Hallo, wie die Jungfrau zum Kind bin ich zu einem Smart Cabrio gekommen. Eigentlich wollte ich mir nach einer Probefahrt erst eine längere Überlegungsfrist gewähren und mich im Forum ein bisschen einlesen, bin aber dann im Internet auf ein so günstiges Angebot gestoßen, dass ich nicht widerstehen konnte. Und so ist es ein weiß/silbernes Cabrio passion mit 84PS geworden. Das Platzangebot ist gegenüber meinem vorigen Fahrzeug (A2 1.2TDI) natürlich etwas begrenzt, so dass ich an einem Anhänger interessiert bin, für den ja zwingend eine Anhängerkupplung vorausgesetzt ist. Und hier fängt mein Problem an. Ich habe im Forum zwei Produzenten gefunden, die aufs Freundlichste zueinander Stellung beziehen: clevertrailer und misterdotcom. Beide zitieren auf ihren jeweiligen Internetseiten ein Rundschreiben von smart, bedauerlicherweise mit unterschiedlichem Inhalt. Misterdotcom: „smart hat, durch eine eigene subjektive Fahrerprobung der AHK und eines Anhängers, seine Produktbeobachtungspflicht erfüllt. Aktuell ergeben sich hieraus keine erkennbaren Gefahren, bei ordnungsgemässem Einsatz der für den neuen smart fortwo konzipierten Anhängerkupplung. Ein smart fortwo, mit ordnungsgemäss zertifizierter Anhängerkupplung eines Fremdanbieters verliert, trotz fehlender genereller Freigabe für den Hängerbetrieb durch smart, seine allgemeine Betriebserlaubnis und Herstellergarantie nicht. Allerdings erlischt die Herstellergarantie für die Bauteile, deren Fehlfunktion durch den Einbau einer Anhängerkupplung bzw. durch den Anhängerbetrieb verursacht wurde“ Clevertrailer: „smart hat, durch eine eigene subjektive Fahrerprobung der AHK und eines c l e v e r t r a i l e r Anhängers, seine Produktbeobachtungspflicht erfüllt. Aktuell ergeben sich hieraus keine erkennbaren Gefahren, bei ordnungsgemässem Einsatz der für den neuen smart fortwo konzipierten Anhängerkupplung b z w . A n h ä n g e r v o n c l e v e r t r a i l e r . T r o t z a u s b l e i b e n d e r A b m a h n u n g a n c l e v e r t r a i l e r h a b e n D r i t t a n b i e t e r k e i n e n A n s p r u c h a u f d i e F r e i g a b e v e r g l e i c h b a r e r P r o d u k t e d u r c h s m a r t . Ein smart fortwo, mit ordnungsgemäss zertifizierter Anhängerkupplung eines Fremdanbieters verliert, trotz fehlender genereller Freigabe für den Hängerbetrieb durch smart, seine allgemeine Betriebserlaubnis und Herstellergarantie nicht. Allerdings erlischt die Herstellergarantie für die Bauteile, deren Fehlfunktion durch den Einbau einer Anhängerkupplung bzw. durch den Anhängerbetrieb verursacht wurde.“ Gesperrt markiert habe ich die Textstellen, die sich unterscheiden. Da beide Texte als Zitate gekennzeichnet sind, dürften sie sich eigentlich nicht unterscheiden, wenn sie denn tatsächlich die gleiche Miteilung als Grundlage haben. Dies vorausgesetzt, hat entweder misterdotcom etwas weggelassen oder clevertrailer etwas hinzugedichtet, ohne es kenntlich zu machen. Ich würde neben anderen Kriterien eine Kaufentscheidung auch von der „Wahrheitsliebe“ des Anbieters abhängig machen. Vielleicht können sich die Parteien ja noch einmal bezüglich dieses Punktes äußern (Wie wäre es mit einem Scan der betreffenden Vorlagen?) Ohne jetzt andere Kaufkriterien abzuhandeln frage ich Euch Smartfahrer nach Euren Erfahrungen mit Anhängekupplungen und Anhängern. Ich weiß, Ihr habt schon Einiges dazu geschrieben, und ich habe es auch schon gelesen, aber vielleicht gibt es ja noch Unerwähntes. Gruß, Martin