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smartling

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Alle erstellten Inhalte von smartling

  1. O.K., einigen wir uns auf "abgeblendet". :-D
  2. Ich möchte gar nicht angezeigt werden. Womöglich muss ich am Ende auch noch Strafe bezahlen... :o :-D Daher habe ich diese Info abgeschaltet. :-P
  3. "...scheinbar der einzige..." "Scheinbar" bedeutet dem Wortlaut nach: "nur zum Schein" oder "nicht in Wirklichkeit", also dass etwas nur dem äußeren Eindruck nach, nicht jedoch tatsächlich so ist. ;-) Gut, dass ich gerade keine AHK brauche. Für mein Auto gibt's eh keine, weder bei "Cleversmart" noch sonst wo. :-8
  4. Quote: Am 27.08.2007 um 19:13 Uhr hat clevertrailer geschrieben: Hier ein kleiner Auszug (Zitat) aus dem Papier: ………………. ist eine Abmahnung der Fa. Clevertrailer durch smart, auch ohne generelle Zulassung des 451 für Anhängerbetrieb, nicht erforderlich…………………………........................ .. trotz ausbleibender Abmahnung an die Fa. Clevertrailer haben Drittanbieter keinen Anspruch auf die Freigabe vergleichbarer Produkte durch smart. Das zeigt eher, dass der/die Verfasser dieser angeblich internen Information entweder einer Unterlassungsaufforderung keine großen Erfolgschancen beimessen oder sie, im Falle des Bestehens eines Rechtsanspruchs, im Wege der Duldung (zunächst) auf diesen Schritt verzichten wollen. Es steht dort ferner, dass Dritte dadurch keine Rechte herleiten können. An keiner Stelle jedoch geht aus dem Zitat hervor, dass einer (nicht näher bezeichneten) Firma Clevertrailer durch das Ausbleiben einer Abmahnung gar ein Exklusivrecht erwächst. Mithin ist die Darstellung im Eingangsposting nach deutschem sowie nach EU-Gemeinschaftsrecht wettbewerbswidrig, weil unwahr, und daher abmahnfähig. Sei also mal froh, dass wir's noch gut mit dir meinen... :-D
  5. Ich glaub', ich seh' schon, wo hier der Hase im Pfeffer liegt. Wohl die meisten verstehen dies unter einer Abmahnung und Einzelne halt eben "etwas ganz Anderes". ;-) Mein Tipp fürs Eingangsposting: Streiche "Abmahnung", setze "Hinweis"! Dann könnt's unter Umständen das treffen, was du meintest (@clevertrailer) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 27.08.2007 um 15:25 Uhr ]
  6. Quote: Am 25.08.2007 um 01:59 Uhr hat rossimobil geschrieben: Joa @snow - nachts ist kälter aus draußen, weiß man ja... Das liegt halt daran, dass Häuser im Freien steh'n! ;-)
  7. Das Eingangsposting weist eine spürbare Tendenz zur Fehlbehauptung auf und (allein) das wäre an der Sache wettbewerbswidrig und daher abmahnfähig! Eine Anhängerkupplung ist weder ein prägendes noch ein gestaltendes Bauteil. Keine Ahnung, wie das in der Schweiz so läuft - man sagt ja, die Uhren gingen dort ein wenig anders, unsere hier in Deutschland bzw. in diesem Falle in der EU jedenfalls laufen vorwärts - und daher ist das Posting in Bezug auf den EWR völliger Nonsens. DC würde so einen Quatsch noch nicht einmal ansatzweise versuchen. Gruppenfreistellungsverordnung lautet übrigens das Zauberwort. Aber auch bei den Eidgenossen dürfte die Sachlage inziwschen ähnlich liegen wie hier. Wayne's interessiert, der klickt. @clevertrailer: Was bitte soll denn egentlich Gegenstand der Unterlassungsaufforderung sein? Könntest du von deinem Geheimnis da vielleicht mal ein kleines Stück lüften?
  8. @Kev Wenn ich das richtig verstanden habe, ist diese Pagode erst durch die Restaurierung zu dieser Farbe gekommen. Original gab es die, glaub' ich, gar net.
  9. Besser 'n Rechtslenkersmartie als ein Rechtsdenkersmartie! ;-)
  10. So protzige Plastik-Flachmänner oder sonstige Exoten, um die sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit 50 Kids und pupertierende Teenies scharen, wären nicht so mein Ding. Vor dem Hintergrund des stetig steigenden Werts und immer strengeren Umweltauflagen sowie der bescheuerten Elektronik-Manie möchte ich manchmal schon gerne mal wieder von vorne anfangen... Als nächstes also durchaus vielleicht mal so was. :)
  11. Beim zweiten Versuch war wohl gerade Montag, was? :-D
  12. Die Steigerung von "Pizza" ist übrigens: gute Pizza, bessere Pizza und beste Pizza wo gibt und beste Pizza von ganze Welt :-D
  13. Quote: Am 23.08.2007 um 12:04 Uhr hat smartpueppi geschrieben: @ smartling: nicht schlecht, wie das aussieht, wenn man das bild seitenverkehrt macht. hat schon was :-P Wie, seitenverkehrt? :o Habt Ihr da in dem "anderen" Halle etwa IBO-Märkte? :-? D8e, der hätt's längst hinter sich... Verdrehte Welt! :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 23.08.2007 um 22:14 Uhr ]
  14. 11,6 Ltr. Verbrauch, Püppi? :o Fährst wohl öfters übern Acker, was? :-D
  15. Wenn ich den ganzen Mist eh schon zerlege, wäre es - bei einem ET-Preis von insgesamt 24 Euro - regelrecht schwachsinnig, keine Neuteile einzubauen.
  16. Warum sollte ich warten, bis die Lenkung schwergängig ist? Kann man doch präventiv gleich mit kriechfähigem Sprühhaftfett bearbeiten. Macht sich besonders schön, wenn man die Gelenke "satt" eingesprüht hat und das Fett tropft einem munter auf die helle Buchse, die man gerade trägt. :-D
  17. Quote: Am 13.08.2007 um 22:07 Uhr hat Dave85 geschrieben: ...da ist doch diese große flache mutter unter dem schwarzen plastikteil. hast du die auch abgenommen? gruß und danke Natürlich nicht! Diese Mutter hält das Lager. Der Arm ist, wenn ich mich recht erinnere, mit einer 8er Mutter (13er Sechskant-Kopf) befestigt. Es können - neben den Lagern - selbstverständlich auch die Gelenke des Wischergestänges quietschen. An die kommt man so einfach nicht ran. Sie rosten halt ganz gerne, wenn die Einmalschmierung rausgewaschen bzw. verbraucht ist. Im Endstadium löst sich dann eines der Gelenke und der Wischer versagt und/oder verklemmt sich. Das Wischergestänge (nur bisschen Blechkrams) ist nicht teuer (ich meine, es waren so 25 Euro), das Auswechseln aber ein Krampf. Im SC, wo pro Stunde 90 Euro oder mehr aufgerufen werden, sind daher dafür die bereits angedeuteten 240 Euro fällig.
  18. Äh-äh, nix da Notwehr! Kleiner Exkurs: Tiere können aus eigener Absicht keine rechtswidrigen Angriffe begehen, sondern allenfalls für solche (von Menschen) missbraucht werden. Somit also keine Notwehrlage, in welcher durch menschliches Verhalten eine Verletzung geschützter Rechtsgüter droht. :-P Die "Tat" ist und bleibt mithin rechtswidrig, nur wird sie aufgrund eines sog. entschuldigenden Notstandes nicht bzw. gemildert bestraft. :-D
  19. Hat man denn vielleicht auch mal die Kompressionswerte ermittelt?
  20. Mir gehen bzw. gingen die verdammten Fax-Spammer auf den Sack. Hier dürfte, neben den zahlreichen wirksamen Abmahnungen, die ACR-Funktion sicher hilfreich sein. Aber es gibt ja inzwischen schon ein "Gegenmittel" gegen die "Defensivwaffe" ACR, wie ich mir habe sagen lassen nämlich frei generierbare MSNs, die dem Gegenüber angezeigt werden. Das Tool ist zwar verboten, aber schon im Umlauf.
  21. 1. hatte ich zuvor schon etwas zur bestehenden Verpflichtung, in bestimmten Situationen auf sein Vorfahrtsrecht verzichten zu müssen, geschrieben. 2. steht keineswegs fest, ob tatsächlich ein Vorfahrtsverstoß vorliegt! Einfelfallabwägung: genauer zeitlicher Ablauf des Geschehens, Topographie der Örtlichkeit, Übersichtlichkeit usw. Mit den zwischenmenschlichen Gesten gebe ich Stahlratte völlig Recht, aber im Moment herrscht offenbar irgendwie Krieg auf unseren Straßen. Man hat das Gefühl, jeder macht was er will und Ellenbogen sind Trumpf. Vielleicht hat der Busfahrer zuvor auch ordentlichen Stress gehabt mit einem oder gleich mehreren ignoranten Fahrgästen, die sich notorisch nicht an die Beförderungsregeln halten oder wegen anderer "netter" Verkehrsteinehmer, die die Pflicht, ihn (bevorzugt) von seiner Haltestelle aus in den fließenden Verkehr einfädeln zu lassen, nicht kennen (wollten). Andererseits ist der Beschleunigungsweg des Busses, gerade beim Anfahren zwangsläufig erheblich länger als der eines PKW, so dass beim Losfahren aus seiner Sicht die Straße vielleicht noch frei oder der Abstand der "herannahenden Stahlratte" groß genug war. Aber vielleicht ist er auch wirklich ein Rowdie, wer weiß... Alles ist möglich. Letztlich zählt für alles nur der Beweis.
  22. Da es sich bei dem Busfahrer nicht um einen Amtsträger handelt, kann hier auch keine Dienstaufsichtsbeschwerde als Rechtsbehelf weiterhelfen. Allenfalls kannst Du eine formlose Beschwerde verfasen und selbige an seinen Arbeitgeber schicken, und falls es sich um einen Fahrer der kommunalen Verkehrsbetriebe handelt, käme ggf. die Zusendung einer Kopie an den zuständigen (Verkehrs-)Dezernenten in Frage. Aber nochmals, es wird nicht die Bohne bringen, da der Busfahrer sein Verhalten wird problemlos rechtfertigen können. Die Mühe ist m.E. völlig vergebens.
  23. Wie Stahlratte den Vorfall beschreibt, hat er den Bus rechtzeitig ausfahren sehen, wahrscheinlich auch schon, als er sich der Einmündung näherte. Wird ihm das nachgewiesen (Gutachten, Zeugen) muss er sich u.U. zurechnen lassen, dass er die sich abzeichnde Situation (Benutzung der Gegenfahrbahn durch den Bus aufgrund bauartbedingten Ausscherens) erkennen konnte oder musste. § 2 StVO indiziert in solchen Fällen (für den eigentlich Vorfahrtberechtigten) eine Pflicht zum Ausweichen, notfalls sogar auf den Gehweg. Ggf. muss auch angehalten werden. Wie gesagt, wenn der Nachweis gelingt, würde ich hier im Schadenfall auf eine Haftungsverteilung von 50 : 50 tippen zuzüglich einer erhöhten Betriebsgefahr zu Lasten des Busses, ergo etwa 1/3 (Stahlratte) zu 2/3 (Bus). Mithin kämst Du mit einer Anzeige (Vorwurf?) sicher nicht allzu weit.
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