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smartling

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Alle erstellten Inhalte von smartling

  1. Oops! Doppelt! [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 05.02.2005 um 21:31 Uhr ]
  2. Quote: Am 03.02.2005 um 21:22 Uhr hat frankyro geschrieben: hey jessi, mein smartling macht öfters mal die strecke Hamburg-Konstanz... Heyyyyy :o Smartling® Es kann nur einen geben! Pass auf, Du kriegst Post von meiner Rechtsabteilung! (vielleicht :lol:) :-P :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 03.02.2005 um 23:44 Uhr ]
  3. Quote: Am 31.01.2005 um 21:26 Uhr hat TJK geschrieben: Mit dem Reifen ist es als ob man statt im Regen auf Schmierseife fährt. Tipp: Don't drink'n drive! ;-) Quote: Ich hab mich noch nie so unsicher gefühlt und ich fahr schon seit über 20 Jahre Auto. Yps: Du merkst dass du älter wirst, wenn... :lol:
  4. Hier ist auch schon die erforderliche Bescheinigung. Klick! @foxi: Hast du eigentlich mal 'nen TÜV oder 'nen Versicherer gefragt, ob das mit deinem Fabrikate-Mix so in Ordnung geht? Ich kann es mir schlichtweg nicht vorstellen, dass dir dafür jemand grünes Licht gibt. Wie dicht liegt denn bei dieser "Spezial-Kombination" die Differenz der Abrollumfänge zwischen VA und HA an der Störschwelle? Schon mal darüber nachgedacht? Könnte es evt. sein, dass vielleicht bei einer Achse der Reifendruck etwas absinkt und die Elektronik schon zu spinnen beginnt? Oder etwa bei Vollbremsung in einer Kurve? Wie willst du das für dich (und Andere!) ausschließen? :-? Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass einige die Harmonisierung deutscher Vorschriften (hier StVZO) zum Zwecke der Wettbewerbsgleichstellung gründlich missverstanden haben und daher viel zu weit zu ihren Gunsten auslegen.
  5. So, ich hab nun mal die Hankook W 400 (M+S) montiert. v135 / h175 mit Laufrichtungsbindung, V-Index: Q, zum Preis von 217,85 Euro für den kompl. Satz inkl. Versand und MwSt. Made in Korea (Naja, die Flutopfer...;-)). Nach den ersten 100 km bei Minus 10 Grad C und Schnee etc. kann ich naturgemäß über Haltbarkeit, Aquaplaning-Verhalten und Einfluss auf Kraftstoffverbrauch noch nichts sagen. Aber ansonsten bin ich mit den Fahrleistungen bereits recht zufrieden: kein Schlag, geringste Unwuchten (max. 15gr.), hohe Laufruhe, guter Grip (allerdings Schei*e zum Driften :-D), Profiloptik bei WR und beim Smart insbesondere: aus meiner Sicht eh zweitrangig. Die erforderliche Freigabe vom Reifenhersteller hab ich zwar noch nicht vorliegen, ist aber angefordert.
  6. Oder einfach keine unnötigen Gedanken machen und rollen lassen, is doch eh sch***egal. :-D
  7. Quote: Am 30.01.2005 um 09:17 Uhr hat -Markus- geschrieben: @ smartling ... Denn die bremst auch nur die Hinterräder. Ach nee, iss nich wahr.... :o Wem erzählst du das eigentlich? Ich sprach davon, dass es bei lediglich eingelegtem Gang schon kritisch werden kann, wenn es nur auf einer Seite glatt ist. Comprende??
  8. Rappel! 8-) ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw
  9. Ich ziehe HB immer an! Und noch nie ist es in den 5 1/2 Jahren vorgekommen, dass die Beläge festgefroren waren. Wie auch? Wenn, dann würden sie höchstens anhaften durch Korrossion. Aber: Wenn lediglich der R-Gang eingelegt ist und Glätte auch nur unter einem Hinterrad herrscht, so kann die Karre wegrollen, obwohl der Motor sich nicht bewegt! Außerdem gilt es (auch was die Haftpflicht-Versicherung angeht!) als grob fahrlässig, die Feststellbremse beim Abstellen an einer Steigung nicht anzuziehen. ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw
  10. Will ja hier keine Panik verbreiten, aber ich halte es nicht ohne Weiteres für zulässig, (mit Blick auf das Fabrikat) Mischbereifung zu montieren. Auch wenn aus rein wettbewerbsrechtlichen Gründen die Fabrikats- und Profilbildung offiziel gefallen ist, so ist sie dennoch nicht (gänzlich) vom Tisch! Problematisch könnte das - wie so oft - bei einem schweren Unfall werden, wenn eine Versicherung richtig bluten muss. Und nun in aller Kürze das Warum: Ich sehe weniger ein Problem im veränderten Fahrverhalten, als vielmehr in der Frage nach dem dynamischen Abrollumfang. Schon bei einer Abroll-Differenz von 1 % zwischen VA und HA kann das ABS / ESP "Pickel bekommen"! Auch die ASR kann ins "Grübeln" geraten. Wer meint, dass die tatsächliche Reifenabmessung zwischen unterschiedlichen Herstellern verbindlich und vor allem einheitlich ist, der irrt gewaltig und sollte sich mal die möglichen und auch zulässigen Herstellertoleranzen vor Augen führen. Es gibt Reifenhersteller, die gerne schmal und solche, die gerne breit bauen. Die Abweichungen können beträchtlich sein. Es kommt auch vor, dass der selbe Hersteller bei einer Dimension an die obere, bei einer anderen Dimension an die untere Grenze der ETRTO-Toleranz heran geht. Daher die fast unabdingbare Forderung nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bei unterschiedlichen Dimensionen auf VA und HA. Die ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organization) lässt hier nämlich, bei ein und derselben Reifengrößen-Angabe eine Toleranz von +/- 3 Prozent zu!!! Insbesondere bei einem Dimensions-Mix wie beim Serien-Smart (VA: 145 (bzw. 135) HA: 175) kann ein gleichzeitiger "Fabrikate-Mix" problematisch werden. Besonders brisant dabei ist, dass ein Fehler erst in einer kritischen Situation auftritt, wenn nämlich bei einer Gefahrbremsung das ABS versagt. Die äteren Smarts haben zudem eh noch 'ne Fabrikatsbindung eingetragen. OK, die hat zwar seit 2000 "lediglich noch" Empfehlungscharakter. Die Verantwortung dafür, dass die Reifen geeignet sind, wird aber äußerst deutlich auf den Fahrer/Halter abgewälzt! Und als Erstes benötige ich zur Beurteilung der Eignung, neben gutem Augenmaß (Freigängigkeit) eine Herstellerfreigabebescheinigung für den Fahrzeugtyp, auf dem die Pneus montiert werden sollen, und ich kenne keinen Hersteller, der für einen Fabrikate-Kombination eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen würde! Man könnte noch viel dazu schreiben... Jedenfalls ist eine pauschale und undifferenzierte Behauptung, eine eingetragene Fabrikatsbindung sei vollständig hinfällig, schlichtweg unrichtig! Dies gilt umso mehr, als man ein Fahrzeug fährt, das unterschiedliche Reifendimensionen auf Vorder- und Hinterachse fährt und über elektronische Traktions- und Brems-Regelsysteme verfügt. Und noch ein Tipp: Bei der ganzen Diskussion über eingetragene Reifengrößen stets die jeweils vorgeschriebene Felgen nicht aus den Augen lassen! 145er auf der VA erfordern dort regelmäßig eine 4"-Felge. Auf 3,5" sind die 145er imho nicht zulässig. ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw
  11. Quote: Am 03.01.2005 um 22:40 Uhr hat smartling geschrieben: Ich glaube irgendwie nicht, dass es am Auspuffsystem oder am Lader liegt. .... Ich tippe im Momet eher auf Bremsscheibe (bzw. Spritzblech). ;-)
  12. Ich seh es so: Zunächst wird das Image eines auf dem Gebrauchtwagenmarkt befindlichen Autotyps durch seine Insassen geprägt. Und kurze Zeit später prägt dann unter Umständen ein solches Fahrzeug auch umgekehrt das Image seines Lenkers. Möglicherweise ist das bei den Eidgenossen bedingt durch gewisse grundlegende Unterschiede zur BRD noch nicht so angekommen. Soll nun keineswegs abwertend gemeint sein, sondern Ihr seid insoweit viel eher darum zu beneiden. ;-) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 08.01.2005 um 02:37 Uhr ]
  13. Nicht WIR leben da! Smart lebt offensichtlich noch dort ;-) Ich, für meinen Teil, war ja wenigstens schon bei Stahlguss angekommen :-D Aber ich bin ja schon froh, dass die Bremsen hydraulisch funktionieren, wenn auch das ABS zuweilen nicht wirklich perfekt reagiert. Man hätte uns in unserer Euphorie ja durchaus auch mechanische Bremsen anbieten können, mit Seilzug und Druck eines Bremskeils auf die Lauffläche je (eines :lol:) Vorder- und Hinterreifens; genau so, wie schon jahrzehntelang beim Tretroller bewährt :lol:
  14. Smartling empfiehlt dagegen die Kombination aus allen Dreien! ;-) :-D
  15. Quote: Am 05.01.2005 um 14:37 Uhr hat Senator geschrieben: *klugscheissermodus_an* ist Grauguss, net Stahlguss. *aus* :-D :-D :-D Yepp, mag sein Leif! Zumindest was den Smart angeht. Für das, was ich damit eigentlich ausdrücken wollte, hätte ich eher "Gusseisen" schreiben sollen. Nun denn.... ;-) Hab dann aber auch noch mal in nem schlauen Buch nachgelesen, weil man's ja schließlich doch nicht jeden Tag braucht und es schon eine Weile her ist: Vergütungsstahlguss GS-20 Mn5 (DIN 17182) GS-CK 25 GS-46 MnSi 4 GS-50 MnSi 44 sowie Grauguss GG unter dem Oberbegriff "perlitische Gusseisen" Gruß vom Smartling, der sich grundsätzlich lieber mit weltlicheren Dingen wie Aufguss, Tortenguss oder Erguss befasst :-D
  16. Betrachte ich mir, wer solche fernöstlichen Fahrzeuge fährt, so muss ich immer wieder feststellen, dass diese Vehikel - mit dem Flair von Gemüsekisten - die ADAC-Pannenstatistik 100mal anführen könnten und ich würde noch immer - bis vielleicht auf einige wenige ganz elitäre Ausnahmen - keines haben wollen. Am besten baut man sich dann gleich auch noch so'n fettes Ofenrohr hinten dran und schwärzt die Scheiben und schon ist man voll dabei und mitten drin. Der Vodka schmeckt dann schon ganz von selbst... ;-) ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw
  17. Quatsch! Die Belaganzeige klopft nicht, sie kratzt. Scheiben haben in 99,999999999 % auch keinen Seitenschlag - wir sprechen hier von Stahl-Guss! Wenn, dann sind sie entweder gerissen oder es haftet Material (vom Bremsbelag) an oder die Nabe (Aufnahme) hat nen Schlag oder das Rad wurde extrem unrichtig angezogen. Ich vermute hier als Naheliegendstes, dass der Bremsbelag nach einer Nassfahrt (ggf. sogar unter Salzeinwirkung) an der Scheibe angehaftet war und sich nun auf der Scheibe abgebildet hat. Dabei überträgt sich ebenfalls Material des Belags auf die Scheibe (im 100stel Millimeterbereich) und das klopft dann so lange, bis das wieder runtergeschliffen (-gebremst) ist. Versuche doch einfach erst mal das wegzubremsen. Dabei einige 3/4-Kraft-Abbremsungen aus 80 oder 100 km/h auf etwa 20 km/h durchführen. Dazwischen nicht stehenbleiben (erneute Anhaftungsgefahr bei heißer Bremse!). Auch am Ende der "Serie" erst noch ein ganzes Stück weiterfahren und Scheiben auf "normale" Temperatur abkühlen lassen. Wenn du natürlich mit heißer Bremse durch ne saftige Schnee- oder Wasserpfütze gesaust sein solltest, könnte die Scheibe auch nen Haarriss haben und dies auch trotz nur 10.000 km Laufleistung. Solche Risse sind manchmal nur schwerlich zu erkennen. Wenn das "Klopfen" nach der Bremsaktion nicht verschwindet und du auch keinen Riss erkennen kannst (solche Risse enstehen überwiegend quer zur Reibfläche, wo sie noch rel. gut erkennbar sind, oder aber sehr, sehr fein und schwer erkennbar entlang der Kröpfung), dann lass lieber mal nen Fachmann "probehören", bevor dir die Scheibe vielleicht bei ner Gefahrenbremsung um die Ohren fliegt (will dir aber keine Angst machen!). ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw
  18. Ich glaube irgendwie nicht, dass es am Auspuffsystem oder am Lader liegt. Wenn ich die Beschreibung richtig deute, handelt es sich um eben das Geräusch, das auch mein Smart hin und wieder von sich gibt. Meist beim Rückwärtsfahren und (ich meine) bei gleichzeitigem Einschlagen der Lenkung. Ich versuche derzeit noch, wie ich es zur exakten Diagnose reproduzieren kann. Manchmal meine ich, dass es auch auftritt, wenn sich das Auto gar nicht bewegt, sondern nur der Gang eingelegt wird. Bin aber hier nicht sicher. Ich tippe im Momet eher auf Bremsscheibe (bzw. Spritzblech). Zuerst hatte ich den Kupplungsautomaten im Verdacht (Geräusch in Zusammenhang mit Einkuppelvorgang). Bin aber auch hier nicht sicher. Insoweit kann mein Beitrag nun natürlich nicht unbedingt weiterhelfen, aber vielleicht dennoch als Anregung dienen. Meinerseits werde ich nun nach Euren Erfahrungen trotzdem mal gezielter nach dem Auspuff horchen, obwohl der schon mal nach ungenauer Montage angeschlagen hatte und dabei ganz andersartige Geräusche zum Besten gab (nicht so "blechern"). ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw
  19. Quote: Am 03.01.2005 um 14:50 Uhr hat Timo geschrieben: ...klemme dazu einfach die Batterie eine Stunde ab und der Fehlerspeicher ist gelöscht. :) Ja, echt? Ist das so? ;-) Bei meinem Smart geht das so jedenfalls nicht. 8-) Vielleicht liegts ja auch einfach daran, dass es kein Ölofen ist. :-D ----------------- Smart me up! Smartling aus dem wWw
  20. @Ing Mich interessiert auch nicht in welchem Zustand "DIE" Motoren von Smartprofi sind. Mich kratzt vielmehr der Zustand des Motors, den ICH ggf. mal bei ihm kaufen werde. Und diesen werde ich dann schon zu hinterfragen wissen, believe me. ;-) Und auch ohne zu wissen, welche Qualität Smart letztlich liefert (der Lieferumfang ist übrigens weitestgehend definiert!), ist dem - wie gesagt - stets mit der gebotenen Vorsicht zu begegnen, zumindest was im Falle eines Falles die Frage nach der Sachmängelhaftung und gerade was die spätere Bereitschaft und die Argumentation zur Nachbesserung angeht. Qualität und Standfestigkeit der gelieferten "Waren" treten ja immer wieder deutlich zutage, wenn man die zahlreichen Nachbesserungen an Ladern, Glasdächern, Mischgehäusen, Motoren, Wassereintritten, Klappergeräuschen, Radaufhängungen u.v.a.m. betrachtet. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 28.12.2004 um 16:49 Uhr ]
  21. Auch wenn die Rechnung bereits bezahlt wurde, heißt das nicht unbedingt, dass damit nun sämtliche Türen verschlossen wären. Allerdings stellt sich die objektive Frage nach der vorherigen Vereinbarung und der sog. Marktüblichkeit bezüglich der Rechnungshöhe. Hier mal ein Urteil, das diese Thematik seitens der Rechtsprechung aufgreift. Klick! Übrigens bei DIESER (im Einganstopic näher beschriebenen) Form der Auftragserteilung darf ein Anruf vor Austausch der Batterie regelmäßig nicht erwartet werden. Dann muss man bei der Auftragsvergabe schon ein wenig aufpassen und man sollte, wie von Neusmartie schon beschrieben, auch nicht vergessen, sich ohne Wenn und Aber ein Duplikat des unterschriebenen Auftrages aushändigen zu lassen. Dieses Verlangen bedarf übrigens keiner gesonderten Begründung, es handelt sich vielmehr um eine Selbstverständlichkeit und somit allgemeine Übung, dass man von dem, was man unterzeichnet, eine Kopie erhält. Smart me up! Smartling aus dem wWw [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 28.12.2004 um 16:46 Uhr ]
  22. Ich möchte hier weder der einen noch der anderen Seite zustimmen. Ohne die hier in Rede stehenden Teile selbst in Augenschein genommen zu haben, ist grundsätzlich zu bemerken, dass beim Begriff "Austausch-Motor" nach der allgemeinen Verkehrsauffassung mehr verstanden wird als lediglich eine mit dem Kauf verbundene Verpflichtung, das Altteil (entweder Zug um Zug oder gegen Pfanderstattung) zu retournieren. Diesbezüglich existiert sogar eine besondere Regelung im Umsatzsteuerrecht (Altteilemehrwertsteuer). Prinzipiell hätte ich zumindest Bedenken, wie man an diesem Thread deutlich sieht auch zurecht, gegen eine - m.E. durchaus irreführende - Bezeichnung der angebotenen Aggregate als "generalüberholte", "komplett überholte" oder gar "Austausch- oder Tauschmotoren" Das hatte ich daher dem Smartprofi Hajo auch irgendwann schon einmal in einem Thread zu verstehen gegeben. Die Erwartung der Kundschaft ist häufig - trotz des niedrigen Preises - beim Lesen der vorgenannten Bezeichnungen zunächst eine andere, weitergehendere. Und dies kann bei manchem dann leicht zur Enttäuschung führen, weil die geweckte Erwartung nicht erfüllt wird. Ich möchte das nun nicht mit einem Gewinnspiel vergleichen, bei dem man bereits eine Gewinnbenachrichtigung erhält, die sich beim genaueren Hinsehen, dann aber letztlich doch als Mogelpackung entpuppt, da die (meist nicht zu überwindende) Haupthürde erst noch zu nehmen ist. Auch hier wird die Erwartung - zugestanden vornehmlich naiver Personen - schlichtweg am Ende nicht erfüllt. Heutzutage hat niemand mehr etwas zu verschenken, jedoch sollten sich (gute!) Unternehmer ebendessen im Klaren sein, denn auch der Kunde ist gezwungen aufs Geld schauen, heute mehr denn je. Die Motoren - ich hab sie weder gesehen noch hab ich einen davon käuflich erworben - stellen aus meiner Sicht der hier zitierten Beschreibung folgend lediglich reparierte Aggregate dar, die im Austausch geliefert bzw. zur Abholung bereit gestellt werden. Und genau so würde ICH sie auch in einem Angebot beschreiben. "AT-repariert" wäre IMHO die korrekte Bezeichnung. Ein ähnliches Verfahren wird bei Anlassern und Limas angeboten und neuerlich versucht sich - wie ich las - auch eine Firma mit el. Steuergeräten. Aber zwei Punkte muss ich ebenso klar festhalten: 1. Ich würde im Falle eines Motorschadens auch zu Hajo gehen, da ich ihn als netten Zeitgenossen kennengelernt habe, mit dem man reden kann und ich überdies wenig Zeit habe und es für mich aus finanzieller Sicht einfach günstiger ist, einen reparierten Motor zu kaufen, als mich selbst hinzustellen und mir mindestens einen Tag lang die Finger schwarz zu machen und vielleicht noch "Lehrgeld" zu zahlen, da ich eine derartige Reparatur beim Smart zum ersten Mal durchführen würde und dabei nicht über die aus meiner Sicht unverzichtbaren Dokumentationen über typenspezifische Vorgehensweisen und Toleranzen etc. verfüge. 2. Halte ich den aufgerufenen Preis für die von Smartprofi angebotenen Motoren auch vor dem Hintergrund, dass selbige vielleicht "nur" repariert sind, für durchaus angemessen, wenn nicht sogar für günstig, wenn man sie ins Verhältnis zu einem Werkstauschmotor (gibt's die überhaupt oder sind ausschließl. neue Maschinen erhältlich?) setzt. Wer allerdings der Auffassung ist, dass man - ganz gleich um was es sich bei dem Kaufgut handelt - für 1.000 Euro das Gleiche bekommt, was im Allgemeinen nur für 3.000 Euro oder mehr zu haben ist, der kann nur mit einem Kopfschütteln bedacht werden werden, weil er entweder Hehler ist :-D oder weil er schlichtweg den Lauf der Zeit verpasst hat. Gerade bei Ebay ist die Preisbildung für den Verkäufer durch Angebot und Nachfrage derart optimiert, dass bei der zwischenzeitlich so immens hohen Impulszahl von Ebay-Usern schon lange nicht mehr mit einem Schnäppchen gerechnet werden darf. Oft werden Sachen dort sogar - offenbar aus lauter "Ebay-Manie" - teurer verkauft als im ÖEH. PS. Ich bin ein unbedingter Verfechter klarer und fairer Regelungen und vorheriger Vereinbarungen, obwohl es gerade im Fall von Motoren - und Kfz-Teilen überhaupt - sehr schwierig für jemanden sein dürfte, mir eine "F*tt auf die Wange zu malen". Bei mir gilt auch das gesprochene Wort und genau das erwarte ich eigentlich auch von meinem Gegenüber. Andererseits lasse ich dann aber auch bei den resultierenden Folgen überhaupt nicht mit mir spaßen, falls ich aus Zeitmangel, Bequemlichkeit oder Gottvertrauen einmal doch auf Schriftform verzichtet haben oder auch meine kostbare Zeit für eine vergebliche Fahrt geopfert haben sollte. Ich hasse in Angeboten und Verträgen Verschleierungen, Verdummungen, Kleingedrucktes und sonstige Linkereien, wie das "Vergessen" von Preisangaben, Nebenkosten oder Adressen des liefernden Unternehmens. Vielleicht auch deshalb meine kritische Haltung zur Bezeichnung "komplett überholt". Komplett überholt bedeutet ganz klar und unstreitig mehr. Wenn außerdem tatsächlich Leistungen und Qualitäts-Merkmale angepriesen werden sollten, die nicht der Realität entsprechen, so muss sich dem neutralen Betrachter geradezu ein Betrugsverdacht aufdrängen. Und hier wäre der Versuch bereits strafbar - meiner Meinung nach auch zurecht! Aber ich betone abschließend nochmals ausdrücklich: Ich möchte hier niemanden bezichtigen und kann mir ein abschließendes Urteil nicht erlauben. Den Rat von Udo, allen Motoranbietern (so übrigens auch dem Erstausrüster!) ein gewisses Maß an gebotenem Argwohn entgegen zu bringen, kann ich nur unterstreichen. Bei der Lektüre meines Beitrages wird man feststellen, dass dieser gewollt vage verfasst wurde, denn ich war weder selbst als Zeuge noch als Betroffener beteiligt. Smart me up! Smartling aus dem wWw [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 28.12.2004 um 16:54 Uhr ]
  23. Für den Fall der unrechtmäßigen Übernahme von Inhalten von Websites aus dem Internet haben die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. in zwei Urteilen zusätzlich zu einem Schadensersatzanspruch auch einen eher untypischen Anspruch auf Schmerzensgeld zuerkannt. In den entschiedenen Fällen hatte ein Rechtsanwalt, der auf seiner Homepage neben einem Rechtsanwaltssuchdienst eine Vielzahl von Beiträgen, Nachrichten, Informationen zum Online-Recht und auch juristische Aufsätze anbot, geklagt, weil ein anderer Rechtsanwalt diese Aufsätze übernommen und auf den Seiten seiner Rechtsanwalts- und Steuerberatungssozietät eingestellt hatte, ohne den Urheber um Erlaubnis zu fragen. Dabei übernahm dieser nicht nur die Inhalte der betreffenden Aufsätze, sondern auch das komplette Layout der Beiträge. Außerdem hatte er bei einem für eine Zeitschrift verfassten Beitrag den Namen seines Kollegen einfach gegen seinen eigenen Namen ausgetauscht. Entscheidend für die Urteile war, dass der Name des Autors entfernt und ersetzt wurde. Bei der unberechtigten Einstellung der Beiträge eines fremden Autors und der Veränderung seines Namens sei ein schwer wiegender Eingriff in die Rechte des Autors anzunehmen, der nicht nachträglich durch Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf oder auf andere Weise nicht oder nicht in ausreichender Weise ausgeglichen werden könne. Vielmehr soll mit der Zahlung eines entsprechenden Schmerzensgeldes eine gewisse Genugtuung verbunden sein. (OLG Frankfurt/M., Urt. v. 4.5.2004 – 11 U 6/02 und 11 U 11/03) (Quelle dieses Beitrags: http://www.mk-stb.de) Auch Geisteskranke und Kleinkinder können Unternehmer sein. (Friedrich Klenk zum Umsatzsteuerrecht Wo er Recht hat, hat er Recht! ;-)
  24. Der GMX-Filter hat ihm was geschickt....ne Umleitung in den GELÖSCHT-Ordner! :-D Den Valentin erkennen die inzwischen wohl automatisch. Da gab's ma 'ne Zeitlang 'ne ähnliche Masche mit Tierheimen in Rumänien oder Ungarn oder so. Alles der gleiche Dreck! Smart me up! Smartling aus dem wWw [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 09.12.2004 um 14:01 Uhr ]
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