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schmarterix

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Persönliche Informationen

  • Wohnort
    Hannover
  • Kennzeichen
    H XXX
  • Interessen
    wenige
  • Beruf
    dies und das
  1. @ kowo Danke für die Info. Der tchibo/euromaster deal klingt ja wirklich nicht schlecht. ----------------- Viele Grüße schmarterix
  2. Hallo Kowo-Welchen LAden meinste denn? Bin auch aus Hannover und hab dasselbe Problem mit den Winterreifen für den 451. :) ----------------- Viele Grüße schmarterix
  3. das in dem bericht angesprochene BGH-Urteil dürfte hier zu finden sein: http://lexetius.com/2007,1191 Die Zahlen, die bei spritmonitor zu finden sind (10 Benzin 6,75 l/100km 36.263 km und 2.449 l bezogen auf 52kw, 1500 Mindest-km) machen schon ein wenig nachdenklich.
  4. supi, vielen dank. dann weiß ich ja schon mal bescheid. bin mal auf die fotos gespannt :)
  5. oh ja, fotos wären toll. Mich würde außerdem interessieren, was der Um-/Einbau gekostet hat. ich spiele nämlich auch mit dem Gedanken, soundtechnisch ein wenig aufzurüsten (übrigens auch mit dem alpine...). da hätte ich gerne eine ungefähre Hausnummer, um mich von meiner Werkstatt nicht komplett über den Tisch ziehen zu lassen. :)
  6. schmarterix

    Kurze Frage

    Hallo! Möchte ein bisschen (!) was am sound tun, habe aber leider keine Ahnung. Was ist denn von folgender Kombi für den 451 zu halten: Alpine 9812 Xetec 2-Wege Vielen Dank für die Antworten. ----------------- Viele Grüße schmarterix
  7. Wie nix? Das mit dem Import klingt doch gar nicht so schlecht, wenn Du mich fragst. ----------------- Viele Grüße schmarterix
  8. Vorsatz hin oder her; ich finde das nicht so dramatisch: Mag sein, dass Du wegen § 152 VVG den Direktanspruch gegen den Versicherer verlierst, aber es bleibt wie smartawb richtig sagt bei deinem Anspruch gegen den Halter. Und bei einem Schaden von 300,- dürftest Du ggf. sowieso im Rahmen bzw. sogar unter der Selbstbeteiligung liegen, so dass der Versicherer damit wohl nie was zu tun bekäme. Abgesehen davon ist das mit dem "Vorsatz" eh so eine Sache; was Du da im Unfallbericht zu PRotokoll gegeben hast, ist ja bestenfalls Deine subjektive Sicht der Dinge. Ob "wirklich" Vorsatz gegeben war, ist dann ja eine Rechtsfrage, die ggf. die Gerichte zu klären haben. Wenn Du den Halter ermittelt hast, kannst du den auch noch locker ohne Anwalt mit Hinweis auf § 7 StVG direkt anschreiben und zur Zahlung auffordern (mit eindeutiger Fristsetzung). Wenn die abgelaufen ist, kannst Du die Anwaltskosten jedenfalls problemlos als Verzugskosten geltend machen. ----------------- Viele Grüße schmarterix
  9. @ Sander sucht ihr villeicht noch ne aushilfe? das klingt ja wirklich nett, was du da schreibst :-D
  10. heh leute, schmeisst mal nicht zivil- und straf (bzw- ordnungswidirgkeits)recht durcheinander: Zivilrecht ( in diesem Fall Schadensersatz) = Halterhaftung § 7 StVG (egal wer gefahren ist) Der Rest (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) muss in der Tat einer konkreten Person zugewiesen werden. Das aber ist Sache der Strafverfolgungsbehörden.
  11. In der Tat: Stichwort Halterhaftung nach § 7 StVG. Derjenige, der Halter des Wagens ist, wird zur Kasse gebeten, und zwar ohne, dass er selbst am Steuer saß oder nicht. Rechnung zur Versicherung hinschicken (ist wahrscheinlich schon geschehen), Frist setzen, wenn nichts passiert: Anwalt. Mit dem Zeugen an Bord sollte das eigentlich glatt gehen. ----------------- Viele Grüße schmarterix
  12. Habe das dumme Gefühl, dass es schwer wird um die 415,- (oder jedenfalls einen Teil davon, denn die Kosten hattest Du ja "abgenickt") herumzukommen. Falls Du die bezahlst, donner die Rechnung aber auf jedem Fall deinem Händler auf den Tisch (vielleicht kennt er sich in Sachen Selbstvornahme ja nicht so gut aus). Mehr lass aber im SC auf keinen Fall mehr machen, denn dass geht dann komplett auf deine Kappe
  13. Tja, das ist ja wirklich ärgerlich. Wäre aber allemal besser gewesen, wenn Du gar nichts hättest machen lassen. Besser den Wagen gleich deinem Händler vor die Tür stellen und aufzufordern, das zu reparieren. Denn Geld kannst Du von dem nicht erwarten, wenn Du den MAngel (hierfür dürfte wohl eine Vermutung sprechen, vgl. § 476 BGB) selbst beseitigst (google mal ein bisschen unter "Selbstvornahme im KAufrech"t; da findest Du sicher was, vor allem im Hinblick auf die erforderliche Fristsetzung). Dein Ansprechpartner ist also ausschließlich das SC. Den würd ich mal mit Hinweis darauf, dass Du so auf dem Schaden (415,-) sitzen bleibst, ordentlich in den Hintern treten. Wenn ich dich richtig verstanden habe, war der Auftrag ja nur unter der Bedingung "nichts größeres" erteilt. MEhr als die Kosten für "mal reinschauen" müsstes Du also nicht bezahlen. ----------------- Viele Grüße schmarterix
  14. nun, wenn es Dir lieber ist, schreibe ich in Zukunft nur noch in der Rubrik Technik. Dann haben wir bestimmt alle was zu lachen, da hab ich nämlich gerad mal gar keine Ahnung. ;-) ----------------- Viele Grüße schmarterix
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