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smartling

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Alle erstellten Inhalte von smartling

  1. Hier war ich nach dem Einparken doch etwas überrascht. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 20.07.2008 um 14:09 Uhr ]
  2. Wenn ich mir die Arbeit mache, auf die Suchfunktion hinzuweisen, dann kann ich doch auch gleich die Antwort schreiben. *kopfschüttel* Also paolo: Ich habe auch gerade gestern mal wieder nach 'ner "Ölquelle" recherchiert. Wenn Du sowas oder auch das hier als Litergebinde nimmst hast Du alle Spatzen gefangen. Besser vom Preis-Leistungsverhältnis geht's fast gar nicht. Übrigens: Mitglied "Autoteilemeile" = Delticom AG = "reifen-direkt.de"
  3. Quote: Am 17.07.2008 um 17:40 Uhr hat the-noacks geschrieben: dafür, dass er als privat angemeldet ist schreit es ja schon fast nach Abmahnung und Finanzamt ;-) wer es kauft ist eben selber schuld. Hat aber auch schon 2mal für 81EUR und einmal für 111EUR geklappt. Nach dem, was aus der Auktion und den von diesem Mitglied derzeit und in der Vergangeneheit angebotenen Artikeln hervorgeht, ginge eine Abmahnung und auch die Anzeige beim FA ins Leere. Erst wenn tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit vorläge und ein gewisser Ertragsschwellenwert überschritten wäre, könnte sich das FA dafür interessieren. Das ist aber derzeit (zumindest noch) nicht erkennbar.
  4. Quote:Aber wie gesagt, ausser mir hält sich da glaub ich eh keiner dran. Fährst wohl bei Aldi? ;-)
  5. Ich würde, insbesondere zwecks Vermeidung eines Frontalcrashs mit dem Biker (denn der kann auch für einen Smartfahrer ganz schnell mal tödlich ausgehen!), neben einer massiven Bremsung so weit wie möglich nach rechts ziehen. Es nachzurechnen ist jetzt natürlich nur blanke Theorie - in der Realität, sagt einem das Gefühl bzw. die Erfahrung, was zu tun ist. Du, Mathe, hast richtig gehandelt. Dass Du nicht überzogen reagiert hast, zeigt einem doch klar der Ausgang des Geschehens. 8 - 15 m waren noch "Luft". Bei einem Tempo von sicher 140 km/h des Bikers nicht eben viel. Dennoch mache ich mir auch mal den Rechenspaß: Ohne Verzögerung weiterfahren, bedeutet, wenn ich auf die Schnelle richtig gerechnet habe, in gut 6 Sekunden dem LKW zu begegnen. Der Opel hinter mir wäre mir im Zweifelsfalle egal (mal davon abgesehen, is eh nur 'n Opel ;-)). Schafft der Biker das innerhalb von sechs Sekunden? Er wird während des Überholens im Schnitt 30 km/h schneller sein als der LKW (soll heißen, zu Beginn des Überholvorgangs: gleiche Geschwindigkeit, also 80 km/h; gegen Ende des ÜV: 140 km/h). Zurückzulegende Strecke während des ÜV: 19 m LKW + zuvor 10 m Abstand hinter dem LKW und 10 m beim Wiedereinscheren = ca. 40 m Bei einer Mehrgeschwindigkeit von 30 km/h kommt er bei seinem ÜV rund 8 m vorwärts, d.h. der Biker legt während seines ÜVs durchschnittlich 8 m mehr als der LKW zurück. In 5 Sekunden hat er's also gepackt. Immer noch 1 Sekunde "Reserve" - was für ein Schisser! :lol: Spaß beiseite: Mit Deiner Einschätzung von rund 8 - 15 m lagst Du also gar nicht so daneben. Off topic: Die 80 km/h-Beschränkung ab 3,5 t bis zu 7,5 t ZHM gilt lt. StVO nur für LKW. Bei PKW mit einer ZHM von mehr als 3,5 t ist das hingegen (leider!) noch nicht höchstrichterlich entschieden.
  6. Als du geboren wardst ans Licht,da weintest du, es freuten sich die Deinen; leb so, dass wenn dein Aug' einst bricht, du dich freust, die andern aber weinen!
  7. Habe jetzt die Ursache für das Windgeräusch bei meinem Smart (über dem Türgriff) ausmachen können: Da ist das Ende dieser kleinen Gummieinfassung an der Dreiecksscheibe nicht richtig fest, so dass die dort abgelenkte Luftstrom außen Geräusche verursacht. Es dringt dadurch aber keine Luft in den Innenraum. Ankleben erster Versuch hielt leider nur kurz. Nächster Versuch mit anderem Kleber demnächst.
  8. Ich denke mal, mehr als die umfangreichen Materialien hinter dem obigen Link wirst Du nicht finden (können). Remember: Die Smart GmbH wurde mit Wirkung zum 1.7.2007 auf die Daimler AG verschmolzen! Von daher wirst Du sicher nur noch Einheiten, aber keine einzelnen Umsätze mehr finden.
  9. Herzliches Beileid der Familie und auch Dir Mikkes. So jung - ein unglaublich tragischer Verlust! Es hilft leider nicht (mehr) weiter, aber warum können Leute nicht wenigstens die Grundlehren ihres Jobs beachten? :cry: Goodbye my friend, it's hard to die, when all the birds are singin' in the sky...
  10. Was soll die ganze Aufregung? Ich brauch' als Antwortender keine Benachrichtigungs-E-Mails. Habe mir einfach bei den Favoriten die Suchseite mit meinem Nick unter "Nur Beiträge von:" verlinkt und gut is. Da klick ich drauf und sehe, was sich bei all meinem "Senf" getan hat. Guggst du!? Als URL: http://www.smart-forum.de/search.php?search=&search_from=smartling&s_forum=on&forums=all&s_article=on&s_what=all&sort=time&start=0&end=25 [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 16.07.2008 um 00:39 Uhr ]
  11. Es kann doch durchaus sein, dass er den Smart nicht gesehen hat. Kommt halt drauf an, wo er danach "gesucht" hat, im Spiegel jedenfalls nicht. ;-) Spaß beiseite, es gibt natürlich auch viele anständige LKW-FahrerInnnen. Es sind nur Menschen, und Menschen machen nun mal Fehler. Allerdings würde man sich von manchen erheblich mehr Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein erwarten. Und deren Chefs, Disponenten (oder besser Besitzer?) sind auffällig häufig regelrechte Sklaventreiber, die eigentlich an die Wand gestellt gehörten mit dem, was sie damit provozieren.
  12. @apicsmart: Quote:(...) Denn die Jungs in den großen Kisten sehen uns teilweise im Spiegel nicht. Sobald ein LKW neben mir anstalten macht auszuscheren gibt´s schon den Dauerton aus der Doppelfanfare. Den Jungs mach ich da auch nicht mal nen Vorwurf, denn der Smart ist so klein, das der tausendmal in den toten Winkel passt. Teilweise sogar, wenn der Fahrer den Kopf noch drehen kann. Dann bist Du aber wirklich tolerant, denn aus der Erfahrung kann ich Dir sagen, dass es gerade auf der linken Seite Fahrzeugseite bei einem LKW so gut wie gar keinen toten Winkel gibt, in welchem ein Smart "verschwinden" könnte, und einen Smart im Rückspiegel zu übersehen - dazu bedarf es dann doch schon "weiterer Umstände". Das rücksichtlose Ausscheren von LKW - oft auch noch an Stellen bzw. mit einer Geschwindigkeit, bei der ein Überholen ohnehin gar nicht zulässig ist -ist imho wohl eher Ausfluss von dämlicher Arroganz oder Ignoranz.
  13. Nun ja, erkennbare Übermüdung am Steuer halte ich für genauso wenig tolerierbar wie eine Alkoholfahrt.
  14. Nun ja Meinungen unterscheiden sich sicherlich hier und da. Aber Vertragsrecht zu einfachen Kaufgeschäften gehört zu den absoluten Basics. So viel Auslegung bleibt nicht übrig. Da regelt ausnahmsweise schon der blanke Gesetzestext im BGB das meiste.
  15. Wichtig ist natürlich, zunächst die tatsächliche Ursache des vorliegenden Mangels zu kennen. War diese schon vor einer Woche (gemeint ist: bei Übergabe) vorhanden, Nacherfüllung verlangen, hierfür ggf. Frist setzen usw. Das ganz normale Standardprogramm halt. Anwalt wäre (und zwar von Anfang an!) hilfreich, damit Dir kein formaler Fehler unterläuft. Oben Gesagtes gilt übrigens auch dann, wenn der Verkäufer bei der Übergabe keine Kenntnis von dem Mangel hatte. Da es sich nicht um einen sog. Verbrauchsgüterkauf handelte, kommt Dir in diesem Falle allerdings die Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers leider nicht zu Gute. Den Vertrag habe ich mir angeschaut. Er schließt m.E. die Sachmangelhaftung nicht wirksam aus. Ein rechtswirksamer Haftungsausschluss bedarf inzwischen schon einiger Zeilen mehr als nur eines pauschalen Satzes. Wobei ich nun davon ausgegangen bin, dass es sich bei Deinem gerade erworbenen Smarti nicht um einen schrottreifen Ersatzteilträger handelt. Relevant wird auch sein, wie viel Kilometer er auf der Uhr hat und ob man als Käufer mit einem derartigen Schaden jederzeit rechnen musste. Quote: Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm ist nach Einschätzung des ADAC-Juristen Ulrich May brisant für Verbraucher, die ihr altes Auto verkaufen wollen. Laut OLG sind Haftungsausschlüsse in vorformulierten Standardverträgen unwirksam, wenn sie auch für grobes Verschulden und Personenschäden gelten sollen. So weitgehende Regelungen sind seit 2002 rechtswidrig - werden sie verwendet, sind die Klauseln insgesamt ungültig. „Privatleute, die solche Verträge abschließen, müssen zwei Jahre lang für Mängel haften“, erläutert May. Das Urteil habe erhebliche Folgen, da noch viele alte Verträge verwendet würden. (Quelle: Stefan Waschatz/DPA Anmerkung: Vorsicht, dieser Artikel wurde wohl von einem Journalisten (unvollständig) verfasst! Der Wortlaut muss vielmehr so verstanden werden: Der Verkäufer haftet zwei Jahre lang für Mängel, die bei Gefahrübergang/Übergabe des Kaufgegenstandes vorlagen! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 13.07.2008 um 13:53 Uhr ]
  16. @Sylvia Nee, nee, nee, besser ist's, Du musst nicht Lotto spielen! ;-) Und Mike, bei meinem Smart hab ich schon früh (nach zwei/drei Jahren) Rostansatz festgestellt (bspw. Falz unter Frontscheibe, hinter Servicegitter zu sehen), doch ich muss mich wundern: Bis heute hat sich das nicht verschlimmert. Hab' echt anfangs gedacht, der wird keine 10 Jahre alt, aber jetzt ist er auch schon knapp 9. Mercedes hat die diesbezügiche Kulanz inzwischen auf 8 Jahre ausgeweitet.
  17. 15 Jahre? Raider heißt jetzt Twix und der Smart ist doch jetzt ein kleiner Mercedes. Und den einen oder anderen Mercedes hab' ich auch. Einer davon ist gerade in der MB-Niederlassung. Er ist inzwischen schon 3 (drei, nicht dreißig!) Jahre alt. Die Hecktür wurde vor 18 Monaten schon mal nachlackiert, weil Rost unter dem Griff. Jetzt werden gerade die Heckklappe UND alle vier Türen erneuert - richtig fetter ROST in den Falzen! Hallo Sylvia! Schön, dass Du Dich wieder meldest und einem Smart zuwenden möchtest. Den kleinen - und bei so einem Unfall wohl unvermeidlichen - Knacks hast Du mithin erfreulicherweise überwunden. Klar, unmittelbar nach einem solch schlimmen Erlebnis fällt das zwar schwer zu glauben, aber objektiv betrachtet ist das Risiko nach einem solchen Schaden äußerst gering, dass sich sowas bei Dir wiederholt.
  18. Ob vom Verkäufer/Vorbesitzer vertuscht oder nicht, ich gehe mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Sachmangelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Dann könntest Du, insbesondere nach nur einer Woche, Ansprüche gegenüber dem (privaten) Verkäufer geltend machen.
  19. Dacht' ich mir zunächst auch, aber ich hab' vorhin mal speziell drauf geachtet und meine, der Radkasten wird dort wohl im Weg sein.
  20. Bei diesem Mittelspurhemmschuhen kommt noch was hinzu: Bist du dann selbst so fair und fährst, sobald es geboten ist, rüber auf die rechte Spur, eiern sie sich dermaßen lahmarschig hinten links einen ab, dass du beim nächsten LKW nicht wieder ausscheren kannst und bremsen musst. Waahhhh :evil:, schade, dass "Affekt" nicht bis zum nächsten Parkplatz gilt. Und der Hammer ist: Machst du es dann bei zuvor als solche geouteten Mittelspuraspiranten mal genauso, regen sie sich auch noch tierisch auf. Aber sie haben für sich im Leben wenigstens einen Vorteil: Unterbelichtete Menschen sind ja bekanntlich immer in Höchstform.
  21. Dieses Phänomen ist kein isoliertes Problem des Smarts. Es kommt nach meiner Erfahrung exakt so auch bei anderen Marken/Modellen vor. Viele Verkehrsteilnehmer sind zum Teil eben kurzsichtig, dumm, dreist und halten sich nicht oder zumindest häufig nicht an Vorschriften, weil sie es ja besser wissen. Nur einige bezeichnende Beispiele: das Blinken beim Verlassen des Kreisverkehrs oder "80 bei Nässe" oder 60 in Baustellen und natürlich immer wieder gern genommen, das Drängeln. Das Problem ist beim Serien-Smart, dass man halt nicht viel Reserven hat, um beim Überholen dann doch noch vorbeizuziehen, wenn der vormalige Mittelspurschleicher plötzlich aufwacht und Gas gibt. Manchmal könnt' man sich da echt 'ne Bordbewaffung wünschen wie seinerzeit bei der B-17. :evil: [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 12.07.2008 um 14:12 Uhr ]
  22. Tut mir leid für Dich, Mops! :( Habe zwar glücklicherweise noch sämtliche Beine, hatte aber in grauer Vorzeit mal einen guten Kunden, der sein rechtes Bein im Krieg veroren hatte. Bei dessen Fahrzeugen - es waren seinerzeit übrigens allesamt "Göttinnen", also schon 'ne Weile her. ;-) - haben wir das Gaspedal von rechts auf die linke Seite umgebaut. Das Brems"pedal" blieb jeweils am angestammten Platz. Warum kann man das beim Smart nicht auch so machen? Das müsste doch technisch eigentlich noch leichter gehen als damals, als es noch kein E-Gas gab. :-? Ich bremse Automatik-Fahrzeuge eh nach Belieben mit dem linken Fuß. Sich daran zu gewöhnen ist überhaupt kein Problem. Und wie sieht's alternativ mit Handgas aus? [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 12.07.2008 um 14:14 Uhr ]
  23. Wenn man am jeweiligen Fahrtziel duschen kann und sich frische Klamotten mitnimmt, mag's noch in Ordnung gehen mit 'nem 42 mit Glasdach ohne Klima. Man muss sich dann nur selbst quälen. Wenn man aber nicht gerade auf dem Weg ins Freibad ist bzw. man auch nicht will, dass andere Mitmenschen (Kunden, Mitarbeiter usw.) sehen (und vielleicht sogar riechen), dass man einen Smart ohne Klima fährt, solllte man auf ein AC nicht verzichten. Hatte kürzlich einen Defekt mit Totalausfall der Klimaanlage (Kondensator) und da waren 22 Grad AT im Schatten schon ein No-go. *schwitz* :( Wenn man schon die Wahl hat, so ist es ganz sicher ein klassischer Kunstfehler, den Smart ohne Klimaanlage zu nehmen!
  24. Quote:...Auf der 300 stand der Zeiger mal aber da ging´s leicht Bergab und es kam mir vor als ob der Wagen irgendwie abregelte,... Das "E" da auf der rechten "Uhr" bedeutet "empty" - vielleicht also deswegen! :-P
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