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smartling

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Alle erstellten Inhalte von smartling

  1. Ich geb' mal 'nen Tipp andersrum: Wenn Du mit Deinem Konzept zusammen mit Deiner PartnerIn bei einem kinderlosen Haushalt nicht sehr bald nach Eröffnung 4.000 Euro netto (nach Miete und Steuern!) monatlich erwirtschaftest, dann wird das Geld nicht reichen, um sich angemessen zu versorgen (Versicherungen, Altersvorsorge, Lebensmittel etc.). Alles was weniger eingeht, geht bei den meisten Existenzgründern zu Lasten der Altersvorsorge, denn das "Alter" ist ja landläufig vermeintlich das am weitesten entfernte Problem.
  2. Ölmarkt-News 01. Aug. Bärische Stimmung am Ölmarkt setzt sich zum WE durch Frankreich drängt den Iran, im Atomkonflikt auf das Angebotspaket des Westens zeitnah zu reagieren. Die großen Mineralölkonzerne machten im zweiten Quartal gigantische Gewinne. Jüngste Wirtschaftsdaten zeigen, dass der Ölpreisrückgang der konjunkturellen Situation zu Gute kommt. Für die Juli-Inflationsrate in Deutschland werden Höchstwerte verzeichnet. Die Immobilienkrise in den USA und in den westeuropäischen Ländern greift weiter um sich. (tecson) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 01.08.2008 um 11:14 Uhr ]
  3. Auch das neue Modell 451 darf selbstverständlich quer parken, sofern die für das Parken geltenden Vorschriften eingehalten werden bzw. es im Einzelfall ausdrücklich so vorgesehehen ist (bspw. sog. Quer- oder Schrägparkplätze) Ob das Querparken mit dem 451 allerdings in einem eigentlich fürs Längsparken vorgesehenen Seitenstreifen (landläufig auch: "Parkbucht" oder "Parkstreifen") zulässig ist, hängt u.a. von dessen Lage und Breite ab und ist m.E. bisher nur erstinstanzlich judiziert worden (hier z.B. bejahend: Amtsgericht Viechtach 23.8.2005 Az:7 II OWi 00605/05).
  4. Ich hatte kürzlich ein sehr ähnliches Symptom an meinem Smart (99er 54 PS). Die Konusverbindung am Krümmer zur Befestigung des Auspufftopfes hatte sich gelockert, einige Zeit nachdem ich einen neuen Auspufftopf in einer Fachwerkstatt hatte montieren lassen. Der Konus war nämlich fälschlicherweise nur über die beiden Stehbolzen beigezogen worden und nicht, wie vorgesehen, über die (festgebrannten) Muttern. Ich habe mich der Sache dann selbst gewidmet, konnte aber die Muttern nicht nachziehen, sie waren vermeintlich bereits fest angezogen (wie oben gesagt: noch festgebacken auf dem Stehbolzengewinde). Bei dem weiteren Versuch riss einer der Bolzen ab. Daher musste also der gesamte Kram erst mal wieder "runter". Beide Stehbolzen geeignetem Ausdreher herausgedreht, dann - wie es sich eigentlich gehört! - neue Stehbolzen und Muttern verwendet, die beiden Stehbolzen in den Krümmer geschraubt und dann den Konus ordnungsgemäß mit den Muttern beigezogen. Ergebnis: Pfeifen weg, Leistung wieder da! Warum ich nicht zurück in die Fachwerkstatt zur Reklamation gefahren bin? Diese liegt von mir aus fast 150 km entfernt und ich dachte, und das sah zunächst auch danach aus, als seien die Muttern lediglich ein wenig nachzuziehen. Als dann beim Versuch der eine Bolzen abriss, war die Entscheidung eh gefallen. Für den Kunden dennoch scheißeärgerlich! :evil:
  5. Vor einem besonders heftigen Gewitter am 18.7.2004. Eben schien noch die Sonne, und dann sprachen plötzlich nacheinander sämtliche Dämmerungsschalter an. Bild 1 Bild 2
  6. Sieht so aus, gelle Micha? Bin awwer nur durchs MS-Paint damit gefahrn! :-P
  7. Quote: Am 24.07.2008 um 22:07 Uhr hat mike1508 geschrieben: Wieso nur habe ich den Eindruck, dass Ihr meine Böshaftigkeit nicht ernst nehmt??? :( :( :( :-D Weil es nicht "Böshaftigkeit", sondern Bösartigkeit heißt, und "artig" hat halt so'n bisschen was von brav. :-D
  8. Wenn Du das "ruckartige" Wiedereinscheren mit dem entsprechend vorgeschriebenen Sicherheitsabstand praktizierst, verfehlt es aber seine Wirkung. Kannst es dann also auch gleich lassen. Bringst Dich und Dein Auto damit sonst nur selbst unnötig in Gefahr und machst Dich ggf. sogar noch zum Gespött.
  9. Nun, für solche Spezialfälle hab' ich mein "Woodoo-Hörnchen" immer dabei. Dem hau' ich dann vor lauter Wut so dermaßen eins vor die Glocke....und was soll ich sagen, es hilft! Noch nie 'ne Anzeige gekriegt, weil ich etwa jemanden direkt mal aus'm Auto gezogen hätte oder so. ;-) :-D Im Ernst: Da es 'ne Kleinigkeit ist, 'ne OWi- und 'ne Strafanzeige zu verfassen und selbige online an die Rennleitung zu übermitteln, lass' ich (nur wirklich unerträgliche) Extremfälle konsequent auflaufen! Selbstredend auch Biker, auch wenn diese zuweilen versuchen, sich der Verfolgung durch Einrede, sie seien nicht (selbst) gefahren, zu entziehen. O.K., dann halt mal 'ne zeitlang Fahrtenbuch für den betreffenden Bock führ'n. Und 'nen glaubwürdigen Zeugen hab' ich ja stets mit dabei - "Woodoo-Hörnchen" sieht und hört alles! :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 23.07.2008 um 23:49 Uhr ]
  10. Quote: Am 23.07.2008 um 13:13 Uhr hat Ahnungslos geschrieben: Ich denk mal, unsere beiden Positionen sind gar nicht so weit auseinander. :) Nö, das denk' ich auch! :) Zumal ich ja selbst auch von A bis T alles fahre, außer D. ;-) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 23.07.2008 um 13:30 Uhr ]
  11. Auch wenn's "gut is" erlaube ich mir noch etwas zu erwidern. Der Tatbestand der Nötigung richtet sich ganz sicher nicht danach, ob der Entgegenkommende die Lichthupe betätigt oder nicht. Es ist auch keineswegs jede Situation, in welcher ein anderer VT zum Abbremsen gezwungen ist, gleich als Verstoß oder gar als Nötigung zu sehen. Es ging um den hier im EP geschilderten Fall, und da war die Grenze des Tolerierbaren aus meiner Sicht klar überschritten, denn wir kennen ja den Ausgang: weniger als 15 m "Luft".
  12. Eine ganz ähnlicher Konflikt entsteht doch in einer Situation, in der auf einer gut ausgebauten Bundesstraße an einer gut einsehbaren Einmündung sich ein anderes, wartepflichtiges Fahrzeug mit rel. hoher Geschwindigkeit nähert und der Fz-Führer erst im letzten Moment so massiv verzögert, dass er durch eine regelrechte "Punktlandung" gerade noch an der Haltelinie zum Stehen zu kommt. Da bist du auf der vorfahrtsberechtigten "B" ebenso im Zweifel: Schafft er's oder nicht - also Vollbremsung oder nicht? Es ist nicht ohne Grund verboten, sich so zu verhalten, wie im hiesigen Fall der Wartepflichtige und im obigen Fall der Biker. Das geht strafrechtlich u.U. sogar bis in den Bereich der Nötigung! Also verstehe ich die - eigentlich sinnfreie - Diskussion nicht, ob das "Opfer" in einer solchen Situation bremsen darf oder nicht. Aus juristischer Sicht geht übrigens Ausweichen (nach rechts, nötigenfalls auch auf befahrbares Bankett oder Gehsteig) vor Anhalten (Ausfluss aus § 2 II StVO). Ausweichen kann zuweilen auch nach links geboten sein, aber natürlich nicht im eingangs von Mathe geschilderten Fall.
  13. Na, na, na, da geht doch kein Motor kaputt! Der rostet viel eher durch, so wie das bei Mercedes nun offenbar zur Regel wird... :-D
  14. Ahh, Jasmin, glaube kaum, dass Du das schaffst. ;-) Mein Kleiner ist immerhin ein fescher Benziner vom alten Schlag und vor allem - und jetzt kommt's - mit frisch überholter und inzwischen wieder eingefahrener Maschine! :-P Und wenn der Motor jetzt noch seine 10.000er Wartung hinter sich hat, dann gibt's mal gar kein Halten mehr. :-D ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4!
  15. Ja, formell hast Du wohl Recht. Mein Beitrag war terminologisch nicht ganz ausgereift. Streiche "Impuls" und setze "kinetische Energie", dann passt das zu dem, was ich meinte. Akademisch ist, was die Wirkung angeht, die in den bewegten Massen der beiden Körper enthaltene Energie entscheidend. Es gilt: Ekin = 0,5mv² und somit bleibt mein obiges Beispiel zutreffend. Soll heißen, das Motorrad würde durch den schwereren, aber deutlich langsameren Smart beim Zusammenprall unter den angenommenen Bedingungen nicht zurückgeschleudert. Es gibt beim Crash durch seine hohe Geschwindigkeit etwa die gleiche Bewegungsenergie punktuell und schneidscheibenartig auf das "Smartgehäuse" ab.
  16. Hoffentlich machst Du das nicht irgendwo an 'ner Ampel mal mit mir. :o Dann wär' ich sicher total deprimiert. :( :roll: :cry: :lol:
  17. @bluebravo Die Firewall lässt sich nicht so einfach "ausmachen". Man meint zwar, man habe sie bzw. die AVK abgeschaltet - sie zeigt es auch so an, ist aber im Hintergrund (zumindest teilweise) weiter aktiv. War bei mir auch so. Auch den Versuch mit der vertrauenswürdigen Seite habe ich bereits unternommen, leider ohne Erfolg. Daher schrieb ich (in der stillschweigenden Annahme, dass Du Windows als Betriebssystem benutzt): Starte mal im abgesicherten Modus und probier's dann! Beim Booten Funktionstaste F8 mehrfach kurz drücken und dann "im abgesicherten Modus mit Netzwerktreibern starten". Dann sollte die Internetsecurity wirklich ausgeschaltet sein und Du kannst feststellen, ob sie als Ursache in Frage kommt. Fazit: Ich weiß bei meinem PC zwar definitiv woran es liegt, habe aber noch nicht herausgefunden, wie ich die AVK entsprechend auf den Chat "anlernen" kann. :(
  18. Dir wird vergeben, denn Du bist unzurechnungsfähig...und außerdem kindisch und unreif... :-P
  19. @bluebravo Habe exakt das gleiche Problem. Es liegt bei meinem Rechner ganz klar an der Firewall bzw. der AVK-Engine (G-Data Internetsecurity). Starte mal im abgesicherten Modus und probier's dann!
  20. @Salzfisch Erstens muss das Motorrad (als Gesamtes) gar nicht durch die Scheibe passen. Ein sich davon lösendes Tei reicht durchaus um Dir kräftig das Gesicht zu verbiegen (Beispiele wie Holzklotz wurden ja bereits genannt, nur dass solche Gegenstände - da nicht mit Eigengeschwindigkeit entgegenkommend - "lediglich" mit ihrer statischen Masse einschlagen). Zweitens ist die Wucht des Einschlags des Bikes nicht (allein) von seiner Masse bzw. der Massendifferenz gegenüber dem Smart abhängig, sondern von dem sog. Impuls. Selbiger ist ein Produkt aus Masse und der Fortbewegungsgeschwindigkeit des jeweiligen Objekts. Die kinetische Energie steigt zudem mit der Geschwindigkeit zum Quadrat! Es ist also ein krasser Irrtum, zu glauben, der Smart hätte in einem solchen Fall "Gewichts"vorteile. Er bietet lediglich eine höhere passive Sicherheit durch sein "Gehäuse". Genähertes Beispiel: Smart (Masse 830 kg), nach Abbremsung noch 75 km/h schnell, stößt frontal mit ungebremstem Motorrad (140 km/h und Masse 240 kg) zusammen. Bei diesem Crash hat das Motorrad in etwa den gleichen Impuls wie der Smart. Oder andersrum: Es verhält sich so, als würde es 830 kg wiegen und mit identischer Geschwindigkeit (des Smarts) in diesen einschlagen. Selbst im LKW kann man sich bei einem Crash mit einem Bike nicht sicher sein, da auch dort Teile oder sogar der ganze "Bock" ins Führerhaus durchdringen kann, wenn er sich aufbäumt.
  21. Quote: Am 20.07.2008 um 18:25 Uhr hat Kugel-Michael geschrieben: Ich habe mir gerade mal §3 StVO (Seite 3) durchgelesen, da steht nichts von Pkw. Ich nehme an, dass entsprechende Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung (siehe Reisebusse) bekommen. Musst auch genau hingucken! ;-) StVO § 3 Abs. 3: Quote:Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, 2. außerhalb geschlossener Ortschaften a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
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