smartling
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Bin ich doch gestern auf der A 9 zum ersten Mal in meinem Leben an Halle vobeigekommen und dachte: Mensch, die (oder das?) Smartpüppi leuchtet ja wirklich wie ein Stern. :) Als ich aber näher kam, war's dann doch nur das Logo von Mc Donald's :roll: :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 30.10.2008 um 10:14 Uhr ]
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pf.....tz......solche Idioten !
smartling antwortete auf heidiwitzka's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Allgemeine Märchenstunde hier, wie? [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 25.10.2008 um 23:07 Uhr ] -
Die oben abgebildete, defekte Scheibe ist schon die neue Ausführung! Sorry, aber ich tippe tatsächlich auf die schwarze Folie als Ursache oder halt ein Materialfehler im Glas.
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Hab' zum Teil auch holländisches Blut....und zwar vorne an der Stoßstange! .-p :-D
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ROTES NUMMENSCHILD FÜR MITTWOCH?!
smartling antwortete auf manuelb's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Quote: Am 14.10.2008 um 09:42 Uhr hat TomHanson geschrieben: Quote: dieser fall liegt hier aber ja nicht vor, da er den wagen ja nicht von demjenigen kauft, dessen schilder es sein sollten. Ja, das stimmt natürlich! Hatte meine Antwort - in diesem Falle jedoch an der Sache vorbei - auf den übliche Praxis bezogen, bei dem der ausliefernde Händler dem Käufer die Schilder zur Überführung überlässt. -
ROTES NUMMENSCHILD FÜR MITTWOCH?!
smartling antwortete auf manuelb's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Quote: Am 12.10.2008 um 11:40 Uhr hat TomHanson geschrieben: nochmal um den verleih eines "roten händler-kennzeichens" klarzustellen. da haben sich die bestimmungen vor einiger zeit verändert und es ist definitiv nicht gestattet das kennzeichen weiterzugeben. wie schon erwähnt muss ein betriebszugehöriger mitfahren. ansonsten sind strafen fällig. ich weiss das nicht vom hören-sagen, sondern weil wir selbst ein rotes kennzeichen haben und der wisch bei uns seit der neuerung an der pinnwand hängt. Ich gehe davon aus, dass sich Euer "Wisch" noch auf die alte Rechtslage bezieht, namentlich den bis 28.2.2007 geltenden § 28 Abs. 3 der StVZO bezieht. Dieser ist inzwischen weggefallen. Einschlägig ist nun die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV genannt), hier im Speziellen § 16. Rote "Händlerkennzeichen" werden den in der Verordnung näher beschriebenen Berechtigten bei Vorliegen der Voraussetzungen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung erteilt. Zutreffend ist, dass die Überlassung der roten "Händlerkennzeichen" an betriebsfremde Personen zu deren freien Verwendung unzulässig ist. Aber: Bei einer konkreten Kaufabsicht oder, wie hier, einem abgeschlossenen Kaufgeschäft, kann das Fahrzeug mit rotem Kennzeichen auch an eine "private" Person zum Zwecke einer Probe- oder Überführungsfahrt überlassen werden. Soweit das Gesetz. Maßgeblich ist stets aber auch der Versicherungsvertrag für die roten Kennzeichen. Hieraus können sich u.U. weitere Obliegenheiten und Einschränkungen ergeben. Man kann dann aber nicht pauschal behaupten, dass eine Überlassung an "Private" grundsätzlich nicht zulässig sei! -
Auch Korrosion am Gewinde kann Ursache sein. Auch dadurch wird das Drehmoment (beim Lösen) massiv überschritten.
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Halten eure Feinstaubplaketten eigentlich an der Scheibe?
smartling antwortete auf iidollarii's Thema in Zubehör für den SMART
Auszug aus der Kennzeichnungsverordnung: Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört. Aber ich muss, was die Folgen angeht, widersprechen. Die Befestigung der Plakette bspw. mittels TESA ist kein Betrugsdelikt! Auch liegt keine Urkundenfälschung vor. Für einen derartigen Verstoß ist im Bußgeldkatalog schlichtweg (noch) keine Sanktion vorgesehen. Auch das Parken ohne Plakette innerhalb einer Umweltzone bereitet den Ordnungshütern bis dato aus dem gleichen Grund Probleme. Das soll bald aber geändert werden. -
Ursache für Dein Problem ist womöglich, dass jemand (z.B. beim Service, Reifenwechsel etc.) die Radmuttern "frei Schnauze" angezogen hat. In den allermeisten Fällen wird dabei drehmomentmäßig massiv "übertrieben". Stumpf anschweißen ist weder zulässig noch anzuraten!!! Wenn man an die Rückseite der Nabe nicht rankommt und/oder auf dem Markt keine einzelnen Radbolzen erhältlich sind, dann ist die Palette der möglichen Lösungen wohl überwiegend auf eine reduziert. :roll:
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Die Kappen der Antriebsachse gehören dann wohl eher zur optischen "Kür". :-D Bei einzelbereiften Vor- oder Nachlaufachsen hingegen ist's ja quasi wie vorne. :) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 09.10.2008 um 22:35 Uhr ]
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Ich hab' den ultimativen "Ultimate 112" :-P
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Quote: Am 08.10.2008 um 10:30 Uhr hat RonnyD geschrieben: Da gab es eine Rückrufaktion ;-) Klick ----------------- Ach nee, tatsächlich? :o Vielleicht hättest Du auch gleich mal den Zeitpunkt der signifikanten Häufung (Bekanntwerden) dieses Mangels mit dem der Rückrufaktion vergleichen sollen.
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Quote: Am 07.10.2008 um 19:15 Uhr hat SmartV12 geschrieben: @smartling: Sehr schön recherchiert :) So so, "recherchiert", hmm? ;-) Übrigens ist die Pflicht ebenso wenig vom Metall abhängig, aus dem die Felgen beschaffen sind. Entscheidend ist allein die Position der Radbefestigungen. Tatsächlich liegt aber eine Gefährdung bei Alufelgen überwiegend nicht vor. Bei LKW sind die Radmuttern (an der VA) zuweilen auch mit einzelnen Kappen abgedeckt. Voraussetzung ist halt: Anstoßradius > 2,5 mm.
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Quote: Am 07.10.2008 um 18:18 Uhr hat RonnyD geschrieben: Also wenn was wäre, hätte SMART bzw. Daimler sicher schon reagiert. Ja, genauso wie bei den wegbrechenden Achsaufhängungen vorne... ;-)
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Wucher-Preise bei ebay oder einfach nur "dumme" Kunden?
smartling antwortete auf Berkel's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Mögliche Ursache kann auch ein Ring bzw. eine Bande von Beteiligten sein, wie hier, die sich gegenseitig hochbieten und positiv bewerten. Ich hatte den o.g. Fall bei eBay zur Anzeige gebracht. Jetzt ist offenbar Schluss mit diesen dubiosen und irreführenden Angeboten (zumindest unter diesem Ebay-Nick). [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 05.10.2008 um 21:54 Uhr ] -
Welche Kaffeemaschine kaufen?
smartling antwortete auf Arancio_Borealis's Thema in small-Talk (off topic)
Wir haben seit ein paar Jahren die Saeco Royal Professional silber. Es ist mir egal, ob die die "Brühe" nun mit 9,5 oder mit 9,51 oder auch mit 15 bar durchs Sieb presst. Hauptsache Kaffee, Cappuccino und Espresso schmecken so wie aus dieser Maschine und bieten eine derartige Crema. Viele Restaurants haben es seit der Gewöhnung an diese Maschine bei mir schwer. Kaffee muss m.E. genau so schmecken! Filterkaffee geht z. B. gar nicht mehr, genauso wenig wie Tütenkaffee (dieses Instant-Gesöff). Senseo geht zuweilen als Notlösung. Nicht irgendein Druck oder technischer Wert lässt mich entscheiden, sondern allein der Geschmack. Die regelmäßige Bedienung des Gerätes - bis auf den Cappuccinatore vielleicht - kann einfacher nicht sein. Knopf drücken *mahl-brumm-klack-stratz* und fertig. Kostete damals rund 850,00 Euro. Soeben mal gegoogelt und gesehen, dass dieses Modell inzwischen anscheinend sogar schon für 600und... zu haben ist. Wichtigster Vorteil: Brühgruppe zur Reinigung herausnehmbar, daher keine "chemischen Keulen" nötig und keine verdeckten, versifften Ecken im Inneren der Maschine. Wichtigster Nachteil: Pro Jahr durchschnittlich einmal eine Reparatur fällig (haben nur weiches Wasser, aber 3.000 Bezüge/anno). Es empfiehlt sich daher eine Rep-Kosten-Versicherung (5,00 Euro im Monat). -
Die Frage, ob Abdeckungen über die Radschrauben bzw. -muttern erforderlich sind, richtet sich nicht nach der möglichen Verschmutzung, sondern nach dem Grad der Gefährdung. Hierzu § 30c StVZO iVm. Anhang I, Nr. 1, 2, 5 und 6, Anhang II der Richtlinie 74/483/EWG des Rates vom 17. September 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten bei Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 266 S. 4), geändert durch die a) Richtlinie 79/488/EWG der Kommission vom 18. April 1979 (ABl. EG Nr. L 128 S. 1), b) Richtlinie 87/354/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 (ABl. EG Nr. L 192 S. 43). :-D Die o.g. Gefahr kann im Übrigen auch bei Teilen bestehen, die nicht über den Felgenkranz hinausragen" (BayObLG, Beschluss vom 29.11.71, RReg 1 St 567/71 OWi, VerkMitt 1972 Nr.27). ;-) Fazit: An der smarten HA sicher kein Thema, aber bei den 3,5" bzw. 4" breiten Stahlvorderrädern des Smarts hätte ich Bedenken. Jedenfalls würde ich mich auf solche, mit Halb- onder Nichtwissen gegebenen Auskünfte, wie "sind nicht vorgeschrieben", nicht ohne Weiteres verlassen!
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So ein Nummernschild will ich auch
smartling antwortete auf smartbuck's Thema in small-Talk (off topic)
Ist zwar weniger lustig, aber dennoch interessant: Habe Anfang der 90er in Kalifornien mal einen PKW mit deutschem Kennzeichen (noch nicht EU-Kennzeichen!) gesehen. So richtig mit Zulassungsstempel und TÜV-Plakette. An sich wohl nichts Besonderes, wären da nicht die vier Buchstaben vor der Trennung gewesen! Weiß jemand, was das für 'ne Bewandnis hat? Habe das nur auf Video 8 aufgenommen und daher leider kein Bild davon. -
Auszug aus § 36 StVZO Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. (...) Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch 1.die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist, 2.die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird. Der Aufkleber (max. 160 km/h) ist auch entbehrlich, da die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit Deines Smart cdi unter der für die in Rede stehenden M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt (Q also 160 km/h). Die Stehbolzen passen in der Regel. Zur abschließenden Beantwortung Deiner zweiten Frage hast Du Deine Alu-Felgen nicht genau genug beschrieben (lediglich "Alus normal"). Daher solltest Du hier sicherheitshalber das SC um verbindliche Auskunft bitten, denn das Risiko bei den Bolzen ist ungleich größer, als bei dem V-Index.
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e-mobility Berlin: Elektro-Smarts in Berlin
smartling antwortete auf magejo's Thema in Presse-Spiegel
Greenpeace & Co Angst essen Orientierung auf! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 26.09.2008 um 13:51 Uhr ] -
e-mobility Berlin: Elektro-Smarts in Berlin
smartling antwortete auf magejo's Thema in Presse-Spiegel
Quote:Schaltet dort jemand den Fernseher an, führt das sofort zu einem minimalen Spannungsabfall. Das kann ich bestätigen! Nachmittags und nach 24.00 Uhr fällt dieser Effekt stets am deutlichsten auf. Ich meine sogar, dass der Abfall dann oft auch unmittelbar auf dem Bildschirm sichtbar würde. ;-) -
SPIEGEL: die neue Superbatterie von Mercedes
smartling antwortete auf schaefca's Thema in Presse-Spiegel
Bei voller Ladung ist der Akku bei 19 kW Beanspruchung in weniger als drei Minuten vollständig entladen! Und wie man 19 kW mehr oder weniger bei einem Klotz von 2 t bemerkt, na ja, darüber kann man sicher geteilter Meinung sein. Ich denke mal, da schwankt die Leistung der S-Klasse je nach vorherrschender AT und Luftfeuchtigkeit um erheblich größere Werte. Selbst die Werkstoleranz der Motorenleistung liegt teils bei fast 19 kW. Und wenn ich die Kapazität der (bereits jetzt schon zwei) Akkus meines "Bocks" berechne, komme ich bereits auf knapp 2,5 kWh - und die sind allein für den ganzen, zum Teil äußerst unnützen, Elektroniksch**ß, den Anlasser und die Bremse nötig. Ich erkenne, um ehrlich zu sein, bei 0,9 kWh (falls dieser Wert stimmt, was ich mal nicht anzweifeln will) noch nicht, dass das Rad damit neu erfunden wurde. Anders, wenn bei gleichem Gewicht wirklich mal das 10-fache an Speicherfähigkeit ansteht. -
SPIEGEL: die neue Superbatterie von Mercedes
smartling antwortete auf schaefca's Thema in Presse-Spiegel
Sehen eigentlich alle hier denselben Bericht? ;-) Das wird ja irgendwie immer schräger! 0,9? Wo kommt diese Zahl denn her? :-? Und 15 kW/h? 15? Etwa aus 20 PS mal eben in kW umgebrochen? Und wo bleibt dann der "cos phi" (des E-Motors)? kW/h? Wohl eher kWh! Das Bemerkenswerte an dem neuen Akku ist wohl die geringe Baugröße und/oder seine Nennspannung. Man kann ihm bei 120 V knapp 160 A - entspricht 19 kW! - entlocken. Das ist allemal recht ordentlich für heutige Verhältnisse! -
@VW-Smart-two Hab das grad mal bei eBay gemeldet. Die Mitbieter und sogar zum Teil auch die (Schein-)Käufer machen mit ihm ganz offensichtlich gemeinsame Sache. Oder wer wird wohl nach dem Kauf eines Eimers mit Brennholz für 40 Euro noch eine Top-Bewertung abgeben und dabei die "gute Menge" hervorheben. Was für Drecksäcke! :evil:
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Welche Bereifung (Abweichung Fahrzeugschein)
smartling antwortete auf Dozer84's Thema in SMARTe Technik
Wenn die 135er in der sog. EG-Konformitätserklärung (COC-Papier) für Dein ahrzeug (alternativ) aufgeführt sind, dann darfst Du die in aller Regel auch fahren, allerdings unter der Prämisse, sie sind auf den ordnungsgemäßen Felgen montiert. In den neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I ist ohnehin nur noch eine einzige Seriengröße eingetragen. Nichtseriengrößen dürfen jedoch nicht ohne Weiteres montiert werden. Sie sind vielmehr unter Bemerkungen in die Papiere einzutragen. Die Eintragung ist darüber hinaus meist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (TÜV-Abnahme, Teilegutachten etc.). [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 21.09.2008 um 23:21 Uhr ]