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smartling

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Alle erstellten Inhalte von smartling

  1. @smart-is Ich denke, an Deinem Smart liegt ein technischer Fehler vor. Mögliche Ursachen gibt es schließlich genug. Die Abweichung von den Angaben im Prospekt ist erheblich (größer als 10 %). Ab ins SC, Verbrauchsmessung (auf Rollenprüfstand) durchführen lassen, dann ggf. Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist (hier: etwa 14 Tage) verlangen und falls diese fehlschlägt, rückabwickeln oder KP mindern! Die Ermittlung der Verbrauchswerte ist übrigens innerhalb der EG (vormals EWG) qua Norm vorgegeben (ECE-Zyklus).
  2. Wenn man schon einen K-Steckerabzieher benötigt, dann braucht man - genau genommen - auch noch einen Drehmomentschlüssel. :-D Nee, nur Spaß! Ich weiß net, was es an Christians detaillierter Info nicht zu verstehen gibt. Der Stundensatz bei uns hier liegt seit August bei 98,50 Euro. Also sind die 72 Euro sicher nachvollziehbar. Insgesamt aber halte ich diese Preise für einen Hohn! Wer will das denn noch bezahlen? Und die Zündkerzen selbst sind für den Smart teurer, als die für einen Mercedes-8-Zylinder. Das ist alles irgendwie nimmer lustig. :roll:
  3. "viermal Sex am Donnerstag Morgen ..." Glückwunsch! Einmal aktiv, dreimal "passiv"... :lol:
  4. Nicht teuer, zwischenzitlich aber wahrscheinlich kalt. :-D Mal gut, dass es keine Ente von Citroen gewesen ist, die da angeflogen kam! Sonst wär's mit 20 Euro sicher nicht getan gewesen. :-D
  5. Mhhh, wie war das noch? Wo das wohl stand dass ein solcher Eigenbau "illegal" ist. Mir will das gerade absolut nicht einfallen...
  6. Habt Ihr vielleicht 'ne Flatrate für die Shake-Maschine bei McD? :o
  7. Keine schlechte Idee! Die Träger sind doch sicher an der Karosse und nicht an den Achhsrohren befestigt. Wie sonst sollte das denn gehen? Man sieht es nicht auf den Fotos: Hat dieser WeikiBike-Adapter einen Kugelkopf, auf den sich dann der Standard-Fahrradträger draufsetzt? Welche Last kann denn der WeikiBike-Adapter laut dessen Gutachten ab?
  8. Faustregel: "Nass" ist die Fahrbahn - im Sinne dieser Vorschrift - dann, wenn durch die Reifen Feuchtigkeit hinter dem Fahrzeug aufgewirbelt wird, sich quasi ein Aerosol bildet. Ich wundere mich aber etwas über Eure Beobachtungen, denn ich hab' eigentlich viel eher den Eindruck, diese Vz. mit dem Zusatz "Bei Nässe" interessieren hierzulande keine S**. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 03.10.2007 um 01:14 Uhr ]
  9. Habe im Moment leider keine Zeit, (noch) ausführlicher darauf einzugehen. Aber es ist selbstverständlich möglich, eine Versicherung zu kündigen und dann ruhen zu lassen. Dass seitens des Halters/VN eine Pflicht zur Versicherung und zur Mitteilung über eine Änderung der Deckung an die Verkehrsbehörde besteht, steht auf einem anderen Blatt. Die Möglichkeit der Zwangsstillegung/Enstempelung ist insoweit leider nur eine Kann-Bestimmung im Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter, da sie in erster Linie zum Schutze der Versicherer gedacht und vorgesehen worden ist! Die Versicherung ist nicht verpflichtet, den Umstand der Kündigung der Zulassungsstelle mitzuteilen (s.u.). Die sog. Die Nachhaftungsfrist beträgt lediglich 6 Wochen! Versicherter (Fahrer) und VN (meist Halter) haften gesamtschuldnerisch, nur wo halt nix is... :roll: Die (gekündigte) Versicherung muss nicht länger (als oben beschrieben) haften. Im Grunde ist es nichts Anderes als ein Schaden mit einem abgemeldeten Fzg. Soweit Nadines Smart Kasko-Schutz genießt, wird ihre Versicherung (vor-)leisten, ist klar, doch zu Lasten ihres SF-Rabatts. Kenne einen (höchstrichterlich entschiedenen) Fall, bei dem ein Kraftfahrer einer Spedition bei einem Schaden im März zur Haftung (und zwar in voller Höhe!!!) herangezogen wurde, weil der VN (Speditionsbetrieb) alle Versicherungen der LKW-Flotte zum voran gegangenen Jahresende gekündigt hatte. Der Fahrer (als Versicherter) ist nämlich regelmäßig mitverantwortlich für die Prüfung, ob für das von ihm gelenkte Fahrzeug Versicherungsschutz besteht. Klasse, gelle? :evil: Er konnte sich nicht darauf berufen, dass die Verkehrsbehörde doch die betreffenden Fahrzeuge hätte entempeln müssen. Der Versicherer musste die erfolgte Kündigung auch nicht der zuständigen Behörde melden. Das Ganze ist aus strafrechtlicher Sicht nach der vorliegenden Beschreibung jetzt auf jeden Fall ein Fall für den Staatsanwalt. Es wird hier auch nicht bei einem Fahrverbot bleiben, sondern das wird ein klassischer FE-Entzug. Eine Ruhe-HP-Versicherung für ein außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums befindliches Fahrzeug ist sicher für einen gewissen Zeitraum - vielleicht bei manchen Versicheren auch kostenfrei - möglich, doch ist die Haftpflichtversicherung für den Betrieb des Fahrzeugs auf öff. Straßen dann sogleich gekündigt. Die "Ruheversicherung" hält die SF-Klasse aufrecht oder führt sie meinetwegen - je nach Vereinbarung - auch fort. Sie haftet aber nur für Schäden Dritter, die durch das vorschriftsmäßig abgestellte Fahrzeug entstehen (bspw. Wegrollen in den öff. Verkehrsraum oder Brandübergriff auf ein benachbartes Gebäude). Also bitte nicht zwei Sachverhalte durcheinander bringen. Eine Nachhaftung von 1 Jahr ist im vorliegenden Fall jedenfalls nicht gegeben! EDIT Für die "Nachwelt" muss ich noch mal kurz hier rein. Hatte das nur mal eben aus der freien Erinnerung heraus geschrieben: Die gesetzliche Nachhaftung des (ursprünglichen) Versicherers beträgt sogar nur 1 Monat! Der oben beschriebene Schaden (Kraftfahrer/Spedition) ereignete sich sechs Wochen nach Beendigung der Versicherung, also im Februar. Das spielt zwar jetzt hier keine entscheidende Rolle - da Verursacherfahrzeug seit 2006 nicht versichert - aber die beiden Zeiträume hatte ich nicht mehr so genau im Kopf und daher verwechselt. Man wird halt alt... :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 02.10.2007 um 23:25 Uhr ]
  10. Nun ja, ob's auf Mars, Venus oder Jupiter schöner ist, wage ich noch zu bezweifeln. Aber es gibt sicher weniger Ausländer dort. :lol:
  11. Ich weiß, Inge. Wollte eigentlich auch "fast gar nicht mehr" geschrieben haben. Denn das meinte ich damit, dass es halt nicht so einfach ist. Musste extra Lenkstockhebel festhalten 2x bis unendlich zählen, dann genau im richtigen Moment wieder loslassen, bevor es ein zweites Mal blinkt und auch noch die eigentliche Lenkbewegung ausführen. Dann wird doch lieber gleich ganz darauf verzichtet. :-D
  12. Einmal blinken geht bei den großen Mercedes-Pötten aufgrund der Komfortblinker-Funktion gar nicht mehr. Zumindest ist das nicht so einfach. Wesentlich schwieriger jedenfalls als gar nicht zu blinken. :-D
  13. SirDaniel, du hast Recht, aber das geht hier wohl eher an der Sache vorbei. Das, was Lucky so schreibt, gefällt mir - bis auf vielleicht den "Stolz-Anteil", weil ich darin schlichtweg keinen Sinn erkennen kann - ganz gut, klingt vernünftig und ich würde mir sehr wünschen, alle oder zumindest mehr "deutsche Mitbürger ausländischer Herkunft" und auch "ausländische Mitbürger" würden so denken und handeln! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 28.09.2007 um 13:29 Uhr ]
  14. Den "Nicht-Blinken-Warner" bräuchten viele Andere aber auch, insbesondere Rechtsabbieger oder im Kreisverkehr.
  15. Quote: Am 28.09.2007 um 11:31 Uhr hat Sander geschrieben: das gute an ne smart - jedenfalls an meinem - ist doch, dass man sowieso durchschnittlich 120 faehrt. da faellt das aufregen ueber die "linke-spur-blockierer" zum glueck weg Gerade mit dem (Serien-)Smart finde ich es auf der BAB schlimm. Dann hast Du nämlich das Problem auf der Mittelspur: 1. die "Elefanten-Rennen" und zweitens die "Mittelspurfahrer". Wechselt man bei erhöhtem Verkehrsaufkommen nach dem Überholen brav wieder auf die rechte Spur zurück, lassen einen die Mittelspur-Dauernutzer nicht mehr raus und man muss hinter dem nächsten LKW bremsen. Das führt dann manchmal dazu, dass ich leider mit dem Smart auch zum Mittelspur-Heini avanciere. :roll: Die linke Spur (von 3) ist für den Smart bei hohem Verkehrsaufkommen eh nicht das Mittel der Wahl, da er mit seiner Vmax 135 km/h über einfach zu wenig Reserven verfügt.
  16. Quote: Am 25.09.2007 um 13:29 Uhr hat schaefca geschrieben: Mittlerweile gibt es mehr übergewichtige als hungernde Menschen auf der Welt. Mhhh, ist das nun 'ne gute oder 'ne schlechte Nachricht? ;-)
  17. "Je nach Modell und Ausstattung liegt der Preis dafür zwischen rund 2600 und mehr als 300.000 Euro." Ja, nee, is klar! Wollte schon immer mal 'n Extra für 300.000 Euro. :lol: Und Jannine, was machste, wenn mit dem Renault ma grad keine Baustelle im Umkreis zu finden ist? :o Dann müssen die Kollegen aufer Arbeit den Mangel an Sexleben wieder 'n ganz Tag lang ausbaden, wie? :-D
  18. Die hier beschriebenem Phänomene sind vielleicht bloß Teil unserer "Leitkultur"! Daher muss das so sein. *wuaahhh* :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 29.09.2007 um 00:33 Uhr ]
  19. Ich bin traurig Inländer zu sein, weil man mich deshalb in manchen Bereichen ganz offiziell (gegenüber Ausländern) diskriminieren darf.
  20. Auch eine Luftsäule kann sich aufschwingen, aber dennoch, das Rätsel ist wohl noch nicht abschließend gelöst. :)
  21. Andere Theorie: ACT hat vielleicht doch Recht und es passiert Folgendes: Motor läuft mit hoher Last und mind. mittlerer Drehzahl. Ladedruck auf Maximumwert, Sensor im Saugrohr meldet dies an die Ladedrucksteuerung, Wastegate wird bzw. ist geöffnet. Plötzlicher Gasstopp: Ladedrucksensor meldet Unterschreiten des Ladedruck-Maximalwertes, Ladedrucksteuerung gibt über Taktventil Befehl zum Scließen des Wastegates. Wie oben beschrieben, wird das Verdichterrad welches über die Laderwelle ja mit dem Turbinenrad verbunden ist, stark abgebremst. Im Krümmer noch kurzzeitig vorherrschender Überdruck wird nun am Turbinenrad stark abgebremst, wobei hohe uftgeschwindigkeiten entstehen, die bekanntlich Geräusche verursachen. Hohe Luftgeschwindigkeiten könnten dann aber auch just in dem Moment entstehen, wenn sich das Wastegate schließt und sich die Abgase gerade vor dem sich abbremsenden Turbinenrad stauen. Bei schweren LKW (Turbo-Diesel) hört man ein sehr ähnliches "Zwitschern" dann, wenn zwischen Lader und Schalldämpfer eine größere Undichtigkeit (Riss, Abriss etc.) vorliegt, so dass Schall nach außen dringen kann. Auch das würde darauf hindeuten, dass das Geräusch abgasseitig entsteht, allerdings an der Turbine, nicht am (rein mechanisch-pneumatischen) Wastegate-Ventil, da keine Drosselklappe vorhanden ist, die einen schlagartigen Unterdruck enstehen lässt.
  22. Quote: ES LIEGT AM BENZIN! Ach, das Benzin zwitschert?! :o Ich dachte mir ja immer schon, dass mit dem Benzin etwas net stimmt. Das liegt bestimmt am zu starken Cracken. :-D :-D :-D Mal im Ernst: Inge, hast Du denn dabei festgestellt, ob es vielleicht im Ansaugbereich lauter ist?
  23. Quote: Am 27.09.2007 um 01:52 Uhr hat Pulsedriver geschrieben: allg. - bleibe ich bei dieser Aussage: ...es gibt aber auch echt größere Probleme auf unseren Strassen! *denk* :roll: Stimmt, die Straßen selbst! ;-)
  24. Fahre auch seit 8 Jahren den 600/55. Sveagle hat Recht, dieses Zwitschern unmittelbar nach bzw. beim Schließen der Drosselklappe rührt nicht vom Wastegate her. Wo es genau herkommt, ist schwer zu sagen. Wovon ist es abhängig? 1. Vom vorherrschenden Ladedruck. Je höher der Druck desto lauter das Geräusch. Daher bei Tuning lauter als bei Serie und bei 4.000 1/min lauter als bei 1.500 1/min. 2. Von der Zeit, innerhalb welcher die Drosselklappe geschlossen wird. Geräusch tritt nur bei abruptem Schließen der Drosselklappe (Gaswegnehmen) auf. 3. Der Zustand des Abgassystems (Riss unten rechts am Topf, Kat "zerbröselt", verminderter Staudruck im Schalldämpfer) hat ebenfalls einen gewissen Einfluss auf die Wahrnehmbarkeit dieses ominösen Zwitscherns. Was passiert beim Schalten? 1. Grundsätzlich das gleiche, wie beim plötzlichen Gasstopp. Die Drosselklappe wird sofort geschlossen. 2. Vor der Drosselklappe wird die strömende Luftsäule bei sattem Ladedruck und (noch) schnell drehendem Lader schlagartig abgebremst. 3. Über das Verdicherrad wird die Laderwelle schnell abgebremst, was möglicherweise zu hörbaren Turbolenzen führt. 4. Der vor der Drosselklappe vorherrschende Druck kann nur noch über den Drosselklappenspalt sowie den Leerlaufkanal entweichen. 5. Zwischen den Einlassventilen und der Drosselklappe bildet sich zeitgleich ein starker Unterdruck. Genau in diesem Bereich greift die Wastegate-Regelung den Ladedruck ab und daher kann das Wastegate-Ventil schon gar nicht Verursacher sein. Es ist zu dieser Zeit geschlossen und es hat auch keinen Grund, sich bei am Sensor vorherrschenden Unterdruck zu öffnen. Das Zwitschern verläuft - genau betrachtet -nicht gleichförmig, sondern eher flatternd, es schwingt sich in schnell aufeinanderfolgenden Wellen auf. FAZIT: Das Geräusch kommt m.E. vom Drosselklappenspalt bzw. Leerlaufkanal aufgrund kurzzeitig sehr hoher Luftgeschwindigkeiten. Oder es wird von der sich ebenfalls mit hoher Geschwindigkeit verwirbelnden Luft am sich abbremsenden Verdichterrad erzeugt. Am besten, es setzt sich mal jemand in den Ansaugkanal und schaut einfach mal während der Fahrt nach, damit wir endlich Gewissheit bekommen. Ein Fall für Kalle Pohl! :-D
  25. Nun ja, RPG, Du solltest wissen, dass dies die sog. Regelsätze sind, die Du da genannt hast. Bußgelder und Punktandrohung können (und werden!), je nach Stand des individuellen Punktekontos und/oder der zeitlichen Aufeinanderfolge der Owis, durchaus auch spürbar höher ausfallen. Ich meinte auch, falls ich das nicht ausreichend klar geschrieben hatte, dass ein Tempolimit max. mit 130 km/h als Vmax eingeführt, sofern es denn überhaupt irgendwann eines geben wird.
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