smartling
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Diesen Winter wird es ernst: Pseudo-Winterreifenpflicht
smartling antwortete auf schaefca's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Waynes interessiert: Hier noch mal die fachliche Unterscheidung der einzelnen Begriffe und deren zeitlicher Horizont: Wetterlage Der Begriff Wetterlage ist die Bezeichnung für den Wetterzustand, wie er im Hinblick auf die wichtigsten meteorologischen Elemente (Luftdruck, Geopotential, Boden- und Höhenwind, Bewölkung, Niederschlag, Lufttemperatur und Luftfeuchte) über einem begrenzten Gebiet während eines kurzen, höchstens eintägigen Zeitintervalls vorherrscht. Die Wetterlage kann auf analysierten Wetterkarten nachvollzogen werden. Bleibt eine Wetterlage über mehrere Tage mit nur geringen Variationen bestehen, so spricht man von einer Großwetterlage. Witterung Als Witterung wird der allgemeine, durchschnittliche oder auch vorherrschende Charakter des Wetterablaufs eines bestimmten Zeitraums (von einigen Tagen bis zu ganzen Jahreszeiten) bezeichnet. Bei der Witterung ist der berücksichtigte Zeitraum im Gegensatz zum Klima wesentlich kürzer. Witterung fasst den Wetterablauf von mehreren Tagen oder Wochen, selten auch Monaten zusammen. Dabei werden typische Witterungstypen oder auch -verläufe unterschieden, wobei die Charakteristik durch die jeweils vorherrschende Wetterlage bestimmt wird. Wetter Als Wetter wird der pysikalische Zustand der Atmosphäre zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem auch kürzeren Zeitraum an einem bestimmten Ort oder in einem Gebiet, wie er durch die meteorologischen Elemente und ihr Zusammenwirken gekennzeichnet ist, bezeichnet. Das Wettergeschehen spielt sich überwiegend in der unteren Atmosphäre der Troposphäre ab. Ursache der Wetterabläufe sind die unterschiedliche Erwärmung der Erdoberfläche und daraus resultierend der darüber liegenden Luftschichten in Abhängigkeit von der geographischen Breite, der Höhenlage über NN, der Land-Meer-Verteilung, der Orographie, des Bewuchses usw. Das Wetter wird mit Hilfe quantifizierbarer Parameter charakterisiert. Diese Parameter sind fundamentale Größen des Wetters (Wetterelemente) wie z.B. Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck, Drucktendenz, Windrichtung und Windgeschwindigkeit, Bewölkung, Niederschlag und Sichtweite. Klima Der Begriff Klima geht zurück auf das griech. Wort klimatos = Neigung, nämlich die Neigung der Erdachse gegen die Ebene ihrer Umlaufbahn um die Sonne. Das Klima ist definiert als die Zusammenfassung der Wettererscheinungen, die den mittleren Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort oder in einem mehr oder weniger großen Gebiet charakterisieren. Es wird repräsentiert durch die statistischen Gesamteigenschaften (Mittelwerte, Extremwerte, Häufigkeiten, Andauerwerte u. a.) über einen genügend langen Zeitraum. Im allgemeinen wird ein Zeitraum von 30 Jahren zugrunde gelegt, die sog. Normalperiode, es sind aber durchaus auch kürzere Zeitabschnitte gebräuchlich. (Quelle: Deutscher Wetterdienst) -
Übrigens kann man die Scheibe auch mit einer silikonfreien Lackpolitur (am besten natürlich mit einer Poliermaschine) polieren. Ich nehme zur "Grundreinigung" der Scheibe meist Bremsenreiniger oder Nitroverdünner. Ist allerdings nicht so gesund für zarte Bürofingerchen... ;-) Bemerkenswert an der Geschichte von djfoxi ist halt, dass die alten Wischer besser gewischt haben sollen. Vielleicht decken sich ja deren Riefen im Gummi genau mit denen auf de Scheibe. :-D Foxi, haste denn auch mal die neuen Wischergummis entfettet?
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smartling antwortete auf SmartladyNRW's Thema in Biete / Suche / Tausche
Ich stelle da im Winter (zur Entlastung der Reifen) u. a. auch die Autos drauf ab, die ich überwiegend im Sommer bzw. nur bei schönem Wetter fahre habe und da ich inzwischen derer zwei besitze, habe ich auch schon mal überlegt, mir zusätzlich noch so ein fahrbares Teil zu holen und hatte dabei festgestellt, dass die bei eBay zum Teil für 'nen "Abbel und'n Klicker" angeboten werden. Bin aber aus zeitlichen Gründen der Sache noch nicht weiter nachgegangen. TÜV dafür brauchste ja nicht, wenn Du nur privat für dich selbst friemelst. Den hättest du ja bei 'nem Eigenbau schließlich auch nicht. -
Suche Zeichnung Scherenhubtisch
smartling antwortete auf SmartladyNRW's Thema in Biete / Suche / Tausche
Und das ist Smartlings Hebebühne, die auch auf (fast) jedes Auto passt. -
Kraftfahrzeuge stoßen zum Teil Ruß aus, einige verlieren Öl, Fett und auch Kühlmittel während der Fahrt und der Reifenabrieb landet teils auch auf der Fahrbahn. Besonders wenn es länger trocken war und dann regnet, wird dieser ganze Mist mit von den voraus fahrenden Fahrzeugen hochgwirbelt und schmeirt dir auf der Scheibe rum. Da braucht's neben guten Wischern unbedingt auch ein gutes Reinigungsmittel in der Scheibenwaschanlage, sonst nützen die besten Wischer nichts. Gruß vom Smartling aus dem wWw
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Kommt ganz darauf an, was du unter einem "Ladedruckregler" verstehst. Grundsätzlich kann man schon mal sagen, dass der Ladedruck des 42-Benziners geregelt wird. Der Sensor sitzt oben rechts am Saugrohr und das Bypassventil im Turbinengehäuse des Laders, die sog. "Druckdose" sitzt außen am Lader und das elektropneumatische Steuer-/Relaisventil sitzt vor der Druckdose.
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Was bei der "Spezialität" Smart auch nicht unterschätzt werden sollte, ist vorallem die unterschiedliche Spurweite von VA und HA. @braeuti Und wenn schon, ein 175/55er Reifen "steht" ganz anders als ein 135/70er, auch wenn er annähernd die gleiche Flankenhöhe besitzt. Der 135er ist ja vom Verhältnis her fast schon ein Ballonreifen. :) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 23.10.2006 um 10:43 Uhr ]
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Quote: Am 21.10.2006 um 09:24 Uhr hat Triking geschrieben: Denn viele subjektive Betrachtungen ergeben ein objektives Gesamtbetrachtungsergebnis. Jau, und das ist sogar wissenschaftlich erwiesen! Dieses Phänomen nennt man nach Francis Galtondie "Intelligenz der Masse". ;-) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 28.09.2007 um 19:14 Uhr ]
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Quote: Am 20.10.2006 um 20:52 Uhr hat Steiff geschrieben: Deine verallgemeinerte Geringschätzung der Falken-Reifen kann ich nicht teilen. @Steiff Ich wollte nicht verallgemeinern, sondern mich - ganz im Gegenteil! - nur auf diese meine Reifen auf meinem Fahrzeug beziehen. Daher schrieb ich auch: Irgendwie halt ich von den allgemeinen Reifentests nicht so sehr viel (...) Reifen muss man in der jeweiligen Größe und am besten auch auf genau dem entsprechenden Fahrzeug testen.
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Scharf um die Kurve - und die Öllampe leuchtet???
smartling antwortete auf SmartSchnecke's Thema in SMARTe Technik
@mathe Wenn du in diesem Jahr nur 1.000 km abreißt, dann reicht das sicher. :-D Spaß beiseite, anfangs hielt das fast 5.000 km. Aber ein 15.000km-Abstand (Benziner!) zwischen den Kontrollen war selbst im "Säuglingsalter" meines Smarts nicht drin. -
Irgendwie halt ich von den allgemeinen Reifentests nicht so sehr viel, egal ob ADAC oder vom wem auch immer. Die Reifen muss man in der jeweiligen Größe und am besten auch auf genau dem entrechenden Fahrzeug testen. Sachlichen Erfahrungsberichten wie hier im Thread finde ich dienlicher. Auch hier im Westerwald gibt's im Winter Schnee fett. Und ich muss öfter mal über die "Sauerlandlinie" (A 45) nach Dortmund. Dabei durchquert man das Sauerland und kommt an Lüdenscheid vorbei. Ich glaube, da hat's eigentlich nie mal richtiges Wetter. :-D Überall stehen die Hankooks ihren "Mann". Dagegen hab ich mal "sparen" wollen und mir ein einziges Mal einen Satz Falken als Sommerreifen für meine andere Gehhilfe geholt. Auch die Optik des Profils war schöner als bei den Michis. Die Falken erhielten in allen Tests gute Kritiken. Doch gerade in den Disziplinen, in welchen sie am besten bewertet wurden (Handling trocken und bei Aquaplaning) waren die voll beschi**en. Also tatsächlich war das der letzte Schrott. Laut wie ein vierfacher Radlagerschaden, ab etwa 50 % Restprofil unwuchtig und unrund wie Panzerketten und 2 Ltr. mehr auf 100 km. Irgendwie war ich fast froh, als die bei schon 15 tkm ihr Ende erreicht hatten.
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Quote: Am 19.10.2006 um 13:46 Uhr hat Triking geschrieben: So verbleibt mir eine Zuladung von 210 KG und mit ein wenig Trixerei kann ich einen Teil der Stützlast noch hinzuzählen. Der smart hat 30 KG als Stützlast, die er dem Anhänger dann abnimmt. Kannst du, darfst du aber nicht! Die (tatsächliche) Stützlast darfst du allenfalls der zul. Achslast des Anhängers hinzurechnen, da die Stützlast - nach Vorschrift statisch gemessen! - nicht auf dessen Achse drückt. Aber die angehängte Last verringert sich durch die Stützlast nicht. Somit ist sie auch bei der Beurteilung des D-Werts der Kupplungsverbindung unbedingt zu berücksichtigen. Deinen Anhänger kannst du bei günstigster Lastverteilung daher (bei 90 kg Leergewicht) mit insgesamt 240 kg beladen.
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Diesen Winter wird es ernst: Pseudo-Winterreifenpflicht
smartling antwortete auf schaefca's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Udo, der Gesetzgeber hat ganz offensichtlich schon erwartet, dass du damit kommst und gleich mit derselben Änderungsverordnung vorgesorgt :) : § 22 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." @schaefca: Da ist doch glatt schon wieder was für dich zum Interpretieren dabei... :lol: -
Quote: Am 17.10.2006 um 09:23 Uhr hat bluestar geschrieben: ich hatte gestern Schwierigkeiten an einem LKW(deutsches KennZeichen) mit 105 kmh laut Tacho vorbeizukommen. Ist sowas überhaupt möglich? Ei jooo, meine gute alte Freundin könnte dich sogar mit knapp 140 km/h überholen. Sie ist quasi für alles "offen". :-D
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Diesen Winter wird es ernst: Pseudo-Winterreifenpflicht
smartling antwortete auf schaefca's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Du kannst noch 150 Berichte anführen. Überall steht es zutreffend beschrieben. Nur du konstruierst hier verallgemeinernd irgendwelche Pflichten heraus, die so nicht existieren. Ich glaube auch erkannt zu haben, was die Ursache dafür ist. Du gehst wohl davon aus, dass jeder sein Auto tagtäglich braucht und somit unabhängig von der jeweiligen Wetterlage damit fahren muss. O.K., für speziell denjenigen wird wohl kein Weg um die Anschaffung von WR herumführen. Aber selbt er muss nicht wechseln. Er kann, wenn ihm die Wechselei im Herbst auf die Eier geht, sein Auto vom Werk mit WR bestellen und fährt fortan ausschließlich diese Art Bereifung. Du schriebst: Also, ich muss mit Frost, Schnee oder Eis rechnen, daher "zwingt" mich die Verordnung zum Winterreifen, da ich nicht täglich neu anpassen kann. Das ist eben nicht so! Erstens muss ich, wie auch erneut in diesem ADAC-Bericht beschrieben, maximal einmal und nur in eine Richtung "anpassen", namentlich Winterreifen aufziehen und zweitens ist der letzte Halbsatz nur dann zutreffend, wenn du davon ausgehst, was ja auch bei vielleicht den meisten Autobesitzern so sein mag, dass man sein Auto jeden Tag bewegen muss oder zumindest die Benutzung nicht nach der jeweiligen Wetterlage ausrichten kann. Aber bei der überwiegenden Zahl der Hausfrauen/-männer, Rentner, ALGs, Großstädter mit ÖPNV-Alternative usw. ist das eben nicht so. Die können ihre Karre stehen lassen, wenn das Wetter für SR nicht passt. Überdies ist von der Witterung her auch nicht überall Westerwald, Rothaargebirge, Allgäu oder Vogelsberg, sondern bspw. im Stadtgebiet Frankfurt/Main kannst du im Zehnjahreskalender die Tage mit Schnee und Eis auf der Fahrbahn fast rot anstreichen. Wir haben selbst auch hier im wWw vor Weihnachten schon oft genug Temperaturen von 17/18 Grad mehr gehabt. Die Temperaturen in Mainhatten und an der Bergstraße oder im Rheingau liegen meist noch um bis zu 6 Grad C. höher. Im Februar war es oft schon regelrecht frühlingshaft. Vor zwei, drei Jahren war das sogar im Januar so. Da muss ich nicht erwarten, dass plötzlich Schnee- oder Eisglätte herrscht und brauche dann auch keine WR. Schließlich wurde im Gesetz mit Absicht nicht die Terminologie "Klima" verwendet, sondern nur "Wetter", die Beurteilung ergo zeitlich auf sehr kurze Sicht ausgerichtet. Aber nochmals: Ich gebe dir Recht: Für den, der durchgehend auf sein Auto angewiesen ist, für den stellt die neue Vorschrift durchaus eine faktische Pflicht zur WR-Ausrüstung dar. Ist ja auch in Ordnung so, finde ich. Warum sollte man auf Eis und Schnee mit SR umher eiern dürfen. Diese bekloppte Situation - besser gesagt, die Situation mit diesen Bekloppten - hatten wir nun doch wirklich lange genug in unserem Land! Wenn ich schreibe "Bürger", so meine ich damit den Bürger im Allgemeinen, nicht einen bestimmten. Ich denke, das sollte eigentlich auch so zu verstehen gewesen sein. Dass nicht allen der liberale Teil der Vorschrift zugute kommt, liegt in der Natur der Sache, wie bei anderen Gesetzen halt eben auch. Ich bin nach wie vor der Ansicht, die Vorschrift ist, vergleicht man sie mit anderen, weitest gehend klar gefasst. Allein bezüglich der StVO gibt es unzählige Auslegungen - beginnend gleich im § 1. Oder schon mal das Thema Wegesicherungspflicht in all seinen "Spielvarianten" beleuchtet, oder die Trinkwasserverordnung, das Hygienerecht oder die Sozialvorschriften im Straßenverkehr? Nein? Dann würdest du froh sein, wieder etwas so Klares wie den § 2 Abs. 3a StVZO vor dir zu haben. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 18.10.2006 um 20:12 Uhr ] -
Diesen Winter wird es ernst: Pseudo-Winterreifenpflicht
smartling antwortete auf schaefca's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
@schaefca Hab' soeben mal dein Profil aufgerufen. Dachte schon, dort Lehrer o.Ä. vorzufinden, aber O.K., "Journalist" das entschuldigt natürlich ebenfalls vieles! Fachwissen und Journalismus sind ja zwei Begriffe, die häufig in etwa so zusammengehen wie bspw. weiß und Rappen oder Nord- und Südkorea. Vielleicht solltest du zunächst einmal mit dir selbst einig werden. Offenbar schreibt dein Pseudonym hier auch kräftig mit. ;-) Denn einmal (z.Bsp. im Titel) stellst du den Sachverhalt so dar, als gäbe es nur scheinbar - also nicht wirklich - eine Winterreifenpflicht ("pseudo"). Ist zwar dicht dran, trifft es aber nicht. Dann wieder schreibst du wiederholt - ohne dabei die notwendige Differenzierung vorzunehmen - dass man künftig stets "der Angeschmierte" sein wird, wenn man im Winter mit SR in einen Unfall verwickelt wird. Diese Aussage ist unzutreffend, denn sie würde eine generelle Winterreifenpflicht (WRP) bedeuten und für diese deine Auffassung zu umschreiben hättest du im Titel die Formulierung "Quasi-Winterreifenpflicht" wählen sollen. Du willst mit diesem Thread auf nun durch die Neuerung im Bußgeldkatalog zu erwartende Streitigkeiten mit Versicherern hinweisen. Wenn du den 3-sat-Bericht aufmerksam liest und dabei auf das Erscheinungsdatum blickst, stellst du fest, dass in versicherungsrechtlicher Hinsicht sich mit In-Kraft-Treten des § 2 Abs. 3a StVZO eh so gut wie nichts ändert. Der Bericht von 3-sat ist übrigens gar nicht schlecht geschrieben, nur interpretierst du selbigen in weiten Teilen falsch und betreibst unnötige Schwarzmalerei. Der Wortlaut ist liberal und weitest gehend bürgerfreundlich. Er ist hinsichtlich seiner Bewehrung sogar nochmals gestuft nach fiktiver und konkreter Behinderung, aber er gibt exakt denjenigen eins auf den Sack, die's wohl unstreitig schon lange verdient haben. Hinsichtlich der Mithaftung und auch für die Regressfrage (partielle Leistungsfreiheit) ist zum einen die Einhaltung der Obliegenheitspflichten durch den Versicherten maßgebend. Zum anderen ist zu unterscheiden zwischen Kasko- und Haftplichtschäden. Bei beiden Versicherungsgattungen entscheidet der Grad des Verschuldens des Versicherten (leichte, normale, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) über eine ggf. eintretende Leistungsfreiheit des Versicherers. In der Kaskoversicherung liegt die Messlatte hierfür bekanntlich erheblich niedriger. Aber das ist ein alter Hut, denn an alledem hat die hier in Rede stehende Änderung der StVZO ja, wie gesagt, nichts geändert. Und was sagst du bloß zu diesem Fall? **************************** Während einer Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis (!) wird ein PKW-Fahrer verletzt und die Frontscheibe seines PKW beschädigt, und zwar durch einen herausgeschleuderten Stein, der zuvor in der Zwillingsbereifung der Hinterachse eines voraus fahrenden LKWs geklemmt hatte, die dessen Fahrer vor Fahrtantritt schuldhaft nicht kontrolliert hatte. Hier war der Versicherer des LKW zur Regulierung des Schadens verpflichtet, weil das Fehlen der Fahrerlaubnis des PKW-Lenkers keinen Einfluss auf den Schaden hatte. Urteilsbegründung (Leitsatz): Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Obliegenheitsverletzung nach § 2 b (1) c AKB und kann die Leistungspflicht des Versicherers einschränken, d h., der Versicherer ist bis 5.000 EUR leistungsfrei. (Grenze aus § 5 Abs. 3 KfzPflVV) Allerdings kann sich der Versicherer auf die vereinbarte Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die Verletzung der Führerscheinklausel einen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls hatte. Die Beweislast liegt jedoch beim Fahrer. ************************* Nach deiner Auffassung wäre der PKW-Fahrer, soweit es die Schadensregulierung angeht, wohl sicher der "Angeschmierte" gewesen, was? ;-) Nochmals: Das Bußgeld ist nicht ausschlaggebend! Das Eine ist OWi-Recht, das Andere Zivilrecht. Nur nebenbei: Ich, für meinen Teil, hätte durchaus auch mit einer klaren und generellen WRP leben können, nehme aber etwas mehr Freiheit ebenfalls gerne an. Wer im Winter ("von O bis O") mit Winterreifen unterwegs ist, hat nichts zu befürchten, schon gar nicht, dass er vor Fahrtantritt zu einer Günstigerprüfung zwischen SR und WR genötigt wird. Aber Vorsicht: Verfügen die verwendeten WR nur noch bspw. 1,7 mm Restprofiltiefe kann auch das im Schadensfalle schon wieder Ärger mit dem Versicherer geben, sofern es sich um einen Kaskoschaden handelt und die Profiltiefe den Schadensereignis ausgelöst oder negativ beeinflusst hat. Weniger als 4 mm (=Stand der Technik) Profil werden in der Judikatur teils schon als grobe Fahrlässigkeit angesehen. Never ending story... -
Diesen Winter wird es ernst: Pseudo-Winterreifenpflicht
smartling antwortete auf schaefca's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
@quattroporte D'accord! Ich sehe, es gibt doch noch Leute, die's verstanden haben und nicht blindlings Panik verbreiten. Die neue Vorschrift (tatsächlich ist sie gar nicht so neu, denn die Rechtsprechung hatte auch bisher schon bis zu 20% Mitverschulden durch die erhöhte Betriebsgefahr unterstellt, wenn die Verwendung von Sommerreifen im Winter für einen gegnerischen Schaden ursächlich war) ist liberal gehalten und setzt mehr auf Eigenverantwortung, gibt aber dennoch für bestimmte, besonders gefahrgeneigte Situationen (Schnee- und Eisglätte) verbindliche Standards vor. Sie eröffnet ganz nebenbei bspw. denjenigen, die ein Fahrzeug nicht bei Schnee und Eis fahren wollen, die Möglichkeit, dies - ohne dafür extra WR aufziehen zu müssen - auch im Winter hin und wieder zu bewegen, wenn sich das Wetter dementsprechend darstellt. -
Scharf um die Kurve - und die Öllampe leuchtet???
smartling antwortete auf SmartSchnecke's Thema in SMARTe Technik
@dieselbub Das unterscheidet halt einen Meister von einem guten Meister. ;-) Es ist zwar grundsätzlich richtig, was du schreibst, aber wenn die "Anamnese" Folgendes hergibt: Quote: Am 11.10.2006 um 22:43 Uhr hat SmartSchnecke geschrieben: ...da leuchtet kurz in der Kurve die Öllampe auf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Nun schaue ich regelmäßig (1 x die Woche) nach Smarties Ölstand. Der Ölmeßstab weißt auch nie mehr als Halbvoll auf, so daß nicht zu viel und nicht zu wenig drinne ist... ist der zu geringe Ölstand (zumindest im Wege der Ferndiagnose) plötzlich nicht mehr der wahrscheinlichste Fall - jedenfalls nicht mehr nur "einer unter Millionen"! - und es wäre ein klassischer "Kunstfehler", würde man andere mögliche Ursachen nicht wenigstens mit in Erwägung ziehen. Und dass ein defekter Öldrucksensor eine mögliche Ursache bei jedem Motor sein kann, zeigt die Tatsache, dass ich gerade vor 14 Tagen ein ähnliches Problem bei einem SL 55 zur Kenntnis haben nehmen müssen, auch wenn man bei einem solchen Fahrzeug sicher 1.000 Mal mehr Grund zur Annahme gehabt hätte, die Wahrscheinlichkeit dafür läge bei 1:1.000.000. -
Zulassungsbescheinigung Teil I
smartling antwortete auf SMARTom's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Quote: Am 17.10.2006 um 07:18 Uhr hat SMARTom geschrieben: Hui, da hat sich der Beitrag ja mal mit richtig sinnvollen Leben gefüllt (das ist ja heue im Forum leider nicht mehr immer so). Tja, die ursprünglichen Guten werden weniger, übrig bleiben halt immer mehr "schaefcas", deren Beitrag sich überwiegend darauf beschränkt, am laufenden Band (selbst nicht verstandenene) Presseberichte zu kopieren und hier zu posten. Quote: -
Diesen Winter wird es ernst: Pseudo-Winterreifenpflicht
smartling antwortete auf schaefca's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Eigentlich ist jeder Kommentar dazu überflüssig. Wie bereits gesagt, das Lesen scheint nicht deine Stärke zu sein. Auch nicht der Gebrauch von Fremdwörten, denn wie sonst, außer wenn du die Bedeutung nicht kennst, hättest du in diesem Zusammenhang den Begriff "pseudo" verwendet? Nun ja, jeder blamiert sich halt so gut er kann. ;-) -
Ich fahre die Hankook W 400 (v135 / h175 mit Laufrichtungsbindung, V-Index: Q) nun das zweite Jahr und bin damit eigentlich rundum zufrieden, obgleich meine sonstigen fahrbaren Untersätzen sowohl im Sommer als auch im Winter nichts Anderes mehr bekommen als Gummis von Michelin. Haltbarkeit, Fahrleistungen, Aquaplaning-Verhalten und Kraftstoffverbrauch sind bei den Hankook W 400 für diese Preislage durchaus gut. Hab die Dinger selbst aufgezogen. Kein Schlag, nur minimale Unwuchten (max. 15gr.), hohe Laufruhe und guter Grip. Hier ist die Freigabe für die 400er, die ich mir an deiner Stelle für die 440er beschaffen würde, sofern du noch einen Oldliner oder anderen Smart mit eingetragener Herstellerbindung fährst. Dieser Link bietet dir zwar nicht die passende Herstellerbestätigung für genau deine Reifen, doch kannst du sie als Hilfe nutzen, wegen Adresse und Telefonnummer der Hankook.
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Udo, ich stimme dir voll zu, doch in einem nicht, nämlich, "dass Aldi, Lidl & Co immer die Regale mit dem voll haben, was ich brauch" Geflügelfrikadellen sind öfter mal aus, genauso wie Bio-Eier, Thunfisch (muss deswegen öfter "ungetunten" Salat essen :-D), Joghurt-Drinks, Kaffeebohnen, manchmal sogar Milch usw. usf...
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Scharf um die Kurve - und die Öllampe leuchtet???
smartling antwortete auf SmartSchnecke's Thema in SMARTe Technik
1. Wenn die "Öldruck-Kontrollfunzel" (Zitat dieselbub) anspricht, heißt das nicht zwingend (!), dass der Motor in diesem Moment unzureichend geschmiert wird. Es gibt dafür auch andere Ursachen, wie ich bereits angedeutet habe. Nichtsdestotrotz sollte schnellstens Ursachenforschung betrieben werden. 2. Ist die Volumenausdehung des Motoröls nicht abhängig vom Motor, in welchem es eingesetzt wird, sondern vom Delta-T, dem Wert der Temperaturveränderung und dieser unterscheidet den Smartmotor nicht wesentlich von anderen Kfz-Motoren. 3. Prüfe ich den Ölstand des Smarts stets bei temperiertem oder betriebswarmem Motor. Sollte man nämlich Öl nachfüllen müssen, kommt die neue Suppe schneller unten in der Wanne an. Ich hab halt meist keine Zeit und die Wartezeit für die Folge-/Kontrollmessung kann so erheblich reduziert werden. -
Zulassungsbescheinigung Teil I
smartling antwortete auf SMARTom's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Quote:...weil die Polizei wie gesagt die Daten abgleichen kann... Auch nachts und am WE? Welches System sollte den Beamten diese spezifische Information liefern können? ZEVIS etwa? Halterdaten, Fahrzeugart und -hersteller, Fz-Identnummer, Tag der EZ und auch die Farbe ja, aber Reifengrößen, nee, die bietet es m. W. nicht! Schließlich geht es "vor Ort" ja doch gar nicht darum, zu beweisen, dass von der Fahrzeug-ABE eingeschlossene Rad-Reifenkombinationen ohne Weiteres gefahren werden dürfen (das ist völlig unstrittig!), sondern vielmehr darum, dass die aktuell montierten Räder Serienbereifung für exakt das zu überprüfende Fahrzeug sind. Wie soll der Kontrollbeamte vor Ort unterscheiden, ob es sich um Serienalternativbereifung oder um nachgerüstete Nichtserienbereifung handelt? Die montierten Räder stimmen ja schließlich nicht mit den in den Papieren verzeichneten überein. Bei der Einen müsste demnach der Polizist die Beweislast tragen, bei der Anderen der Eigentümer bzw. Halter. Somit würde sich die Frage nach der Beweislast erst beantworten lassen, wenn die Hauptsache bereits geklärt ist. Das ist unschlüssig und ergäbe nur dann einen Sinn, wenn den Beamten ein System mit tiefgegliederten Zulassungsdaten bzw. die Einzelheiten der EG-Typengenehmigungen/ABE zur Verfügung stünden. Dies bezweifle ich sehr. Im vorliegenden Fall stellt sich zudem auch die berechtigte Frage, ob die in Rede stehende Brabusbereifung tatsächlich von der Hersteller-ABE für das Fahrzeug umfasst ist/war. Bei AMG weiß ich, dass dem so ist, aber AMG Affalterbach ist ja, im Gegensatz zur eigenständigen Firma Brabus, auch seit einigen Jahren schon Teil des DC-Konzerns. Wären die Brabus-Reifen und -Felgen in den alten Papieren dagegen unter Feld 33 (Bemerkungen) bspw. als "auch gen." verzeichnet gewesen, so läge m. E. ein Fehler der Zulassungsstelle vor, da diese die Räder dann, entgegen den Anweisungen des KBA-Leitfadens, nicht in die neuen Papiere übernommen hat. Um SMARToms Eingangsposting abschließend beantworten zu können, wären also zunächst zwei grundsätzliche Punkte zu klären: 1. Sind die in den alten Papieren noch eingetragenen Brabusräder Teil der Fahrzeug-ABE seines Smarts? 2. Verfügt die Polizei "vor Ort" über einen jederzeitigen unmittelbaren oder mittelbaren Zugriff auf eine Datenbank, die sämtliche Serienalternativbereifungen wiedergibt? Nur wenn beide Fragen mit einem Ja beantwortet werden können, ist das Mitführen der alten, entwerteten Fahrzeugpapiere auch aus pragmatischer Sicht entbehrlich. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 17.10.2006 um 12:43 Uhr ] -
Diesen Winter wird es ernst: Pseudo-Winterreifenpflicht
smartling antwortete auf schaefca's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Quote:Sorry, ich will Dir ja keine Haarspalterei unterstellen, aber welche "Wettererwartung" hat man denn in der kalten Jahreszeit? Also, ich muss mit Frost, Schnee oder Eis rechnen, daher "zwingt" mich die Verordnung zum Winterreifen, da ich nicht täglich neu anpassen kann. Nebenbei finde ich den 3Sat-Beitrag korrekt, da er genau auf diese Spitzfindigkeit abzielt. Tja, daran erkenne ich, dass du ganz überwiegend nicht verstanden hast, was ich geschrieben habe. Macht (mir) aber auch nichts. Lesen und das Gelesene richtig zu deuten ist meist zweierlei, gerade bei Gesetzes- und Verordnungstexten. Weitere Kommentierungen spare ich mir daher zu diesem Thema.