smartling
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Diesen Winter wird es ernst: Pseudo-Winterreifenpflicht
smartling antwortete auf schaefca's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Quote:Überhaupt: Soll ich etwa - wie im Text von 3Sat beschrieben - tatsächlich je nach Wetterlage auf die geeignetere Bereifung wechseln? Nö, auch von einem "Hin- und Herwechsel" ist ebensowenig die Rede, außer in diesem zum Teil unsinnigen 3-Sat-Bericht. Niemand verlangt und könnte aufgrund der gewählten Formulierung verlangen, die jeweils "geeignetsten" Reifen zu benützen. Wo sollte das den enden? Keine Champiros mehr, nur noch Bridgestone und Michelin? :roll: Nee, nee, im Gesetz wird ausschließlich auf die Geeignetheit per se abgehoben. (sonst würde dort geschrieben stehen: die jeweils bestgeeigneten...) Könntest also - sofern du das möchtest - durchaus auch im Sommer mit Winterreifen fahren, so lange nicht wissenschaftlich festgestellt ist, dass WR zur Benutzung im Sommer ungeeignet sind. Dass die allerdings ggf. schneller verschleißen, ist ja dann dein Problem. Vorsicht geboten ist allerdings bei dem Terminus "Wetterverhältnisse". Denn hier unterscheidet man (hauptsächlich in zeitlicher Hinsicht) sehr wohl Begriffe wie Klima, Wetter(-lage) und Witterung. Fakt ist, dass auf deinem Auto Reifen mit M+S-Kennzeichnung dann montiert sein müssen, willst Du damit auf verschneiten oder vereisten Straßen fahren bzw. die "Wetterlage" eine solche Straßensituation erwarten lässt. -
Zulassungsbescheinigung Teil I
smartling antwortete auf SMARTom's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Huhu Nicole, auch wenn das, was Du schreibst zwar bedingt (nicht grundsätzlich!) formaljuristisch zutreffend sein mag, hat man zunächst den Ärger (Aufenthalt, Schreibkram usw.) damit, wenn der Beamte bei einer Kontrolle Anlass zur Annahme hat, dass das Fahrzeug nicht (mehr) den Bestimmungen der StVZO entspricht. So wird er u. U. eine Mängelanzeige schreiben und die die Verwaltungsbehörde einschalten, die ihrerseits ggf. dann den Nachweis fordern wird. Gemäß des Leitfadens des KBA zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II kann seitens der Zulassungsstelle darauf verzichtet werden, die bisherige "Oder-Bereifung" (alte Felder 22+23) vom alten Fahrzeugbrief/-schein in die neue Zulassungsbescheinigung zu übernehmen. War die Bereifung in den alten Dokumenten dagegen als "auch genehmigt..." unter "Bemerkungen" (altes Feld 33) eingetragen, so hat die Zulassungstelle diese Bereifung in die neue Zulassungsbescheinigung unter Feld 22 zu übernehmen! Die Beweislastumkehr (von § 17 Abs. 3 StVZO) gilt, wenn man dieser Annahme überhaupt folgen will, also schon mal nur für den Fall, dass es sich bei den montierten Rädern um Serienräder handelt, die bereits in der ABE des Fahrzeugherstellers enthalten sind und unter den (alten) Feldern 22 und 23 eingetragen waren. Wer allerdings über die nötige Freizeit verfügt und den Nerv hat, sich ein wenig mit Vollzugsbehörden zu streiten, oder aber im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums des Landes Baden Württemberg fährt ;-), der sollte sich ruhig auf sein (vielleicht nur vermeintliches) Recht berufen und keine anlassverneindenen Nachweise (alte Papiere sind zwar ungültig, können aber durchaus einer indiziellen Beurteilung dienen, wenn andere Mittel nicht zur Verfügung stehen, z. Bsp. weil die Kontrolle außerhalb der üblichen Dienstzeiten der Verwaltungsbehörde stattfindet) mitführen. Natürlich dürfen das aber auch all diejenigen tun, die der Meinung sind, dass der Berufsstand der Advokaten durch die immer noch zunehmende Juristenschwämme schon genug gebeutelt ist und daher durch derartige Aufträge ein wenig gefördert werden muss. :-D Ein erster Anlass zur Annahme, dass ein Fahrzeug den Vorschriften der StVZO nicht entspricht, ergibt sich für den Kontrollbeamten grundsätzlich dann, wenn wesentliche (sicherheits- oder umweltrelevante) Ausrüstungsteile nicht mit den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen! ************************ Auszug aus der StVZO: § 17 Abs. 3 Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, § 23 Abs. 2, den §§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 3 Satz 1 je nach den Umständen die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solche Anordnungen treffen. ************************ So sind beispielsweise Omnibusse in Deutschland von der streckenbezogenen Autobahngebühr (Maut) befreit. Hierzu existiert ein (fakultatives!) Registrierungsverfahren bei der Betreiber-Firma Toll-Collect GmbH. Wer sich nicht registriert, riskiert einen Gebührenbescheid zur Nachentrichtung sowie einen Bußgeldbescheid. Sicher kann man gegen solche Verwaltungsakte unter der Begründung der bestehenden gesetzlichen Befreiung (Erfolg versprechend!) Widerspruch einlegen, doch wer ist so krank und macht sich schon gerne diese unnötige und dämliche Schreibarbeit??? [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 16.10.2006 um 14:49 Uhr ] -
Diesen Winter wird es ernst: Pseudo-Winterreifenpflicht
smartling antwortete auf schaefca's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Ich weiß gar nicht, was alle haben: In Vierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2005, durch welche mit Wirkung vom 1. Mai 2006 die StVO entsprechend geändert wurde, steht kein Wort von Winterreifen, von Winterreifenpflicht oder von Winter überhaupt! Insoweit erwartet einen auch nicht grundsätzlich ein Bußgeld, wenn man im Winter im Geltungsbereich der StVO mit Sommerreifen unterwegs ist. Diese können bei bestimmten Wetterlagen auch im Winter durchaus geignet(er) sein (als Winterreifen). Das geschieht also alles im Wege der Auslegung und situationsabhängig. Die Bürger rufen doch nach immer weniger Staat. Hier traut man dem Bürger selbst etwas mehr zu, nämlich, dass er selbst beurteilen kann, welche Bereifung für die jeweilige Witterung geeignet ist und welche, wann eher nicht. Und schon wieder ist es einigen nicht recht... 8-) § 2 Abs. 3a StVZO wurde wie folgt gefasst: „(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen." Steht übrigens im gleichen Paragraphen, der besagt, dass Radfahrer (sofern dies zumutbar ist) den Radweg benutzen müssen. Und wen interessiert das? Genau, keine S**! ;-) PS. Nicht dass mir jemand auf den Gedanken kommt, ich würde mich nun auf die Seite dieser ganzen Billigbumser stellen, die bei Schneefall sogar ganze Autobahnen blockieren. Im Gegenteil! Ich versehe meine Fahrzeuge stets sämtlich mit WR, und sei es nur deshalb, damit sich im Winter die wertvollen Sommerpuschen nicht "platt stehen". :-D[/b] [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 16.10.2006 um 10:28 Uhr ] -
Zulassungsbescheinigung Teil I
smartling antwortete auf SMARTom's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Üblicherweise bekommt man die alten Papiere in diesem Fall von der Zulassungsstelle ausgehändigt. Nötigenfalls die Bediensteten darauf hinweisen. Diese (entwerteten) Papiere kann bzw. sollte - wenn man vorsichtig sein will - man dann mitführen. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 16.10.2006 um 00:05 Uhr ] -
Vorderes Licht Geht Nicht und voher war der Lichtschaler immer Warm
smartling antwortete auf OESI-SMART-42's Thema in SMARTe Technik
Relais fürs Licht??? Welches Relais? :-? -
Quote: Am 12.10.2006 um 21:29 Uhr hat SportUnimog geschrieben: Genauso wie Käufer auf die Sicherheit bestehen einen Artikel zu bekommen genauso bestehe ich als Verkäufer auch auf MEINE Sicherheit, daß der Käufer ihn auch wirklich erhält. Falls Du als gewerblicher Verkäufer agierst, ist Dir zu dieser Verfahrensweise nur zu raten, soweit es sich um ein sog. Verbrauchsgütergeschäft handelt und Du nicht irgendwann in Beweisnot geraten bzw. den gleichen Artikel auf Deine (!) Kosten erneut liefern und versenden willst. Denn anders als beim Handel zwischen Privatleuten haftet beim gewerblichen Handel der Verkäufer dafür, dass die Ware unversehrt beim Käufer ankommt. Nach der Schuldrechtsmodernisierung (2002) stellt nämlich die Erfüllung eines Versendungskaufvertages für den gewerblichen Verkäufer gegenüber dem Verbraucher quasi eine Bringschuld dar. Der gewerbliche Verkäufer/Versender haftet zudem in aller Regel ebenso dafür, dass bei Übergabe der Sendung an den Versandhelfer (Post, Bote, Spedition etc.) die Ware auch tatsächlich in der Verpackung enthalten war.
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Winterauto kaufen oder smart weiterfahren?
smartling antwortete auf ahli61's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Nee, Käfer, hatte nicht Dich gemeint, sondern eher Stefanie. In diesem Zusammenhang auch mal die Bitte, nichts uneingeschränkt zu behaupten, wenn man es nicht (genau) weiß. So ist entscheidend für evt. Abzüge wegen Erhöhung der Betriebsgefahr nicht der Ganzjahresreifen ("Allwetterreifen") per se, sondern dessen Zulassung als Winterreifen. Die weit überwiegende Zahl von Ganzjahresreifen verfügt über eine solche Zulassung. Ferner wird versicherungsrechtlich unterschieden nach Kasko- oder Haftpflichtschaden. Selbst bei Verwendung von Sommerreifen im Winter (dies übrigens auch nach neuer Rechtslage seit Mai 2006!) gibt es im Haftpflichtfall keinen Regress beim VN, solange nicht der Sommerreifen ursächlich ist für die Schwere oder den Unfall überhaupt. Im Kaskobereich ist das jedoch strenger geregelt. Hier genügt dem Versicherer eine grobe Fahrlässigkeit des Versicherten oder des Versicherungsnehmers, um die Leistung verweigern oder kürzen zu können. -
Quote: Am 12.10.2006 um 15:09 Uhr hat pxl geschrieben: Woher weißt Du, welchen Text ich verwende?? 8-) Ich kann hellsehen! :-D Nää, viel einfacher: Ich empfehle Dir, gelegentlich auch mal das zu lesen, was Du hier so schreibst... ;-) :-P Quote: In meinem Auktionen gibts nen Disclaimer... Der Käufer soll NICHT mitbieten, wenn ihm irgendetwas an meinem Angeboten nicht passt! Hinterher rummeckern und um 2€ feilschen finde ich armseelig und ist natürlich KEINE 1+ wert (als Bewertung) Kein Mensch wird gezwungen, etwas zu kaufen! Die Konkurrenz ist schließlch auch noch da!
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Quote: Glaubst Du wirklich , das sich die Mehrheit der Käufer den gesamten Text durchliest und nicht nur auf den Preis guckt?? Wenn dem so ist, warum schreibst Du diesen sinnfreien Ballast denn dann rein?
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Quote: Am 12.10.2006 um 10:44 Uhr hat pxl geschrieben: In meinem Auktionen gibts nen Disclaimer... Der Käufer soll NICHT mitbieten, wenn ihm irgendetwas an meinem Angeboten nicht passt! Hinterher rummeckern und um 2€ feilschen finde ich armseelig und ist natürlich KEINE 1+ wert (als Bewertung) Kein Mensch wird gezwungen, etwas zu kaufen! Die Konkurrenz ist schließlch auch noch da! Dieser Disclaimer ist so nutzlos wie die Eier vom Papst, dient er doch regelmäßig nur denjenigen als ebenso "armselige" Kaschierung, die sich mal eben - mehr oder weniger - als "Unternehmer" bei eBay verdingt haben und meist nicht den blassesten Schimmer vom einschlägigen Recht und häufig genug auch nicht einmal von den Artikeln, die sie anbieten, besitzen. Das Problem ist halt, dass sich im Rahmen der Gewerbefreiheit im Handel jeder Depp als solches ("Unternehmer")bezeichnen darf. Es gelten neben weiteren Bestimmungen hauptsächlich das BGB (inkl. Fernabsatzgesetz und Schuldrechtsmodernisierungsgesetz), das UWG und nicht zuletzt auch die PreisangabeVO. Mein Fazit: Wo diese - juristisch ohnehin völlig belanglose - Zeile auftaucht, ist Vorsicht geboten! Und hier noch etwas zu "versteckten" AGB: Angaben zu enthaltender Umsatzsteuer und Versandkosten im Internetversandhandel Die Angaben zu Umsatzsteuer und Versandkosten nach § 1 Abs. 2 PAngV müssen sich bei der Bewerbung von Angeboten im Internetversandhandel entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den beworbenen Artikeln befinden, oder der Nutzer muss jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen Bestandteilen einschließlich der Angaben nach § 1 Abs. 2 PAngV hingeführt werden. Dies kann z. B. durch einen "sprechenden Link" geschehen. Es genügt nicht, wenn am oberen Bildschirmrand auf die Seiten "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und "Service" hingewiesen wird, auf denen sich die Angaben finden lassen. Auch genügt es nicht, wenn der Kunde während des Bestellvorgangs darüber informiert wird, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und in welcher Höhe Versandkosten anfallen (OLG Hamburg, Urt. v. 12. 8. 2004 - 5 U 187/03) (Quelle: NWB-Eilnachrichten).
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Winterauto kaufen oder smart weiterfahren?
smartling antwortete auf ahli61's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Eine alte E-Klasse (mit ABS) kann nur dann im Winter schlechter sein als ein Smart (ohne ESP), wenn die Reifenausrüstung (beim E) nicht geeignet ist. Und wer nicht gerade 'nen Bleifuß hat und ein wenig gewohnt ist, auch ohne ASR zu fahren, der treibt den E problemlos und sicher durch den Winter, vor allem lässt er sich auch besser zum Stehen bringen, als der Smart (zumindest die Baureihen ohne ESP) mit seinem auf der Vorderachse nur äußerst bescheiden arbeitenden ABS und seinen 145er Trennscheiben, mal ganz abgesehen vom Aspekt der passiven Sicherheit. Aber wer fährt denn schon einen Smart und kauft sich 'ne E-Klasse als Winterauto?? -
...und den gibt's (zumindest in unserem SC und für einen Smart 12/99) nicht (mehr) kostenlos! Wenn ich den Schalter eh tauschen müsste, was ich zwar nicht annehme, dann bräuchte ich auch kein TFL-Modul für 75 Euro und ich würde wohl von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Denn ein neuer Schalter tut's dann auch wieder bis zu Smartis "Lebensende", welches sicher nicht mehr in allzu großer Ferne liegt.
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Es gibt Bereiche in eBay, die sind mittlerweile regelrecht verseucht von Betrug und/oder Hehlerei. Mir persönlich schon mehrfach aufgefallen: Die stets "privat" agierende "Radkappen-Fraktion" und die Handyakku-Versandkostenabzocker. Und wenn man bei Ebay als Käufer tatsächlich mal einen (massiven und ungelösten oder vom Verkäufer einfach ignorierten) Grund zur Beanstandung hat, und nur eine negative Bewertung in Frage kommt, kann man davon ausgehen, dass einem diese Beschwerde bei solchen Ar***geigen auch noch 'ne Negativebewertung einbringt. Hatte ich gerade erleben müssen, weil ich mich über einen kleinen "Mitbieter-Ring" beschwert hatte, bei dem zudem festzustellen war, dass die schon vorher diverse unwesentliche (sprich: mit geringen eBay-Gebühren verbuindene) Geschäftchen zusammen gemacht hatten und sich gegenseitig geschönte Bewertungen haben zukommen lassen. Die hatten sich in meinem Fall dann sukzessive und abwechselnd an mein Maximumgebot herangeboten und als dieses überschritten war, einfach das höchste Gebot wieder zurückgezogen. Die Häufigkeit (fast 80 %!) von zurückgezogenen Angeboten fiel mir sofort auf. Die Mitglieder dieser Klicke wurden von eBay auf meine Anzeige hin gelöscht, ebenso wie der verleumderische, völlig frei erfundene und in Hackeldeutsch verfasste Bewertungskommentar. Die negative Bewertung aber bleibt bestehen. Hat mich 10 Minuten Arbeit gekostet, eine Strafanzeige zu verfassen und die Sache der Kripo zu schicken --- auch wenn's vielleicht auch nur für die Statistik gut ist...
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Scharf um die Kurve - und die Öllampe leuchtet???
smartling antwortete auf SmartSchnecke's Thema in SMARTe Technik
Ich vermute hier etwas Anderes als Ursache, auch wenn man annehmen wollte, dass der Ölstand falsch abgelesen wurde. Denn selbst wenn bei meinem Kleinen der Ölstab beim Messen schon "trocken" bleibt, geht die Leuchte in Kurven noch nicht an. Da muss der Stand erst noch ein wenig weiter runter. Unter Andrem auch der Öldrucksensor könnte die Ursache sein, wenn er zu früh anspricht. -
Winterauto kaufen oder smart weiterfahren?
smartling antwortete auf ahli61's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Quote: Am 11.10.2006 um 16:38 Uhr hat Ingenieur geschrieben: ich dacht immer, ein smart ist ein "billigauto". Das dacht ich aber auch. Was soll denn darunter wohl noch kommen? Da bleibt doch wohl nur noch der ÖPNV... -
Nun, eine Erklärung ist das zweifellos, doch hoffen wir mal, dass sie sich auch als tatsächlich zutreffend erweist. Demnach müsste der Lichtschalter nach Einbau des TFL-Moduls fortan kühl bleiben. Ich werde Euch berichten...
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Quote: Am 13.04.2006 um 08:02 Uhr hat star-one-006 geschrieben: hallo, bei verwendung unseres tagfahrlichtmodules wird der lichtschalter nicht mehr heiss, da der strom dann zu 90% nicht mehr durch den schalter fliesst. zum Tagfahrlichtmodul ----------------- MisterDotCom's smarte Seite - info@misterdotcom.info ICQ#: 71782709 [ Diese Nachricht wurde editiert von star-one-006 am 13.04.2006 um 08:03 Uhr ] Ist 'ne interessante Sache. Hab ich mir jetzt mal bestellt. Vielleicht zu voreilig, denn ich habe mir im Nachhinein noch etwas dazu überlegt. Daher meine Frage, vielleicht kann mir das mal jemand beantworten: Warum soll das Abblendlicht eigentlich die Ursache sein, wenn die Folge erfahrungsgemäß (in der überwiegenden Zahl der Fälle) ein Ausfall des Standlichtkreises bedeutet? ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 11.10.2006 um 10:52 Uhr ]
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Quote: Am 29.09.2006 um 16:13 Uhr hat Truemmergesicht geschrieben: Roger ich hab tierisch Lust... Nun, damit wärst Du bei mir sicher auch an der ganz falschen Adresse gewesen... :lol: :-D :lol: Nö, klaro, aufgeschoben is nich aufgehoben! :)
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Wer kommt denn nun definitiv heute Abend schon zu Schmucki?
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Das ergibt im Ergebnis Fixodifsauresfozodolformolin
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Gerade bei den Serien-Alus habe ich schon einige "verbogene" selbst "produziert". Das merkt man kaum. Diese Dinger müssen weich sein wie Butter. In meinem Fall sind das die sog. "Starline"-Felgen. Man kann sie dann zwar statisch und dynamisch wuchten, doch läuft der Reifen halt nicht in Linie geradeaus, was sich als Brummen bemerkbar macht. Es gibt auch Firmen, die Felgen richten können, doch lohnt sich das bei einer Smartfelge preislich in aller Regle nicht. PS: Im Moment suche ich gerade eine Felge für hinten links. Wer also eine für mich übrig hat...
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Hallo Leif, bist Du dann also schon Freitagabend mal bei Schmucki? Und wer wäre denn evt. noch da? Ich weiß nämlich noch nicht, ob wir Samstag dabei sein können. Wir kämen dann aber mal eben am Freitagabend da rüber. Wär' ja schön. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 17.09.2006 um 12:02 Uhr ]
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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 16.09.2006 um 02:04 Uhr ]
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Hallo Leif u. A.: Seid Ihr denn schon freitags da? Oder hab ich das da falsch verstanden? Dann würden wir nämlich sicher auch mal spontan so gegen Abend in Schmuckis Kneipe zum gemütlichen "Vorglühen" einflattern. Smart me up! Smartling aus dem wWw
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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 16.09.2006 um 02:03 Uhr ]