wie schon geschrieben. dein fahrzeug wurde vom händler gekauft. da hast du eine einjährige gewährleistung. im ersten halben jahr mus der verkäufer beweisen das der fehler nicht vorher da war. danach stehst du in der beweispflicht. bei 3 wochen hat der händler keine chance und muß dir den wagen kostenlos reparieren. las ihn einfach raparieren und wenn er dann geld will bezahlst du nicht und pochst auf deine gesetzlich festgeschriebene gewährleistung. da kann der machen was er will. MfG Jürgen