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F451

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Alle erstellten Inhalte von F451

  1. Das die Anhängelast für den 451 450kg betragen darf ist ja hinreichend bekannt. Vermutlich bezieht sich das auf einen ungebremsten Anhänger. Wie sieht es bei einem Anhänger mit Auflaufbremse aus? Gruß, Martin
  2. Hallo clevertrailer, vielen Dank für die Erklärungen, aber was ist CBS? Und wie kann ich mir die Prozedur des vorübergehenden Entfernens des Hakens vorstellen? @ all Wer hat den da den grinsenden Smiley in der Forenthreadliste angebracht, und was soll der ausdrücken? @ burmi Danke ! @ star-one-006 Warte ich vergebens auf die Vorlage des Zitats? Ich interessiere mich übrigens für den in Ihrem Ebayshop angebotenen Bordcomputer für den smart for2. Allerdings für den 451. Leider habe ich den Verdacht, dass er nur für ältere Modelle lieferbar ist. Aber fragen kostet ja nichts. Grüße, Martin
  3. Hallo star-one-006, ich sag’s mal so, was entscheidend ist, entscheidet der Entscheider. (brrr) Und das bin in diesem Falle wohl ich. Und für mich sieht es bisher so aus, als hätten Sie für mich Entscheidendes in den zitierten Textpassagen weggelassen. Das sagt natürlich noch nichts über die Qualität Ihrer Kupplung aus, lässt mich aber andererseits auch nicht auf eine überzeugende, alles überragende Qualität schließen, die keinerlei Vergleich scheuen muss. @Kevin_Lomax Warum hast Du Dich für clevertrailer entschieden? Kostet ja doch ein paar Euro mehr. Mir gefällt bei clevertrailer, dass die Kugelstange schnell zu entfernen sein soll. Was mir dagegen überhaupt nicht zusagt, ist der Montageort für die Steckdose so nah am Auspuff. Insgesamt sieht die Konstruktion auch eleganter aus und soll Wartung des Smart ohne Ausbau ermöglichen. Gruß, Martin
  4. Hallo, wie die Jungfrau zum Kind bin ich zu einem Smart Cabrio gekommen. Eigentlich wollte ich mir nach einer Probefahrt erst eine längere Überlegungsfrist gewähren und mich im Forum ein bisschen einlesen, bin aber dann im Internet auf ein so günstiges Angebot gestoßen, dass ich nicht widerstehen konnte. Und so ist es ein weiß/silbernes Cabrio passion mit 84PS geworden. Das Platzangebot ist gegenüber meinem vorigen Fahrzeug (A2 1.2TDI) natürlich etwas begrenzt, so dass ich an einem Anhänger interessiert bin, für den ja zwingend eine Anhängerkupplung vorausgesetzt ist. Und hier fängt mein Problem an. Ich habe im Forum zwei Produzenten gefunden, die aufs Freundlichste zueinander Stellung beziehen: clevertrailer und misterdotcom. Beide zitieren auf ihren jeweiligen Internetseiten ein Rundschreiben von smart, bedauerlicherweise mit unterschiedlichem Inhalt. Misterdotcom: „smart hat, durch eine eigene subjektive Fahrerprobung der AHK und eines Anhängers, seine Produktbeobachtungspflicht erfüllt. Aktuell ergeben sich hieraus keine erkennbaren Gefahren, bei ordnungsgemässem Einsatz der für den neuen smart fortwo konzipierten Anhängerkupplung. Ein smart fortwo, mit ordnungsgemäss zertifizierter Anhängerkupplung eines Fremdanbieters verliert, trotz fehlender genereller Freigabe für den Hängerbetrieb durch smart, seine allgemeine Betriebserlaubnis und Herstellergarantie nicht. Allerdings erlischt die Herstellergarantie für die Bauteile, deren Fehlfunktion durch den Einbau einer Anhängerkupplung bzw. durch den Anhängerbetrieb verursacht wurde“ Clevertrailer: „smart hat, durch eine eigene subjektive Fahrerprobung der AHK und eines c l e v e r t r a i l e r Anhängers, seine Produktbeobachtungspflicht erfüllt. Aktuell ergeben sich hieraus keine erkennbaren Gefahren, bei ordnungsgemässem Einsatz der für den neuen smart fortwo konzipierten Anhängerkupplung b z w . A n h ä n g e r v o n c l e v e r t r a i l e r . T r o t z a u s b l e i b e n d e r A b m a h n u n g a n c l e v e r t r a i l e r h a b e n D r i t t a n b i e t e r k e i n e n A n s p r u c h a u f d i e F r e i g a b e v e r g l e i c h b a r e r P r o d u k t e d u r c h s m a r t . Ein smart fortwo, mit ordnungsgemäss zertifizierter Anhängerkupplung eines Fremdanbieters verliert, trotz fehlender genereller Freigabe für den Hängerbetrieb durch smart, seine allgemeine Betriebserlaubnis und Herstellergarantie nicht. Allerdings erlischt die Herstellergarantie für die Bauteile, deren Fehlfunktion durch den Einbau einer Anhängerkupplung bzw. durch den Anhängerbetrieb verursacht wurde.“ Gesperrt markiert habe ich die Textstellen, die sich unterscheiden. Da beide Texte als Zitate gekennzeichnet sind, dürften sie sich eigentlich nicht unterscheiden, wenn sie denn tatsächlich die gleiche Miteilung als Grundlage haben. Dies vorausgesetzt, hat entweder misterdotcom etwas weggelassen oder clevertrailer etwas hinzugedichtet, ohne es kenntlich zu machen. Ich würde neben anderen Kriterien eine Kaufentscheidung auch von der „Wahrheitsliebe“ des Anbieters abhängig machen. Vielleicht können sich die Parteien ja noch einmal bezüglich dieses Punktes äußern (Wie wäre es mit einem Scan der betreffenden Vorlagen?) Ohne jetzt andere Kaufkriterien abzuhandeln frage ich Euch Smartfahrer nach Euren Erfahrungen mit Anhängekupplungen und Anhängern. Ich weiß, Ihr habt schon Einiges dazu geschrieben, und ich habe es auch schon gelesen, aber vielleicht gibt es ja noch Unerwähntes. Gruß, Martin
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