smartling
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Und Du bist - vor dem Hintergrund dieser Symptome - sicher, Rolf, dass da nicht irgendwo ein roter Streifen auf Deinem Arm zu sehen ist?? [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 27.06.2007 um 00:23 Uhr ]
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Quote: Am 26.06.2007 um 08:52 Uhr hat Hamburg_Smarty geschrieben: Als ich ihn bei mir gamacht lassen hab hats mich 68 EUR im Smartcenter gekostet, aber dann wusste ich auch dass ich einen kaputten Motor hatte ;-) -welch Erlösung! Dann bin ich ja schon seit mehr als 70.000 Kilometern erlöst... :o :lol:
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Nun ja, das kam mir gerade in den Sinn :-P: total behaart, mit grauem Bart, abstehenden Ohren, dunklen Augenrändern, ohne wirklichen Hals..., als ich das Foto geseh'n hab, wie Rolf da so mit desillussioniertem Blick hinter dem Steuer seines Roadys sitzt... :-D
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COC Papiere für Smart, wo zu bekommen ??
smartling antwortete auf PT16's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Ich weiß schon, wie so was aussieht! ;-) -
Dafür gibt's Gesetze (BGB) und daraus ggf. resultierende Rechtsansprüche (Schadenersatzpflicht, Gewährleistung usw.). ;-) Das gilt im Übrigen auch für das da: Quote: Rechne ich das mal auf meinen Stundenlohn um, plus Spitkosten und meine Nerven, dann könnte ich mir ja einen neuen bestellen, komplett ohne Zuzsahlung!!! Das Holen und Bringen im Gewährleistungsfall ist Sache des Auftragnehmers bzw. (gewerbl.) Verkäufers! Man lässt sich - zumindest nicht nach dem "werweißwievielten" Fehlversuch - nicht abspeisen mit dem Standardspruch: "Bringen Sie das Auto doch mal her..." Man hat sein Auto auch nicht gekauft, um es in der Werkstatt zu parken. Für die Dauer steht einem ggf. ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu.
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...und dich so anfühlst... :-D
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COC Papiere für Smart, wo zu bekommen ??
smartling antwortete auf PT16's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Egal ob Kfz-Brief oder ZB Teil II, ist alles kein Eigentumsnachweis, sondern allenfalls ein indizieller Hinweis auf den (möglichen) Eigentümer. Und dennoch sollte man derartige Papiere nicht im Fahrzeug aufbewahren. -
COC Papiere für Smart, wo zu bekommen ??
smartling antwortete auf PT16's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Quote: Am 24.06.2007 um 13:34 Uhr hat cadiostro geschrieben: "hat jemand vielleicht noch eine in Kopie die er mir geben könnte..." :lol: - nee wohl kaum denn das Teil ist, wie ein Kfz-Brief, ein individuelles Dokument für dein Fahrzeug (wo u.a. auch die Fahrgestellnummer drinne steht)... Ihr habt einfach NIX kapiert, Ronny sucht 'ne COC, Schlagzahlen hat er nämlich selbst! :-D -
Meinung gefragt zu Cabrios allgemein (kein Smart)
smartling antwortete auf pxl's Thema in small-Talk (off topic)
Wenn man diese Probleme sicher ausschließen will, muss man sich halt 'N High-End-"Cabrio" zulegen. Ist dann zwar auch zum Teil sehr laut :-D, das liegt aber an etwas ganz Anderem und ist so dermaßen was von erwünscht. :-P -
Nun ja, bei jeder Marke gehen Motoren mal kaputt. Dass es bei dem Smart eine (nachweisbar) signifikante Häufung gibt, glaube ich nicht, obgleich ich natürlich auch schon von einigen gelsen habe. Es kommt aber auch immer darauf ann, wie viel man liest. Je mehr man sucht, desto mehr wird man finden. Aber die Turbolader des Benziners sind sicher ohne Zweifel 'ne Krankheit. :roll: Und bei Deinem Smart würde ich auf jeden Fall bald mal die Zündkerzen wechseln lassen.
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Jain, "unverzüglich", was bedeutet "ohne vermeidbare Verzögerung". "Umgehend" wäre hingegen sofort nach dem Aufspielen und würde mithin auch die Fahrt zur Prüfstelle ausschließen. § 27 Abs. 1a StVZO: Abweichend von Absatz 1 Satz 2 müssen nachfolgende Änderungen durch den nach Absatz 1 Satz 3 Verantwortlichen unverzüglich gemeldet werden: Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter - jedoch braucht bei Änderungen der Anschrift der Fahrzeugbrief nicht eingereicht zu werden -, Änderung der Fahrzeugart, Änderung von Hubraum oder Leistung, Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, (...) wenn aus anderen Gründen die Notwendigkeit einer unverzüglichen Änderung der Fahrzeugpapiere auf den Unterlagen gemäß § 19 Abs. 3 oder 4 vermerkt ist. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 23.06.2007 um 01:59 Uhr ]
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Quote: Am 16.05.2007 um 13:31 Uhr hat tocai41eRz geschrieben: Meine Frage ist undzwa in meinem alten Fahrzeugschein stand drin: Vorne 145/65/R15 mitte u. hinten 175/55R15 und vorn auch 175 und mitte und hinten 195/50R15. Erst mal Lob und Respekt, dass Du das Tuning hast ordnungsgemäß eintragen lassen! Zu Deiner eigentlichen Frage: Die Räder waren doch im alten Fz-Schein eingetragen und somit genehmigt. Entweder es handelt sich um seriengenehmigte Räder und Reifen, dann werden die in die neuartigen Fahrzeugpapieren nicht mehr eingetragen. Maßgeblich für die vom Hersteller allgemein typgenehmigten Rädergrößen ist der für ein Fahrzeug zutreffende Datensatzes in den Typdaten des KBAs. Die EG-Konformitätsbescheinigung gibt Dir ggf. hierüber schon mal näheren Aufschluss. Dass es sich bei den in den alten Papieren noch eingetragenen Rädern um solche aus dem Zubehörhandel mit einer ABE handelt, ist eher unwahrscheinlich. Denn dann wären die wohl auch in den alten Papieren nicht eingetragen gewesen. Sind die Räder also irgendwann mittels Einzelabnahme in die Papiere aufgenommen worden, so sind sie auch in die neuen Papiere aufzunehmen, und zwar unter Bemerkungen (Ziff. 22). Wenn der Platz dort nicht reicht, dann müssen Beiblätter gerfertigt werden. Meine Z.-Besch. Teil I umfasst bspw. bereits drei Seiten :-D. Soweit die Zulassungsbehörde nicht typgenehmigte Räder nicht in die neuen Papiere übernommen hat, so liegt hier ein "Fehler vom Amt" vor. Die Behörde wäre dann verpflichtet, die Eintragung, natürlich ohne zusätzliche Kosten für Dich, nachzuholen. Dies als Antwort auf den ersten Teil Deiner Frage, warum nicht alle Reifengrößen in die neuen Papiere übernommen wurden. Nun zum zweiten Teil: Willst Du 195er rundum montieren, so ist eine erneute Abnahme fällig, sofern die betreffenden Räder nicht mit einer ABE für Deinen Smart ausgestattet sind. Liegt für sie ein Teilegutachten vor, so sind die (eigentlich stets vorhandenen) Auflagen zu beachten und das Fahrzeug mit den montierten Rädern beim TÜV vorzuführen. Das dort erteilte Abnahmegutachten ist im Fahrzeug mitzuführen, solange Felgen und Bereifung noch nicht von der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden sind. Für die Eintragung besteht jedoch keine Eile. Sie ist erst bei nächster Befassung vorzunehmen.
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Toni, das ist leider nicht zutreffend. Die größere Spurweite (das ist das, was Du mit dem breiteren Reifenabstand beschreibst) ist nicht für das empfindlichere Fahrverhalten verantwortlich. Es ist in der Tat der LLR, denn je größer dieser Wert ausfällt, umso mehr nehmen Kräfte, die auf das Rad/die Räder wirken, Einfluss auf die Lenkung. Ich hab vor längerer Zeit mal eine ähnliche Versuchreihe und Erfahrungen wie Du, Murks 'n Mudel, mit einem anderen PKW gemacht. Kann Deine Feststellungen nur bestätigen. Bei mir war's aber einfacher, weil definitiv ein positiver LLR vorlag und dieser durch breitere Felgen noch größer wurde und durch die eingesetzten Adapter zur Spurverbreiterung natürlich nochmals größer. Am Ende musste man trotz Servounterstützung zeitweise mit zum Teil unerwarteten und sehr heftigen Fahrwerksreaktionen auf Fahrbahnunebenheiten rechnen. Übrigens ist der Wert des LLR genauso fix wie die Felgenbreite. ;-) Und die ist schließlich auch leicht in Erfahrung zu bringen. Also sollte das doch hier jemand wissen. Steht denn wirklich nichts unter der technischen Beschreibung im Handbuch (z. Bsp. in "So wird's gemacht")? :roll: Wenn sich der (ursprünglich negative) Wert des LLR durch andere Felgen verkleinert oder auf null reduziert, so ist natürlich zunächst einmal der selbststabilisierende Effekt geringer oder bei null praktisch nicht mehr vorhanden. Die Kräfte werden damit aber noch nicht größer. Sobald Du in den positiven Bereich kommst, wird der Smart sicher sehr ungemütlich, nicht zuletzt wegen der geringen Achslast vorne. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 23.06.2007 um 00:23 Uhr ]
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Mal 'ne intime Frage: Zu welchem Zweck benötigst Du denn diese Angabe? Der Wert dürfte eigentlich nicht so sehr "geheim" sein, denn er ist ja bei jeder Änderung der Felgenbreite (und auch -höhe) relevant. Mithin dürften auch Felgenhersteller darüber Auskunft geben können. Der LRR des Smart 42 dürfte mit Serienbereifung bei Betrachtung der Felgenform und seines Verhaltens bei einseitiger Bremswirkung deutlich negativ sein. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 22.06.2007 um 16:00 Uhr ]
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darf ich nur Contis montieren? so steht es im Fahrzeugschein!
smartling antwortete auf hisdudeness's Thema in Tuning-Fragen
Da muss ich Euch leider geringfügig berichtigen: Die Reifenfabrikatsbindung ist nicht grundsätzlich aufgehoben. Bei Zweirädern ist sie sogar weiterhin in vollem Umfang gültig, ebenso für Reifen, die nicht der EWG-Richtlinie 92/23 oder den ECE-Regelungen Nr. 30 oder 54 entsprechen. Richtig ist: Der Eintrag hat jetzt Empfehlungscharakter. Er ist dadurch aber keineswegs nichtig! Wenn derartige Vorgaben und Beschränkungen ausgewiesen wurden, hatte dies nicht immer nur den Grund, den Wettbewerbb zu beschneiden und gewisse Reifenhersteller zu pushen, sondern auch, um den Fz-Halter auf latente Gefahren, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Produktionsstreuung (bis zu 104 % der Nennbreite sind möglich), hinzuweisen. Bei rundum identischer Reifengröße mag die Behauptung mit dem Wegfall der Fabrikats- und Typenbindung ja noch weit gehend zutreffend sein, doch bei sog. Mischbereifung sieht das schon anders aus. Hier kommen bekanntlich zwei unterschiedliche Reifengrößen auf VA und HA zum Einsatz. Der Hersteller ist nicht gebunden, bei der eine Dimension an die obere Toleranzgrenze zu gehen, bei der anderen hingegen an die untere. Da elektronische Stabilitätssysteme (hier: ABS/Trust/ESP) bereits bei 1 % Umfangsdifferenz zwischen VA und HA-Berreifung "Bauchschmerzen" bekommen können, kann sich jeder selbst ausmalen, warum die Fabrikatsempfehlung bei Mischbereifung schon Relevanz besitzt. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Bereifung liegt gerade dann beim Fahrer/Halter des Fahrzeugs, wenn eine von der Empfehlung abweichende Bereifung aufgezogen wird und genau deshalb steht sie im Fz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I auch auch noch drin! Zu beachten sind insbesondere die gesetzlich verankerte Forderung nach ausreichender Freigängigkeit der Räder und die Geeignetheit der Reifenkombination für das jeweilige Fahrzeug mit seinen elektronischen Regelsystemen. Letzteres lässt sich über eine sog. Freigabebescheinigung des Reifenherstellers lösen. Die Freigängigkeit wird von diesem jedoch in aller Regel nicht bescheinigt. Hier fährt man zum TÜV/Dekra etc., wenn man die Räder mit der abweichenden Bereifung selbst auf den Smart montiert hat und nicht selbst zu einer fachgerechten Beurteilung der Freigängigkeit in der Lage ist oder die Verantwortung nicht selbst übernehmen möchte. Habe das übrigens mal exakt und abschließend (durch KBA und BMV) klären lassen, als bei meinem alten Benz bei der TÜV-Eintragung der neuen Felgen mit Mischbereifung auch eine Fabrikatsbindung mit eingetragen wurde, obgleich diese nach den straßenrechtlichen Vorschriften schon seit August 1997 unzulässig bzw. unverbindlich ist. -
In wei weit darf seine erfahrung mit Tuning Firmen im Forum mit anderen teilen
smartling antwortete auf Kaskani's Thema in Tuning-Fragen
@True_Blue Hmm, was Du nicht weißt: Ich glaube, Dein Nick ist in diesem Forum vielleicht bereits etwas mit Altlasten kontaminiert. :lol: *Schbässle* ;-) -
In wei weit darf seine erfahrung mit Tuning Firmen im Forum mit anderen teilen
smartling antwortete auf Kaskani's Thema in Tuning-Fragen
Die Antwort auf die Eingangsfrage lässt sich keinesfalls pauschal beantworten. Das Risiko wird wohl überwiegend vom (im Zweifelsfall beweisbaren!) Wahrheitsgehalt und der Sachlichkeit Deiner Behauptungen abhängen und auch davon, ob Du dabei persönliche (also gegen Personen gerichtete) Beleidigungen aussprichst, Dich einer Kreditgefährdung schuldig machst oder schutzwürdige Persönlichkeitsrechte verletzt (bspw. über bereits erfolgte strafrechtliche Verurteilungen des "Gegners" berichtest, auch wenn diese wahr sind). Hört sich zwar zunächst krass an, aber man kann schon einiges "ablassen", bis man den Bereich der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit verlässt. Einfach mal hier lesen und mehr wissen! ;-) Aber Vorsicht: Hatte kürzlich von einem Fall gelesen, wo ein geschädigter Reisender in einem Zivilrechtsprozess gegen den Reiseveranstalter zwar obsiegt hatte, anschließend von dessen Anwalt aber eine sündhaft teure Abmahnung bekam, weil er die Sache, sich ja im Recht "wissend", in einem öffentlichen Forum breitgetreten hatte und dabei den (markenrechtlich geschützten) Namen der Firma gebraucht hatte. Etwa so, wie dieser "spektakuläre" Fall mit der Feuerversicherung, der Kiste Zigarren und der Anzeige wegen Brandstiftung... :lol: -
Sorry, da muss ich passen. Der Referenzwert liegt mir nicht vor. Es sollten aber eigentlich andere Forumsmitglieder hier sein, die ein Smart-Handbuch besitzen, in welchem diese Standardwerte sicher verzeichnet sind.
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Der Lenkrollradius per se ist nicht maßgeblich für die selbsttätige Rückstellung der Lenkung, weder in negativer noch in positiver Auslegung! Er wird auch nicht zwingend durch die Spreizung bestimmt, sondern lediglich mitbeeinflusst. Für die konstruktive Auslegung des Lenkrollradius' spielen vielmehr gewünschte oder notwendige Felgenform, Brems- und Fahrverhalten bei untersschiedlich anliegenden Radkräften, Reifenabrieb (insbes. LRR null), Leichgängigkeit der Lenkung/evt. vorgesehene Servounterstützung usw. eine entscheidende Rolle. Der o.g. Effekt wird auch nicht erst neuerdings ("heutzutage") durch Nachlauf und Spreizung bewirkt, sondern von jeher. "Heutzutage" wird bei einigen Fahrzeugen die Rückstellung ergänzend hydraulisch oder elektrisch vorgenommen. Erstmals gesehen hab ich eine solch automatische Rückstellung in die Geradeausposition übrigens Anfang der Siebziger beim Citroen-Maserati SM mit nur zwei krassen Umdrehungen von Anschlag zu Anschlag.
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Hängt von der ET der montierten Felgen ab...
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smartling antwortete auf MischungsMicha's Thema in Anregungen / Kritik / Lob
Schließlich ging es doch die ganzen Jahre über so ganz gut. Ich würde sagen, es gäbe durchaus dringlichere Dinge... :roll: Die Problematik ist auch keineswegs neu: Bspw. User Raalf. Warum also wegen eines Einzelfalls ein globales Problem herbeireden? Die geschriebenen Beiträge sind nunmal geistiges Eigentum dessen, der sie verfasst hat. Man sollte froh sein, dass nicht mehr Poster verlangen, ihre Nicks mitsamt der "Absonderungen" gelöscht werden und damit ein regelrechter "Archiv-Flickenteppich" entsteht. Es ist zudem kein Geheimnis, dass ein Forumsbetreiber unter Umständen für beleidigende Äußerungen mithaftet, wenn er diese nicht in angemessener Zeit beseitigt. Somit ist es (auch) an ihm, entsprechend "kontaminierte" Beiträge zu entfernen. Und wenn dies, wie vorliegend, durch den Verfasser selbst geschieht, O.K., warum nicht? Das erspart dann auch die Diskussion, ob die Löschung zurecht erfolgte. Der Forumsbetreiber ist ja ggf. an weiteren Maßregelungen dennch nicht gehindert. -
Ich würde keinesfalls den Motor bei nicht verschlossenem Kühlsystem auf Betriebstemperatur bringen! Dies kann zu Dampflasen (=Luft) im System führen. Jeder weiß: Der Siedepunkt liegt bei unter Druck stehenden Flüssigkeiten nämlich höher als unter atmosphärischem Druck. Ich habe es bisher so gehalten, dass ich das Kühlsystem - sofern keine spezielle Vakuumpumpe dafür zur Hand - kalt bei offenem Verschluss (und Heizungsregler voll auf "rot/warm") entlüftet, dann erst den Motor mit geschlossenem Expansionsgefäß warmlaufen lassen habe, und zwar mindestens bis der Thermostat sicher öffnet (3 Eier). Für den Entlüftevorgang (im kalten Zustand) ist es keinesfalls nachteilig, wenn vorne eine Hilfsperson Kühlflüssigkeit nachgießt, während man hinten am Sensor entlüftet. ;-) Es reicht erfahrungsgemäß aus, wenn man nach dem Abkühlen des Motors dann nochmals den Flüssigkeitsstand kontrolliert und ggf. berichtigt. Vor Erreichen ausreichender Motorabkühlung wird das Kühlsystem nicht mehr geöffnet, weder am Verschluss noch am Sensor und gleich gar nicht im betriebswarmen Zustand (Gefahr: Nachhitzen; Dampfblasenbildung/plötzlicher Siedebeginn!) Der el. Kühlerventilator schaltet beim Smart im Leerlauf nicht unbedingt ein und auch nicht jeder Smart erreicht "4 Eier".
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smartling antwortete auf MischungsMicha's Thema in Anregungen / Kritik / Lob
Quote: Am 19.06.2007 um 14:36 Uhr hat fs geschrieben: ... Eine echte "Stern"-Stunde im smarten Forum :lol: Ach, na ja, da gab es schon viel "galaktischere" Fälle hier im Forum. :lol: :-D -
Parken oder Halten, das ist hier die Frage!!
smartling antwortete auf bubis-smart's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Eines versteh ich nicht: Du, Bubi, siehst Dich doch im Recht. Ich seh das - aus rein juristischer Sicht! - ebenso. Warum lamentierst Du also so lange hier rum, anstatt es dem Staat und den Ordnungshütern mal richtig mit einem Gerichtsverfahren zu zeigen? So jedenfalls kommst Du nicht weiter. Frisst den ganzen Frust sinnlos in Dich rein und leistet damit bloß der unbeliebten Arterosklerose Vorschub. :-D Und dann kommen immer und immer wieder abgesenkte Bordsteinkanten, Garagen- oder Hofeinfahrten und Polizisten, welche übrigens nicht Erfüllungsgehilfen sind, sondern unmittelbarer Teil der Exekutive, die Dir mit fragwürdigem Recht ein Ticket wegen Falschparkens verpassen, obwohl Du faktisch nur gehalten hast. Man muss sich allerdings im Klaren sein, dass der "Stundenlohn" sich, selbst bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes (sofern man überhaupt einen dazu bewegen kann), bei all dem erforderlichen Aufwand im Centbereich bewegen wird. "Räche" Dich einfach, indem Du demnächst nachts auf einsamer und übersichtlicher Landstraße bei 120 km/h laut mehrfach grundlos hupst, Dein auf dem Beifahrersitz liegendes Handy aufnimmst und 10 cm zur Seite legst, ohne dass die Hoheitsträger was davon sehen und hören können. So ist das "Konto" wieder mehr als ausgeglichen. :-D PS: Es findet nun zum Teil leider eine zunehmende Begriffsvermengung statt, indem fälschlicherweise noch weitere Stillstandsformen, bspw. verkehrsbedingtes Warten, als Vergleich herangezogen werden. Selbiges hat aber mit Parken oder Halten im vorliegenden Sinne nichts zu tun! PPS: Bubi, würde unser Staat nur annähernd so viel Überschuss erzielen wie DB, dann wäre dieser in solchen "Kleinigkeiten" sicher auch großherziger. :-D :-D :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 19.06.2007 um 23:40 Uhr ] -
Wahrscheinlich ausverkauft. :lol: Ich mach Dir ein Alternativ-Angebot: Schick mir die 4.000 Eier, und ich liefere Dir ebenso viele Cabrios wie dieser Anbieter. :-D