Jump to content

Dracon

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    28
  • Benutzer seit

Alle erstellten Inhalte von Dracon

  1. Dracon

    Was denn nu ?

    Quote: Am 21.08.2001 um 18:36 Uhr hat Elmar geschrieben: Hi Dracon, Naja, 135erBereifung an derVA würde ich ja nicht gerade als "Walzen" bezeichnen. Oder meinst Du was anderes? :-? ----------------- Smarte Grüße Elmar Hi Elmar, :lol: Nee, 135er würde ich auch nicht gerade als Walzen bezeichnen... Nein, im SC MS haben die einige Wägelchen mit breiten Reifen & Felgen bestückt. Felgen sind halt orig. Smart (steht zumindest auf dem Emblem der Radnabe) Dimension: 195/Rnochwas Wie gesagt: CDi's und Steuerbefreit mit der o.g. Bereifung...
  2. Dracon

    Was denn nu ?

    Also, nun noch mal meinen Senf dazu: Ich habe in der "Sache" nochmal genauer recherchiert und siehe da: Es gibt ein funkelniegelnagelneues Gutachten vom TÜV vom Juli diesen Jahres. In diesem Gutachten wurde die Kennziffer F03L (oder so ähnlich :roll: ) ergänzend zu dem hier kreisenden Gutachten aufgenommen. Diese Ziffer besagt, na was wohl ? Wer weiß es ? 8-) RICHTIG ! "Für Fahrzeuge mit einstufung 3L nicht zugelassen" Und der TÜV akzeptiert, IMHO, keine ausgedruckten Blättchen aus dem I-Net sondern nur Original-Gutachten. (Jedenfalls der TÜV hier im Westfalenlande ...) Damit gibt es keine *legale und ges. korrekte* Möglichkeit einen 3L Smart mit "dicken Schlappen" zu fahren ohne die Steuerbefreiung zu verlieren. Aber eines fällt mir dann doch noch ein: Wie machen die das im SC ? Dort stehen jede Menge CDi' s rum mit den sündhaft teuren Orig. Smart-Walzen, und die sind wiederum Steuerbefreit... (hab' ich heute extra für euch (uns) vor Ort nachgefragt... *amkopfkratz* so long Dracon
  3. Dracon

    Was denn nu ?

    Hallo zusammen, also, so langsam verstehe ich die Welt nicht mehr. Ich möchte mir gerne für meinen Smart Cdi Cabrio die Alu's von ATU zulegen. Ich also hin zu ATU, Kostenvoranschlag geholt und da meint er: Ja, aber Sie verlieren Ihre Steuerbefreiung... Ich mich an das Smart-Forum erinnert und mit einem Gutachten aufgetrumpft, daß ich meinte hier schon mal gelesen zu haben, welches besagt, daß eben genau diese Umschlüsselung nicht erfolgen muß... Kann mir hier jetzt einer sagen, ob oder ob ich nicht meine Steuerbefreiung für die Kugel behalte ???? :-? Danke ! Dracon
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.