smartling
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Spannend wird es dann, wenn das "Paket" wirklich abhanden kommt. Dann guckt der Versender (auch der private!) dämlich aus der Wäsche.
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Habe bei Paketen schon eine Woche gewartet, obwohl ich definitiv wusste, dass es der Versender sofort aufgegeben hatte. Es spielt auch eine Rolle um wie viel Uhr die Sendung aufgegeben wurde und auch, ob das direkt bei der Post, einer Packstation oder einer Agentur eingeliefert wurde. Außerdem: "in der Regel..." meint halt keineswegs "generell", sondern lediglich in 9x Prozent der Sendungen. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 09.07.2009 um 22:57 Uhr ]
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Sollte das irgendein Problem sein, wäre der Betätigungsschalter ab einer bestimmten Geschwindigkeit elektrisch verriegelt.
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EU Neuwagen oder Deutsches Fahrzeug sind technich gleich?
smartling antwortete auf waswaerewenn's Thema in SMARTe Technik
Ich würde nicht nur die technische Seite beleuchten. Garantie und Kulanzgewährung können sich in der späteren Praxis erheblich unterscheiden. Außerdem ist diese Eigenschaft (EU-Import) einem späteren Käufer gegenüber anzugeben. Überflüssig zu erwähnen, dass sie als wertmindernd gilt. Verschweigen wäre arglistische Täuschung mit dem Risiko von Rückabwicklung und Schadensersatzforderungen. Ansonsten: Ich fahre seit fast 10 Jahren einen EU-Import-Smart (ein kleiner Mafioso aus Milano :)). Was soll ich sagen: Ich bin zufrieden und kann's grundsätzlich empfehlen. Allerdings wurde mir seinerzeit die Entscheidung bei 24 % Nachlass ggüb. der deutschen UVP sehr leicht gemacht. ;-) -
Handbremsleuchte leuchtet beim langsamer werden
smartling antwortete auf Rotznase's Thema in SMARTe Technik
Bremsflüssigkeitsstand kontrollieren! Einstellung Handbremsseile? "Schlappert" der Handbremshebel bei gelöster Handbremse? -
********* Rechtsfahrgebot ********
smartling antwortete auf Harry62's Thema in small-Talk (off topic)
Quote: Am 09.07.2009 um 21:03 Uhr hat PoWder23 geschrieben: Schlimmer als die Blödfahrer sind die "Lehrer", die alles besser wissen und besser können und Dich dann belehren wollen. Deren Anteil liegt laut Umfragen bei 95 Prozent. -
Jeder glaubt das was er will. Manche warten auf die Ankunft des Großen Weißen Taschentuchs. Andere wiederum fliegen aus Glaubensgründen sogar aus ihrer Wohnung, weil sie glauben, sie müssten ihre Miete nicht bezahlen. Lies Dir doch wenigstens den Kram mal richtig durch, wenn Du das schon hier hin verlinkst! Die Autoren haben sich ja offenbar mit dem Sonderfall der (hier in diesem Thread diskutierten) Mischgrößenbereifung besonders ausgiebig befasst. Vielleicht bin ich ja etwas sehbehindert oder leide unter 'ner akuten Leseschwäche... Natürlich bist Du hinsichtlich des Nachweises der Geeignetheit der Bereifung nicht zu irgendetwas Bestimmtem verpflichtet. Sag uns dann doch einfach, wie sonst Du den Nachweis (einfacher als mit einer UB) führen willst? Ich bin sehr gespannt... PS: Bei Umrüstung auf Mischgrößen-Bereifung kann übrigens auch heute noch Fabrikatsbindung rechtsverbindlich in die Fahrzeugpaiere eingetragen werden. Wahnsinn, oder? :o [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 09.07.2009 um 00:32 Uhr ]
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********* Rechtsfahrgebot ********
smartling antwortete auf Harry62's Thema in small-Talk (off topic)
Hallo DonDelFlores, ich habe meinen, wie ich meine, detaillierten Ausführungen weder etwas hinzuzufügen noch etwas abzuändern. Das ist die aktuell geltende Rechtslage. Wenn Du Dich auf so grandiosen Web-Seiten wie der Deinerseits hier hin verlinkten www.unfreiwillig120.de an Urteilen aus der Steinzeit ergötzen möchtest, dann ist das Deine eigene Sache. Juristische Texte zu lesen und zu verstehen ist halt nicht jedermanns Ding. Da fällt es sicher leichter, sich auf Bild-Zeitungs- oder SuperIllu-Niveau zu "informieren". Die Polizei betreibt mit ihrem Flyer mehr den halbherzigen Versuch von präventiver Verkehrserziehung. Nur der Halbsatz "...wenn der rechte Fahrstreifen frei ist" rettet das Werk vor der Lächerlichkeit. Das Zitat eines Beitrags von RA Schäfer sowie der entspr. Quellenverweis auf ein BGH-Urteil geht an der hier diskutierten Sache aber sowas von vollständig vorbei. Darüber hinaus ist Deine Schlussfolgerung: "Eine Pflicht zum Spurhalten gibt es nur bei zwei Abbiegespuren:" schlichtweg falsch! Richtig wäre bspw. eine Formulierung wie: "Eine Pflicht zum Spurhalten gibt es u.a. bei zwei Abbiegespuren:" ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4! -
Fernsehsendungen als wir noch Kinder waren
smartling antwortete auf Gery's Thema in small-Talk (off topic)
Dick und Doof Augsburger Puppenkiste (aber nur: Gestiefelter Kater, Urmel, Jim Knopf, Bill Bo, Hotzenplotz und natürlich "Schlupp vom grünen Stern") Sesamestreet (lief Anfang der 70er im "Dritten") Raumschiff Enterprise UFO Invasion von der Wega Mondbasis Alpha I Die Zwei Die Profis Starsky & Hutch Immer wenn er Pillen nahm Maxwell Smart (logisch, oder? :-D) Rauchende Colts Hondo Westlich von Santa Fé Wells Fargo ...um spontan nur einige zu nennen. PS: "Kung Fu" natürlich. Allerdings wussten wir da noch nicht, dass sich der Hauptdarsteller später in einem Kleiderschrank Bangkok den eigenen Dödel um den Hals wickelt und daran erstickt... :lol: Quote:Nach Angaben seines Managers hielt sich Carradine zu Dreharbeiten für den Film Stretch des französischen Regisseurs Charles de Meaux in Thailand auf. "Stretch"? Ja, nee, is klar... :lol::lol::lol: -
Quote: Am 08.07.2009 um 16:21 Uhr hat Triking geschrieben: Uahhhhh, ich hatte mal eine kleine Engländerin, die mir in der Jugendherberger unter der Decke diese Strophe vorgejubelt hat. :lol: Gott, war mir das peinlich! Ich habe sie dann bekehrt, dass man diese Strophe nicht singt und ander Dinge über alles gehen! 8-) Rolf (ok, bin ein gaaaanz böser Bube!) Was genau war Dir denn daran nun peinlich? :-D Dass die Dame unter Deiner Decke die falsche Version unserer Nationalhymne geträllert hat, oder dass sie doch eigentlich damit beauftragt war, den Radetzkymarsch zu blasen? :lol:
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Auf das ganze Gestresse hab ich keinen Bock. Habe daher ein paar Beiträge einfach übersprungen. ZT: Bluevision, vielleicht suchst Du ja noch ein trueblue-farbenes Panel für die Beifahrertür. Sowas hier?
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Fliegenkiller, Ihr könnt halt nicht alles haben! Reicht doch, wenn's bei Euch 'ne PKW-Maut gibt. :-D ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4!
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Ich hatte oben aus der Erinnerung heraus irrtümlich geschrieben: "DOT". Die Richtlinie mit den Toleranzen wurde aber (ausnahmsweise mal) nicht vom DOT, sondern von der ETRTO erlassen. Nachfolgend dann auch noch rasch die zulässigen Maßabweichungen. Dazu kurz zur Einleitung: Für ein zuverlässiges Arbeiten der bereits genannten Regelsysteme ABS, ASR und ESP ist es erforderlich, dass die dynamischen Abrollumfänge der Reifen am selben Fahrzeug um nicht mehr als 1 Prozent differieren. Beim Reifenumfang lässt die ETRTO jedoch Toleranzen von bis zu 3 Prozent zu. Probleme bei der Funktion der elektronischen Regelsysteme können leicht die Folge sein, wenn eine unterschiedliche Bereifung, insbesondere bei Mischgrößen, nicht auf Geeignetheit geprüft ist. Hier können Störungen sogar schon bei lediglich - zwischen VA und HA - unterschiedlichem Reifenmodell/-typ, aber gleichem Hersteller und identischer Dimension auftreten. Die größten Toleranzen gewährt die ETRTO bei der Reifenbreite. Unterschiede bis zu 4 Prozent (!) sind abweichend vom Nominalwert möglich. Ein anschauliches Beispiel anhand der Bereifung meines alten SL: Ein Reifen im Nominal-Format 255/35 R 18 auf einer 9 x 18 Normfelge kann gem. des Normkorridors eine Betriebsbreite von 270 mm oder aber auch nur von 249 mm haben! Wenn der Reifentyp auf der VA nun zufällig im unteren Normbereich konstruiert und gefertigt ist und die Reifen auf der HA im oberen, dann muss man nicht Jesus heißen, um zu erahnen, was passiert. Ab einer Abrollumfangsänderung von -4 oder von +1 Prozent gegenüber der Werksgrundausstattung steht überdies eine Tachoüberprüfung an. Der oben bereits angeführte ADAC schreibt übrigens dazu Folgendes: Quote:(...) In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Hier auch mal ein Muster, wie so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aussehen kann. Klick!
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fliegenkillersmart schrieb: Quote: Die Freigabe bezieht sich rein auf die Dimension der Reifen , wenn also wenn 175/65-R-14 drinsteht, dann darf ich von jedem beliebigen Hersteller Reifen aufziehen, die diese Dimension abdecken, ich darf also einen chinesischen Reifen mit einem aus deutscher Produktion achsweise draufschrauben, ohne dass die Zulassung erlischt. Egal ob die Laufflächenbreite jetzt 175mm, 165mm oder 185mm misst. Sorry, dass ich das nun so in aller Deutlichkeit sagen muss: Bei dem Thema, über das Du gerade hier mitdiskutierst, fehlt Dir die notwendige Sachkenntnis. Möglicherweise ist das in Österreich so, das will ich mangels gesicherter Kenntnis hier nicht vollends in Abrede stellen, doch reden wir hier über ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug und über deutsches Recht. Nochmals zum Quote oben: Das mag Deine Meinung seinm, aber was Du da schreibst ist sowohl unvollständig als auch in weiten Teilen unzutreffend! Mit einem Wort: unbrauchbar. Punkt! Ich behaupte aufgrund Deiner Ausführungen, dass Du noch gar keine (deutsche) Freigabebescheinigung gesehen, geschweige denn gelesen hast.
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@fliegenkillersmart Ich kenne nicht den Sachstand bei Euch in "Ösiland". Aber hier in Deutschland ist es ein weit verbreiteter Irrtum, der (vermeintliche!) Wegfall der Reifenfabrikatsbindung führe dazu, dass man als Fz-Halter oder -Führer fortan allein noch auf die eingetrage bzw. im COC vermerkte Reifendimension achten müsse "und gut is". Dem ist nicht so, und das gilt umso mehr bei Mischbereifung. Mischbereifung soll an dieser Stelle heißen: unterschiedliche Reifengröße auf Vorder und Hinterachse. Noch weniger ist übrigens die Fabrikatsbindung bei Zweirädern weggefallen. Wenn an einer Stelle kein Halteverbotszeichen steht, heißt das noch lange nicht, dass man an dieser Stelle nun auch parken darf. Bedeutet analog für die PKW-Bereifung: Die Fabrikatsbindung darf - aus rein wettbewerbsrechtlichen Gründen! - keinen bestimmten Reifenhersteller mehr vorschreiben. Die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Bereifung liegt bei Fz-Halter und Fz-Führer. Um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, lässt man sich für die jeweilige Bereifung eine Herstellerfreigabe (wahlweise vom Reifen- oder vom Fz-Hersteller) erteilen. Bei den Reifenherstellern funktioniert das erfahrungsgemäß am einfachsten. Die Fz-Hersteller sind dagegen in solchen Dingen meist etwas "steif". Man wird jedoch von einem Reifenhersteller keine Freigabe bekommen, bei der auf der anderen Achse Reifen eines anderen Fabrikats montiert sind. Der bescheinigende Reifenhertsteller kennt in aller Regel die Toleranzausnutzung des anderen nicht. Ein 175er Reifen ist bei dem einen Hersteller tatsächlich vielleicht nur 168mm breit, während der nächste, aufgrund besserer Vermarktungschancen, seine Schlappen womöglich auf 182mm produziert. Damit ändert sich (über den Reifenquerschnitt) naturgemäß aber auch der Reifenumfang. Zudem ist für die Sicherheitssysteme (ABS, ESP) der dynamische Reifenhalbmesser maßgebend. Zwei unterschiedliche Fabrikate wird kein Reifenhersteller testen, nur um eine (kombinierte) Freigabebescheinigung ausstellen zu können. Das interessiert den doch wirtschalftlich überhaupt nicht. Die nach dem DOT zulässigen Dimensions-Toleranzen sind aber so weitgehend, dass die Regelsysteme so tangiert werden, dass ihre Fnktion nicht mehr gewährleistet ist. Um dies auszuschließen, holt man sich eine Freigabebescheinigung! Trotz Bescheinigung muss man aber dennoch (wiederum selbst) darauf achten, dass die gewählten Reifen auch bei außergewöhnlichen Fahrsituationen ausreichenden Freigang haben. Auch sind ggf. Auflagen in der Bescheinigung zu beachten. Auf die einzelnen Toleranzwerte - ich kenne sie nicht auswendig, hab sie aber irgendwo abgespeichert - will ich nun der Eile halber nicht näher eingehen. Ich kann sie auf Wunsch aber heute Abend gerne noch nachschieben.
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Nochmals zum Mitschreiben: Das Problem ist nicht die Kombination der Reifengröße, sondern die der Hersteller! Für das Fahrzeug erlischt damit unter Umständen sogar die Betriebserlaubnis.
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Es liegt an den unterschiedlichen Reifenherstellern und deren unterschiedliche Ausnutzung zulässiger Maßtoleranzen! Durch den unterschiedlichen Abnutzungsgrad wird das Problem noch verschärft. Frog44: Hast Du etwa eine Freigabe für exakt diese Kombination? Nein? Und was meinst Du wohl, wer Dir die ausstellt? Ah ja richtig, kein Mensch! Und das hat obigen Grund.
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Schubweises beschleunigen trotz motorinstandsetzung
smartling antwortete auf chef's Thema in SMARTe Technik
Produktionsfehler bei Zündkerzen gibt verhältnismäßig häufig. Zwar ärgerlich, aber halt auch nicht völlig ungewöhnlich. -
Vorsichtiger Tipp: Wenn das System störungsfrei funktioniert, dann lass es in Ruhe. Sollten sich erste Ausfälle zeigen, ist's immer noch früh genug, einzuschreiten. Um auch Deine Frage zu beantworten: ca. 60 Euro allgemein und ggf. etwas mehr im SC.
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Rolf, was schreibst Du für Zeugs? Weißt Du denn nicht, bei welcher Temperatur Motoröl verdampft bzw. was mit dem Öl passieren würde, sofern das Endrohr tatsächlich heiß genug würde? Schon mal einen Schalldämpfer eines Zweitakters gesehen? Sicher doch, oder? Das Endrohr des cdi bleibt aber im Betrieb so kühl, dass Du es mit der Hand anfassen kannst. Muss ich mehr erklären? Und wenn der cdi überhaupt nicht so viel Öl verbraucht, wozu dann an der Motorentlüftung fummeln. Sorry, das leuchtet jetzt irgendwie nicht ganz ein.
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Was soll's schon anderes bringen, als dass die schwarze Soße anschließend zum Endrohr raustropft. Macht sich sicher gut auf edlem Verbundsteinpflaster oder in der Garage. Zudem wird das Heck (während der Fahrt) von Ölnebel benetzt. Ist auch schön beim Be- und Entladen in guten Klamotten. Dann ist halt fortan auch im Sommer Winter. ;-) Und im "Schadensfall", wird sich die Versicherung dafür interessieren, wenn es darum geht, Regress (in dem Fall bis zu 5.000 Euro) zu nehmen, weil die Betriebserlaubnis eloschen ist. Sie erlischt damit definitiv und unabhängig davon, ob Kausalität besteht. Und Hacki75, es geht hier nicht um "Meinungen". Kfz-Technik ist weder Medizin noch Religion! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 07.07.2009 um 00:36 Uhr ]
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Ich muss nicht lange darüber nachdenken, denn ich habe in diesem Fach meinen Befähigsnachweis bereits (mit Auszeichnung) offiziell erbracht. Und es bleibt dabei, der von Dir zitierte (?) Absatz gehört schlichtweg in den Bereich der Fabelwesen. Wenn die Lader-Lagerung tatsächlich eine derartige Größenordnung an Verlust verursacht, dann ist der Lader überholungs/erneuerungsbedürftig. Punkt! Zum einen bestreite ich die Behauptung, dass beim Lastwechsel des Smart-cdi am Verdichterrad überhaupt ein nennenswerter Unterdruck entsteht, zum anderen kann das auch dahingestellt bleiben. Denn vielmehr maßgeblich ist der Druckunterschied zwischen Ölspeisung und Saugrohr. Ein fiktiv (!) im Betrieb entstehender Unterdruck könnte maximal rund 1 bar unter dem atmospärischen Druck liegen. Der atmospärische Druck aber spielt für den Ölverlust über das Lager keine entscheidende Rolle. Der Druck im Schmierölkreislauf liegt bei angenommenen 4 bar. Ob die Differenz zwischen Ölspeisung und Saugrohr nun also bei 4 oder aber bei 5 bar liegt, spielt praktisch keine Rolle.
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@hacki75 Diesen Schwachsinn muss man nicht kommentieren!
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regionale spezialitäten, wo gibt es sie günstig
smartling antwortete auf ud-10's Thema in small-Talk (off topic)
Bisschen off topic vielleicht, aber ich hab mich sehr darüber gefreut, dass Lidl letzte Woche eine regionale* Spezialität (natürlich zum Selbstzubereiten) angeboten hat, nämlich Merguez-Bratwürste. Die hab ich (leider) sonst hier in Hessen noch nirgendwo im Laden gesehen. *regional meint in diesem Fall: in Südwest-Deutschland, nahe der französischen Grenze (wen wundert's - kam diese Spezialität doch von den franzöischen Kolonien in Nordafrika über Fronkraisch erst zu uns). EDIT: Dann aber noch ein zum Thema passender Tipp: Jeden zweiten Dienstag im Monat: Beulches-Essen im Restaurant "Tor zum Vogelsberg" (www.gasthof-vogelsberg.de) Beulches ist/sind übrigens eine oberhessische Spezialität. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 05.07.2009 um 22:35 Uhr ] -
Quote: Am 05.07.2009 um 11:14 Uhr hat emil geschrieben: noch ein paar Infos: @neuge Wenn Du ein sittliche oder tüvliche Probleme mit den hier im Forum geposteten Informationen hast, geh lieber beim CVYM sufen. Den gehobenen Zeigefinger - (d)eine deutsche Krankheit - braucht hier wirklich niemand. Vielleicht möchtest Du eventuell mal Geisterbahn fahren - dann schau einfach beim Smarten Tunig Forum um die Ecke vorbei. @emil Offenbar meinst du das Ganze tatsächlich ernst. Warum steckst du dir nicht einen solchen hitzebeständigen Schlauch in den Anus? Ich glaube nämlich, dass vielmehr du selbst es bist, der nicht ganz dicht sein kann, nach dieser geistigen Diarrhoe, die du hier zum Besten gibst. Offenbar weder den geringsten technischen noch juristischen Sachverstand, und dann Anderen auch noch sofort doof kommen. Im Web kann man man's ja schließlich machen...