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smartling

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  1. @Simon Ich vermute, er hat das erstens gar nicht gewusst, so wie es die meisten "Steuerzahler" nicht wissen, weil sie gar nicht erst auf den Gedanken kommen, dass ein privates Veräußerungsgeschäft - außer bei Aktien villeicht - überhaupt steuerrelevant sein kann. ;-) Und zweitens wird er mit einer solchen Summe sicher nicht im Entferntesten gerechnet haben, sonst hätte er vielleicht auch 'ne andere steuerliche Gestaltung gewählt. Oder zumindest zunächst einmal 'nen Probeauktion (unter Vorbehalt) bei E-Bay gestartet. Irgend so 'ne Möglichkeit gibt es ja bei Ebay, wenn ich mich da recht erinnere.
  2. Wem will der Dödel denn erzählen, dass er den Smart nicht gesehen oder gehört hat?? Tempomat und Glotze an....Füße hoch...oder was? :-x Und vor allem: wer lässt sich als Polizist sowas denn erzählen? :evil: Muss sich doch lediglich mal ins Führerhaus reinsetzen. Ich will ja noch akzeptieren, dass man den "Einschlag" dort vorne unten rechts nicht sofort einsehen kann oder mitbekommt, aber wenn der vorne quer davor hängt, Mann, Mann :evil: Für mich, keine Frage! Und selbst wenn er davon ausging, dass ein Reifen geplatzt war, so musste er auch davon ausgehen, insbesondere wenn es ein Zwilling war, dass gleich der Nächste abgeht oder dass ein anderer Verkehrsteilnehmer etwas von dem vermeintlich geplatzten Reifen abbekommen hat (Unfallflucht!). Also wäre nach der allgemeinen Sorgfaltspflicht in jeden Fall eine drastische Geschwindikeitsverminderung angesagt gewesen. Wenn die geometrische Einsehbarkeit des Vorfelds aus der Blickrichtung eines LKW-Fahrers tatsächlich so schlecht wäre, dass ein Würfel von 1,50mtr Kantenlänge nicht einmal an der äußersten Ecke erkannt werden könnte, dann würde der auch über mehr als 5 Meter die Fahrbahn gar nicht einsehen können. Ähmmm, da fällt mir gerade ein: Der Fahrer des Smart hat den Fahrer des LKW von seinem Fahrersitz aus durch das Glasdach ja auch erkennen können!!! Oder hatte der Smart am Dachholm etwa 'n Scheren-Fernrohr installiert? ;-) Mein Gott, was für ein Dildo! :-x Das bestätigt wieder so manches Vorurteil! Skizze Was wirklich geschah... Smart me up! Smartling aus dem wWw [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 08.05.2005 um 01:21 Uhr ]
  3. Quote: Am 07.05.2005 um 12:25 Uhr hat DirtyOlli geschrieben: @smartling: Ich beginne keine Glaubenskriege. Jeder, wie er mag. Gruß. Ja, ja, natürlich! Bleibt zu hoffen, dass es im Ernstfall deine eigenen Leute sind, die dir dann begegnen... :roll: @cubar Korrekt!
  4. @john Yepp! @gonno Quote:meine meinung!!! Genau! Ich möchte jedenfalls kein Auto fahren, geschweige denn kaufen wollen, das mit so wenig Basics irgendwo in einer Garage - auf dem Boden liegend - zusammen gefrickelt wurde. Meine Meinung! Nochmals @John ;-): Motor aus. Heizungshebel auf "rot". Kühlflüssigkeit auffüllen bis zum Behälterrand. Behälter offen lassen. Kurzzeitig den Thermofühler (Geber für Temp.-Anzeige) aus seinem Sitz ziehen. Sitzt im Kühlwasser-Thermostat-Gehäuse (rechts neben dem Intercooler auf dem Motor). Zuvor natürlich die Halteklammer entfernen und darauf achten, dass diese dabei möglichst nicht den Abflug nach unten antritt. Achtung! Geber vorsichtig heraus ziehen und dabei aufpassen, dass der O-Ring, der den Kühlkreislauf am Fühler nach außen hin abdichtet in seinem Sitz verbleibt. (Rutscht der Ring aus seinem Sitz heraus, muss der zuerst wieder eingesetzt werden, sonst setzt sich der Fühler nicht korrekt ein und verdrückt den Ring sogar u.U.) Warten bis Luft entwichen ist. (Dabei Behälter vorn nicht leer werden lassen!) Dann Fühler wieder in seinen Sitz einstecken, Halteklammer anbringen. Kühlwasserstand ggf. berichtigen und Behälter verschließen. Motor betriebswarm fahren. Nach kurzer Abkühlpause Behälter vorsichtig öffnen, Kühlwasserstand ggf. erneut berichtigen. That's it.
  5. Das ist beim Smart mal tatsächlich recht smart gelöst. Vorderes Ende - wie von Udo beschrieben - von unten (außen) einfach aushängen. Das geht ziemlich leicht. Dann Hinterräder demontieren, kleine Fixierungsschraube lösen. Erst ruhig ein paar Mal mit der flachen Seite des Hammers auf diese Senkkopfschraube schlagen. Das hilft beim Lösen. Schraube ganz heraus drehen und dann Trommel gleichmäßig abschlagen oder, falls vorhanden, mit Abzieher abziehen. Am einfachsten geht das mit einem Hammer, den man mit der schmalen, spitzen Seite auf die Trommelkante setzt und dann mit einem anderen, schwereren Hammer auf diesen schlägt. (Das haben die Profis und die Berufsschullehrer nun gerade überlesen! :-D Dabei können sich nämlich gefährliche Splitter von den Hämmern lösen und die sind ziemlich ungesund fürs Auge ;-)) Die Trommel dabei immer mal wieder um 180 Grad drehen. Zunächst neigt man dazu anzunehmen, die Trommel würde noch irgendwo befestigt sein. Es funzt aber. Gleichmäßig auf jeder Seite mal schlagen! Nicht verkanten. Bremsbacken kannste IMHO allerdings nicht zurück drücken, weil da zwangsläufig die Trommeln noch im Wege sind. Ist eigentlich auch nicht erforderlich. Wenn die so stark eingelaufen sein sollten, dass es am Grat kelmmt, dann wurde lange vorher schon etwas versäumt. ;-)
  6. An gerade dieser Stelle würde ich keinesfalls mit einem Kabelbinder arbeiten! Das wäre schon ein Stück weit lebensgefährlich. Es dürfte sich hier um den Anschluss des Bremskraftverstärkers handeln und hier herrscht bei gewissen Betriebszuständen Überdruck, so dass sich der Schlauch lösen kann und dann auch kein Unterdruck mehr nachgeliefert wird. Nun denn, aber jedem das Seine... ;-) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 07.05.2005 um 02:01 Uhr ]
  7. However, bleibt jedenfalls zu hoffen, dass nicht schon zu viel "gesagt" wurde...
  8. Tut mir leid, Gerhard, aber mit dem Erklären hast du's irgendwie nicht so. Auch wenn der Stift nur klein ist - es ist sicher niemand davon ausgegangen, dass das Teil 'nen 20er-Durchmesser besitzt! - so muss er irgendwo hin, wenn man die Schwungscheibe falsch anbaut. Denn ich vermute mal, ohne das gesehen zu haben, dass sich in der Schwungscheibe eine Passung befindet, wo der hinein gehört. Logisch ist das Lochbild symmetrisch. Aber wenn die Schwungscheibe verdreht montiert wird, dann steht sie zwangsläufig dort, wo der Stift sitzt, merklich ab, liegt also nicht press an. Entweder drückt sich dann beim Anziehen der Stift plan in die Aufnahme ein oder die Schwungscheibe hat an anderen Stellen auch noch Vertiefungen, wohin der Stift sich platzieren kann, was aber kontruktiv völliger Schwachsinn wäre. Oder die Schwungscheibe liefe nicht "rund", womit der "Schrauber" dann allerdings schon fast 'nen Oskar verdient hätte. Also: Wer sich daran wagt, einen Motor zu erneuern und nicht merkt, dass die Schwungscheibe nicht plan anliegt, der sollte besser ganz die Finger davon lassen, denn dann wird dieser Schaden vielleicht noch der unwesentlichste sein. Und womit wird die Schwungscheibe nun tatsächlich auf ihrer Aufnahme befestigt, wenn nicht mit Dehnschrauben, wie es eigentlich die Regel ist? Oder ist das wieder Teil des großen Geheimnisses? :-D Gesichert sind sie unbedingt und wenn es schon keine Dehnschrauben sind, so wird diese Sicherung jedenfalls erneuert! Da ab Güte 8.8 keine Federringe o.ä. mehr zulässig sind, ist mindestens 'ne flüssige Schraubensicherung zu verwenden, und zwar die richtige!
  9. Dass hier ein Vergehen/Straftat vorliegt, ist sicher unstreitig. Die Frage ist halt, wie wird dies am Ende geahndet. Oder wie bzw. mit welcher Begründung ist die Tat entschuldbar. Am besten wäre es, wenn es gelänge, bereits die Staatsanwaltschaft im Vorfeld zu einer Verfahrens-Einstellung zu bewegen, so dass es erst gar nicht zu einem Prozess kommt. Aufgrund der chronischen Überlastung neigen diese bei Ersttätern sogar dazu, die Sache rasch vom Tisch zu bekommen. Vielleicht 'ne Chance. Verweisung auf den Privatklageweg (§§ 374 ff StPO) kommt ja beim Delikt "Unfallflucht" nicht in Betracht, auch wenn der Rechtsfrieden über den Kreis der Beteiligten hinaus eigentlich nicht gestört ist. Aber die Öffentlichkeit hat andererseits schon ein gesteigertes Interesse an der Sanktion solchen Verhaltens! M muss sich halt glaubwürdig von den gemeinen "Unfallflüchtige" abgrenzen. Bei der Verteidigung ggf. auch § 17 StGB in Erwägung ziehen! ;-) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 05.05.2005 um 02:29 Uhr ]
  10. Yo, Olli, genau so ist es! Definitv wasser- und ölgekühlt! Der Lader des Smarts ohne elektrische Wasserpumpe (zumindest die Oldliner haben eine solche nicht!) überhitzt nach dem Abstellen in dem Bereich, wo er von der Kühlflüssigkeit umströmt, nicht. Sonst würde das Wasser Dampfblasen bilden, es würde zwangläufig brodeln oder sogar knallen. Somit ist zumindest bei diesen Modellen eine el. Wasserpumpe entbehrlich, denn unter 130 Grad C. wird dem Lader wohl kaum etwas passieren. Wichtiger ist nach Extrembelastungen die Ölzufuhr - wegen Lagerung der Läuferwelle (!), Schmierung und ebenfalls Kühlung. Dann also etwas "nachlaufen" lassen, wenn man nicht schon vorher zur "Normalität" zurückkehren kann. ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw
  11. Wie sieht's denn aus mit Prüfung des ZZP im eingebauten Zustand, bevor man sich die Arbeit macht und das ganze Treibwerksgelumpe, vielleicht vergebens, aus- und wieder einbaut? Und falls die Schwungscheibe tatsächlich falsch montiert sein sollte. Wohin "verdrückt" sich denn der Zentrierstift? ;-) Und: Kann man denn wirklich so behindert, dass man die Schwungscheibe derart "schräg" aufsetzt und dann mit mehr oder weniger Gewalt planzieht? :roll: Oder setzt sich der Stift in der Schwungscheibe dann etwa in eine andere Ausbuchtung? Und: Gleich auch neue (Dehn-)Schrauben beschaffen, falls Schwungscheibe tatsächlich erneut montiert werden muss. ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw
  12. smartling

    Lackieren

    Streng genommen ist jede Scheibe (und so auch Folie) bauartgeprüft (siehe Wellenlinie). Wenn du da Lack aufträgst, der dafür nicht ausdrücklich zugelassen ist, kann dir die Rennleitung im schlimmsten Fall also ein paar Extra-Punkte wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis zuteilen. ;-) Dann wäre wiederum zu hinterfragen, ob die betreffende Scheibe derart sicherheitsrelevant ist, dass ihre nicht vorschriftsmäßige Änderung geeignet ist, die aktive oder passive Betriebssicherheit nicht nur fiktiv zu gefährden. Im Falle der kleinen Smart-Fondscheibe wage ich das zu bezweifeln. Ist also wohl eher weit ab von der alltäglichen Realität. Schreibe das auch nur deshalb, weil du so nachdrücklich danach gefragt hast.
  13. Das Problem ist, dass die Sache von vornherein schon versiebt wurde. Um zu retten, was noch zu retten ist, geht hier auf jeden Fall ohne Anwalt oder ohne einschlägige eigene juristische Kenntnisse mal gar nichts mehr. Nicht allein, dass Melanie (M) sich entfernt hatte, nein, auch die erste Aussage gegenüber der Polizei war sicher schon "kontraproduktiv". Wahrscheinlich schön brav die Wahrheit gesagt und so... Und jede weitere ungeprüfte/unkoordinierte Aktion reißt Euch noch tiefer rein. Man kann sich aus der Ferne mit den wenigen, hier beschriebenen Infos ohnehin kein abschließendes Urteil bilden. Bezüglich des § 142 StGB (Unerl. Entf. v. Unfallort) nur Folgendes: Waren Zeugen (der Gegenseite) am Unfallort? Was, wenn M behauptet, es wurde Einigung erzielt, das Fahrzeug zur Seite zu schaffen, um fließenden Verkehr zu ermöglichen? (= Pflicht bei Bagatell-Unfällen und dies hier ist sicher ein solcher). War es eigentlich überhaupt nötig, bis zu dieser Sackgasse zu fahren, um dort zu wenden oder hätte M gleich dort rechts ran fahren können? Und als M ihren Smart gewendet hatte, war der Unfallgegner nicht mehr da, also war er "geflüchtet"?! Wie lange hat M denn exakt gebraucht, um zur Unfallstelle zurück zu kehren bzw. andersrum: Wie lange hat der Anzeigeerstatter, der ja lt. Eurer Auffassung Verursacher sein soll, denn selbst dort gewartet, um Feststellungen seinerseits zu ermöglichen? 20 Minuten oder etwa weniger? Wann hat denn er sich bei der Polizei gemeldet?? Und M hatte sich ja mit dem Gegner unterhalten, wenn auch nur kurz. Dann wurde doch sicher vereinbart, sich gleich wieder zu treffen, oder wie kam M auf diese Gedanken? Wenn eine einvernehmliche Absprache erfolgt ist, dann kann man sich auch entfernen. Bei den meisten kleineren Fällen kommt eh kein Grünfink mehr raus, so dass die Beteiligten sich selbst einigen und danach auch vom Unfallort entfernen, ohne einen Polizisten gesehen zu haben. Dies nur so als Tipp, aber ich denke, das Kind ist schon mit der ersten Aussage bei der erschienenen Polizei in den Brunnen gefallen. Ich hoffe und meine ja auch, dass der Gegner in diesem Falle zu 100% haften muss - zumindest dann, wenn er rückwärts in ein stehendes Hindernis (Smart) gefahren ist. Andererseits ist Rückwärtsfahren nicht verboten, genauso wenig wie das verkehrsbedingte Befahren der Gegenspur. Der Fahrer unterliegt jedoch dabei einer Haftung aus erhöhter Betriebsgefahr. Diese liegt bei einem bestimmten Prozentsatz (ähnlich wie bspw. beim Abschleppen, Fahren von Schwertransporten, Auto gegenüber Radfahrern und Kindern oder älteren Menschen usw.). Es ist hier aber wiederum nicht so, dass ein allgemeiner Anscheinsbeweis herrscht, wie etwa bei einem Auffahrunfall! Der Haftungs-Prozentsatz erhöht sich auf 100% dann, wenn der Unfall für den Geschädigten unabwendbar war. Also ganz so sicher kann man sich nicht sein, was die zivilrechtliche Frage angeht. Dazu müsste man nähere Infos haben und das würde dann hier auch vollends den Rahmen sprengen. Daher muss man auch bei vermeintlich eindeutiger Schuldfrage dem Gegner die Gelegenheit geben, die Angaben zur Person und zum Fahrzeug festzuhalten. Zur Frage des Vorsatzes: Die Vollkasko-Versicherung könnte u.U. die Leistung verweigern, wenn Ihr das jetzt noch richtig dumm anstellt (ähnlich wie Schaden unter Trunkenheitseinfluss). Hier genügt ja bereits grobe Fahrlässigkeit oder halt die „schuldhafte Verletzung von Obliegenheitspflichten“. Die Verkehrsrechtschutzversicherung schließt in aller Regel Strafrechtschutz und Führerschein-Rechtschutz mit ein, aber auf dem liberalisierten Versicherungsmarkt ist heute schließlich alles möglich. Außerdem müsste zur Weigerung eine klassische Vorsatztat vorliegen. Ist hier m.E. jedoch nicht der Fall. Also würde ich mir dahin gehend weniger Sorgen machen. Wen die Polizisten als Schuldigen beurteilen, wäre mir zunächst einmal vollkommen egal. Dies ist unverbindlich. Polizisten sind keine Assessoren, haben kein zweites Jura-Staatsexamen absolviert und sind somit zum Richteramt nicht befähigt. Und selbst Richter machen Fehler - wozu gäbe es ansonsten mehrere Instanzen? Das wollte man Ende der 90-ger Jahre zwar bezüglich kleinkrimineller Delikte mal einführen, ist aber m.E. zurecht davon wieder abgekommen. ADAC Rechtsanwälte? Oh Gott! Die habe ich zweimal in zwei unterschiedlichen Fällen konsultiert, nur um meine Auffassung mit deren Meinung zu vergleichen. Beide Male hatten sie mir praktisch genau zum Gegenteil geraten. Also - im Ernstfall: knicken! Dann schon eher ADAC-Verkehrsrechtschutz. Dann kann ich mir den Anwalt nämlich selbst aussuchen. Für Euch stellt sich das Problem zwar nicht mehr, aber vielleicht für andere Leser, die später mal über die Suchfunktion auf diesen Thread hier zurück kommen: Wenn arbeitslos (wie beschrieben), dann meist auch "knappe Kasse", daher an die Beantragung staatlicher Prozesskostenhilfe denken! Die Einkommensgrenzen liegen rel. hoch, so dass gute Chancen hinsichtlich einer zumindest teilweisen Kostenübernahme bestehen. Der Prozess muss allerdings Erfolg versprechend sein. Die Prozesskostenhilfe übernimmt allerdings nicht eventuelle gegnerische Rechtskosten! Und im Strafverfahren kommt sie nur für den Nebenkläger in Betracht. Wenn die zivilrechtliche Schuldfrage 100% eindeutig ist, dann werdet Ihr es IMHO auch aus strafrechtlicher Sicht einfacher haben! Und zwar wegen der Formulierung im 142: „Beteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen hat“. Da ich befürchte, dass strafrechtliche Belange jedenfalls berührt sind, wird ein Anwalt sicher nun versuchen, zunächst den Vollzug bis zur evt. Verhandlung auszusetzen (Punktekonto von M hoffentlich noch sauber?), und am Ende die Einstellung nach § 153 StPO (geringfügige Schuld) zu erreichen. Das wäre in Anbetracht der hier begangenen Fehler der Königsweg. Oder Einstellung gegen Auflage (Zahlung von...an... etc.) gem. § 153a StPO. Aber mal ganz neutral betrachtet: Sollte M mehr als 20 Minuten gebraucht haben, um zurück zur Unfallstelle zu kehren, hätte ich als Beteiligter, auch wenn ich der Rückwärtsfahrende gewesen wäre, nicht anders gehandelt. Ich hätte, wie sicher jeder Andere hier auch, die Polizei informiert. Es sei denn, man hat grade selbst ´ne Bank ausgeraubt oder den Bierhahn nicht rechtzeitig geschlossen. Linktipp: http://www.verkehrsportal.de/ So, genug geschreibselt. Viel Glück, denn ich denke, das werdet Ihr brauchen. ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw
  14. Da hast du Recht! Das weiß ich nun wirklich nicht. Hab aber auch bisher noch nie einen Unterschied festgestellt, zumindest nicht, was den Maxmaldruckwert angeht. Wäre ja nett gewesen, wenn du wenigstens einen kleinen Teil deines Geheimnisses hättest lüften können... ;-) :-D Na egal, ich melde mich evt. nächste Woche mal per Emil, aber nicht wegen dieser Sache hier. Die ist für mich eigentlich kein Thema. Der Motor ist mechanisch bestens i.O.
  15. Was soll sich da am Maximumwert ändern? Wir haben schon ordentlich "leiern" lassen - bis sich am Wert nichts mehr änderte und noch eine zeitlang darüber hinaus. Da kann sich eigentlich auch nichts ändern, wenn ich dazwischen kurz 'ne Pause einlege und dann ein zweites Mal messe. Und gerade beim 2.Zyl. ist es ja de facto so, dass Zyl.1 zuvor geprüft wurde und der Motor deshalb schon einige "Runden" gedreht hat. Oder würdest du etwa vermuten wollen, mein Motor sei defekt - und dies schon seit über 50.000 km? :) Er braucht kaum Öl; normaler Kraftstoffverbrauch; keinerlei abnorme Geräusch- oder Rauchentwicklung, ordentliche Leistung; nie Motor-Tuning gehabt; Kerzen stets rehbraun; Druckdose und Steuerschläuche innen noch nicht einmal mit einem Ölfilm überzogen, geschweige denn, feucht! Nee, nee... ;-)
  16. Hallo Gerhard, vielen Dank für dein nettes Angebot. Ich komme gerne darauf zurück - vielleicht sogar schon bald. Ich bin nämlich derzeit bei der "Fahndung" nach der Ursache bezüglich des aufschwingenden Ladedrucks. Ich fasse dann mal zusammen: Zunächst muss ich "für die Nachwelt" :-D, vor dem Hintergrund der für mich nun neuen Erkenntnisse bezüglich des Kompression-Normalwertes, selbstverständlich meine Empfehlung zurücknehmen, was die Überholung des Motors angeht. Diese bezog sich auf die mir bisweilen erteilten "offiziellen" Auskünfte und auf die Messwerte bezüglich meines eigenen Smarts. Zudem hatte Moritz ja nachfolgend noch die Messwerte seines Motor vor der "OP" gepostet und dabei ist eine massive Differenz erkennbar, was für sich bereits weiter gehende Maßnahmen indiziert. Ich hatte meinen Smart ja in 2001 (wie beschrieben) testen lassen. Ich wollte halt schlichtweg einen Beleg von dritter Seite in der Hand haben! Ich muss gestehen, dass ich auch selbst bisher noch nie nachgemessen habe. Schade, dass die Kiste inzwischen wieder zusammengebaut ist, sonst hätte ich prompt noch mal 'ne eigene Messung vorgenommen - Kerzen wurden ja gerade eh wegen 90.000-er Wartung erneuert. Das einzige, was damals Fragen aufwarf, war die Differenz von etwa 0,5 bar beim 2.Zyl. Deshalb hatte ich verlangt, diesen 2.Zyl. nochmals zu messen. Dies brachte jedoch nicht die von dir vermutete Änderung. Die Absolutwerte hielt weder ich, noch die DC-Vertragswerkstatt, noch das SC für ungewöhnlich. Ich selbst kannte die genauen Werks-Sollwerte allerdings seinerzeit (und bis zu Eurem hiesigen Beitrag!) nicht und für einen aufgeladenen Motor waren die gemessenen Werte durchaus plausibel. Umso mehr wundere ich mich nun schon, warum man in der Werkstatt dazu nichts zu sagen hatte! Aber bei nächster Befassung werde ich eine eigene Messung nachholen. Interessiert mich jetzt natürlich ganz besonders! Evt. muss ich den Smart ja nochmals teilweise zerlegen, weil ja bei meinem Smart, wie bekannt, die "wellenförmige" Beschleunigung noch als zu beseitigender Fehler anliegt. :evil: Möglichwerweise hatte das Messgerät bei DC ja ne' Macke. Das würde dann, wenn auch nicht alles, aber zumindest doch einiges erklären. Smart me up! Smartling aus dem wWw PS. Quote:Du bist ja kein Dummer... Ahhhhh, endlich mal jemand.... :Lol: :lol: :lol:
  17. Hey Gerhard, musst nun doch nicht gleich so steif werden! Ein aufgeladener Motor wird konstruktiv mit einer niedrigeren Verdichtung ausgelegt, als ein vergleichbarer Sauger! Das ist Fakt, egal, ob mit Klopfregelung, doppelter Klopfregelung oder gänzlich ohne. Der Smart (zumindest meiner als 0.6 Benziner mit 55 PS) hat lt. m.K. ein Verdichtungs-Verhältnis von lediglich 9,5:1. Berichtige mich bitte, sollte ich damit falsch liegen. Erstens: Bist du sicher, dass der Smart (Ausführung s.o.) überhaupt eine elektronische Klopfregelung besitzt? Zweitens: Der Motor wird über das Kennfeld gesteuert und nicht über die EKR! Ansonsten würde der "gemeine" Smart bspw. mit Optimax einen deutlichen Leistungszuwachs verzeichnen. Die EKR ist lediglich eine Schutzeinrichtung, wie bspw. ein Drehzahlbegrenzer. Sie nimmt im Falle ihres Ansprechens in aller Regel den Ladedruck zurück und verstellt den ZZP in Richtung spät. Dann lässt sie die Werte langsam, sukzessive wieder den Normalzustand zurückkehren. Ihr Problem liegt jedoch in ihrer eigenen Natur. Sie gibt nämlich erst dann Signal, wenn es eigentlich schon zu spät ist, bei unkontrollierter Selbstentzündung (sog. "Klopfen"). Um mit ihr abschließend oder dauerhaft einen Motor zu regeln, müsste dieser ständig in die Klopfzone hinein gefahren werden. Keine sehr nachhaltige Idee. ;-) Ich hab deine Angaben nicht angezweifelt. Sorry, wenn das so rüber gekommen sein sollte. Ich kann es mir auch nicht recht erklären. Smart und auch Mercedes (durchführende Werkstatt) haben die Werte als durchaus in Ordnung befunden. Auch ich habe daran nichts Ungewöhnliches gesehen. Und an Leistung hatte der Kleine ja auch keine Mankos zu verzeichnen. Die folgten erst viel später, bei 60.000 km, als der Turbo aufgab. Ich denke mir daher, vielleicht bildet deine Messeinrichtung schlichtweg die Peaks besser ab, während der "Motometer"-Kompressionsdruckschreiber, der seinerzeit bei meinem Smart eingesetzt wurde und mit dem ich auch selbst arbeite, diese Werte doch eher etwas glättet, weil träger. :-? Könnte mir das ähnlich vorstellen, wie Unterschied zwischen analogem Multimeter zu 'nem digitalen.
  18. Twinson, vergiss bitte dennoch nicht, diesen Thread nochmals aufzusuchen und zu beschreiben, was denn letztlich die Ursache war. Wäre wirklich interessant! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 03.05.2005 um 02:35 Uhr ]
  19. Hallo Kai, schön, mal wieder von Dir zu lesen! :) Übrigens kann ich Dein Posting vollständig bestätigen. Hatte ja am Freitag den Thermostaten erneuert. Geber für die Temperaturanzeig gehört ja mit zum Set/Lieferumfang des Thermostaten. Also beides erneuert, heute erste Probefahrt und Ergebnis exakt wie von Dir beschrieben. Jetzt kurzzeitig 4 Eier und genau dann schaltet Elektrolüfter ein. Ob nun der Motor tatsächlich heißer wird oder nur der Geber einen anderen Wert ausgibt, kann ich nicht sagen, ist mir letztlich aber auch egal. :) Hauptsache er wird nun im Winter wieder schneller warm. @Nasenbaer Danke für Dein Feedback. Was es nicht alles so gibt... :( PS. Du schriebst: "Strom kommt an" Hast Du denn Plus und Minus am Lüfter anliegen? Oder vielleicht nur mit Prüflampe gegen Masse gemessen? Denn wenn der Marder dran war, hat der vielleicht ja das Massekabel durchgebissen...
  20. Kann leider noch nichts Genaues dazu schreiben. Mein Smart weist das gleiche Symptom auf, aber die Druckdose etc. ist ölfrei und hakt auch nicht. Lader wurde bereits erneuert (jetzt verstärkter Krümmer). Der Sensor/Geber im Saugrohr war verölt. Mit Bremsenreiniger entfettet und feste ausgeblasen, aber keine Besserung. Ggf. tausche ich den nun mal aus. Das Taktventil könnte zwar ebenfalls die Ursache sein. Es ist jedoch zumindest sauber (nicht verölt). Von Interesse wäre es daher einmal zu erfahren, was geschieht, wenn man das Ventil pneumatisch überbrückt, so dass der Lader direkt die Druckdose ansteuert. Wie fährt sich der Smart dann? Max. Ladedruck müsste dann etwas niedriger liegen als normal und ich frage mich, ob der Smart dann auch zu "sägen" beginnt, weil er quasi keine Dämpfung mehr hat im Ladedruck-Regelsystem. Hat jemand Erfahrung mit dieser "Betriebsart"? Kann man den Stecker des Tatktventils einfach mal abziehen oder ist das überwacht? Ich bleibe jedenfalls dran, weil mir das Geschiebe völlig auf den Sender geht.
  21. Interessante Werte! :-? Habe vor Ablauf der Garantie (bei 38.000 km) vorsorglich mal die Kompression messen lassen mit folgendem Ergebnis: Zyl.1 und Zyl.3: jeweils 9,5 bar Zyl.2: 9,0 bar Ich war auch selbst dabei anwesend. Und der Smart läuft bis heute wie Schmitt's Katz' (derzeit 90.000 km), so dass ich ich keine Zweifel hege. Und 14 bar für 'nen aufgeladenen Motor ist auch schon ein äußerst "stolzer" Wert.
  22. Alte oder neue Druckdose? Neue Ausführung (Bild stammt von Udo_B - zur besseren Erkennbarkeit etwas aufgehellt) Alte Ausführung, am Lader montiert Ich bin ja eh gerade beim "Smart-Montieren". Evt. fotografiere ich das Ding nochmals im eingebauten Zustand und stelle es heute Abend ein. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 02.05.2005 um 12:16 Uhr ]
  23. Der Fühler der Temperatur-Anzeige sitzt selbstverständlich im kleinen Kreislauf und mit "Thermostat-Defekt" meinte ich natürlich, dass sich der Thermostat nicht oder nicht weit genug oder zu spät öffnet (und nicht etwa den Fall, bei dem es nicht schließt und dadurch der Motor länger braucht, um Betriebstemperatur zu erreichen). Aber hast Recht, wenn du mal 12 V direkt drauf gibst, weißt du, ob der Lüfter läuft oder nicht. @Addy Verzwickter Fehler, insbesondere weil die Kühlung noch ausreichte. Gibt's normalerweise kaum, denn man denke nur an einen Keilriemen-Riss. Dann geht die Temperatur in aller Regel gleich nach oben. Fällt also hinsichtlich meiner Diagnose (s.oben) eher unter die Abteilung "usw." :) 4 "Temperatur-Eier" waren bei meinem Smart 55 PS - Benziner bisher noch nie an. Kann mir daher nicht vorstellen, dass dies normal sein soll. Vielleicht ist deswegen beim Ersatzteil "Thermostat" gleich auch der Fühler mit dabei. Ich weiß auch nicht, wie das beim Smart ist - habe das noch nicht probiert ;-) - aber bei anderen Autos läuft der Hauptlüfter schon mit während der Fahrt. Und zwar merkt man das insbesondere dann, wenn der defekt ist, was bspw. bei Viskokupplungen häufiger vorkommt. Dann wird der Motor auch auf der BAB merklich heißer, insbes. wenn auch noch Klimaanlage vorhanden und in Betrieb.
  24. Ja, ja, was die SCs so alles erzählen, wenn der Tag lang ist... ;-) :-D
  25. Das hört sich schon viel schlüssiger an! 8-)
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