HuckFinn
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Ein - zumindest in Deinem Besitz - sorgfältig gefahrenes und gepflegtes Auto. Allerdings trüben genau diesen Eindruck das Frontpanel und die undichten Seitenscheiben (letztere wären übrigens schnell und mit praktisch Null Aufwand abzudichten !) Trotzdem würd ich sicher nicht mehr als 1.000,00 Euronen zahlen und dafür dann auch noch nen neuen TÜV wollen. Vielleicht kriegst auch noch € 1.500,00 oder sogar drüber, aber sicher keine 2.000,00 mehr. Spricht irgend etwas dagegen, den TÜV noch neu zu machen ? Würde sich im Verkaufspreis sicher deutlich bemerkbar machen.
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als Hilfestellung: 44 heißt ForFour (amerik. lautmalerisch 4 = four)
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Wie sagte ein Mercedes Händler: Bei einem Unfall zwischen Smart und E-Klasse möcht´ ich nicht in der E-Klasse sitzen." Denn der Smart bohrt sich in den Unfallgegner regelrecht rein. Doch, der Smart ist ein sicheres Auto. Aber natürlich imer nur relativ. Ich würde ihn als ebenso sicher einstufen, wie andere - gute - Kleinwagen. Aber man kann ihn natürlich nicht mit Golf oder größer vergleichen.
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SC Nürnberg gibt´s seit 1/2 Jahr nicht mehr. Oder meinst Du die Mercedes Niederlassung in der Fürther Str. Und ein SC Erlangen gab´s eigentlich noch nie. Oder meinst Du die Fa. Mercedes Pickel ? (aber daß die irgend etwas kulanzhalber machen würde, würde mich jetzt überraschen)
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Kinderwagen im Kofferraum müßte eigentlich gehen. Kommt natürlich auf den Kinderwagen an. evtl. mal probieren. Ich hab da jetzt leider keine eigenen ERfahrungen. Babyschale oder auch Kindersitz sind kein Problem. Aber daß dann damit der Beifahrersitz belegt ist und Kind nur mit Mama ODER Papa fahren kann, ist schon klar, oder ?!
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Ja, die aktuelle "Automatik" ist tatsächlich brauchbar. Aber ich hab mir als "Spielzeug" die Schaltwippen (beim passion nicht Serie) mit bestellt und freu mich täglich drüber. Kann ich nur empfehlen)
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Blöd-Zeitung: "Polizei blitzt zu breite Autos"
HuckFinn antwortete auf SirDaniel's Thema in small-Talk (off topic)
Naja, kommt drauf an. Wenn der hausfrauengesteuerte Cayenne sich dann auf der linken Spur nicht am Lastwagen vorbei traut, dann hätt ich schon Verständnis für die Kontrolle. -
. . . und er schaltet auch sonst runter, wenn es die Drehzahl und die Leistung erfordert; d.h. nicht erst am Drehzahl-Minimum. Trotzdem ist selber schalten besser. [ Diese Nachricht wurde editiert von HuckFinn am 10.06.2011 um 08:11 Uhr ]
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Quote: Am 09.06.2011 um 16:05 Uhr hat PW geschrieben: . . . ein Fahrzeug, das mit 135km/h abgeregelt ist, am besten bei 110-120km/h zu bewegen ist und dafür ist es auch gedacht. JEDES Fahrzeug, das bei VMax bewegt wird, frißt wie ein Loch. . . Ich hatte mich jetzt auf den 451 bezogen, der "erst" bei 145 km/h abgeregelt ist. UND: Nachden er eben ABGEREGELT ist, ist das eigentlich nicht die (technische) Höchstgeschwindigkeit (allerdings beim cdi nahe dran)
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Quote: . . . deshalb komme ich vermutlich auch auf solche blödsinnigen Vergleiche wie Smart vs. Passat . . . Naja, ich hab zwar oben geschrieben daß Du da Äpfel mit Birnen vergleichst. Aber so blödsinnig ist der Vergleich nun auch wieder nicht. Auch wenn man den Smart cdi mit einem Passat TDI vergleicht, sind die Unterschiede beim Verbrauch nicht so furchtbar groß. Und je höher die "Vergleichs-Geschwindigkeit", desto ungünstiger für den Smart. Bei 130/135 km/h brauchen die beiden wohl etwa dasselbe. Bei 145 km/h dürfte der Passat (oder von mir aus Octavia oder auch Golf) sogar eher weniger verbrauchen. Je geringer die Geschwindigkeit, desto besser fährt dann wieder der Smart damit.
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Du hast das Wort "Fahrdynamik" jetzt aber nicht in Zusammenhang mit einem Smart gebraucht, oder :-?
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3.500,00 sind viel, aber meiner Meinung nach noch i.O., wenn der Zustand gut und noch ein Bißchen Ausstattung drin ist (welche Version ist es denn ?) Beim Motor selber hätt ich trotz des (vielleicht) ausgelassenen Ölwechsels keine großen Bedenken. Aber ist sonst schon mal was erneuert ? WaPu, Turbo, Kupplung, ... Bremsen sowieso ?? Denn damit wär vielleicht demnächst zu rechnen.
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Aber mal bach to topic: 1.) Benziner mit Diesel vergleichen, ist Äpfel mit Birnen (so viel zum Passat TDI). 2.) Daß unsere Kugeln relativ für Leistung und Größe zu viel verbrauchen, wissen wir doch eigentlich alle, oder :) Wir lieben sie aus andern Gründen. UND: Sie verbrauchen nun mal absolut gesehen trotzdem sehr wenig und es gibt nicht viele Autos, die weniger verbrauchen; und wenn, dann nicht viel.
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Neue Konzepte sollen Smart nach vorn bringen
HuckFinn antwortete auf s-mobile's Thema in Presse-Spiegel
Quote: Am 07.06.2011 um 14:22 Uhr hat dieselbub geschrieben: . . . , koschd nix, ,WO kriegt man so was. Den will ich auch ! :-D Quote: . . . fährt wann ich will wohin ich will, . . . Naja, wenn grad mal nix kaputt ist :cry: [ Diese Nachricht wurde editiert von HuckFinn am 07.06.2011 um 14:47 Uhr ] -
Bin ich froh und erleichtert ! :oops: Ich dachte schon, ich bin der Einzige mit diesem Problem
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Neue Konzepte sollen Smart nach vorn bringen
HuckFinn antwortete auf s-mobile's Thema in Presse-Spiegel
Das heißt, Smart will künftig mit "Mobilitätskonzepten" Geld verdienen - und nicht etwa bessere Autos bauen :oops: -
Ich geh mal davon aus, daß es sich um einen Benziner handelt. Dann würd´ ich das Getriebe alleine nicht tauschen, sondern den Motor gleich mit (oder ihn zumindest gründlich und von einem Kenner überholen lassen). Denn in dem Alter und mit der Laufleistung ist der baldige Motortod zumindest wahrscheinlich. Und das wiederum loht ziemlich sicher nicht, wenn Du nicht sehr günstige Quellen hast. Aber selbst ohne Motor-Überholung wird sich´s wohl nicht lohnen.
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Wie viel Rabatt beim örtlichen Händler? (Neuwagen)
HuckFinn antwortete auf Sorglos's Thema in Werdende SMARTies
Bei mir waren´s im vergangenen Nov. auch so etwas über 8 %, und zwar 5 % "echt" als Abzug vom Preis (ohne Überführung) und der Rest in Form von Naturalien (Winterreifen und gewünschte Zusatzausstattung ohne Berechnung) -
Neues Urteil zum Querparken?!
HuckFinn antwortete auf sunny11's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Hat doch nicht so lang gedauert. Hab das Urteil zwar noch nicht gelesen und werd´ es möglicherweise auch nicht lesen. Aber ich weiß inzwischen, daß es aus den 60er Jahren stammt und Borgwards (für die Jüngeren: das waren damals geile Autos) betraf (auch wenn ich jetzt nicht wüßte, daß Borgward jemals so kleine Autos gebaut hat; selbst der Goliat war nicht so klein). Insofern ist es auch schon sehr interessant, wenn das AG Viechtach zum Beleg einer "ständigen Rechtsprechung" ein 40 Jahre altes Urteil zitiert. Es darf vermutet werden, daß der Richter der Smart-Gemeinde nahe stand. Wenn dieses Urteil jetzt der Bußgeldstelle nicht allzu sehr das nackte Entsetzen ins Gesicht treibt, wundert mich das nicht mehr so sehr. -
Neues Urteil zum Querparken?!
HuckFinn antwortete auf sunny11's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Danke isses aber nicht. Das ist das Urteil des Amtsgerichts Viechtach, das überall durch die Gazetten geistert und das aber auf das von mir schon genannte Urteil des BGH nur Bezug nimmt. Nun würd´ mich aber die "Primärliteratur" dazu mal interessieren. Macht nix. Werd´ mir das Urteil beschaffen. Ich hab meine Quellen; es wird halt bloß ein paar Tage dauern. -
Naja, also ich bin jemand der seinen Smart durchaus nicht kritiklos sieht. Und ich hätte ihn vermutlich auch nicht zum Sieger irgendwelcher Test gewählt - ohne zu wissen, was und gegen wen getestet wurde. Aber der Smart hat halt nun mal ziemlich viele "Eigenheiten". Und ich halte den IQ (den ich auch schon ausgiebig probegefahren hab - übrigens in der Version mit Automatik) für den "besseren Smart". BTW: Und was hab ich mir nach der Probefahrt mit dem IQ gekauft ? Richtig, nen Smart. (Weil´s halt nicht nur ein "Vernunft-Kauf" war)
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Neues Urteil zum Querparken?!
HuckFinn antwortete auf sunny11's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
stimmt im Prinzip. Aber auf unsern Ahnungslosen trifft das nun aber wirklich nicht zu (auch wenn jetzt mal ausnahmsweise zu diesem Thema jemand anders die mehrerere Ahnung haben könnte) Mußte mal gesagt werden :oops: -
Neues Urteil zum Querparken?!
HuckFinn antwortete auf sunny11's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Quote: Am 03.06.2011 um 12:41 Uhr hat Ahnungslos geschrieben: . . . Wie gesagt, schriftliche Begründung von denen abwarten . . . Da kommt (in aller Regel) keine. Wenn der Einspruch nicht zurückgenommen wird, geht die Akte über die zuständige Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht. Das beraumt dann einen Verhandlungstermin an. Könnt´ mit mal jemand die Fundstelle des genannten BGH-Urteils geben. Ich hör bloß immer wieder, daß das Urteil des BGH aus BGHSt 17, 240 erwähnt wird. Ich würd´s aber gerne selber nachlesen. So weit ich weiß, erlaubt dort der BGH das Querparken nur als Ausnahme bei besonderen Verkehrslagen bei einer ansonsten aber durchaus besehenden Regel, längs zum Fahrbahnrand zu parken. -
Neues Urteil zum Querparken?!
HuckFinn antwortete auf sunny11's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Diestaufsichtsbeschwerde hat die 3 bekannten "F"s: formlos - fristlos - fruchtlos- Und die dürfte des Sachbearbeiter wenig kratzen (@zabajone: Wie viele hast Du denn schon gemacht und wie oft hat´s was gebracht ?) Und die Rechtsschutz hilft Dir bei Verstößen aus dem "ruhenden Verkehr" nichts. Wenn Du Dich wehren willst, dann tu´s. Ich könnte das gut verstehen und ich geb´ Dir sogar Erfolgsaussichten. Aber rein wirtschaftlich bringt´s nichts. -
Hey Leute. BITTE nicht schon wieder ne allgemeine Leasing-Diskussion !!! Das hatten wir schon zig mal, führt regelmäßig zu emotionalen Beitägen und ist v.A. VOLLKOMMEN OFF TOPIC