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schaefca

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  1. schaefca

    Seufz, wo bleiben denn Claudi112 und TineTippel so lange? :-D :-D :-D ----------------- I love you all!
  2. ...weil jemand eine "tote ENTE" auf dem Standstreifen einer Autobahn gemeldet hat. Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie an der angegebenen Stelle einen CITROEN 2CV vorfanden - pruuuust!! :-D Quelle: ...gerade im Radio - glaube SWR3... ----------------- I love you all!
  3. Quote: Ich weiß, dass das technisch aufwändig ist und dass es teuer ist, der Smart hat ja nicht ohne Grund Heckantrieb. Dann sollte 4WD doch noch schwerer zu realisieren und noch unwirtschaftlicher sein als Frontantrieb. Guck mal über Deiner letzten Antwort. 1. Ist die Konstruktion schon fertig, und 2. geht es um Mobilität und Sicherheit in Gegenden mit extremen Wetterverhältnissen. Bewegung ist wirtschaftlicher als steckenbleiben oder vor die Lateng zu rutschen. ----------------- I love you all!
  4. vielleicht an diese Tabelle: Wie allen aufgefallen war, fehlt der 42, trotz 17.520 Zulassungen in 2005. Ich habe mal Ihre Hoheit, Herrn Prof. Dr. Dudenhöfer von B&D-Forecast gefragt, warum. Hier seine Antwort: Sehr geehrter Herr S., vielen Dank für Ihre mail. Beim KBA wird Smart insgesamt ausgewiesen. In unseren Tabellen haben wir dies nach Preisklassen differenziert, also präzisere Information gegeben. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. F. Dudenhöffer Na dann... ----------------- I love you all! [ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 15.03.2006 um 13:55 Uhr ]
  5. für ein "Desert-Storm-Camouflage": Is dat TRIDION verchromt? Quelle>> Edit:Jaaa, es geht ja auch kleiner, sorry... ----------------- I love you all! [ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 15.03.2006 um 13:44 Uhr ]
  6. Quote: Am 15.03.2006 um 11:22 Uhr hat Marks004 geschrieben: @Torbi172002 Wie stellst du dir den Frontantrieb bei einem Smart vor? Da die Einbaulage des Motors im Heck ist bräuchte, man an der Vorderachse ein Differential. Das ist konstruktiv kaum zu realisieren und sicher nicht wirtschaftlich. Ich denke nicht das DC Entwicklungsgelder dafür locker macht, wiederspricht der Philosophie des Smart. Der Smart ist als Stadtauto konzipiert und nicht als Lastesel oder Rallyfahrzeug. Und auch mit Allradantreib würden sich die Fahreigenschaften des Smarts nicht wesentlich ändern! Ich glaube, Torbi172002 ist der Letzte, der 4WD im SMART will - er sprach sich eher dagegen aus. Der Thread startete ja mit der Feststellung, dass der "große Bruder" MITSUBISHI-i in Japan als 4WD angeboten wird. Wie oben beschrieben, hat in Japan fast jeder Kinderwagen 4WD, weil es außerhalb der Großstädte im Winter eher sibirisch ist. Der i ist noch in der Zeit der Kooperation zwischen DC und M. entstanden, somit sind die Gelder für den 4WD längst ausgegeben. Warum sollte es im SMART nicht machbar sein? Und sicherlich würden sich die Fahreigenschaften der Kugel drastisch verbessern, wer mal einen 4WD-Fahrzeug auf Matsch und Eis gefahren ist, weiß wovon ich rede. Die einzige "Philosophie" die DC in Sachen Smart noch hat, lautet: "Ist das Pferd nicht bis Ende des Jahres gesund, dann SMART!" ----------------- I love you all! [ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 15.03.2006 um 13:34 Uhr ]
  7. schaefca

    Böser Daimler!

    Genossinnen und Genossen! click>> Mit sozialistischen Grüßen! ----------------- I love you all!
  8. schaefca

    Sissi-Smart

    Quote:Issen Pulse in Ruby Red Ach was! Hat der das Gesprengsel auf dem Tridion serienmäßig? --------------- I love you all! [ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 15.03.2006 um 10:19 Uhr ]
  9. Wer´s noch nicht gepeilt hat reinzukommen: click>> ----------------- I love you all!
  10. schaefca

    Quote: Am 15.03.2006 um 09:21 Uhr hat Marti_Smarti geschrieben: aber lustig is schon! btw. was ist das für ein schönes Dreirad? Gruß Martin Reingekommen! Ich schätze, das ist ein JZR mit MOTO-GUZZI-Motor. Edit: sieht mehr nach 2CV-Motor aus... Edit: BINGO! Steht unter "4 Sale": Lomax Threewheeler, EZ 08/94, 41 TKm, sehr solide und sorgfältig gebaut, mit umfangreicher technischer Ausstattung und viel Zubehör abzugeben. Das langstreckenerprobte Fahrzeug ist technisch und optisch in sehr gutem Zustand. Preis VB EUR 8.250,- - och, schon wech... ----------------- I love you all! [ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 15.03.2006 um 14:23 Uhr ]
  11. schaefca

    Sissi-Smart

    Sieht schon edel aus... ----------------- I love you all!
  12. Tach! Gefunden bei auto-presse.de: "Querparken mit dem Smart ist rechtens 14.03.06 – Das Parken mit einem Smart quer zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht geregelt. Wer an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Dennoch befindet sich der Querparker nach Auffassung der Experten der ARAG-Versicherung im Recht. Denn die StVO sieht vor, dass platzsparend zu parken ist. Solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden, ist gegen das Querparken also nichts einzuwenden. Allerdings sind die besonderen Umstände jedes einzelnen Falls zu beachten. Zuletzt hatte eine Smart-Fahrerin Erfolg, die gegen einen Bußgeldbescheid beim Amtsgericht Viechtach Einspruch erhob. Sie darf querparken, denn nach Rechtssprechung des Bundesgerichtshof ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05). mid/mh." JR1 hat es bereits hier am 29.11.2005 um 19:14 angemerkt. Die ARAG sucht wohl neue Kunden... ----------------- I love you all! [ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 15.03.2006 um 09:46 Uhr ]
  13. schaefca

    Sissi-Smart

    Tach alle! Gefunden bei auto-presse.de: click>> ...ein paar Bilder vom Innenraum wären ja nett gewesen (Eine kleine Stoffrose an der Rückenlehne greift nochmals das Thema Sissi auf... - Waahnsinn!) ----------------- I love you all!
  14. Quote: Am 14.03.2006 um 22:47 Uhr hat Torbi172002 geschrieben: Ok, die Fahreigenschaften sind bei Allradantrieb besser. Aber ist das überhaupt für ein Stadtauto wichtig? quattro, 4motion und so weiter sind schon feine Sachen, aber braucht man das im normalen Stadtverkehr bei normaler Fahrweise? Beim Anfahren an der Ampel??? Nachteile wären: mehr Gewicht --> mehr Spritverbrauch, höherer Preis, mehr Verschleiß. Und das passt irgendwie nicht zu einem Auto, bei dem eines der Haupt-Kaufargumente der günstige Unterhalt ist. Ich habe nichts dagegen, wenn's den Smart auch optional mit Allradantrieb gibt, aber es widerspricht aus meiner Sicht völlig dem smarten Konzept (reduce to the max). Ooh, ich kenne da dutzende Kugeltreiber, die in diesem Winter sicher gerne 4WD gehabt hätten. Aber was brauchst Du: Klima, ABS, ESP, EFH? Ist doch jedem selbst überlassen... ----------------- I love you all!
  15. schaefca

    Billig-Öl?

    Quote: Am 14.03.2006 um 18:20 Uhr hat duese geschrieben: Lieber kipp ich teures 10W-40 rein als billiges noname 5W-40 !!! Einem Hightech-Motor darf man keinen Billigscheiß geben, denn durch die Turboaufladung sind die Teile recht hoch belastet. Sorry aber ich fülle mit gutem Gewissen Mobil 1 0W-40 ein, das gibbet günstig bei ebay für unter 35 Euro oder teuer bei z.B. ATU für 4 Liter 60 Euro. Ach duese, solche Kunden wie Dich braucht die Ölbranche. Dein "Spitzenöl" kostet im Fass auch keine € 5,- pro Liter. Und von wegen "Hightech-Motor": mit was für einer Literleistung und welchen Drehzahlen bist Du denn unterwegs? Wenn Du Deine mittlere Kolbengeschwindigkeit ausgerechnet hast, kannst du sie ja mal hier einstellen. Was Du ferner nicht überlesen solltest: Ist ein METRO-Angebot, der Werkstatteinkäufer will ja auch noch was dran verdienen (...und dat tut der, glaub´ mich). ...und dran denken: "Benutze immer Markenkondome - bei Versagen Kind einschicken, Geld zurück!" 8-) ----------------- I love you all! [ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 15.03.2006 um 01:24 Uhr ]
  16. pinchar>> ...con aire acondicionado, programa eléctronico de estabilidad (esp) y radio cd! Adelante! ----------------- I love you all!
  17. clique ici>> 8-) ----------------- I love you all!
  18. Quote: Am 14.03.2006 um 15:59 Uhr hat Mirco-Smart geschrieben: Soll das am Ende soviel bedeuten wie: Ein Crossblade gilt nach 12 Monaten nicht mehr als Neuwagen und wird daher in der Gewährleistung auf 12 Monate reduziert?! Obwohl der als EZ einen Termin 12 Monate nach Produktionsdatum hat und damit ja zum ersten mal an einen Käufer ausgeliefert wird? So ein Teil wäre es doch noch. Zum Schnapperpreis nen schönes Spielzeug Kommt darauf an, was im Kleingedruckten steht. Generell heißt es auf der smart-Homepage: "Die Garantiezeit für smart Fahrzeuge beträgt 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung." ----------------- I love you all!
  19. schaefca

    Billig-Öl?

    Quote: Am 14.03.2006 um 15:41 Uhr hat MurmelXL geschrieben: Brauchen die Kugeln nicht das 10W 40??? Hier im Forum sind einige Viskositäten im Umlauf, Dein Handbuch wird es Dir sagen. Ich behaupte mal, 5W-40 passt eigentlich immer. Für Benziner ist MB-Norm 229.1 o.k., CDIs sollten 229.3 und CDIs mit RPF 229.5 fahren. Ich sehe das nicht so heilig. 10W-40 wäre mir zumindest im Winter zu dick. ----------------- I love you all! [ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 14.03.2006 um 15:57 Uhr ]
  20. Quote: Am 14.03.2006 um 15:14 Uhr hat Mirco-Smart geschrieben: Also auch keine Neuwagengarantie mehr?! Hab ich das recht verstanden? Also ist das mit dem Crossi genauso, oder? Gute Frage. Der Crossi wird ja auf der Homepage gar nicht mehr feilgeboten. Trotzdem sagt AISA: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt für alle Modelle 2 Jahre. Die Garantiezeit für smart Fahrzeuge beträgt 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung. Bei den Modellen smart fortwo, smart roadster und smart crossblade haben Sie 6 Jahre lang eine Garantie gegen Durchrostung der Karosserie von innen nach aussen. Beim smart forfour beträgt diese Garantie sogar 12 Jahre. Im Streitfall dürfte wenigstens die Gewährleistungsregelung Anwendung finden: Kaufrecht und Gewährleistung Kaufrecht: Die Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten regeln, die mit Kaufverträgen einhergehen. Dazu zählt insbesondere auch die Gewährleistung bei Fehlern an der Kaufsache. Kaufrecht und Gewährleistung Seit dem 1. Januar 2002 gilt ein in wesentlichen Teilen neues Kaufrecht, die über 100 Jahre alten Regeln des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wurden teilweise grundlegend geändert. Die für den Verbraucher wichtigsten Neuerungen sind folgende: Zwei Jahre Gewährleistung Der Verkäufer haftet dem Käufer für die Beschaffung einer mängelfreien Sache (Mängelhaftung früher: Gewährleistung). Diese Ansprüche verjähren bei Sachen, die seit dem 1. Januar 2002 gekauft wurden, erst innerhalb von zwei Jahren, wobei bei gebrauchten Gegenständen eine Verkürzung auf ein Jahr vertraglich vereinbart werden kann. Früher waren es grundsätzlich nur sechs Monate. Aber auch nach der neuen Rechtslage stellt nicht jeder Verschleiß gleich einen Mangel dar. Bei Abnutzung und einfachem Verbrauch kann man sich nicht auf Gewährleistungsrechte berufen. Ist z.B. eine Schuhsohle nach einjähriger Benutzung nicht mehr wie neu oder fällt ein Bleistift nach mehreren Wochen intensiver Notizen gänzlich dem Anspitzer zum Opfer, handelt es sich um ganz normale Abnutzung, die natürlich auch nach der neuen Rechtslage keinen Reklamationsgrund darstellt. Wichtig ist die längere Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor allem, wenn ein Gerät zunächst einige Monate nicht genutzt wird. Erwerben Sie etwa wegen eines Sonderangebots einen Rasenmäher im Oktober und stellen bei der ersten Benutzung Anfang Mai des Folgejahres einen Defekt fest, wäre nach altem Recht eine Reklamation nicht mehr möglich, da mehr als sechs Monate seit Kauf vergangen sind. Nach neuem Recht kann der Verbraucher sich in einem solchen Fall sogar noch Zeit lassen, um das Gerät zu reklamieren. Wichtig ist allerdings, dass im ersten halben Jahr nach dem Kauf der Händler beweisen muss, dass der Fehler nicht schon beim Erwerb vorgelegen hat. Bei späteren Reklamationen liegt die so genannte Beweislast beim Käufer. Garantie ist keine Gewährleistung Umgangssprachlich wird Gewährleistung oft mit Garantie gleichgesetzt, dies ist jedoch falsch. Zur Gewährleistung ist der Verkäufer (Händler) selbst per Gesetz verpflichtet. Garantie ist hingegen ein zusätzliches freiwilliges Versprechen des Herstellers, das sich oft auf bestimmte Eigenschaften beschränkt. Etwa bei Fahrzeugen kommt es immer öfter vor, dass die Autohersteller zehn Jahre Garantie gegen Durchrostung bieten. In den ersten zwei Jahren nach dem Kauf hat der Kunde im Reklamationsfall theoretisch die Wahl, sich an den Händler (Gewährleistung) zu wenden oder direkt an den Hersteller im Rahmen der Garantie. Praktisch bedeutsam wird die Garantie somit erst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, wenn die Garantiezeit, wie häufig bei KFZ, noch weiter läuft. Das neue Recht bringt jedoch nicht nur Vorteile für den Käufer: Im Gegensatz zu früher muss der Käufer jetzt zunächst die so genannte „Nacherfüllung“, d.h. Reparatur oder Neulieferung, verlangen und eine Frist hierfür setzen. Erst nach Ablauf einer angemessenen Frist kann der Käufer weitergehende Rechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz geltend machen. Es liegt somit beim Verkäufer, durch Nachbesserung oder Neulieferung einer Auflösung des Vertrags zuvorzukommen. Zum Schluss ein Hinweis, um mit einer weit verbreiteten Fehlinformation „aufzuräumen“: Beim Kauf gab und gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht! Wenn der Verkäufer einen (nicht defekten) Gegenstand nicht freiwillig zurücknimmt, wie es oft nur in Kaufhäusern oder Supermärkten der Fall ist, bleibt der Kaufvertrag bindend und es gibt keine Möglichkeit zum Rücktritt. Im Zweifel sollten Sie daher vor dem Erwerb eine spätere Umtauschmöglichkeit vereinbaren und dies auf der Quittung vermerken lassen. ----------------- I love you all!
  21. schaefca

    Billig-Öl?

    Tach! Vom 18.-24. März jibbet in der METRO einen 5-Liter-Kanister vollsynthetisches Öl SAE 5W-40 mit der MB-Norm 229.1 für netto 9,99! ----------------- I love you all!
  22. Quote: Am 14.03.2006 um 14:07 Uhr hat supersmart geschrieben: Der Roady wird auch noch billiger werden. Siehe Crossblade. Den gibts mittlerweile für die Hälfte. und weniger. NEU. Jau. Nur neu sind ´se juristisch gesehen nicht mehr. "Neu" darf sich übrigens der Roadster bald auch nicht mehr schimpfen, denn: Wenn ein Auto die Werkshallen vor mehr als 12 Monaten verlassen hat, darf es nicht mehr als Neufahrzeug bezeichnet werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor, über das die «Neue Juristische Wochenschrift» berichtet. Nach Auffassung der Richter gilt bei einem Motorrad wie einem Pkw, dass eine längere Standzeit zu einem Wertverlust führt und das Fahrzeug daher rechtlich betrachtet nicht mehr neu sei. Ob es während der Standzeit tatsächlich zu Mängeln an dem Fahrzeug gekommen ist, werteten die Richter dagegen als unerheblich (Az.: 18 O 452/03). ...heißt: Ab dem 5. November 2006 ist kein Roady mehr ein Neufahrzeug... ;-) ----------------- I love you all! [ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 14.03.2006 um 15:05 Uhr ]
  23. Quote: Am 14.03.2006 um 13:07 Uhr hat typ-apple geschrieben: ham wir denn einen unfall gebaut? :o Das Brüderlein... Wie war das: Autos, Motorräder und Zahnbürsten verleiht man nicht? ;-) Kopf hoch GR, dafür putzt er Dir doch bestimmt für ein Jahr jeden Samstag die Autos! :-D ----------------- I love you all! [ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 14.03.2006 um 13:32 Uhr ]
  24. Quote: Am 13.03.2006 um 23:22 Uhr hat Torbi172002 geschrieben: Welchen Vorteil hätte denn Allradantrieb im Stadtverkehr (wofür der Smart ja eigentlich gedacht ist)? Aus meiner Sicht macht Allradantrieb beim Mitsubishi i oder Smart genau so viel Sinn wie Heckantrieb beim Geländewagen. font> Ah, Du warst noch nie in Japan? In Japan gibt es fast jede Seifenkiste als 4WD. Zwar ist der Winter in Tokyo nicht soo richtig übel, aber wenn Du nur mal 20 km rausfährst, würde ein 2WD regelrecht verk*cken. Man spricht nicht umsonst von den "Japanischen Alpen". MITSUBISHI hat eine Allradtradition von 72 Jahren. Bereits 1934 wurde erstmalig ein Allrad-PKW, der "Mitsubishi PX33" vorgestellt. Edit: Hier noch ein paar Bilder. ----------------- I love you all! [ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 14.03.2006 um 12:24 Uhr ]
  25. Quote: Am 13.03.2006 um 16:37 Uhr hat GelberRoadster geschrieben: also ich hatte ja schon live nen neuen 42 cabrio auf ner autobahnraststädte neben mir stehen, und ich muß sagen der motor hat sich weder wie mein benziner noch wie ein diesel angehört, hörte sich einfach nach mehr pep an! Na ja, nur aus dem Sound auf den Motor zu schließen, halte ich für unsicher. Der Sound wird heutzutage "designed", will sagen: man trimmt ihn auf guten Klang, der aber gleichzeitig die Lärmbestimmungen einhält. Schon ein anderes Luftfiltergehäuse (mit mehr Volumen) lässt ansaugseitig einen neuen Sound entstehen. Ein Rußfilter wird (beim Diesel) ebenfalls Einfluß haben. Da sich die Karosserie auch noch ändert, wird der Sound dadurch ebenso beeinflußt (Körperresonanzen etc.). Ob die Erlkönige schon mit dem neuen Benzinermotor unterwegs sind, läßt sich auch nur schwer sagen. Die Teilchen werden erst seit kurzem in Mizushima gebaut und müssen noch für den deutschen Markt angepasst werden. 8-) ----------------- I love you all!
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