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smartling

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Alle erstellten Inhalte von smartling

  1. Da Du mit Deinem Smart ohnehin wegen der nötigen Spureinstellung (einseitiges Abnutzungsbild) auf den Messstand musst, empfehle ich, dort gleich beide Arbeiten vom Fachmann erledigen zu lassen. Es besteht nämlich durchaus das Risiko, als Laie bei solchen Arbeiten drakonische Fehler zu machen.
  2. Die zusätzlichen "PS" sind sicher komfortabel, gehen aber unweigerlich zu Lasten der Lebensdauer. Wer damit klarkommt, der ist mit einem bereits getunten Fahrzeug, wie Deinem, sicher gut bedient. Wollte Dein Auto auch keinesfalls herabwürdigen.
  3. Ein Chiptuning würde ich - um ehrlich zu sein - eher für bedenklich halten und der Preis, den ich für ein um fast 50 % leistungsgesteigertes Auto mit aufgeladenem Ottomotor zu zahlen bereit wäre, eher sinken, denn steigen. :roll:
  4. Ich auch, und ich biete ihm als sein Herrchen bis zu seinem Ex die nötige fachliche Kompetenz sowie eine geeignete geriatrische Abteilung. :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 29.05.2007 um 21:03 Uhr ]
  5. Der Lader des Benziners ist wasser- und ölgekühlt! Verstehe daher nicht, was es da groß zu diskutieren gibt? Nachfolgend auf die Schnelle ein Bild aus einem anderen Fred: Klick! Auf dem Bild die obere (in Realität die in FR rechte) Leitung ist die für das Kühlwasser. Die nächste darunter (bzw. daneben) ist der Ölrücklauf, und die unterste (also linke), dünne Leitung ist die Öl-Druckleitung.
  6. Ah O.K., andere Länder - ander Sitten. Hatte nicht bemerkt, dass Du aus der Alpenrepublik kommst. Euer Recht ist dem deutschen zwar sehr ähnlich, aber eben nicht identisch. Daher möchte ich an dieser Stelle passen. Dennoch ändert sich natürlich moralisch nichts in Bezug auf die seitens der Werkstatt begangenen "Kunstfehler". [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 29.05.2007 um 20:25 Uhr ]
  7. Dennoch: Spur und Spurdifferenzwinkel messen. Zuvor (auch ohne Messeinrichtung möglich) die Nullstellung in Ordnung bringen, durch gleichmäßiges Verstellen der linken und rechten Spurstange in dieselbe - aber die richtige - Richtung.
  8. Die Nullstellung wird - sofern das Lenkrad richtig auf die Lenksäule gesteckt ist, an den Spurstangen eingestellt. Wenn die Nullstellung nicht stimmt, hast Du (bzw. Dein Smart ;-)) unterschiedliche max. Lenkeinschlagwerte zwischen links und rechts. Ansonsten vermute ich nicht die Sturzwerte hinter dem beschriebenen Abnutzungsbild, sondern die Spurwerte. Diese einzustellen ist - von Korosionshindernissen einmal abgesehen - eine Kleinigkeit. Allerdings verstellen diese Werte sich nicht von selbst. Man darf sie auch nicht nachstellen, sondern lediglich einstellen. Um auszuschließen, dass kein Schaden an der Lenkgeometrie vorliegt, muss (insbesondere vor dem Hintergrund des bekannten Unfallgeschehens und des bei Geradeausfahrt angeblich nicht in Nullposition stehenden Lenkrades) zwingend auch der Spurdifferenzwinkel geprüft werden!
  9. Umgekehrt würde ein Schuh draus. Die haben Mist gebaut! Das Fahrzeug wurde nicht sorgfältig instandgesetzt. Wellendichtringe sowie Sicherungsmaterial gehören im Rahmen einer fachgerechten Reparatur stets ersetzt. Das Material könnten die sich dann auch wohin schieben. Im Vergleich zum nun (erneut!) anfallenden Lohn ist das ein Witz. Dass die Manschette zuvor in Ordnung war, ist an fehlenden Fettaustrittsspuren zu erkennen. Selbst wenn sie bereits defekt gewesen wäre, wäre das Ignorieren dieses Schadens ein krasser Kunstfehler. Hier würd ich's (nötigenfalls über die Schiedsstelle, ggf. aber auch gerichtlich) mal drauf ankommen lassen. Zumindest die Hälfte des Arbeitslohns müsste die ausführende Werkstatt schon übernehmen. Denn auf Deiner Seite steht schließlich die Behauptung, dass die Werkstatt diesen Schaden verursacht hat: Wellendichtringe beim unachtsamen Einstecken der Antriebswellen verdonnert und dabei auch noch die Achsmanschette mechanisch zerstört. Die sollten froh sein, wenn sich jemand schon auf Schadensteilung einlässt! Du hast ganz bestimmt mehr als genug (ich vermute nahe am wirt. Totalschaden) bezahlt für diese zweifelhafte Leistung. Ich frag mich immer wieder: Für was zahlt man eigentlich diese exorbitanten Stundenlöhne? :evil: Ich dachte, weil die sog. Fachwerkstätten besser seien, als gemeine "Wald- und Wiesenschmieden". Klarer Tipp: Fahr hin, zeig denen die möglichen Ebenen auf, auf denen man die Diskussion ggf. weiter führen kann und biete als äußerstes Entgegenkommen fifty-fifty an, wenn die die paar wenigen unbedeutenden "Brocken spendieren"! Schließlich hast Du Deine Zeit ja wohl auch nicht gestohlen, die Du nun damit verschwenden mussst, denen die Karre wieder vorzuführen. Gesetzlich wären die in einem solchen Fall eigentlich dazu verpflichtet, Dein Auto abzuholen und es Dir anschließend wieder zu bringen und während der Nachbesserung einen Leihwagen zu stellen. So sieht das mal aus!
  10. Ich finde, wir sollten uns erst mal hierüber und hierüber (hoffentlich funzen die Links überhaupt noch, vor lauter Dreck) unterhalten und dann entscheiden wo man wirklich anfangen muss.
  11. @Sam Das hatte ich oben so bereits beschrieben! Aber auch ein Händler ist nicht gehindert, selbst eine (über die des Herstellers hinausgehende) Garantie zu gewähren. Abgesehen davon hat der Käufer ein Wahlrecht, wem gegenüber er Ansprüche aus einer Herstellergarantie geltend macht (ggüb. einem autorisierten Vertragshändler/-werkstatt oder einer Werks-Niederlassung).
  12. Anträge werden aber vom jeweiligen SC gestellt und entweder befürwortet oder auch "weniger" befürwortet... ;-) Ich erledige die Wartungsdienste sowie die gängigen Reparaturen bei unserem Smart natürlich auch selbst, will aber den Smart nicht veräußern, bevor der TÜV uns scheidet. Das dürfte heutzutage neben der Garantie der Hauptbeweggrund für ein lückenloses Scheckheft sein.
  13. Nur kurz und keinesfalls abschließend: Es ist nur dann Wortglauberei, wenn der Hersteller vorbehaltlos auf die Einrede der Beweislastumkehr verzichtet hat. Dies ist bei Smart m.W. nicht der Fall. Smart als Herseller gewährt, neben der gesetzlich grundsätzlich vorausgesetzten Mängelfreiheit bei Übergabe, eine Garantie. Bei der umgangssprachlichen "Gewährleistung" handelt es sich faktisch um eine im BGB legaldefinierte Verjährungsfrist, nach Ablauf derer Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit der Kaufsache im Zeitpunkt der Übergabe (!) nicht mehr geltend gemacht werden können. Ansprüche des Käufers (hier: Verbraucher) aus Gewährleistung bestehen zunächst nur gegenüber dem (hier: gewerblichen) Verkäufer des Fahrzeuges, nicht jedoch gegenüber dem Hersteller! Gegenüber diesem bestehen ggf. lediglich Ansprüche aus der zugesicherten Garantie sowie aus der Produkthaftung (für Schäden die durch Lieferung einer fehlerhaften Kaufsache an anderen Rechtsgütern entstehen). Der Verkäufer/Händler kann sich jedoch im Innenverhältnis, soweit mit diesem entsprechend vereinbart, vom Hersteller entschädigen lassen. Der Ablauf der Verjährungsfrist kann ferner durch Nachbesserung gehemmt (Frist verlängert sich entsprechend) bzw. durch Nacherfüllung unterbrochen (Fristlauf beginnt von Neuem) werden. Die Sachmängelhaftung bedeutet jedoch nicht etwa, wie häufig fälschlicherweise wiedergegeben, dass die Sache eine entsprechende Haltbarkeit aufweisen muss. Und gemeiner Verschleiß ist ebenso wie Vorsatz von der Haftung ausgenommen. Allerdings spricht der Beweis des ersten Anscheins innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang dafür, dass die Sache bereits bei Übergabe mangelhaft war. Der (gewerbliche) Verkäufer trägt in dieser Zeit für eine gegenteilige Behauptung die Beweislast. Im Falle einer (freiwilligen) Garantie des Herstellers kommt es auf die Ausgestaltung derselben an. Soweit wettbewerbsrechtlich vereinbar, kann der Hersteller die Garantiezusage von Bedingungen abhängig machen. Wartungsdienste nur bei Vertragswerkstätten oder Stützpunkten des Herstellers durchführen zu lassen, ist meist eine davon, wenn auch nur eingeschränkt zulässig. In aller Regel gehen Garantieansprüche dann verloren, wenn die durch eine unabhängige Werkstatt durchgeführten Arbeiten fehlerhaft oder unvollständig waren. In heutiger Zeit kann dies schnell der Fall sein, da ein Informationsfluss (Rundschreiben, Schulungen etc.) zwischen Hersteller und unabhängiger Werkstatt meist nur erheblich verzögert oder praktisch gar nicht stattfindet und fehlerhaftes Arbeiten bereits allein dadurch entstehen kann.
  14. Ich will hier keineswegs den Zeigefinger heben, aber meinst Du wirklich, Rolf, es geht bei Gericht nach Deinem "Gespür" oder vielleicht doch eher nach Sachverständigengutachten? :roll: Ich hatte schon zum Ausdruck gebracht, dass das Entdeckungsrisiko in Fällen ohne außergewöhnlich hohem Regulierungsaufwand sicherlich gering sein dürfte. („...kommt sicher mit auf die Schwere des Schadens, und ob Personenschäden zu beklagen sind, an“). Andererseits aber: Wenn im Straßenverkehr keine schwer wiegenden Schäden zu besorgen wären, warum muss dann jedes Kfz. einen Verbandskasten nach DIN spazieren fahren und jeder Fz.-Führer einen SMU- bzw. EH-Kursus nachweisen? Zulassungsrechtlich ist der Einbau dieser besagten Dichtscheibe nicht anders zu bewerten als ein leichtes Chip-Tuning (weniger als 50 % Leistungssteigerung). Hinsichtlich des Gefährdungszusammenhangs (z.Bsp. bei Leistungstuning, nicht genehmigte Räder oder Bremsen) gilt: Nach der Formulierung des § 25 Absatz 3 VVG liegt die Beweislast bezüglich der Frage nach dem Einfluss der Gefahrerhöhung auf den Eintritt des Versicherungsfalls beim Versicherungsnehmer. Viel Spaß dabei! ;-) Im vorliegenden Fall erlischt die Betriebserlaubnis aber nicht aufgrund einer potenziellen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (§ 19 II, Satz 2 Nr. 2 StVZO), sondern vielmehr aufgrund der Verschlechterung des Abgas- und/oder des Geräuschverhaltens i.S.d. § 19 II, Satz 2 Nr. 3 StVZO. Mit Wegfall der Betriebserlaubnis entfällt regelmäßig auch die Zulassung des Fahrzeugs. Der Versicherer darf aber davon ausgehen, dass das ihm gegenüber als zugelassen nachgewiesene Fahrzeug den zulassungsrechtlichen Vorschriften entspricht, und dass für das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besteht. Alles Andere stellt eine meldepflichtige Gefahrerhöhung dar(Obliegenheitspflicht). Noch (str)enger wird das in der Sachversicherung (Kasko) gesehen. Aber womöglich ist die Dichtscheibe ja auch soooo ein absoluter Geheimtipp, den niemand kennt, außer demjenigen, der sie erfunden hat, und denjenigen, die sie verbaut haben. Die Versicherer haben natürlich regelmäßig keine Ahnung davon, dass so etwas auf dem Markt erhältlich ist, und wie sollten die davon auch erfahren? Die leben ja schließlich auf dem Mond, und selbst wenn, warum sollten die so boshaft sein, und den VN deswegen belangen? :lol: Die Wahrheit will ja meist eh niemand hör'n. Wer also meint..., der träumt mal schön weiter! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 28.05.2007 um 13:48 Uhr ]
  15. smartling

    Turbosteuerung

    O.K., "blau-weiß" hört sich dann schon anders an. Da ist also Öl im Spiel. Zu 2: Das ist ein Zeichen dafür, dass der Druck im Kurbelgehäuse zu hoch ist. Ich vermute daher, Du hast eher bei den Motorentlüftungen (evt. auch Einwegventil/e verdreht eingebaut?) etwas vertauscht. Durch sog. Falschluft entsteht dann auch der Effekt mit dem Leistungsabfall und dem Ruckeln. Mittelfristig schadet die Weiterfahrt so den Kerzen, den Ventilsitzen der Auslassventile und dem Kat und zwar bis zum Exitus. Kennst Du niemanden, der die gleiche Baureihe fährt, wo Du mal zwecks Vergleich in den Motorraum schauen kannst? Das wäre sicher am einfachsten.
  16. Jepp, und bedenke dabei, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, eine Steuerverkürzung (wenn nicht Steuerhinterziehung) begangen wird und die Haftpflichtversicherung im Schadensfall auch noch rückgriffsberechtigt wäre, wenn sie von dieser Änderung auf irgendeine Weise Wind bekommt (kommt sicher mit auf die Schwere des Schadens, und ob Personenschäden zu beklagen sind, an). Alles in allem, ein gutes Nutzen-Risiko-Verhältnis beim Einbau einer solchen Dichtscheibe. :lol: Ach ja, dass die Verbrennungstemperatur natürlich ansteigt, hatte ich ganz vergessen. Auch stellt der Einbau ein geeignetes Mittel dar, um durch sog. "schlüssiges Handeln" auf einen (bei EZ 2005) u. U. ja noch bestehenden Herstellergarantie-Anspruch im Falle eines Schadens an Motor oder Lader zu verzichten. Auch ist das Werk meist erst nach Einbau derartiger "Zubehörteile" viel eher geneigt, Kulanzanträgen zuzustimmen. :-D
  17. Na ja, die strafrechtliche Komponente "zahlt" die Versicherung mitnichten und die ggf. von der Fahrerlaubnisbehörde zur Auflage gemachte MPU natürlich auch nicht. Wird dem Täter auch noch Vorsatz ("Absicht") hinsichtlich der Sachbeschädigung nachgewiesen, kann - streng genommen sogar bereits beim ersten Fall - sein Auto eingezogen werden! Und die Versicherung hat bei Vorsatzstraftaten (wie Unfallflucht) das Recht bis zur Höhe von 5.113 Euro in Regress zu nehmen. Versicherter (Fahrer) und Halter (Versicherungsnehmer) haften hierbei übrigens gesamtschuldnerisch. Ist der Täter (Fahrer) bei Tatbegehung überdies entsprechend alkoholisiert (Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille oder mehr) verdoppelt sich der Regressanspruch des Versicherers. Abgesehen davon, wird der Versicherer sodann in der Regel von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, denn derartige Kunden braucht kein Mensch. Vor diesem Hintergrund finde man dann erst mal einen Neuen. Würde mir einer meinen kleinen Smart in dieser Weise "verbiegen", müsste er sich es ganz gut überlegen, das noch ein weiteres Mal zu tun! Und über diese Entscheidung könnte er sich zunächst mal eine ganze Weile als Beifahrer Gedanken machen. 8-) Da nützt auch noch so viel Kohle nix! ;-) Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber 'nen gescheiten SL im RL! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 27.05.2007 um 13:36 Uhr ]
  18. smartling

    Rekordzeit

    Olly, prinzipiell - also rein theoretisch - hast Du zwar Recht, doch gerade beim Smart mit seinem billigen Lenkstockhebel, der die gesamte Last des Abblendlichtes schaltet, muss man schon auch den Spannungsabfall berücksichtigen. Und der ist nun mal geringer, wenn nur noch eine Lampe intakt ist. Insoweit ist Rolfs Aussage nicht falsch. Allerdings muss man als guter Diagnostiker stets auch andere (realistische) Möglichkeiten ausschließen: Also Bordspannung prüfen! Ein Reglerschaden kann diesen "Effekt" nämlich ebenfalls verursachen. @oelsn: Hat Dein Smart denn keine Nebler, die Du hättest mal eben anstelle des AbLs verwenden können?
  19. smartling

    Turbosteuerung

    Der Steuerdruckschlauch geht beim 99er nicht direkt vom Saugrohr zur Druckdose, sondern es hängen noch das elektropneumatische Steuerventil und die Dämpfung (Puffer) dazwischen. Der Lader sollte sich schon etwas andrehen lassen, zumal er ja schon im Ölkreislauf gelaufen war und somit nicht trocken ist. Was, wenn der (angeblich neue) Lader die Ursache ist? Nämlich kleiner Lagerschaden und dadurch "einsauen" des Saugrohrs mit Öl. Hier würde ich rasch mal die Kerzen rausdrehen und prüfen, wie diese aussehen. Weitere Frage: Wurde im Rahmen der Instandsetzung der Ladeluftkühler gespült? Andererseits handelt es sich bei dem weiß-grauen Rauch vielleicht doch eher um Dampf?! Ist der Motor tatsächlich neu oder "nur" überholt oder gar gebraucht? Falls überholt, evt. Reparaturfehler (Kopfdichtung tralala...). Hat der weiß-graue Rauch denn einen besonderen, auffallenden Geruch? Es gibt viele Möglichkeiten für eine Ursache. Eine Diagnose aus der Ferne ist spekulativ. Dass Du bei der Ladedrucksteuerung etwas falsch gemacht hast, glaube ich fast nicht, zumindest wäre dann nicht ein Rauchen die Folge, sondern Leistungsschwankung oder -abfall. Ich hoffe allerdings nicht, dass Du zufällig so angeklemmt hast, dass der Lader nicht abgeregelt wurde. Dann hättest Du ihn verblasen, denn er läuft sich (ohne Bypass) bei Anforderung schlichtweg tot. Das hättest Du dann aber sicher nicht vergessen, als einen drastischen Leistungsmangel zu beschreiben. Kannst ja mal mit einem Steuerschlauch den Ansaugtrakt (von Bubi beschriebener Messingstutzen) direkt mit der Duckdose verbinden. Aber den Motor bloß nicht gänzlich ohne Steuerdruckschlauch starten oder laufen lassen!!!
  20. Vielleicht |/| ! k £ :-? :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 24.05.2007 um 19:40 Uhr ]
  21. "R" = Resistor = Entstörung Spätestens wenn bei Verwendung von Kerzen ohne "R" die Bordelektronik spinnt, weiß man, wozu das "R" gut gewesen wäre. :-D
  22. Quote: Am 15.05.2007 um 01:56 Uhr hat Hifi-Matze geschrieben: Unser Reisebericht USA2005 online auf www.janaundmatze.de Euren Urlaubsbericht hab ich mir grad mal angesehn und bin absolut begeistert. Sehr schön beschrieben und bebildert. Echt toll, toll, toll! Habt Ihr wirklich sehr schön gemacht. Das lässt so richtig Fernweh in einem aufkommen. Konnte nur eben mal angefangen zu lesen, muss nämlich jetzt weg und werd heut Abend weiter stöbern. Hab die "States" bis vor 10 Jahren zum Teil zweimal im Jahr ausgiebig besucht, und die Tour über Frisco (und Washington-State) wollt ich auch immer schon mal machen, aber die letzten Jahre geht's beruflich - also zeitlich - einfach net mehr, dafür aber nur noch 4 Jahre bis zum "Retirement". :) Zunächst ma freu ich mich aufs Weiterlesen. ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw
  23. 1. Auch wenn die Batterie abgeklemmt ist, kann die Elektronnik unter Umständen Schaden nehmen... ...und 2. sieht der Krümmer bei äußerlich erkennbarem Riss i.d.R. innen so aus. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 16.05.2007 um 12:44 Uhr ]
  24. Stimmt, Timo, zum Beispiel einen Verbandskasten aus dem Ersten Weltkrieg ins Auto legen! :-D
  25. Prüfen gerne, nicht aber mir etwas unterjubeln bzw. beanstanden wollen, was zwar vielleicht einen gehaltvollen, aber keinen juristischen Hintergrund hat! Das Verbandskissen ist übrigens so alt wie mein Smart (12/99). Und ich seh das ganz realistisch: Das größere "Risiko" (als älteres Verbandsmaterial) für eine/n Verletzte/n bin immer noch ich (mit meinen ebenfalls älteren Erste-Hilfe-Kenntnissen) ;-)
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