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Der_kleine_Muck

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  1. Ich kann da auch nicht so ganz folgen. AHK´s müssen ersten nicht unbedingt eingetragen werden, lang die ABE/EG-BE und wenn doch, gibts doch den Wisch vom Hersteller wo steht, was an welchen Fahrzeug montiert werden darf. Also AHK, vom Hersteller xxx, mit Teilenummer xxx unter Auflagen von xxxx an Fahrzeug Smart 42, BR 450, usw. da gibts dann doch keine zwei Meinungen. ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  2. Was fürn Smartie haste den 450 oder 451? DAS große SC ist von Raffay im Friedrich-Ebert-Damm. Aber inzwischen machen ja auch "normale" Benz-Händler die Service-/Garantieabwicklung. ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  3. Mal ne Frage, wenn Du Mitte Juli auf Sommerreifen wechselst, wann kommt der wechsel auf Winterreifen? Anfang September.... :lol: ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  4. Vielen Dank für Deine Ausführung, klingt logisch. Wobei der ganze aber wohl nur funzt, wenn das Fz. beim Gasgeben oder Bremsen ausbricht. Ich habs letzten Winter geschaft den Würfel auf der Autobahn, beim überfahren von Schneematschrillen, bei knapp 100km/h querzustellen. Das ESP-licht hat nicht geblinkt und ich durfte auf die gute alte Art den Wagen durch Gegenlenken wieder langsam in die Spur bringen. Danach kann ich auber mit Überzeugung sagen: Ja, rein Fahrphysikalisch ist der Smart eine Katastrophe! :oops: ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  5. Nehm dass hier: Sorry, konnt ich mir nicht verkneifen :lol: ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  6. Haste eigentlich schon mal die Kompri getestet? Ich denke, dass sich so recht schnell defekte Ventile oder Kolbenringe finden lassen. ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  7. G-Kraft-Sensor :-? Ich dachte immer, das ESP vergleicht die Drehzahlen der Räder in Verbindung mit dem Lenkeinschlag. ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  8. So´n Balken hält ~ 4 Liter. Der erste geht nach 80-140km je nachdem wie viel rein geknallt wurde. Die nächsten halten meist knappe 80km. "Meist" deshalb, weil der zweite gestern schon nach 40km weg war und ich fahre megakonstant. In meinen Augen ist die Anzeige Blödsinn. Zeigt eh nicht genau an. Eine Warnleuchte hätte es auch getan :( ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  9. Hmmm...geregelt wird das in: § 54 Fahrtrichtungsanzeiger (1) 1Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. 2Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. 3Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. 4Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen. (1a) 1Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. 2Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen. (2) 1Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. 2Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern. (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig. (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind 1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. 2Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. 3An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. 4An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein, 2. an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. 2Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. 3Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. 4Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein, 3. an Anhängern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. 2Beim Mitführen von 2 Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter einer Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, 4. an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind, an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen, 5. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. 2Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich. (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an 1. einachsigen Zugmaschinen, 2. einachsigen Arbeitsmaschinen, 3. offenen Krankenfahrstühlen, 4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, 5. folgenden Arten von Anhängern: a) eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden; b) angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken; c) einachsigen Anhängern hinter Krafträdern; d) Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). (6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen. ...wobei hier nicht steht wie viele es maximal sein dürfen.... :-? ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  10. Da Smart-Basteln wohl derzeit down ist, will ich mal Licht ins Dunkel bringen. DARAN LIEGT ES ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  11. Quote: Am 13.03.2008 um 18:30 Uhr hat josmarlangner geschrieben: Leute, ich will ja keinem von Euch zu nahe treten aber ich fahre jetzt den 2. Winter KW17 in 175/50 R15 rundum auf den Roadie-Stahlfelgen und habe NULL PROBLEME. [ Diese Nachricht wurde editiert von josmarlangner am 13.03.2008 um 18:31 Uhr ] ....und es gibt auch sicher welche, die den Reifen auf einem SL, Opel Astra, Golf Cabrio haben. Es geht darum, das der Reifen auf einem 42II in 155/175 der letzte Gammel ist und der Wagen immer nach rechts zieht. ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  12. Quote: Am 13.03.2008 um 17:03 Uhr hat smartbuck geschrieben: Dein Laden oder Mitarbeiter dort ??? :-? Weder noch 8-)
  13. Da wären noch: und: ----------------- *** LG °°°°DkM°°°° [ Diese Nachricht wurde editiert von Der_kleine_Muck am 13.03.2008 um 18:40 Uhr ]
  14. Moin, bei mir ist jetzt Sommer befohlen. ALso die Winterpuschen runter und die Serienbereifung (Conti eco) wieder druff und was soll ich sagen......die Kiste fährt wieder geradeaus. Also, mal für den nächsten Herbst vormerken: KAUFT KEINE KUHMO KW17 WINTERREIFEN ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  15. Osterüberraschung von eteleon ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  16. Mein Serviceheft war vollkommen leer und ich hab den "Käseroller" erstmal zum stempeln geschickt. Er hat dann aber nur einen auf die besagte erste Seite gedrückt. Service beim Beziner sind alle 20tkm. Ich hab nach 1500km zwar einen Ölwechsel gemacht, dieses ist aber nicht vorgeschrieben. ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  17. Quote: Am 23.02.2008 um 19:39 Uhr hat bnedkb geschrieben: hallo, bin gerade zurück aus utrecht und sehr zufrieden! Ich habe 7795 euro für den fortwo 45 kw inkl. radiovorbereitung und fußmatten bezahlt. sonst keine extras, also alles in allem sehr schlicht. ich hab meinen am 3. Januar bestellt, vorrausgesagt war die 7/8 KW.... Denke daran die Umsatzsteuermeldung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung beim Finanzamt zu machen. Ich habe FW zwar auch eine Vollmacht dafür gegeben, die haben sich aber nicht geregt. ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  18. Benutzt mal die Boardsuche. Die smarts in Ösiland haben TFL. Mein Mechanikus meint das sollte sich auch beim deutschen freischalten lassen. Beim Ölservice will er´s mal testen. ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  19. Du must nicht in ein richtiges SC fahren. Sehr viele Mercedes-Werkstätten sind jetzt auch Smart-Werkstätten und dürfen/können am Smart basteln. Mußt Dich mal informieren wo bei Dir der nächste ist. ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  20. Also....mein pure hat dat Fach drinne! ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  21. Zum Gaspedal: Der 451er mit Soft-Tip hat schon den Kickdownschalter (was ich aüßerst nervig finde) Zum Sicherheitstorx: Die Schraubenköpfe sind derart groß, dass man sie locker mit der WaPuZa fassen kann. ....im Übrigen hat sich mein Smartie nicht von dem Umbau beeindrucken lassen. Eigentlich sollte er auch ohne Freischaltung für ein paar Minuten in den A-Modus funtzen. Bei mir ging das aber nicht :( ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  22. Schön, schön, mein Guter....... Hast Langeweile gehabt... :-D ....oder stand ein Farbwechsel an? ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
  23. Quote: Am 05.02.2008 um 19:48 Uhr hat smangefressen geschrieben: hallöchen - wieder einmal ne frage. bei smart kann man doch so ein system einbauen lassen: radio 9 mit mp3 schnittstelle + 2 hochtöner, 2 mitteltöner und subwoofer. Wo werden hocht., mittelt und sub verbaut? gruss smangefressen Hab ich mir doch gedacht, dass die Frage wieder auftaucht ;-) ->klückklück ----------------- *** LG °°°°DkM°°°°
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