Ich habe ja schon viele Nulldurchblicker beim TÜV erlebt, aber dieser Knallkopf toppt wirklich alles bisher dagewesene! 🙄 Dann wird Dir nix anderes übrig bleiben, als woanders hinzugehen, wo man etwas von seinem Geschäft versteht. Denn daß der es nicht versteht, kann ich Dir schriftlich geben! 😉
  18. Also von dem würde ich echt mal den Chef sprechen wollen und ihn auf die Unfähigkeit seines Mitarbeiters hinweisen. Das ist echt untragbar, was da stattfindet! 😡 Ein Inschinjör wie er leibt und lebt! Genau mein Humor! 🤣 Der Bursche ist wirklich ein echtes Armutszeugnis für seinen Berufsstand! 🙄
  19. Der 450er Smart ist ja jede Menge Modifikationen unterlegen, die chronologisch nach oben gezählt werden. Dann müsste ja Smart für jede Modifikation ab der *07 ein eigenes Gutachten erstellen. Da fliegt mir echt das Blech weg. Wenn es missverständlich formuliert wäre, hätte ich ja noch begrenzt Verständnis für, aber so blöd, das nicht zu akzeptieren, kann man einfach nicht sein! 🙄
  20. Also eines kann ich Dir ziemlich sicher sagen, daß der keine Ahnung hat, aber deswegen lange nicht Ahnungslos ist! Also manchmal ist es original nicht zu glauben, wie beschränkt manche Leute sein können! Frag ihn doch mal, ob er seinen Job gerne macht. Wenn er dies bejaht, dann sag ihm, dann soll er ihn doch endlich mal lernen!
  21. In der Spalte Fahrzeugtyp steht drin, ab Fahrzeug Identnummer *07, d.h. ein *10 ist darin automatisch enthalten und das sollte auch diese Konifere wissen! Sonst soll er ganz schnell einen anderen Job machen, das ist ja nicht zu fassen! 😡 Ich habe Dir die Unterlagen grade noch mal auf die von Dir angegebene Emailadresse gesendet. Da steht es genau so drin. Und wenn dieser Vollidiot das nicht einsehen will, dann solltest Du ihm die rote Karte zeigen.
  22. I knall glei ab, das steht doch dort drin, daß es ab der eg Nummer *07 am Ende gilt. Was ist denn das für ein denkbefreiter Blödmann? 🙄
  23. Verstehe ich jetzt nicht, in den Papieren steht, doch, daß es ab der Genehmigungs-Nummer *07 gilt, die Zahl hinter dem letzten Stern wird ja bei Modifikationen chronologisch nach oben gezählt. D.h. wenn bei Deinem Smart jetzt die 10 an dieser Stelle steht, dann gilt das Gutachten automatisch auf für diesen.
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