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smartling

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Alle erstellten Inhalte von smartling

  1. Schließe mich klar Inges Meinung an! Immer muss gleich irgendwas reglementiert werden, wenn's nicht nach Standard läuft. Soll ich etwa jedesmal, wenn ich mir etwas anders überlege, auf mein gegenüber dem Admin bestehendes Recht pochen, den Beitrag zu entfernen? Was für ein Irrsinn! 5 Minuten sind definitiv zu kurz! Oft schreib ich nur so nebenbei und kontrolliere den Beitrag nicht gleich hinterher.
  2. Sitzt am Gehäuse des Thermostaten. Bisschen schwierig dranzukommen, ist aber machbar. Vorne hochheben? Dafür sehe ich spontan eigentlich keine Notwendigkeit, wenn am Temp-Sensor ordentlich entlüftet wird. Die Einfüllöffnung vorne ist dort eh der höchste Punkt.
  3. Das Übliche halt... :( Zur Hölle mit diesen Betrügern!
  4. smartling

    Lima spinnt?

    Drei??? Zwei Kabel, drei Punkte! Weiß nicht, aus welchem Bj. Dein Smart stammt, und ob das bei den neueren Smarts noch genauso gelöst ist. 1. Massekabel zwischen Motor und Karosserie. Es ist ein nicht isoliertes, flexibles Kupferkabel mit hohem Leitungsquerschnitt. Es ist recht leicht zu finden, das eine Ende davon ist an der Getriebglocke angeschlossen, etwa dort, wo der Halter des Abgas-Schalldämpfers angeschraubt ist, wenn nicht sogar mit derselben Schraube (?). Wichtig: Zu allererst Motor und Zündung aus und Minuspol der Batterie abklemmen! (muss eh auch kontrolliert und evt. gereinigt werden. S.u.) Dann das Motormasse-Kabel lösen und Kabelschuhe und Anschlussfläche reinigen. Je nach Zustand des Massekabels selbiges ggf. sogar komplett erneuern. 2. Der andere Punkt ist der Minuspol direkt an der Batterie. Hier kann sich eine Schicht durchaus - durchaus auch von außen unsichtbar! - zwischen Batteriepol und Polklemme bilden. Polklemme daher lösen und abnehmen, sorgfältig innen reinigen, ein wenig mit säurefreiem Fett (Polfett) versehen und wieder montieren.
  5. Arbeitszyklus ist das passende Zauberwort für das ,was du meinst. ;-)
  6. Quote:1.Ansaugen (runter) 2.Verdichten (rauf) 3.Zünden (runter) 4.Auslassen (rauf) Nun ja, mit "runter und rauf" ist's auch nicht immer so zutreffend, siehe Sternmotor, Boxer oder 180°-V :-P
  7. Das Knarzen könnte natürlich auch von der Druckplatte (Kpplungsautomat) herrühren und dann is nix mit Besserung.
  8. Hier groß den Moralapostel raushängen, und dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit Neblern oder blauen Standlichtern, Unterflurbeleuchtung oder gar mit (nicht eingetragenem) Chiptuning rumfahrn, was? ;-)
  9. Erfahrungsgemäß werden es wohl eher die Lager sein. Abdeckkappe mal hochklappen und nachsehen, ob da Rostspuren vorhanden sind.
  10. Salzfisch hat wohl bei seiner "Schilderung" das Attribut rund vergessen...
  11. @jrr Als aller Erstes schreib dir bitte auf den Merkzettel, dass ich mir hier von niemandem vorschreiben lasse, was ich äußere, so auch nicht von dir! Es geht hier - oder zumindest ging es eingangs - um eine Diskussion auf sachlicher Ebene, zu der du ganz offenbar nicht oder nicht mehr in der Lage bist. Wenn du mit dem deutschen Rechtssystem nichts anfangen kannst, warum wanderst du nicht aus in ein Land, in welchem es deiner Meinung nach so viel besser funktioniert? Und fallls du irgendeinen Staat auf dieser Welt gefunden hast, dessen Strafgesetze deine völlig abgehobene Idee von der Verurteilung eines - mehr oder weniger - auf einem Radweg haltenden PKW-Fahrers als Nötigung begründen könnten, schick uns 'ne Postkarte! Mannomann... @Nicole Warum Sonderparkplatz denn überhaupt kurzzeitig unbefugt benutzen? Noch eben akzeptable Argumente dafür könnten sein: Sofern keine andere, auch nicht mit einem gewissen Fußweg verbundene, Haltemöglichkeit zur Verfügung steht: z. Bsp. um Brief oder Post einzuwerfen, Lieferung abzugeben, um Passagiere gefahrloser als mitten auf der Fahrbahn ein- oder aussteigen zu lassen, den Stadtplan einzusehen oder ein Eis am Straßenverkauf zu holen. Dies umso eher, als dass zwei oder mehr Sonderparkplätze vorhanden sind. Aber niemals, um lediglich Fußweg zu vermeiden!
  12. @cadi Moralisch natürlich keine Frage: Der Behindertenparkplatz sollte für nicht Berechtigte tabu sein, auch für die eigentlich zulässigen drei Minuten. Ich halte es damit jedenfalls so, weil es mir Anstand und espekt schlichtweg so gebieten! Hier ging es jedoch - zumindest zu Beginn dieses Freds - um die juristische Wertung,. Und die sieht eben doch ein wenig anders aus. Denn schließlich ist es auch Menschen mit einer entsprechenden Behinderung zuzumuten, verkehrsbedingt zu warten. Insoweit genießen sie zwar besonderen Schutz, doch keine Sonderrechte, wie etwa die Träger hoheitlicher Aufgaben im dringenden Einsatz. Von daher sagt der Gesetzgeber, dass so viel Zeit und Geduld sein muss, bis ein unbefugt auf der Sonderparkfläche Parkender diesen (unverzüglich) geräumt hat. Wenn bspw. vor ihm ein anderer Verkehrsteilnehmer rückwärts in eine am rechten Fahrbahnrand gelegene Parklücke einparkt und gleichzeitig Gegenverkehr herrscht, muss der Fahrer mit Behinderung eben auch so lange dahinter warten, bis der Vordermann seinen Einparkvorgang abgeschlossen hat oder kein GV (:-D) mehr herrscht. Radwege zuzuparken ist meiner Meinung nach ebenfalls ein No-Go. Darauf kurz anzuhalten, wenn ausreichend Platz für eine evt. Vorbeifahrt bleibt, zudem weit und breit kein Radfahrer auszumachen ist, und der Verkehrsfluss auf der Fahrbahn dadurch besser gewährleistet ist, na ja, warum denn nicht? Ich ärgere mich - selbst als Radfahrer! - meist viel mehr über Ignoranten, die statt der meist für viel Geld angelegte Radwege mit ihrem Drahtesel lieber die Fahrbahn benutzen. Übrigens: Ein "Knöllchen" wird nicht schon dadurch rechtskräftig, dass es eine nicht aus dem Streifenwagen aussteigende Besatzung ausgestellt bzw. initiiert hat. ;-) Zunächst gehört da die Einwilligung des Beschuldigten dazu, wobei Untätigkeit oder die Zahlung des Verwarngeldes ebenfalls als solche angesehen wird. So leg halt einfach Widerspruch ein. Oft genug lassen Behörden zweifelhafte Fälle "absynthlich" in die Verjährung laufen, insbesondere wenn die Gegenseite unter Inanspruchnahme eines Juristes reagiert und die Kosten für selbigen dann an dem Beschuldigten hängen bleiben.
  13. @Bubi Was nun allerdings die etwas vom eigentlichen Thema abgleitende Diskussion angeht, so erscheinen Deine hier zum Besten gegebnen Ansichten doch eher recht unreif und weltfremd.
  14. @Bubi Gut, dass Du jetzt mal den Vorwurf genau wiedergegeben hast. Sehe hier auch einen "Kunstfehler vom Amt". Dir wird tatsächlich das Parken vorgeworfen und nicht etwa, wie Du dorthin gekommen bist, nämlich durch (zumindest kurzzeitiges) Befahren des durch durch Z. 237 besonders gewidmeten und daher nur für genau bestimmte Fahrzeuge zugelassenen Radweges. Dir wird mithin auch nicht eine - von mir zunächst vermutete - (potentielle) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorgeworfen (res. aus § 14 StVO). Auch wenn noch 100.000 Leute Falsches schreiben, wird es dadurch nicht richtiger. So, wie Du es beschreibst, hast Du Dein Auto (im Sinne der Verordnung!) eben nicht verlassen. Die Rechtsprechung billigt sogar hinsichtlich der Abgrenzung Parken - Halten ein Entfernen vom Fahrzeug in Sichtweite bis zu 15 Metern zu, wenn kein Gebäude betreten wird. Bloßes Aussteigen stellt per se (noch) kein Verlassen dar! Folglich hast Du - da weniger als drei Minuten - nicht geparkt, sondern gehalten. Ziff. 52 des BKats beschreibt jedoch lediglich das Parken auf Radwegen als OWi und bezieht sich dabei überdies noch explizit auf die Definition des Parkens in § 12 Abs. 2 StVO. ...und noch was offtopic zum Thema Behindertenparkplatz @MikeBR Geh bitte einfach davon aus, dass ich das, was ich schreibe, nicht bloß aus der Luft greife. Leider bist Du uns schuldig geblieben, für die von Dir zitierten Stellen entsprechende Quellen zu benennen. Ich empfehle hinsichtlich des Haltens auf durch Zusatzzeichen eingeschränkten Parkflächen die Lektüre des § 12 Abs. 3 Ziff. 8 lit. e StVO sowie die entsprechende Kommentierung dazu(Janiszewski/Jagow/Burmann, 17. Aufl., Erläuterungen zu § 12 StVO, Rz. 65, aus Kö VRS 88, 389).
  15. Das "Dialysegerät" war gut. :-D 1.200 Euro und die MwSt. (sprich ordentliche Gewährleistung/Haftung) war auch schon drin? Bei 'nem Aufwand insgesamt 9 Mannstunden und den ganzen "Brocken" - Respekt!
  16. Hinsichtlich der Unterscheidung Halten oder Parken ist die Sache dann eindeutig, wenn Du die unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit auf Dein Fahrzeug nicht länger als drei Minuten aufgegeben hattest. Dann hast Du nämlich gehalten. Die räumliche Entfernung (vom Fahrzeug) ist dabei nicht unbedingt entscheidend. Man darf so auch einen Behindertenparkplatz kurzzeitig (unbefugt) benutzen, wenn gewährleistet ist, dass man sein Fahrzeug unverzüglich wegfahren und den Parkplatz räumen kann. Das spielt aber in Deinem Fall letztlich dennoch keine Rolle, denn Du hast den Radweg unbefugt benutzt, was eben nichts Anderes bedeutet, als eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, hier Radfahrer. Das wird wohl die Crux sein an der Sache. Wenn Du nicht beim Fahrzeug gewesen wärst, hätte man dieses - je nach Breite des Radweges - sogar abschleppen dürfen. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 12.06.2007 um 19:20 Uhr ]
  17. Dieses Thema wurde hier im Forum schon mal ausgiebig diskutiert. Link Ob Kunststoffdach oder Glasdach dürfte im Übrigen weit gehend egal sein.
  18. Mit Verlaub, Rolf, aber das was Du da diesmal schreibst, entbehrt jeglicher technischen Grundlage. :roll:
  19. Na, dann hatte ich's doch richtig verstanden. Das erscheint äußerst günstig. Ob's tatsächlich preiswert ist, weiß man allerdings meist erst hinterher. Im Vorfeld würde ich mir aber dennoch die Frage erlauben, was da genau eingebaut wird, und ob man diese Arbeit(en) denn schon mal gemacht hat. Gerade beim Lader kann man schon das Eine oder Andere falsch machen, was dann nicht zuletzt auch die Haltbarkeit desselben (und des Motors) beeinträchtigt.
  20. Quote: Am 05.06.2007 um 11:20 Uhr hat _saNDRa_ geschrieben: zzgl. Einbau - alles unter 1000 Euro Etwas verwirrend: Was denn nun, alles zusammen inkl. dem Einbau unter 1.000 Euro oder 1.000 Euro zzgl. Einbau? Falls zzgl. Einbau, wäre der Preis O.K., aber was nützt einem ein Kostenanschlag ohne Lohnkosten? Oder erledigt das jemand "ehrenamtlich"? :-D
  21. Bescheidene Frage zu der Kolbenring-Theorie: Und warum zieht der dann Öl im Schiebebetrieb und nicht etwa dann, wenn der Druck auf die Ringe am größten ist, nämlich bei Volllast, hmm? Eher völlig unlogisch diese Variante, oder? :roll: PS: Die Schäden an Schaftabdichtungen der in Frage kommenden Einlassventile entstehen nicht durch Hitze.
  22. Lader eher nicht die Ursache im Schiebeebetrieb. Aber Frage ist noch nicht korrekt beantwortet: "Alle Ventilschaftdichtungen" :-? Aller Auslassventile oder tatsächlich sämtlicher Ventile?. Frage war, wie viele stehen auf der Rechnung? Will ja nix unterstellen, aber nicht immer ist das, was in einer Rechnung aufgeführt ist, auch wirklich erneuert worden.
  23. Im Schiebebetrieb hat die Kurbelgehäuseentlüftung (so gut wie) keine Verbindung zum Brennraum, da die Drosselklappe geschlossen ist. Dort, wo also Unterdruck entsteht, namentlich zwischen Drosselklappe und Einlassventil, ist beim aufgeladenen Motor i.a.R. keine Motorentlüftung angeschlossen. Ich vermute (wieder aus der Ferne!), da hat jemand die Auslassventile erneuert und eben deren Schaftdichtungen. Womöglich sind die der Einlassventile nicht erneuert worden, und genau dort saugt er sich dann das Öl im Schiebebtrieb her. Am Schaft des Auslassventils entsteht kein Unterdruck. Wie viele Schaftdichtungen stehen denn auf der Re.?
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