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smartling

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  1. Vielleicht war's beim TÜV. (Von unten aus der Grube :-D)
  2. Argh, na klaro fehlt da 'ne Null! Thx für den Hinweis. Werd ma gleich edieren geh'n.
  3. Wie kompliziert kann man eigentlich einen stinknormalen Sachverhalt noch darstellen? Wenn bei Kurvenfahrt die Öldrucklampe hochpoppt, dann fehlen da satte zwei Liter zur Maximalfüllung. Mit dem Nachfüllen eines halben Liters bleibt der Ölstab daher immer noch ein ganzes Stück zu kurz und daher trocken. So einfach ist das! Dein Motor ist deshalb nun auch nicht gleich im Eimer. Ein Motorölverbrauch von 0,4 Ltr./1000 km ist durchaus akzeptabel, dies umso mehr, als dass die relative geringe Jahreslaufleistung denes Smarts wahrscheinlich viele Kurzstrecken beinhaltet. Und bubis-smart: Mein Gott, liest du eigentlich auch manchmal, was du da so absonderst? Dieses Chaos kann ja zum Teil kein Mensch entziffern... "alleine das da noch 15000 drauf satnd obwohl du schon 5 gefahren bist zeigt das die die es gemacht haben nicht wirklich mußten was sie taten!!" Die Weisheiten zur Funktion von Gleitlagern will ich lieber erst gar nicht kommentieren. EDIT: Null is nich immer nichtig! ;-) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 25.04.2007 um 23:00 Uhr ]
  4. Solltest mal lieber nicht vergessen, die Ladespannung zu messen und am besten nicht nur einmal punktuell, sondern mal ein Messgerät während der Fahrt in den Ziggianzünder stecken und beobachten. Das ist nämlich ein heimtückisches, aber häufiger auftretendes Problem. Die Batterie wird nie voll geladen. Die Ladekontrolle spricht nicht an, die Spannung pendelt aber trotzdem nur so um die 13,8 V, also gerade mal Erhaltungsladung. Mit der Dieselbatterie wäre das Symptom zwar erst mal beseitigt, käme dann aber bald wieder. Und bei der Ruhestromessung aufpassen, dass du mit einem hochohmigen Messgerät nicht in einen (sich aufladenden) Kondensator misst! Gruß vom Smartling, dessen Kurzer immerhin zweimeterfuffzich lang is...
  5. SC WZ Fachliche Qualität: Je nachdem, wen man erwischt...siehe hier Preise: ziemlich teuer Service: Hab schon mehrmals - trotz Termin - warten müssen, bis ich dran kam, auch schon mehr als eine Stunde! Es gab aber auch schon mal die eine oder andere positive Erfahrung, wobei diese eigentlich in den Bereich der Selbstverständlichkeit einzuordnen sind, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Stundensätze höher liegen als bei großen Mercedes-Modellen.
  6. Ohh, jau, 2006! Volle Umnachtung - Wie kam ich denn bloß auf diese alte Kamelle?? :o Wohl über irgend 'nen Link in 'nem anderen fred. Dennoch, diese Speckfalten würd ich meinem Smart nie zumuten. :-D Sei bloß froh, dass du den Smart net mehr hast, belette, sonst müssteste dir das vielleicht auch noch jeden Tag angucken. :-D :-P :-D
  7. Latino??? Nää, nää, eher etwa so schön wie Reiterhosen oder eskalierte Cellulite. :-D Wirklich schön ist aber die passende Lackierung. Das mit dem Grün (?) glich ja einer Katastrophe. Wenn schon, würd ich die Dinger auch elektrisch anschließen. Vermeidest ansonsten eh keine Probleme, denn: § 49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein... ;-)
  8. Na, dann hast du doch - bis auf die Auswahl deines Vertragspartners :-D - alles richtig gemacht. Ich versteh nur noch nicht, warum du jammerst, der "Kiesplatzhändler" käme nun ungeschoren davon. Hol dir doch, was dir zusteht, nämlich Schadenersatz für deine Aufwendungen, die da unter anderem (!) auch aus dem Überhang der Instandsetzungsrechnung bestehen.
  9. Nur noch mal zur Klarstellung: Der Händler haftet erstens nur dann, wenn es sich um ein Eigengeschäft handelt. Bei einem Agenturgeschäft hast Du gelost. Ebenso sieht es aus mit Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung seitens des Käufers oder auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Der Händler haftet - wenn nicht eine besondere Garantieabrede getroffen wurde - ferner nur für Schäden, die bei Übergabe des Kaufgegenstandes bereits bestanden haben. Der Beweis des ersten Anscheins deutet bei nicht verschleißbedingten Mängeln zunächst allerdings eben darauf hin. Die Beweislast für das Gegenteil liegt innerhalb der ersten sechs Monate - gerechnet ab Übergabezeitpunkt - unabdingbar beim Händler, danach für weitere 6 bis max. 18 Monate beim Käufer. Viele Händler lassen zur Untermauerung ihrer Behauptung (Mängelfreiheit) vor dem Verkauf ihrer "Schätzchen" ein Gebrauchtwagen-Gutachten erstellen. Außerdem hättest Du dem Händler (mindestens einmal) Gelegenheit zur Nacherfüllung gewähren müssen. Erst dann hättest Du die Ersatzvornahme (hier: Smart-Center beauftragen) einleiten dürfen. Also soooo sicher warst/bist Du nicht im Recht. Nicht immer ist all das auch zutreffend, was in irgendwelchen Illustrierten steht. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 20.04.2007 um 00:42 Uhr ]
  10. Im Falle von Poltern, Klappern oder Ähnlichem vielleicht auch mal diese Infos lesen. Es handelt sich dabei aber um einen älteren Smart (noch mit Blattfeder an der VA). Keine Ahnung, wie der Stabi bei McPherson-Beinchen aufgehängt ist. Könnte also sein, dass die Tipps auch dafür gelten.
  11. Hier geht es eben NICHT um ein Verwarngeld, RPG. Ich wiederhole mich, wenn ich sage/schreibe, dass es sich das Delikt im punktebewehrten Bugeldbereich bewegt. Und den Link hatte ich schon eingestellt. Es kommt halt natürlich auch darauf an, wie intensiv die Behörde die Sache angeht oder angehen will. Ansonsten hab ich meinem Posting von oben eigentlich nichts hinzuzufügen.
  12. Na ja, wie man sieht, bellen doch stets die betroffenen Hunde. Nur gut, dass ihr keine "saudoofen" Fragen stellt. Ich werd gelegentlich mal drauf achten...
  13. Hallo Leif, maßgebend für die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung ist der Zeitpunkt des Ausdrucks des Bußgeldbescheides bzw. des Anhörungsbogens mit eindeutiger Benennung des Beschuldigten, nicht jedoch der Zugang bei Dir. Das Dokument kann durchaus (Ostern!) auch noch einige Tage im Amt herumgeistern, bis es tatsächlich abgesandt wird, um dann wiederum mindestens einen Tag später in Deinem Briefkasten zu landen. Also streng genommen bist Du noch nicht aus dem Schneider und musst einen Moment weiter hoffen. Ich vermute aber auch, es hat sich erledigt. Link: Verjährung [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 13.04.2007 um 01:40 Uhr ]
  14. Deine Frage ist nicht "doof", Redsmart. Lediglich einige Antworten hier in diesem Thread verdienen das Prädikat saudoof! Klare Ansage: Du schadest dem Motor mit der Verfahrensweise, wie du sie oben beschrieben hast, überhaupt nicht.
  15. Zu 1. Freie sexuelle Entfaltung... Zu 2. Lange Schaltpausen, regelmäßig krepierende Turbolader und Motoren, Rainbow-Flag Zu 2a. Vorteile: geringer Wertverlust (schließlkich kann man, im Gegensatz zu einer S-Klasse, bei einem 42-Seriensmart sicher keine 25.000 Euro an Wert verlieren), von seiner Größe her passt er unter Umständen sogar in den Gelben Sack Zu 3. Die Kaffeemaschine und den Geschmack der Verkäuferin.
  16. Ja bestreite das ruhig mal, dann weißt du anschließend, was passiert. Ich vermute nach aller Erfahrung: Relativ schnelle Einstellung des Verfahrens und die Halterin wird sich mit einer Fahrtenbuchauflage für das betreffende Fahrzeug für die Dauer eines Jahres konfrontiert sehen. Du oder deine Frau müssen dafür nicht mal ausdrücklich bestreiten, sondern es reicht die klare Erkenntnis, dass nach Aktenlage und Ausübung allen Ermessens der tatsächliche Täter nicht zu identifizieren bzw. zu ermitteln ist. Dass auch ggf. weitere Fahrzeuge derselben Halterin in die Auflage mit einbezogen werden, halte ich dagegen für eher unwahrscheinlich, sofern es nicht um Wiederholungsfall handelt. Es handelt sich nicht um ein Delikt mit Bagatellcharakter, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die bereits im Regelfall mit Bußgeld (nicht Verwarngeld!) und einem Punkt in Flensburg zu ahnden ist. Jeder Traumtänzer muss heutzutage stets das modernste Kack-Handy haben, mit sämtlichem Firlefanz, den die Welt nicht braucht - und Ottonormalverbraucher schon mal gar nicht. Ich frage mich, wieso dann die drei Kröten nicht übrig sind, um 'ne vernünftig funktionierende FSE einzubauen. Wenn das nicht verfolgt würde, müsste sich doch jeder ver*rscht vorkommen, der sich für die FSE entscheidet. Übrigens: Dein Handyprovider verfügt über den EVN (der vergangenen sechs Monate) und sogar über die Angabe, in welcher Funkzelle die einzelnen Gespräche stattgefunden haben. In Zonen mit dichter Bebauung (bspw. Stadtgebiet), lässt sich der jeweilige Standort damit recht gut nachvollziehen. Aber auch das wird, wenn überhaupt, nur indiziell zur Täteridendifizierung beitragen. Diese unnötige Arbeit macht man sich daher meist nicht. Das Telefonieren ist nicht aus irgendeinem Grund verboten, sondern weger einer signifikanten Unfallhäufung. Bei Funkgeräten war dies so nicht der Fall, weshalb der Gesetzgeber seinerzeit diese Form der Komminikation im Straßenverkehr nicht verboten hat. Und das Ammenmärchen mit den zwei Zeugen schlag dir gleich aus dem Kopf (ebenso bei Geschwindigkeitsmessung mittels "Laserpistole" ohne Bild- oder Filmaufzeichnung). EDIT: Link Fahrtenbuch - Auflage zulässig? Dann fällt mir dazu noch ein, dass die Anhörung i.d.R. binnen zwei Wochen stattfinden soll. Bei einer Verspätung von bspw. sechs Wochen wird es - in solchen Fällen, die sich auf das Erinnerungsvermmögen stützen (bei fehlendem Foto oder Film) - schwierig für die Behörde, was die Fahrtenbuchauflage angeht. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 13.04.2007 um 00:23 Uhr ]
  17. Ich bin für WENIGER Menschen und weniger nichtsnutzige Dummschwätzer im Besonderen!
  18. Jo, ich auch, und ein Angebot von 4.000 für meinen Alten oder 2.000 Rabatt, falls keiner in Zahlkung geht.
  19. Mehr Unfall geht wohl kaum noch: Bist du nun zufrieden?
  20. Nee, nee, das mit Nüsse ab hilft da nur bedingt, nämlich soweit es den Geruch angeht. Markieren tun sie weiterhin - hab' das sogar bei weiblichen Katzen schon gesehen! Das war aber bei der o.g. Felge auch nicht die wirkliche Ursache. Wenn es die einzige Felge mit derartigem Schadensbild war, dann lag da entweder ein Verarbeitungsmangel (bspw. vorm Lackieren nicht sauber/fettfrei gewesen) oder eine physikalische Beschädigung, die Unterwandern mit Luft und Feuchtigkeit ermöglicht, vor. Wenn es bei übrigen Felgen auch so war, könnte neben zahlreichen anderen möglichen Varianten sogar ein Reinigungsmittel die Ursache sein, denn nicht jeder Felgenreiniger geht für jede Felge.
  21. Hallo Dieter, hast denn Du vielleicht auch 'ne Möglichkeit, Felgen zu richten. Irgendwie muss ich bei meinen Serien-Alus (hießen m.W. "Starline" :-?) bei jedem Reifenwechsel bzw. beim Wuchten feststellen, dass eine mal wieder 'nen Schlag abbekommen hat. Diesmal ist es eine von den Hinteren. Die Dinger müssen irgendwie butterweich sein. :( Gruß Roger
  22. Update 13.3.2007 Andere Seite nun auch im A**** Inzwischen kostet das Teil 59,23 Euro. War wohl noch nicht teuer genug. Ein marginaler Zuwachs von knapp 14 % innerhalb von gut 2 Jahren! O.K., hier sind 2,5 % Mwst.-Anhebung mit drin, aber immer noch recht heftig für dieses bisschen Edeldschrott.
  23. Was mir dabei nur immer auffällt: Für so'n Scheiß ist komischerweise Geld da, aber wenn's um die Mitarbeiter geht, dann muss alles billig, billig, billg sein, weil wir ja sonst nicht mit der Dritten Welt konkurrieren können... (O.K., bei Porsche ist es nunnicht ganz so krass, aber die anderen Firmen wie DC, Deuba oder DTE machen's doch auch net anders)
  24. Und die Nachrüst-Förderung gibt's nicht nur ex nunc, sondern auch als zum 1.1.2006 rückwirkende Kfz-Steuergutschrift. Möglich ist die geförderte Nachrüstung bis 2009. Sollte man auch schnell erledigen, denn erstens braucht der Kleine dann ein wenig mehr Sprit, was den Tankstellen und dem Steuersäckel zugute kommt, aber immer wieder gern verschwiegen oder vehement bestritten wird, und zweitens, wenn erst mal ein Schlaumeier drauf kommt, dass durch die 10µ-Filterung ja alles (vielleicht) bloß noch schlimmer wird, weil dann viel mehr kleinste Partikel frei umher schweben, die zuvor an größere gebunden waren und die noch erheblich schädlicher sind für den menschlichen Organismus, weil sie in den Alveolen sogar die Blut-Luft-Schranke durchdringen können, dann ist es aus mit der Förderung. :-D Dass es hier eh nur wieder um nichts weiter als um unsere Kohle geht, zeigt doch die Tatsache, dass auch Otto-G-Kat-Fahrzeuge von den Verbotsbestimmungen erfasst sein sollen, die aber gar keinen Feinstaub (aus dem Auspuff) emittieren, während zweirädrige Rotz- oder Reiskocher und Trikes weiterhin nach Belieben "ungefiltert" durch die Umweltzonen "furzen" dürfen. Außerdem ist schon gleich gar nicht einzusehen, warum nicht die "Stinker" als (ausgemachte) Verursacher dazu herangezogen werden, die Plakette für 5 oder 10 Euro zu kaufen, sondern wieder nur diejenigen, die ja ohnehin schon mit der Anschaffung von "sauberen" Motoren etwas für die Umwelt getan haben, so wie ich (nur grüne Plaketten :-P). :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 04.03.2007 um 01:53 Uhr ]
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