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smartling

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  1. Die Benziner im W 169 bzw. W 245 sind bekanntermaßen lahme Säufer. Was mill man auch verlangen bei dem Gewicht und 140 bzw. 155 Nm? Daher hab' ich auch den cdi bevorzugt. Der ist vom Drehmoment her (250 Nm) bereits beim 180er Modell wirklich gut bestückt. Und der Spritverbrauch liegt teils sehr deutlich unter dem meines Smarts (allerdings Benziner, aber ungetuned).
  2. Suchte Griesu den Inhalt nicht in cl? :-D
  3. Bin selbst Katzenliebhaber (und war sehr lange Zeit auch Dosenöffner), aber das Rumgegammele der Sofatiger auf der Motorhaube und dem Dach der verschiedensten Autotypen ging mir allerdings auch selbst auf den Sender. Dem Dach selbst schadet das übrigens nicht. Das mit dem Milchtritt auf dem Stoffdach sind m.E. AAmmenmärchen. Unsere Katzen lagen auch folgenlos - zumindest für das Dach - auf 10x so teuren Stoffdächern wie dem eines Smarts. Wer die Geduld aufbringt, mit der Wasserkanone zu lauern....na ja... Ich meine aber, Sie kommen dennoch wieder und bei dem dann panikartigen Verlassen gibt's erst recht fette Kratzer. Der ganze Duftkram gehört auch in die Welt der Fabelwesen. Unsere lagen im Garten sogar unmittelbar zwischen den Verpiss-dich-Pflanzen! Abhilfe bei Smart hatte gebracht, die Scheibenwischer hochzustellen. Denn dort halten sie sich beim Hochspringen fest. Sie springen erfahrungsgemäß nicht vom Boden direkt bis aufs Dach. Pech natürlich, wenn der Smart so parkt, dass sein smartes Dach "katzentechnisch" von oben oder von der Seite her erreichbar ist.
  4. Hallo Stefanie! Nein, das ist sicher kein Zufall. Oder nur insoweit Zufall, als dass Du bei dem Zementwiderstand die Gratwanderung zwischen Durchbrennen der Leiterbahn und ausreichender Widerstandsverringerung geschafft hast. Ich werde als Nächstes mal Udos Tipp versuchen, mit dem zusätzlichen Seitenblinker. Das sah gestern Abend als Provisorium eigentlich ganz gut aus. Allerdings war da die "ZEE" nicht mehr sehr kalt, weil ich sie zuvor ja ausgebaut un gelötet hatte. Oder ich versuche mal - zunächst auf einer Seite - die Variante mit der Zweifaden-Lampe.
  5. UserX: Hast Du inzwischen weitere Erfahrungen gemacht? Ich erkenne Deinen intelligenten Ansatz. Habe das Problem nämlich auch gerade bei meinem Smart. Die (eher unsichtbare) Alterung wird sich vermutlich in den beiden Strommess-Modulen (für links und rechts getrennt) vollziehen (Widerstand wird hochohmiger). Hatte diesem Problem mit der hier im Forum zuweilen empfohlenen "Widerstands-Methode" begegenen wollen, indem ich einen Zementwiderstand (12 Watt) parallel zu der Blinkerglühlampe (zunächst) im rechten Rücklicht geklemmt hatte. Wichtiger Hinweis für Nachahmer: Das in meinem Fall ging kräftig schief! Es hat mir für die entsprechende Seite die Stromversorgung (Kl. 30 vom Relais) zerschossen. Ich schätze, die Strommess-Einheit für diese Seite ist hin und somit dürfte die ZEE endgültig im Eimer sein. EDIT: Ich habe mich mit meiner Einschätzung, dass für die beiden Seiten zwei getrennte Strommess-Einheiten vorhanden sind geirrt! Es handelt sich nur um ein einheitliches System! Ursache für meine Fehleinschätzung war, dass Dauer(arbeits)strom (Kontakt 5 der Blinker-Lastrelais) nur noch bei einem Relais anlag. Die Ursache dieses Mangels lag aber vielmehr bei einer durchgebrannten Leiterbahn auf der ZEE. Kommentar am Rande: Der Ohmwert meines Widerstands war wohl etwas zu niedrig gewählt! Tolle Auslegung im Verhältnis zur Absicherung (15 A), wie ich finde. Falls sich eine Glühlampe durch Kurzschluss verabschiedet, was auch schon mal vorkommt, dann war's das auch gleich für das ZEE?! Dito, wenn man beim Auswechseln der Glühlampe versehentlich einen Kurzschluss verursacht (z.B. Kontakt verbiegt sich beim Einsetzen der 21 W Glühlampe). Ich bin mir bei den ganzen Bezeichnungen und Modellunterschieden nicht sicher, ob "ZEE" die zutreffende Bezeichnung für das in Rede stehende und bei mir ursächliche Steuergerät ist. Das Steuergerät, welches ich meine, ist als seitlicher Einschub in dem Sicherungskasten links unten im Fußraum verbaut. Man muss den Kasten lösen und alle Relais und den Hauptstecker ziehen, um es auszubauen. Mein Smart ist übrigens ein CityCoupé, Passion, Typ MC 01, Mod. 1-2000, 54 PS, Benziner. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 23.02.2009 um 22:58 Uhr ]
  6. @jannineBu Der größte Teil des privaten Vermögens der Witwe S. resultiert also aus Anteilen an ihrem Firmenkonstrukt? Nun, es gibt Leute, die glauben an Buddha, andere an die Ankunft des Großen Weißen Taschentuchs und wiederum andere offenbar auch an das eingangs Gesagte. Ich lasse hier der Einfachheit halber mal die laienhafte Vermengung der Begriffe Privatvermögen und Unternehmenskapital unkommentiert, erlaube mir aber den Hinweis, dass persönlich haftende Anteile an gewerblichen Unternehmungen nie Privatvermögen sein können. Wie eine Kommanditgesellschaft ohne mindestens eine natürliche Person als Komplementär eigentlich als KG firmieren kann, ist mir allerdings bislang schleierhaft. Mir liegen ebenso wenig seriöse Angaben über die Gliederung des Privatvermögens besagter Witwe S. vor. Die bekannten Indizien lassen in diesem speziellen Fall aber eher darauf schließen, dass ihr Privatvermögen doch eher so geschichtet ist, wie es die breite Öffenlichkeit aufgefasst und verstanden hat. Wenn tatsächlich lediglich die Eigentumsverhältnisse unter zwei (persönlich haftenden) natürlichen Personen (Mutter und Sohn) hätten geregelt werden sollen, bedurfte es dazu keines derart verschachtelten Geflechts. Dahinter steckt in aller Regel vielmehr eine Strategie zur Steuervermeidung, die Absicht einer Haftungsbeschränkung oder Beides. Man darf sich fragen: Was ist ein Unternehmen denn (innerhalb eines „privaten“ Milliardenvermögens) objektiv noch wert, das Verbindlichkeiten von angeblich 24 Milliarden ausweist und dessen dingliche Sicherheiten (nach dem Kurssturz der Conti-Aktie) offenbar bei Weitem nicht (mehr) ausreichen? Das Stammkapital ist marginal. Ich würde also sagen: formal praktisch nichts. Womöglich ist es gar so, dass das unternehmerische Imperium (oder aufgrund des Konstrukts einige Teile davon) gem. HGB bzw. GmbH-Gesetz bereits als überschuldet anzusehen ist. Und der armen Witwe S. kommen jetzt die Tränen, weil sie plötzlich erkannt, oder es von ihren Juristen geflüstert bekommen hat, dass die Frage nach der Beantragung des Insolvenzverfahrens über ihr geliebtes „Machtspielzeug“ quasi allgegenwärtig geworden ist und sie sich in dieser Zwickmühle bei schuldhaftem Zögern auch selbst mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert sieht. Ob nach dem im letzten Halbjahr erlebten Kursverfall der Conti-Aktie - auf nunmehr ein Fünftel des unter Umgehung der im Wertpapierhandelsgesetz festgelegten Meldeschwellen "gekonnt" durch sog. Swaps auf 75 Euro gefixten Orderpreises - überhaupt eine Chance besteht, eine Fortbestehensprognose ohne massive Fremdbürgschaften so hinzubiegen, dass das Gesamtbild wieder passt, darf mit Recht bezweifelt werden. Ein ererbtes marktbeherrschendes Unternehmen zu besitzen (ich sage absichtlich nicht: führen) in Zeiten, in denen es überwiegend aufwärts geht, das kann noch jeder Hampelmann. Vielleicht wäre die Witwe S. gut beraten gewesen, hätte sie mal wenigstens eines ihrer begonnenen und dann doch wieder abgebrochenen Studien abgeschlossen. Die verlogene PR-Flennerei jedenfalls ist m.E. an Peinlichkeit kaum zu überbieten, außer vielleicht durch das reichlich verunglückte Comeback des Axel Schulz.
  7. Die AN sind doch - nach Abschmelzung des Kündigungsschutzes, Lohnzurückhaltung in "schwierigen Phasen", Flexibilität nach Auftragslage, Arbeitszeitkonten etc. - heute schon mehr denn je am Unternehmensrisiko beteiligt. Sobald der Gewinn nicht mehr stimmt - soll in manchen, gut bekannt gewordenen Fällen heißen: 25 % - fliegen sie raus, d.h. sie werden "freigesetzt". Das Ganze inzwischen mit der Aussicht auf ein zwölfmonatiges ALG-I-Netz. So einfach ist das!
  8. Die so sehr gebeutelte Witwe S. haftet also persönlich? Aha! Ich Dummerchen, wann merke ich mir endlich die korrekte Definition der Termini "KG, Kommanditist, GmbH und GmbH & Co KG"? Irgendwas scheine ich da wohl immer wieder zu verwechseln. :roll:
  9. Und der im gebrauchten und womöglich offen gelagerten "Klimakühler" (Kondensator) integrierte Trockenfilter ist auch noch frisch, ja? ;-)
  10. Opinions are like assholes - everybody's got one! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 22.02.2009 um 15:37 Uhr ]
  11. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 23.02.2009 um 17:10 Uhr ]
  12. Quote: Am 21.02.2009 um 18:32 Uhr hat mikkes geschrieben: mit zweitem aussenspiegel braucht man nedmal nen innenspiegel, Ich hab' doch oben schon geschrieben, dass das so pauschal nicht zutrifft und auch aufwändig die Begründung dafür geliefert.
  13. So kann man's als Behörde auch machen, wenn man sein Gesicht wahren will. ;-) Gratuliere! Gut für Dich. :)
  14. Das Problem liegt m.E. weniger in einer Über- oder Unterregulierung. Der Stress beginnt vielmehr stets dort, wo Leute bereit sind, bestehende Regeln zu ignorieren bzw. selbstherrlich zu übertreten. Ich würde gerne auf Deregulierung verzichten, wenn stattdessen mal einige tausend Spinner hier im Land "abgeschafft" würden.
  15. Quote: Am 19.02.2009 um 19:54 Uhr hat christoph1970 geschrieben: ja, super, aber ich finde den Anhang nicht. Alle Fundstellen geben nur díe Paragrafen wieder, aber nicht den dort genannten Anhang. Die EU-Richtlinie wiederum beschreibt nur die Vorschriften für LKW´s. Regelungen für LKW sind zwar auch darin zu finden, aber nicht ausschließlich! Ohne Zweifel, es ist nicht leicht zu finden. Könnte man im Rahmen der nächsten PKT 'ne literarische Sternfahrt draus machen. :-D Ich versuch's mal und hoffe, es klappt mit den Links. Gemeint ist jener Anhang der StVZO. Dort wird in der Tabelle unter dem Abschnitt zu § 56 Abs. 2 Ziff. 1 - 2 auf die Richtlinie Nr. 2003/97/EG verwiesen. Im Verordnungstext des § 56 StVZO steht ja bereits unter Abs. 2 Ziff. 1, wo die betreffenden Bestimmungen in der Richtlinie zu finden sind, namentlich in deren Anhang III unter Nr. 2.1.1. Die entsprechende Stelle findet sich in der Richtlinie auf Seite 33 bis 34 (Ziff. 2 ff). Tipp am Rande: Wenn Du die Heckscheibe Deines Smarts verblechst, könnte das auch mit dem Entfall des Innenspiegels was werden. ;-) Im Übrigen gibt die Richtlinie - wenn auch äußerst komplex - Hinweise auf bestehende Vorschriften bezüglich des erforderlichen Sichtfelds nach hinten. Womit wir dann auch gekonnt den Bogen schlagen zum Ursprungsthema, nämlich dem Verändern der Innenspiegelhalterung. :) Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 19.02.2009 um 22:54 Uhr ]
  16. Womit Du sicher nicht Unrecht hast: Du liest da etwas Anderes heraus! ;-) Man liest halt gerne (nur) das, was man lesen will. Das ändert leider aber nichts an der Tatsache, dass es dann doch anders ist. ;-) Hast wohl diesen Halbsatz wohlwollend überlesen, weil Du vielleicht nichts damit anzufangen wusstet (was einem juristischen Laien bei diesem "Chaos" aber auch nicht verübelt werden kann): ...Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind; Der richtige Weg geht so: Den Anhang der Vorschrift (hier: StVZO) suchen und lesen, darin die Bestimmungen finden, auf welche selbiger verweist (ich hatte sie der Einfachheit halber oben schon genannt! ;-)), und dann in der Richtlinie die passende Stelle (wiederum im Anhang!) finden und den Aha-Effekt erleben. :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 19.02.2009 um 17:15 Uhr ]
  17. Das ist falsch! Womit ist Deine Behauptung unterlegt? Wir reden hier von einem Smart (Fahrzeugklasse M1). Die richtige Antwort lautet daher: Grundsätzlich ja! Und jetzt kommt mir nicht mit dem Einwand, wenn Ladegut den Blick nach hinten verdeckt...zweiter Außenspiegel...und tralala... Es empfiehlt sich hierzu die Lektüre des § 56 StVZO i.V.m. der Richtlinie 2003/97/EG.
  18. Gut, dass es wenigstens DICH gibt! Wenn wir alle zumindest mittelmäßig wären, könntest DU Dich nämlich hier nicht mehr profilieren. ;-)
  19. Quote:Eine selbständig fahrende Arbeitsmaschine mit einer max. Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/H braucht KEINE Straßenzulassung... Nun, wenn Du Dich da mal nicht täuschst! ;-) Nur sieht die Zulassung dabei halt nicht so aus, wie bspw. bei einem PKW. Stichwort: Betriebserlaubnis Und ob Deine Teile eine Bauartgenehmigung aufweisen oder nicht, konnte ich ja nicht mehr sehen/lesen, da Dein EP ja schon entfernt war. Ich hatte mich mit "Schrott" eher auf das bezogen, was da bei der Bucht zum Teil so angeboten wird. Bedenke aber bei der ECE-Genehmigung, dass die damit verbundene Zulassung nur für die "Sache" im Gesamten gilt. Das ist Dir selbst ja auch bekannt und bewusst, wie man lesen konnte. Der Vertrieb wäre mit dem "E-Zeichen" zwar zulässig (sofern die o.g. Genehmigung nicht "getürkt" ist) zulässig. Eine Bezeichnung als Nachrüst-Set ist jedoch irreführend, weil eine solche Bezeichnung Vollumfänglichkeit suggeriert, d.h. dass keine weiteren Teile mehr für die "Nachrüstung" benötigt werden. Auch Räder oder Antriebsmotoren können eine ECE-Genehmigung haben. Montierst Du sie aber an/in ein nicht dafür vorgesehenes Fahrzeug, dann ist die Genehmigung das Papier nicht mehr wert, auf dem sie gedruckt ist.
  20. Die ganze Diskussion um Recht haben oder nicht, hätte man sich - zumindest in dieser Oberflächlichkeit - sparen können. Die Bezeichnung "Bi-Xenon" ist weder markenrechtlich noch als Gebrauchsmuster geschützt. Der Aufwand mit den vielen nützlichen Techhnik-Links war zwar für einige sicher erhellend, geht aber an der Sache vorbei. Auf Deutsch: Jeder Spast darf die Bezeichnung "Bi-Xenon" quasi für jeden Schwachsinn verwenden. So, wie sich jeder Freak als "Sachverständiger" (nicht jedoch als "vereidigter SV"!) betiteln darf. Im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs ist die Verwendung solcher umstrittenen Bezeichnungen jedoch nur zulässig, soweit eine Irreführung des Verbrauchers nicht gegeben ist - sonst (abmahnfähiger) Verstoß gegen UWG. Die m.E. entscheidende Frage ist doch, ob dieser nicht StVZO-konforme Schrott überhaupt in Deutschland vertrieben werden darf. Ein Feilbieten dieser bauartgenehmigungspflichtigen Teile in gewerbsmäßigem Ausmaß ist (gem. § 23 StVG) verboten, weil die hier in Rede stehenden "Nachrüst-Teile" im Geltungsbereich der StVO de facto nicht genehmigungsfähig sind. Gigazwerg bietet hingegen vermutlich lediglich einmalig sein Fahrzeug privat zum Kauf an. Sofern er etwaige Interessenten nicht im Unklaren über das Erlöschen der Betriebserlaubnis lässt, ist dagegen rechtlich nichts einzuwenden - sonst u.U. jedoch Betrug und/oder Verstoß gegen § 242 BGB (Treu und Glauben). Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 17.02.2009 um 22:24 Uhr ]
  21. @laulau: "Die da ganz oben" sind da was am "Ausbrüten", so dass künftig zulassungspflichtige Fahrzeuge bei Wohnsitzänderung nicht mehr umgemeldet werden müssen, sofern sich der Umzug im selben Bundesland vollzieht. Hab' das als Meldung aber leider jetzt nicht greifbar. Nutzt Dir ja inzwischen auch sicher nichts mehr. ;-)
  22. Nun ja, ob nun die Niederlande tatsächlich "rechts" - also östlich - von Belgien liegen oder doch eher nördlich, darüber wird man sicher trefflich streiten können. Aber, und das ist Fakt, man kann in Belgien (im nördlichen Teil) sehr wohl nach Westen fahren und kommt in die Niederlande, namentlich in die Provinz Seeland. ;-) Und man kann in Deuttschland in einer gewissen Region sogar nach Süden fahren und kommt nach Norden! ;-) :-P
  23. Ja, England, dort ist ja auch Dauerlinksfahren erlaubt! ;-) :-D Warum schickt man da denn nicht unsere ganzen Mittelspurfahrer hin? :lol:
  24. Auch wenn der Beitrag eigentlich schon alt ist, antworte ich mal darauf: Mit einer Vorschrift, max. 120 km zu fahren, erhöhst Du den Schutz der üblichen Verkehrsteilnehmer wohl eher nur unwesentlich, denn die von Dir beschriebenen Fahrer - und auch Fahrerinnen! - interessieren sich für Regeln doch ohnehin nicht, sonst würde es ja auch jetzt schon funktionieren. Die Situation ist übrigens nicht auf Autobahnen beschränkt. Besonders während der Sommerferienzeit herrscht ja dort regelrecht Krieg. Nein, ich finde, sie ist auf Landstraßen - gerade weil das Tempo begrenzt ist - zum Teil noch schlimmer. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 15.02.2009 um 10:27 Uhr ]
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