smartling
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Ah, O.K., zwei Mercedes und ein Smart - das kommt mir irgendwie bekannt vor. ;-) Und ich weiß dann auch, warum bzw. für was er den Smart braucht: Um wenigstens ein verlässliches Auto zu haben, wenn die anderen Beiden schon ständig in der Werkstatt stehen müssen!
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Quote: Am 07.07.2008 um 11:38 Uhr hat floeriStylz geschrieben: ... Dann ist mir nach ner Zeit aufgefallen dass mein Lenkrad schief stand bei geradeaus fahren, zog aber nich von alleine auf eine Seite... Dann bin ich nochmal ins SC und dann hat der Herr ein paar mal mit der Brechstange da unten rumgekloppt und gut war! ... Selbst wenn ma das wollte, der verdrehte Lenkradnullpunkt lässt sich nicht mittels "Rumkloppen mit einer Brechstange" beheben, weder professionell noch semiprofessionell. ;-) Allerdings ist dazu auch nicht unbedingt eine erneute Achsvermessung nötig, sondern die eine Spurstange muss nur verkürzt und die andere gegenüber im gleichen Maße verlängert werden. Mit ein wenig Augenmaß und Erfahrung hat man den Lenkrad-Schrägstand so schnell mit eins bis zwei Versuchen beseitigt. Nachlässig und schwach von "der anderen Firma", wenn man zuvor die Spur einstellt und ddann keine Probefahrt unternimmt, um die korrekte Nullstellung des Lenkrads während der Fahrt (nochmals) zu prüfen.
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Reifen von verschiedenen Herstellern montieren?
smartling antwortete auf emma3000's Thema in SMARTe Technik
Quote: Am 07.07.2008 um 12:12 Uhr hat iidollarii geschrieben: (...) (waren allerdings rundum 195er) (...) Jepp, that's why! -
Rostlöser kannste erfahrungsgemäß knicken! Die Einstellgewinde sind i.d.R. richtig schön festgerottet. Da hilft nur gezielt und behutsam erhitzen. Aber dann klappt das wieder (fast) wie neu. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 07.07.2008 um 21:23 Uhr ]
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Um dazu eine konkrete Auskunft geben zu können, bedarf es einer Vermessung. Aber ich äußere zumindest mal meine (begründete) Vermutung dazu: An der Hinterachse liegt es am konstruktiv hohen negativem Sturzwert - also je nach Intensität der Auffälligkeit bauartbedingt normal. An der Vorderachse dürfte hingegen, sofern kein Unfallereignis vorliegt, ein falscher Spurwert die Ursache sein (Achse hat Nachspur bzw. Minusspur).
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Quote: Am 04.07.2008 um 02:31 Uhr hat SmartMuc geschrieben: @smartling voher willst du wissen das dort nichts passendes auf Lager ist? Komischer weise habe ich letzen Monat dort ein kompletten Klimanachrüstsatz und einen 33 Liter Tank gekauft. Und ich muss sagen das die Teile alle in einen guten Zustand sind, gut verpackt und ohne beschädigungen waren ;-). Hallo Dejan, ich hatte erstens geschrieben, dass es so scheint, dass nichts Passendes auf Lager ist und zweitens habe ich natürlich zuvor Deinen Link bemüht und nachgesehen. @skjona Wenn so sehr pleite, dann würd ich's lieber ganz lassen. Man spart wirklich nichts dabei, sondern vielleicht sogar im Gegenteil. (Bei 'nem Tank ist das was Anderes, Dejan!)Und einen neuen Trockner sowie die Dichtungen und die Kältemittelfüllung brauchst Du so oder so.
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Achtung smartie68 ist kein seriöser verkäufer !!!!!!!!!!!!!
smartling antwortete auf Kaskani's Thema in Biete / Suche / Tausche
@Kaskani @PilgrinSmart Diese Deine "Abhandlung" ist in der Tat eher "abstrakt"! :lol: [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 04.07.2008 um 16:06 Uhr ] -
blinkt mich heute einer von hinten an....
smartling antwortete auf Ingenieur's Thema in small-Talk (off topic)
Quote: Am 03.07.2008 um 23:55 Uhr hat mikkes geschrieben: na was "hing" denn da inge? Schwiegermutter vielleicht?! :-D -
Dort scheint nichts Passendes auf Lager zu sein. Ich würde Dir auch von einem Gebrauchtteil abraten. Die Smart-Klimaanlage ist eine Anlage, die mit R 134a als Kältemittel arbeitet. Hier sind absolute Sauberkeit beim Arbeiten und die Ernuerung des Filter-Trockners von entscheidender Wichtigkeit. Wenn Du schon selbst da rangehen willst, so kauf Dir ein Neuteil mitsamt neuem Trockner. Gibt's bei der Bucht für 182,50 € plus Versand. Was will man da bei einem fraglichen Gebrauchtteil sparen?
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Quote: Am 03.07.2008 um 21:42 Uhr hat ghia_smart geschrieben: Solange Du das Reserverad nur im Kofferraum spazierenfährst, stimmt die Aussage. Sobald Du es aber aufziehst und benutzt, stimmt dies nicht mehr. So, meinst Du? Ich weiß zwar nicht, woher Du Deine Informationen beziehst, aber ich geb' Dir mal ein paar Stichworte dazu: "ius necessitatis", zu deutsch: Notrecht. Des Weiteren zur gefl. Lektüre: Heß; StVO, Kommentar; § 23 Rn 11 und Rn 24 Aber um nichts auszulassen: Die Schuldaufhebung durch das Notrecht gilt natürlich nur so lange wie nötig. Also lediglich zur (nicht zwingend nächsten) Werkstatt und unter Einhaltung der gebotenen, besonderen Sorgfaltsregeln.
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Ja sicher, aber was nutzt Dir der ADAC, wenn Du abends oder am Wochenende - so wie es mir gerade passiert ist - einen Reifenschaden hast? Die schleppen Dich - nach 10 Euro Handygebühr für die Sonderrufnummer (22 22 22) und in aller Regel einer Stunde Wartezeit auf den Abschleppwagen - in die nächstbeste Fachwerkstatt bzw. zu einem Reifendienst. Dann stehst Du da und kommst erst mal nicht weiter. Oder Du rufst dann den Inhaber des Reifendienstes an, der Dir dann als Durchgangskunden eine besonders preiswerte Rechnung mit Feierabendzuschlag präsentiert, so dass Du Dich zweimal rückwärts überschlägst. In dieser Zeit wärst Du wahrscheinlich dreimal nach Hause gefahren und hättest einen Deiner Winterreifen als "Notrad" geholt. Also bei einer gewöhnlichen Reifenpanne ist der ADAC nicht wirklich hilfreich. Nicht viel besser stellt sich die Situation übrigens bei einer sog. Plus-Mitgliedschaft dar.
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smartling antwortete auf Kaskani's Thema in Biete / Suche / Tausche
Quote: Am 03.07.2008 um 06:39 Uhr hat Ahnungslos geschrieben: Man kann nur eine Abbuchung bzw. Belastung von seinem Konto innerhalb eines bestimmten Zeitraums rückgängig machen, die von anderen vorgenommen wurde, nicht aber eine Überweisung, die man selbst initiiert hat. Das stimmt so nicht. Auch Überweisungen sind stornierbar, doch ist die Frist, innerhalb derer dies möglich ist, sehr begrenzt und hängt in der Hauptsache von den Buchungszeiten beteiligten Banken ab. Sie beträgt jedoch keinesfalls mehr als 48 Stunden und daher hast Du dennoch prinzipiell Recht mit dem was Du sagen wolltest, nämlich: Eine Stornierung der getätigten Überweisung ist in diesem Falle nicht (mehr) möglich. -
Richtig eklig wird's, wenn "die Eier" nach Fisch riechen! :-D
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Achtung smartie68 ist kein seriöser verkäufer !!!!!!!!!!!!!
smartling antwortete auf Kaskani's Thema in Biete / Suche / Tausche
So, jetzt noch einen abschließenden Post hierzu von mir. 1. Hab' das Jura-Studium schon nach der zweiten Woche beim Thema Schuldrecht geschmissen, weil mir das ganze Recht - so wie Dir ja auch :-D - einfach viel zu ungerecht vorkam. ;-) 2. Ob Du die Sendung angenommen hast oder nicht, kann dem (privaten) Verkäufer bzw. Versender sowas von egal sein! Wie bereits gesagt, kann gerade diese Tatsache dazu führen, dass noch weitere Kosten auf Dich zukommen. 3. (...) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Was sagt denn eigentlich Dein guter Freund dazu, hmm? 8-) -
Die Wissenschaft hat festgestellt, dass Hühnerfutter Fisch enthält. Drum füttert er nun eimerweise jeden Tag die gleiche Sch****.
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Einen Rechtschutz-Versicherungsvertrag abgeschlossen zu haben bedeutet noch lange keine Deckungszusage. Je nach bisheriger Vertragsdauer und Anzahl bereits bearbeiteter Fälle können solche aussichtslosen Bagatellen auf Seiten des Versicherers auch schon mal zu einer Rentabilitätsprüfung und Neubewertung des Risikos des Vertragsverhältnisses insgesamt beitragen. Ich hebe mir derartigen Versicherungsschutz daher für Fälle auf, bei denen die Beanspruchung auch wirklich angezeigt ist. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 02.07.2008 um 10:24 Uhr ]
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Quattroporte hat's bereits auf den Punkt gebracht. Dem ist nichts hinzuzufügen, außer vielleicht ein beispielhaftes Urteil aus der Praxis. Quote: Erklärungsirrtum bei eBay-Angbot Auch die Einstellung eines Gegenstands mit einem bestimmten Startpreis auf der Angebotsseite einer eBay-Versteigerung ist wegen Erklärungsirrtums anfechtbar. Im Streitfall hatte der Anbieter den Startpreis für ein Kraftfahrzeug (angegebener Verkaufspreis 15 000 €) mit 1 000 statt 10 000 € angegeben. Der Käufer, welcher mit ca. 2 500 € das Höchstgebot abgegeben hatte, konnte im Rahmen der angestrebten Herausgabeklage nicht erfolgreich einwenden, ein Anfechtungsgrund (§ 119 Abs. 1 2. Alt. BGB) sei nicht gegeben. Das Berufungsgericht (OLG Oldenburg, Urteil v. 27. 9. 2006 - 4 U 25/06) sah keine erkennbaren Gründe, warum der Verkäufer, der das Fahrzeug ersichtlich auf seiner Firmenhomepage mit 15 000 € angegeben hatte, ein Mindestangebot von 1 000 € abgeben wollte. ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4!
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Das stimmt Dieter! Hab' ich kürzlich auf Fotos gesehen, Deine "Garage". Absolut mustergültig und beneidenswert! Man möcht' da irgendwie am liebsten gleich einziehen. :-D
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Nun ja, ist aber bedenklich (Verlust BE), mit einem Vorderrad auf der HA im Geltungsbereich der StVO zu fahren. Auch wenn es sich um einen Pannenfall handelt. Ich hatte mir diese Gedanken sogar schon gemacht, als ich kürzlich notfallmäßig die 135er Trennscheibe montieren musste, und somit auf der VA zwei unterschiedliche Größen montiert waren. Müsste man mal genauer in die StVZO reingucken. Vielleicht ist die Sorge ja unbegründet. Schließlich gilt für das Reserverad ja auch nicht die allgemeine Mindestprofiltiefe.
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Vielleicht kann ich Euch ja mal "verkuppeln" :-D
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Reifen von verschiedenen Herstellern montieren?
smartling antwortete auf emma3000's Thema in SMARTe Technik
Mal ganz losgelöst davon, ob sich das Fahrverhalten ändert oder die Technik rumzickt oder ob es zulässig ist: Versuch doch einfach 'ne Freigabe für diese Herstellerkombination zu bekommen! ;-) Wenn Du die bekommst, dann ist das O.K. Ich denke aber, die wird Dir keiner geben. Den Rest, und insbesondere warum, kannst Du Dir ja dann überlegen. Was steht denn in Deinen Fahrzeugpapieren? Herstellerbindung vielleicht? Nein, bitte mir jetzt nicht vorschnell mit halbwissenden Kommentaren kommen, von wegen "schon längst weggefallen" und so... Eben nicht! -
So, die gewollte Antwort haste ja bereits. Nun noch was Grundsätzliches zum Thema. Ich habe diesen Original-Driss kürzlich bei einer kleinen (2mm) "Reifenverletzung" versucht. Was für 'ne Sauerei!!! Dann auch noch hin- und herfahren. Das kommt gut. Und bei der Montage.....wuahhhh....die gesamte Montiermaschine hat mir das Dreckszeug eingesaut. Gebracht hat's natürlich gar nichts. Musste zum Fahren ein anderes Rad beischaffen. Und selbst wenn ich vom SC 25 Euro würd' ich das nicht mehr verwenden.
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smartling antwortete auf Kaskani's Thema in Biete / Suche / Tausche
Kaskani: Ich glaube, Du hast ein juristisches Verständnisproblem. Faktisch hat der Verkäufer "Dir" das Glasdach übergeben und "DU" hast es beim Transport zerstört. So ist prinzipiell die Ausgangslage und alles Andere (mangelnde Sorgfalt etc.) wäre ein zu beweisender Sonderfall. Sei froh, wenn Du nicht auch noch die 30 Euro aufgebrummt bekommst und aufgefordert wirst Deinen "Müll" endlich abzuholen! Auch wenn Dir Dein Anwalt (wie auch immer?!) für seine Tätigkeit nichts berechnet - sollte sich ein gegnerischer Anwalt einschalten, kostet's Geld. Und einen versuchten oder verwirklichten Betrugstatbestand kann ich hier nun wirklich nicht erkennen. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 29.06.2008 um 12:13 Uhr ] -
Achtung smartie68 ist kein seriöser verkäufer !!!!!!!!!!!!!
smartling antwortete auf Kaskani's Thema in Biete / Suche / Tausche
Nimmt das Transportunternehmen eine Sendung an, bei der offensichtlich erkennbar ist, dass die (mangelhafte) Verpackung zu einem Schaden (Teil- oder Totalverlust oder Beschädigung) führen kann oder wird, so haftet es für die Folgen. Es kommt also insoweit darauf an, ob das Glasdach und die nicht ausreichende Verpackung für den Transporteur bei Annahme des Transportauftrags erkennbar war. Es hätte in einer gewöhnlichen Kartonverpackung ja auch eine Blechtafel o.ä. verpackt sein können. Auf äußerlich nicht erkennbare Besonderheiten hat der Versender hinzuweisen. Der Transporteur muss i.d.R. nicht erwarten, dass der Sendungsinhalt bspw. besonders zerbrechlich ist. Eine derartige Sendung verlangt schließlich spezielle Transportvorkehrungen und -bedingungen. Im Übrigen handelt es sich bei dem vorliegenden Kaufgeschäft um einen Versendungskauf. Leistungs- und Erfolgsort liegen auseinander. Die verschiedenen Stufen des Kaufgeschäftes sind unterschiedlich zu bewerten. 1. Die zu erbringende (Geld-)Leistung seitens des Käufers ist eine qualifizierte Schickschuld, da nicht Abholung vereinbart war. 2. Bei der seitens des Verkäufers zu erbringenden (Liefer-)Leistung handelt es sich um eine gewöhnliche Schickschuld. 3. Beim Verpacken und dem Verbringen des Kaufgegenstandes zum Spediteur handelt es sich um einen (unentgeltlichen) Auftrag gem. Auftragsrecht, bei dem dem Auftragnehmer (Verkäufer) nach § 670 BGB ein Recht auf Erstattung seiner Auslagen (Versandkosten usw.) vom Auftraggeber zusteht. Auf die Einzelheiten des Gefahrübergangs will ich hier nicht erneut eingehen. "Taube" hat diesen Teil schon zutreffend beschrieben. Denkbarer Verfahrensausgang: Käufer muss das beschädigte Dach, bzw. das was davon übrig ist, bezahlen und die Ware abnehmen. Verkäufer muss nicht nacherfüllen (ohnehin nicht, da Stückkauf vorliegt) und auch den Kaufpreis nicht erstatten. Nimmt der Käufer nicht ab, hat der Verkäufer das Recht ihm evt. entstehende Entsorgungskosten zusätzlich in Rechnung zu stellen. Da der Gefahrübergang im Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur erfolgt, hat Käufer sowohl die Zusende- als auch die Retourenkosten zu übernehmen! Mögliche Wendungen (u.a.): 1. Käufer (!) kann (z.B. mit Hilfe des Verkäufers) beweisen, dass die Übergabe an den Transporteur ordnungsgemäß (Verpackung und ausdrücklicher Hinweis auf empfindlichen Glasinhalt) erfolgte. Dann haftet der Transporteur für den Schaden. 2. Käufer kann beweisen, dass Verkäufer ein Mitverschulden trifft, weil er bei den Versandvorbereitungen (Verpackung, Überbringung etc.) die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Dann ist auch dieser dem Käufer gegenüber (ggf. anteilig nach Verschuldensumfang) zum Ersatz des Schadens verpflichtet. @Kaskani: Allzu sicher würd' ich mir bei dieser Sache nicht sein! Man sagt zudem nicht ohne Grund: "Vor Gericht und auf hoher See befinden wir uns alle in Gottes Hand". Jedenfalls wird die Sache zäh, wenn Ihr keine einvernehmliche Lösung findet. Es wird von den zur Verfügung stehenden Beweismitteln abhängen. Dabei sind Zeugen bekanntlich meist die denkbar schlechtesten. Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 29.06.2008 um 11:39 Uhr ] -
Nun, wenn Geld keine Rolle spielt, dann sieh zu, dass Du ordentlich Platz hast rund um den Smart und ihn nach Möglichkeit auch mal bequem von allen Seiten betrachten kannst. Sollte Dir das nicht reichen, so stell Dir meinetwegen als "Salatgarnitur" auf die eine Seite noch 'nen feinenKlassiker und auf die andere Seite vielleicht auch was Moderneres daneben... :-D