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smartling

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  1. An alle Waldecker, Wildecker, Oberfranken Unterfranken, Schwaben, Badenzer, Pfälzer, Oberpfälzer, Unterpfälzer, Niederbayern, Oberbayern, Sauerländer, Siegerländer, Kölsche, Rheinhessen, Nassauer, Schwälmer, Ostfriesen usw.usf. ..... Gibt's denn bei Euch vielleicht auch so 'nen schönen traditionellen Gruß wie bei uns Wällern (Westerwälder)? Hui? Wäller? Allemol! Das Hui, das hat mich der Sturmwind gelehrt, wenn wild er über die Heide fährt, und Wäller wir ja allemol sind, wir trotzen dem Regen, dem Schnee und dem Wind! - gedichtet 1913 von Adolf Weiß ( Mademühlen 1861-1938 ) - Smart me up! Smartling aus dem wWw [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 21.09.2005 um 00:03 Uhr ]
  2. Früher waren hier immer "welche", aber wenn da häufiger mal niemand mehr is, dann kommt mit der Zeit halt keiner mehr hier rein. Geht mir genauso. ;-)
  3. Nee, Mikkes, so schlimm isses nu doch noch nich! Sonst würd ich den wahrscheinlich auch schon längst seiner Endbestimmung zugeführt hamm. :-D Aber n Sparwunder ist der Smart auf gar keinen Fall, auch net bei nem Verbrauch von 6 Litern/100km :roll:
  4. @creamstyler Quote:....wenn Du mit Deiner Freundin Spass im Auto haben willst, waere es Dir recht, wenn auf der Ruecksitzbank eine ganze Mariatchi-Band zusieht.... Vielleicht turnt ja gerade das erst richtig an! :-P :-D Quote:achso, ich vergass :) )))))))))) Nee, nee, das war aber mal voll daneben, menschenverachtend, frauenfeindlich, machomäßig und was nicht alles!! :lol: :-D :lol: :-P
  5. Tolle Verbrauchswerte? :o Welche meinst du? :-?
  6. OF: Man sagt ja den Offenbachern nach, dass die so dumm sein sollen, dass sie das sogar auf ihren Auto-Kennzeichen kundtun: für "Ohne Ferstand" Tja, und daran sieht man's schon, Rechtschreibung gehört natürlich auch nicht zu deren Stärke! :-D Und natürlich: LDK für "Land der Könige" (oder auch: Luden, Diebe, Kriminelle" :-D)
  7. Es könnte liegen am Gebläsemotor. "Fiepst" der auch bei Stillstand des Autos oder nur während der Fahrt? Wenn Letzteres zutrifft, dann könnte auch der Innenraumfilter nicht korrekt sitzen, so dass Luft vorbei-"fiepst". ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw
  8. Ich geb meinem Smart stets nur vom Feinsten und er dankt es mir mit geringstem Verbrauch. Feuerzeugbenzin und zwar ausschließlich von ESSO!!! ;-) :-D
  9. Schön und gut, aber bei uns ist der Sprit ja lange Zeit schon so teuer, dass dies zu einer gewissen Maßhaltung beim Umgang mit den entsprechenden fossilen Ressourcen geführt hat. Dann könnte doch folgerichtig eigentlich die Steuer, zumindest analog wie sich das Rohöl verteuert, nun wieder zurück genommen werden. Aber unser Staat hat's halt leider selbst nicht drauf, mit dem eingenommenen Steuergeld so umzugehen, wie er es uns durch Ökosteuer, Stromsteuer und Gedöns hinsichtlich der Ressourcen eigentlich auferlegen will. ;-)
  10. @Gitti Möglicherweise ist das gar kein Folgeschaden, sondern ein Mangel, der ohnehin aufgetreten wäre. Handelt es sich hingegen um einen Folgeschaden, dann zahlt das die Versicherung. Letztere wäre sogar für dich noch die beste/kostengünstigste Löse. Fuhr das Auto denn noch vorwärts bzw. lässt sich der Leerlauf (Stellung "O") tatsächlich einlegen, d.h. so, dass das Auto rollen kann. "Angewurzelt" lässt darauf schließen, dass nach Absterben des Motors ein Gang drin war, wenn nicht sogar 2 (zwei!). Ich vermute (ganz vorsichtig) einen Schaden in der Schaltbetätigung des sequentiellen Getriebes. :-DDein Smart wird sich denken: "Besser zwei Gänge drin, als gar keiner":-D (*schbässle!*)
  11. Hier noch ein recht interessanter Link zum Thema, den ich gerade zufällig beim Googeln entdeckt hab. Zwar schon von Ende 2004, aber dennoch brandaktuell, wie ich meine.
  12. Nun, genau so hatte ich das mit der Haftung bei Steinschlagschäden ja schon weiter oben für Fälle in der BRD beschrieben. Wie sieht's denn aus mit 'ner Glasinstandsetzung? Je nachdem, wie der Schaden aussieht, ist das 'ne prima Alternative. Man entgeht dem Risiko einer nachfolgenden Undichtigkeit nach Scheiben-Kompletttausch und die Teilkasko-Versicherer übernehmen häufig diese Glas-Reparatur. In meiner Smart-Scheibe war sogar ein sternförmiger Riss entstanden. Auch das war zu "kitten". Soll nun keine Schleichwerbung werden, daher ganz offiziell hier :-D: "carglass"
  13. Spielt auch keine entscheidende Rolle. M8 aus juristischer Sicht nämlich keinen Unterschied! Für die Durchsetzung von kleineren Ansprüchen eher sogar vorteilhaft, da du dir dann nicht noch eine ungerechtfertigte Negativbewertung einfangen kannst. Wenn du ihn ärgern willst, dann prüfe das Impressum auf Vollständigkeit. Wenn Angaben fehlen, was ich mit Nichtwissen vermute, dann schicke den Screenshot mit deinen "Erlebnissen" an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale. Die kümmern sich dann schon drum... ;-) Y O ! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 11.09.2005 um 15:13 Uhr ]
  14. Hi Lodda, hier noch ein Tipp neben dem, sich vorher mit dem Handelspartner abzusprechen und evt. für diesen negative Folgen (wie bspw. höhere Kosten durch Unfreiversand etc.) zuvor zunächst - in aller Regel unter angemessener Fristsetzung - anzudrohen. Ebay nach dem Motto: "Nur wer viel übersieht behält die Übersicht!" ;-) Wegen drei oder vier läppischer Euro oder von mir aus auch 10 Euro streite ich mich nicht mit anderen Ebay-Mitgiedern. Was kommt dabei heraus? Doch nur eine schlechte Bewertung und viel vertane Zeit. Auch wenn du vollkomen im Recht bist, die Bewertung steht erst mal, und die wirst du so schnell nicht wieder los. Der Gegenüber drückt dir schon eine rein, wenn du nur dein Recht einforderst. Ich ärgere mich schon immer, dass Verkäufer erst dann bewerten, nachdem ich bewertet habe. Normalerweise müsste nach Bezahlung der Verkäufer doch abschließend bewerten können. Was spricht dagegen? Aber nein, man wartet erst ab, wie der Käufer den vermeintlichen Glückskauf bewertet. Da kannst du sofort bezahlen, aber wehe, du hast was an dem Artikel zu beanstanden oder du möchtest gar vom Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz Gebrauch machen....ach du lieber Gott :o :-D Näää, nicht mehr wegen so'n paar Kröten.
  15. Na was wohl? ;-) Leute ärgern, streiten, schlichten, führen usw. :-D (Nein, ich bin nicht im Altersheim beschäftigt! :-P)
  16. 12 Euro (=Gebühr für Unfreiversand) stellt hier fast die Hälfte des Wertes des Rücknahmegutes dar. Müsste man nun nach Rechtsprechung suchen. Würde in dem Fall aber sagen, ja, er darf das verweigern, zumal er auf diesen Umstand auch noch mit einer Erklärung ausdrücklich hingewiesen hat. Man muss ja schließlich dem Leistungsschuldner überlassen, ob er das Teil überhaupt zurückhaben möchte! Vielleicht kauft er das Dingens ja für 5 Euro ein, dann würde er sicher gerne darauf verzichten, hmm? ;-) Daher kann es nicht sein, dass man ohne das Opportunitätsprinzip zu beachten einfach unabgesprochen teuer, sprich unfrei, retournieren darf. Aber ich frag mich, warum du das überhaupt wissen willst. Er hat die Sendung doch beriets angenommen. :-?
  17. smartling

    Smart weint...

    Ja, metty, kein Problem! War ja auch korrekt, was du geschrieben hattest. Mein Beitrag bezog sich daher auch nicht auf Dein, sondern auf das Eingangsposting. :)
  18. Liegt wohl an dem Gerüttel im Zusammenhang mit dem Panelwechsel. Der faden war also eh schon "morsch". ;-) Tipp am Rande: Die andere Seite wird sicher auch nicht lange auf sich warten lassen.
  19. smartling

    Smart weint...

    Euer Wort in Gottes Gehörgang! ;-) Aber V O R S I C H T ! ! ! Wenn bei 'ner Klimaanlage Kondenswasser entsteht, dann nur dort, wo der Taupunkt überschritten wird und dies ist nicht vorne rechts, sondern in der Mitte, etwa unter der Mittelkonsole am Verdampfer. Das Wasser wird aus der kleinen Kondensatwanne dann durch einen Ablaufschlauch unter das Fahrzeug abgeleitet. Da vorne rechts kann das durchaus ein durchgescheuerter Kühlwasserschlauch sein, der gerade dort vorne rechts gerne mal mit der Lenkung in Kontakt tritt. Einfach mal das Fingerchen reintunken in die Brühe, die da liegt und dann an die Zungenspitze damit. Schmeckt das Zeugs süß ohne Ende, dann ohh-ohh! Ansonsten würd ich auch sagen: harmlos.
  20. Echt unglaublich... Nimmt man einem Anderen schon die schwere Last des Vorfahrtsrechts, dann fährt einem dieser Idiot auch noch ins Auto rein. Sowas sollte bestraft werden, was? ;-)
  21. @Holzauto: Dein Kenntnisstand ist nicht die "vollständige Wahrheit" Es wäre keine juristische Frage, wäre das Thema nicht ein wenig komplexer. ;-) 1. Hier handelt es sich zunächst einmal nicht um einen ohne Begründung erklärten Widerruf, sondern um einen Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung bzw. einem Teil derselben (§ 323 BGB). Vorherige Fristsetzung oder Abmahnung seitens DP-Smart als Verbraucher ist nicht erforderlich, da seitens des Händlers schlüssig und endgültig erklärt wurde, dass dieser nicht wie vereinbart leisten, die bestellte Ware also nicht oder nicht vollständig liefern kann. 2. Auch bei einem Widerruf gem. Fernabsatzgesetz, der ohne Angabe von Gründen erfolgen kann, gilt die 40-Euro-Schwelle (§ 357 BGB) nur dann, wenn dies zuvor wirksam so ausbedungen bzw. die Übernahme der Versandkosten bei zurück zu sendendem Artikelwert von weniger als 40 Euro (übrigens inkl. MwSt., jedoch ohne Versandkosten) seitens des Händlers im Angebot (oder in den AGB) ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Ansonsten haftet der Händler voll, im Übrigen auch für das Versandrisiko. Wenn die Ware nicht der bestellten entspricht, gilt die 40-Euro-Grenze natürlich ebenfalls nicht. Letzteres ist hier der Fall, so dass sich die Frage nach den AGB erübrigt. Viele Händler versuchen natürlich abzuwiegeln, weil deren Preiskalkulation gerade im Internet solche Kosten nicht hergibt. Dies kann dem Käufer jedoch gleichgültig sein. Ob von "DP-Smart" Schadensersatz für die ganze Lieferung (im Falle eines Rücktritts im Gesamten, d.h. wenn er auch die anderen, passenden Artikel retournieren würde) verlangt werden, kann hängt zum einen davon ab, ob die Lieferung als Ganzes ohne die fehlende/falsche Teilllieferung für ihn noch einen Sinn ergibt und zum anderen, ob die Lieferpflichtverletzung unerheblich ist. Aber ein Gesamtrücktritt steht ja hier gar nicht zur Diskussion, wenn ich richtig gelesen habe. DP-Smart, du hast es leider versäumt, den Wert der einzelnen Waren anzuführen, so dass eine Aussage über Verhältnismäßigkeiten hinsichtlich der Schadensminderungspflicht zunächst an dieser Stelle nicht getroffen werden können. Anzunehmen wäre z.Bsp. eine Verpflichtung des Verbrauchers, dem Händler die Gelegenheit zu geben, die Ware selbst abzuholen bzw. abholen zu lassen und dann passend nachzuliefern. Dies wird häufig für den Händler kostengünstiger sein. Da es jedoch ein gesondertes Rücksendeformular gibt, das diese Pflicht nicht explizit ausweist, durfte DP-Smart auch per Post-Paket versenden (=Standard). Der Karton, den du bekommen hattest beinhaltete ja sicher auch die weiteren, korrekt gelieferten Artikel, oder? Somit muss dieser Karton nicht unbedingt als Maßstab dienen. Dass du allerdings einen (unversicherten) Brief als Versandart hättest wählen können, ist abwegig. Damit würde dir nämlich zugemutet werden, keinen Versandnachweis zu haben. Fazit: Du hast die Schadensminderungspflicht nicht beachtet, weil du unfrei versendet hast, was nicht unerhebliche zusätzliche Kosten verursacht (Wert der Ware???), wie inzwischen allgemein bekannt sein dürfte. Die erneuten Versandkosten für die Rücksendung hättest du auslegen und dann zurückverlangen müssen. So vom Bauchgefühl her würde ich daher sagen, dass du von den 12 Euro 5 Euro (7 Euro = DHL-Postpaket) selbst übernehmen musst. Nochmals: Das hängt alles auch ein ganzes Stück weit vom Wert der Sache(n) ab, von denen wir hier reden. Bei einem Gegenstandswert von bspw. 500 Euro fallen sicher 5 Euro Versandkosten-Differenz nicht so sehr ins Gewicht wie bei einem Kleinteil mit 10 Euro Wert. Der Händler hat dir ja bereits angeboten, 3 Euro (1/4 von 12 Euro) zu übernehmen. Du hast zwar m.E. Anspruch auf 7 Euro. Der Streit geht also um 4 Euro. Aber was willst du denn da schon groß in Gang setzen? :roll: Mein Tipp: Schluck die Pille und sei schlauer beim nächsten Mal, O.K.? ;-) Hast ja nun hier sicher einiges gelernt, wenn du aufmerksam gelsen hast. 8-) Diese, deine Thematik ist keineswegs ein Einzelfall und kommt häufiger vor. ;-) Hier noch etwas Interessantes insbesondere zur Frage der Rücksendung in Garantiefällen. Auch da wird häufig "gehuft". Smart me up! Smartling aus dem wWw
  22. Doch, doch, doch!!!!! :o Dann heiratest du anschließend mich! ...gell Leif?! :lol: :lol: :lol:
  23. Quote:Geschwindigkeit = doppelter Abstand (doppelte Sichtweite) 150m x 2 = 300 kmh :-? :-D @RPGamer Da haste wohl eher etwas verwechselt, hmm? ;-) :-D Der Abstand hinter einem sich in gleiche Fahrtrichtung bewegenden(!) Fahrzeugs ist nicht gleichzusetzen mit der Sichtweite im Sinne der Verordnung. Zur Information ein Auszug aus dem § 3 StVO Geschwindigkeit: (1)... Er (Fahrzeugführer) darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann. § 18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen (...) (6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn 1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder 2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind. Anhalteweg bei 165 km/h und guter Bremse, gutem Straßenbelag und 0,8 s Reaktions- und Schwellzeit beträgt gute 150 Meter! Übrigens: Gewöhnliches Abblendlicht bringt eine Sichtweite von etwa 40 bis 50 Metern. Das DC-Infrarot-Laser-Nachtsichtsystem bspw. 150 Meter. @Joe Ja, stimmt, da gibt's inzwischen leider mehr als genug Leute, die können auch keine 10 Euro die Woche mehr entbehren und sogar solche, die bereits Bier, Kino und diese Kinkerlitzchen eingespart haben. Da ist schlichtweg die Luft raus, die kauen bereits auf den Felgen. :roll: Ich stelle zunehmend Tendenzen fest, wenn ich Lastschriften einziehe, dass zum Teil nicht einmal mehr solche Micro-Beträge wie 10 oder 15 Euro eingelöst werden. Und 10 Euro pro Woche entsprechen immerhin 90 D-Mark im Monat. Daher kann ich den Vorwurf des "Gejammers auf hohem Niveau" schon nicht mehr hören, wo doch der Dümmste wissen müsste, dass ein Niveau/Level stets aus einem Durchschnitt gebildet wird und bei eben diesem kann es durchaus so sein, dass ein paar Wenige denselben exorbitant nach oben verschieben. Gerade einmal zehn Prozent der Haushalte besitzen fast die Hälfte des Vermögens in unserem Land (47% und weiter steigend!) Die weniger glückliche Hälfte der Bevölkerung muss sich nämlich nur mit einem sehr schmalen Stück von 4 % (Tendenz analog natürlich weiterhin sinkend) begnügen. Und noch etwas: Man kann wesentlich leichter 500 Euro im Monat abzwacken, wenn man im Monat 10.000 Euro verdient und davon 5.000 Euro davon monatlich aufs Sparbuch packen kann, als monatlich 100 Euro an Zusatzkosten verkraften, wenn man nur 3.000 verdient, diese aber vollständig zum Lebensunterhalt benötigt. Wie gesagt, gehört die Mehrheit der Deutschen eher zu letzterer Gruppe, denn zur ersteren. @Tempolimit Heutzutage wäre es mir eigentlich ziemlich gleichgültig. Ich fahre sogar schon hier und da ICE, trotz der teilweise behinderten Bahn AG. Mit ruhigem (Sicherheits-)Gewissen kann man auf der BAB ohnehin kaum noch 250 fahren. Aber als Fahranfänger und als Twen wäre für mich wohl eine Welt zusammengebrochen. Somit habe ich Verständnis für die Gegenstimmen. Und 100 km/h wäre mir als Limit aber schon auch etwas zu eng, weil man dann rasch schon mal im bußgeldpflichtigen Bereich landet. Und wenn schon, dann möchte ich kein Limit ohne Aufhebung des Rechtsüberholverbots. Dann wäre auch das leidige Thema Mittelspurverweiler vom Tisch. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 07.09.2005 um 01:22 Uhr ]
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