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smartling

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  1. Was hasten da fürn Geräusch, laulau? Wir wohnen doch sicher nicht weit auseinander? Vielleicht kann ich es mir ja gelegentlich mal anhören.
  2. Jawoll, Freiheit für diesen Thread! :lol:
  3. Quote: Am 28.11.2007 um 08:22 Uhr hat ud-10 geschrieben: ...und angemerkt es müßten noch 3m straße verbleiben... Das ist in aller Regel Grundvoraussetzung beim Parken, unabhängig davon, ob das Fahrzeug parallel, quer oder schräg zur Fahrbahn abgestellt wird. Ansonsten wäre die Stelle eng im Sinne von § 12 Abs. 1 Ziff. 1 der StVO. Übrigens: Muss an der jeweilligen Stelle mit land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gerechnet werden, so ist für die verbleibende Fahrbahn eine Breite von 3,50 mtr. freizuhalten, da solche Fahrzeuge bis zu 3,00 mtr. Breite aufweisen dürfen und ein Sicherheitsabstand von etwa 50 cm zum gefahrlosen Vorbeifahren erforderlich ist. Dies gilt umso mehr, wenn auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite bauliche Gegebenheiten ebenfalls einen gewissen Abstand des Passierenden erfordern.
  4. Gleichwohl ist die Diskussion interessant auch für den Geltungsbereich unserer deutschen StVO. Das AG Viechtach hat in seiner Begründung sehr wohl ausgeführt, dass Querparken und auch Schrägparken unter gewissen Umständen nicht zu beanstanden ist. Im Prinzip heißt das, dass hier für den Fahrzeugführer ein gewisser Ermessensspielraum besteht. Wie der im Urteil behandelte Smart tatsächlich abgestellt war, kann ich aus dem Wortlaut nicht recht entnehmen. Spielt auch keine Rolle, selbst das Gericht konnte dies offensichtlich nicht. Es handelt sich letztlich auch nur um ein Amtsgerichtsurteil ohne Bindungswirkung für andere Gerichte. Dennoch: Mit Bezug auf ein Urteil des BGH ist Kern der Aussage des Gerichts zum Schräg- bzw. Querparken, dass diese Verfahrensweise nur im Sinne einer besseren Parkraumausnützung erfolgen und es dabei weder zu einer Gefahrerhöhung noch zu einer Behinderung für den fließenden Verkehr kommen darf. Eine ausreichend breite Straße ist dafür nur eine der Voraussetzungen. Eine weitere kann zum Beispiel auch Tageslicht sein! Eigenverantwortung heißt hier das Zauberwort. So kann es an ein und derselben Stelle erlaubt oder auch verboten sein zu parken, je nachdem, ob auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite bereits ein anderes Fahrzeug abgestellt ist, auch wenn dieses widerrechtlich dort steht, bspw. im Halteverbot. Den oder die Parkende trifft in Fällen, die nicht eindeutig geregelt sind eine erhöhte Sorgfaltspflicht, die auch soweit gehen kann, dass der Standort des Fahrzeugs in regelmäßigen Zeitabständen in Augenschein genommen und daraufhin überprüft werden muss, dass sich die Situation nicht gefahrerhöhend verändert hat. Für mich gilt: Ich parke auch quer, aber nur dann bzw. so, dass ich im Streitfall auch stichhaltige Abwehrargumente vorweisen könnte. Bei einem latentem Risiko, dass sich die Lage während des Abstellens zum Schlechten hin ändert, sei es nur, dass beispielhalber bei längerer Abstelldauer die Dämmerung hereinbricht und mithin der Einwand mangelnder Beleuchtung oder Rückstrahler berechtigt wäre, parke ich besser anderswo nach "gewöhnlichem" Schema. ;-) Und der- oder diejenige soll dann erst mal kommen, um diese, wie vor beschriebene, Praxis zu ahnden... Zwar kein "Persilschein", aber 8 Jahre Smart und bislang nicht ein "Ticket". Solange dem Querparken mit einem Smart nicht grundsätzlich obergerichtlich widersprochen ist oder ein Gesetz dies explizit verbietet, mache ich genauso weiter. EDIT: Gerade noch gefunden: Das Kammergericht Berlin führt aus und bezieht sich dabei auf zwei OLG-Urteile (OLG Stuttgart VRS 63, 388 m. Nachw.; OLG Köln VRS 72, 382): "(...) wird in der neueren Rechtsprechung und im Schrifttum ebenfalls angenommen, daß auch ohne entsprechende Parkflächenmarkierungen ausnahmsweise schräg oder quer zum Fahrbahnrand geparkt werden darf, wenn die örtlichen Verhältnisse es erlauben oder wegen des Gebots, platzsparend zu parken, sogar nahelegen." ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 28.11.2007 um 02:06 Uhr ]
  5. Quote: Am 27.11.2007 um 08:07 Uhr hat cbffm geschrieben: Frontal gegen einen LKW ist wie Frontal gegen eine Wand... Nee, leider noch schlimmer, denn die Wand bewegt sich in aller Regel mit "Tempo 0", während der LKW mit seinem Impuls einen bei einem Volltreffer noch zurückkatapultiert.
  6. Quote: Am 27.11.2007 um 11:07 Uhr hat limited-one geschrieben: oder holt das A-Team :lol: Ein Fall für Chuck Norris!
  7. smartling

    Türgriff hackt

    Vielleicht gibt's ja noch 'nen komplizierteren Tipp, aber ich hab das bislang mit WD 40 bei gezogenem Griff und nachfolgendem mehrfachen Hin- und Herbewegen gut im "Griff" gehabt.
  8. Ich schätze, die Mahnwache ist nur die Spitze vom Eisberg. Hinterher wird doch bestimmt auch noch 'ne Lichterkette gebildet. :-D
  9. Ich muss ehrlich gestehen, ich weiß nicht, wie hoch der reguläre Preis für diese Teile ist.
  10. @trixi Quote:Kannst du die Aussage belegen? Ja! @Blue Ich habe die Geräte von Banner. Es geht mir dabei nicht allein um das "chemische Wohl" der Batterien, sondern vielmehr um die (Brand-)Sicherheit in dem Raum, in welchem meine im Winter nicht benutzten "Schätzchen" stehen.
  11. Es wird doch wohl jemand in Deiner Werkstatt in der Lage sein, einen quietschenden KR-Riemen von einem Schaden am Krümmer bzw. den Stehbolzen zu unterscheiden? Ansonsten sollen die ihren Laden doch besser schließen.
  12. Quote: Am 24.11.2007 um 23:19 Uhr hat smartetrixi geschrieben: Wenn du deine Batterie töten willst, dann ist das Gerät ideal. :-D Wie übrigens jedes andere Erhaltungsladegerät auch. Starterbatterien mögen soetwas überhaupt nicht. Falsch! Allerdings: Wenn schon Erhaltungsladung nötig ist, dann auch durch ein Profigerät, am besten noch mit Konditionierung.
  13. Die hatten also tatsächlich nur eine Glühkerze einzeln erneuert? Na ja... :( Vorsicht bei diesem Fachbetrieb, wenn Du mal was an der Bremse hast! ;-)
  14. Schön! Freut mich auch. Noch mal gutgegangen. :) Von der strafrechtlichen Sache kann dennoch sein dass Du noch etwas hörst, nämlich als Zeuge bei einer Verhandlung. Denn dieses Verfahren läuft von der zivilrechtlichen Sache getrennt. Dass Dein Schaden reguliert wurde, nimmt aber ggf. Einfluss auf das Strafmaß Deines Gegners. Unter Umständen wird dann auch gar nicht mehr groß verhandelt bzw. auf eine umfangreiche Beweisaufnahme verzichtet.
  15. Quatsch! Im Industriegebiet gibt es keinen Verkehrslärmschutz, zumindest nicht für selbiges. Wahrscheinlich war es einfach Teil der zusammenhängenden Bebauung bzw. innerorts.
  16. Hopp oder top. Ohne Gewähr! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 20.11.2007 um 16:37 Uhr ]
  17. Kurzer Surftipp: Wer kennt wen?
  18. YO! EDIT: meinte damit Bubis-Smart und nicht den schrägen Spruch mit dem "Mienen"feld. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 19.11.2007 um 22:46 Uhr ]
  19. Holz verbrennt nicht CO2-neutral. Es nimmt lediglich während seines Wachstums so viel CO2 auf, wie es beim Verbrennen abgibt. Allerdings: Aufnahme allmählich, Abgabe schlagartig und ergo erheblich zeitversetzt! Und es würde die gleiche Menge CO2 enstehen, würde man es einfach vermodern lassen. Und bei der geplanten Änderung hinsichtlich der Feststofföfen, Kamine etc. liegt der Fokus m.E. wohl eher beim Thema Feinstaub. EDIT: Wichtig ist natürlich auch dass das Brennholz gut luftgetrocknet ist, denn bspw. hat waldfrisches Holz nur einen mehr als 50 % geringeren Heizwert gegenüber dem gleichen Volumen an trockenem Holz. Heizwert trocken liegt übrigens bei rund 4 kWh/kg Weiß das nun nicht mehr genau, aber ich meine, Fichte lagert man zunächst 1 Jahr, Buche zwei und Eiche drei Jahre. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 19.11.2007 um 23:33 Uhr ]
  20. @Roadster60 Physikalische Grundlagen sind keine Spekulationen! Wenn Du das so auffasst, dann hast Du zu den Naturwissenschaften Verschiedenes nicht recht verstanden. Außerdem halte ich es grundsätzlich - wie in allen Lebensbreichen - für bedenklich, sich im Kadavergehorsam auf Aussagen der Presse, Politik oder auch eines Herstellers zu verlassen. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 18.11.2007 um 13:31 Uhr ]
  21. Na gut, dann wiederhole ich auch noch mal, was ich in meinem ersten Beitrag bereits gesagt hatte: Eine Aufladung eines solchen Fahrzeugs mit 500 kW max. Leistung und einer Betriebsdauer von 4 Stunden pro Ladung ist in 10 Minuten unter "haushaltsüblichen" Gegebenheiten nicht möglich. Man bräuchte um die angenommenen, zu speichernden 1.000 kWh in 10 Minuten zu laden einen 400V-Drehstromanschluss mit 3 x 8.500 A! Der Trafo bzw. das Ladegerät müsste bei 24 V sekundärseitig eine Ladestromstärke von gut 140.000 Ampere gewährleisten. In dem Bericht wird halt suggeriert, dass eine Aufladung - quasi für jedermann - in 10 Minuten möglich wäre. Dem ist aber definitiv nicht so. ich bezweifle fast sogar, dass das derzeit technisch überhaupt mit vertretbarem Aufwand machbar ist. Das kommt ja fast einem Blitzeinschlag gleich... :-D
  22. Sorry, aber irgendwie... Mit 43 Amp. bei 230 V über 10 Minuten "pumpst" Du - Wirkungsgradverluste mal außen vor gelassen - in den Akku eine Energiemenge von gerade mal 1,65 kWh. Damit wirst Du mit der Karre viellleicht mal eben aus der Hofeinfahrt kommen, vorausgesetzt, sie ist etwas abschüssig. :-D red2max hat's übrigens genau erfasst! Mal was aus der Praxis: Aus einer 125-Ampere-CEE-Kraftstromsteckdose - und das is so das Größte an handelsüblichen Steckdosen, das ich kenne, kannste Du in 10 Minuten gerade mal 14 kWh entnehmen (entspr. pro Stunde rund 86 kWh). Ein gewöhnlicher Hausanschluss ist mit einer Absicherung von 50 Amp., allenfalls 63 Amp, versehen, also die Hälfte bzw. noch weniger.
  23. Mal zu den Basics: P = U * I ;-) I = P/U Wie entwickelt sich wohl die Stromstärke , wenn der Nenner (hier: die Spannung U) größer wird? ;-) (P ist übrigens die Leistung in Watt)
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