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cruzer

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  1. Ich habe den IQ im März Probe gefahren. Die Sicherheitsgurte der Rückbank lassen sich nicht arretieren, ein jämmerliches Klappern während Kurvenfahrten und auf schlechten Straßen! Die Verarbeitung ist Mist, billiger Kunststoff, der leicht verkratzt. Der Durchschnittsverbrauch lässt sich im Bordcomputer nicht zurücksetzen, dies geschieht angeblich beim Volltanken. Die Navigation über den zentralen Bedienungsknopf ist umständlich, das Radio lässt sich nicht ausschalten - ich habe es zumindest nicht geschafft. Ich war ziemlich enttäuscht - im Besonderen über den Verbrauch: beim Antritt der Probefahrt - Ø 8,0 l/100km – bei Beendigung der Probefahrt Ø 7,2 l/100km – Fahrstrecke 30 km. Ich habe mir einen Smart cdi bestellt.
  2. @ ALLE! Ich will euch den Spass nicht verderben, aber bedenkt bitte: Aus http://www.misterdotcom.info/EinbauanleitungStarterknopf-for2.pdf "Die e-Kennzeichnung jetzt Pflicht Mit dem 01.10.2002 wurde die e-Kennzeichnung für Geräte oder Baugruppen, die am Bordnetz von Kraftfahrzeugen während der Fahrt betrieben werden können, verpflichtend. Die Anforderungen an eine e-Kennzeichnung sind in der Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung der Richtlinie 95/65/EG vom 31.10.1995 geregelt. In dieser Richtlinie sind, im Gegensatz zur EMV-Richtlinie, die auf Normen verweist, auch der Prüfaufbau und die Grenzwerte für Störaussendung beschrieben und festgelegt. Geprüft wird die Störaussendung und die Störfestigkeit der Baugruppen und Geräte. Der Prüfaufbau und die Grenzwerte unterscheiden sich stark von den in der EMV üblichen Prüfbaubauten (Freifeld mit 10 m Messabstand). Eine Übernahme der Prüfergebnisse, die bei den üblichen EMV-Prüfungen nach der EMVRichtlinie 89/336/EG erhalten wurden, ist aus diesem Grund nicht möglich. Geräte, die bereits ein VDE-EMVZeichen oder eine CE-Kennzeichnung tragen, halten nicht automatisch die Grenzwerte der Richtlinie 95/54/EG ein. Mögliche Auswirkungen nicht typgeprüfter Geräte und Baugruppen Betreibt man eine Baugruppe oder ein Gerät ohne e-Kennzeichnung am Bordnetz eines Kraftfahrzeuges, das eine Typgenehmigung nach der Richtlinie 95/54/EG hat, kann die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges erlöschen. Damit besteht die Gefahr, dass der für das Fahrzeug abgeschlossene Versicherungsschutz durch die nicht mehr bestehende Betriebserlaubnis gefährdet ist." Dies dürfte auch für den Boardcomputer gelten. MDC sollte eine E-Kennzeichnung beantragen. Dafür wären die 75 Euro besser angelegt als für die Display-Farbe!
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