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smartling

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  1. Noch aus einschlägiger Kirmes-Erfahrung weiß ich, dass die Diskussion wahrscheinlich etwas abgekürzt worden wäre. ;-) Spätestens bei dem "smarten Ar*****ch" hätte ich nämlich , sagen wir mal, sicher ein wenig die Lust verlorn... :-D Und hinterm Zelt isses ja für gewöhnlich auch nich so schön; nicht nur wegen dem Anblick der ganzen wild umsichurinierenden Dödel und den versoffenen Besitzern derselben, nein, auch der Geruch ist meist nicht ganz sooooo prickelnd ;-)
  2. @sumotreiber Du weißt doch: Wer den Schaden hat, braucht bekanntlich für den Spott nicht zu sorgen. ;-) Ich kann mir vorstellen, wie besch**** das ist, wenn man arbeiten möchte und findet nichts und ich tue in unserem Laden auch alles, damit so viele wie nur irgend möglich hier ihr Brot verdienen können. Gewinnmaximierung sehe ich demgegenüber als nachrangig an! Wünsche dir jedenfalls einen baldigen Erfolg bei der Stellensuche, ganz im Ernst!!! @4x4 Sorry, wenn ich dich berichtige, aber die grundsätzliche Mithaftung aus erhöhter Betriebsgefahr besteht (seit etwa zwei Jahren) letztendlich nur gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilehmern und selbst dort kann selbig ausgeschlossen sein bei Höherer Gewalt. Es ist zwar zunächst zutreffend, dass von einem PKW eine generelle Gefahr ausgeht, doch kann man in anderen als den oben genannten Fällen über den Einwand des "unabwendbaren Ereignisses" von der Haftung befreit werden, wenn man - bei korrekter, fehlerfreier Fahrweise - beim besten Willen den Unfall nicht vorausahnen konnte und dementsprechend keine Möglichkeit hatte, diesen durch seine Reaktion zu verhindern. Das neue Fahrerlaubnisrecht hab ich in Bezug auf die neue "S-Klasse" noch nicht durchgelesen und somit weiß ich auch nicht, welche Anforderungen an die Ausbildung gestellt werden. However, bei einem Mofa oder einem Mokick-Roller ist es doch auch nicht anders, oder?
  3. *neneiskalteskölschaufmach**plopp* *ZISCHHHH* *ahhhh* :-D :-D
  4. Soeben noch etwas zum Thema gefunden. Gibt wohl dort auch n Video über nen tödlichen Unfall und auch Näheres zu den Absichten bezüglich der Einführung einer Helmpflicht. Wen's interessiert...
  5. Quote:Noch mehr Gründe gefällig? Nää, nää, lass ma lieber, das reicht mir schon... ;-) Quote:Das Quad ist breiter, also muss man zum Überholen weiter auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Bei 45 km/h überholen, ja richtig, das ist echt ein schlagendes Argument 8-) Außerdem sieht man nicht gleich, was für ein Gefährt da kommt, und kann dessen Tempo falsch einschätzen. Ja, korrekt, auch das überzeugt. Man rechnet damit, dass das Ding mit 80 km/h da angerauscht kommt, und dann hat es doch nur 45 drauf. Welch herbe Enttäuschung. :-D :lol: Oder man erwartet an ner Linksabbiege-Stelle das entgegenkommende Gerät mit 45 herannahen und es eiert aber lediglich mit 30 durch die Gegend. Vor lauter Warten schläft man mitten auf der Kreuzung ein. Das ist nun wirklich gefährlich! :-D Sicher auch absolut tödlich, wenn es statt der erwarteten 25 km/h, weil man es vielleicht mit nem Krankenfahrstuhl verwechselt, doch mit 45 heranrast... 8-) Der Schwerpunkt lässt sich mit vier statt zwei Rädern weniger gut ausgleichen, wenn man in einer Kurve kippt. Wenn du in der Kurve kippst, dann brauchst du - außer vielleicht deinem Bankkonto nach längerer Arbeitsunfähigkeit - nix mehr auszugleichen, weder bei ner Enduro, noch bei nem Quad. ;-) Und bei nem Quad kannste neben der Schwerpunktverlagerung auch mit der Lenkung einiges bewegen, was mit nem Bike schon schwieriger sein wird. Aber wir reden hier von 45 km/h!!! Der Motorrad-Führerschein verlangt wesentlich mehr Theorie und Praxis. 16-jährige Fahrer haben meist noch nicht das nötige Gefahrenbewusstsein. Aber die 16-Jährigen mit A1-Führerschein (früher 1b) haben dieses Gefahrenbewusstsein, wie? Und damit können die Maschinen bis 125 ccm (bei Begrenzung/Drosselung auf 80 km/h) fahren. Die 80er Enduro hatte ich nur als Beispiel angeführt. Und nicht zuletzt tragen Enduro-Fahrer gemeinhin einen Helm. Da stimme ich dir zu! Aber ich denke, hier wird die Einführung einer Helmpflicht nicht lange mehr auf sich warten lassen. Wenn man bedenkt, dass man schon Radfahrer dazu verdonnern will. (Keine Frage, ich wäre nicht dagegen) Was mich aber bestimmt nerven würde, wäre künftig vermehrt solche mehrspurigen 45-kmh-Hemmschuhe auf der Straße zu haben. Das wird zum Teil unter den Autofahrern zu brenzligen Überholmanövern führen. Aber ich denke, der Preis von 8.000 Euro wird die Verbreitung dann in der Praxis doch schon entsprechend eindämmen. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 25.08.2004 um 13:58 Uhr ]
  6. Schade, dass der Beitrag inzwischen ein wenig ins Derbe abgeglitten ist :( @Smartprofi: voll d'accord! @Trash-Steve: Jeder blamiert sich schließlich so gut er kann, nicht wahr? ;-) Dein Link ist schon OK. Ich wiederhole mich nur, wenn ich schreibe: Les ihn doch wenigstens mal durch, Mann! Oder verstehst du nicht, was drin steht? Da wird nämlich genau die Differenzierung vorgenommen, von der wir (nicht du!) hier die ganze Zeit reden. Quote:Es ist jedoch nach der neuen GVO nicht mehr Pflicht, zum Erhalt der Sachmängelhaftung alle Wartungsarbeiten nur beim Vertragshändler durchführen zu lassen. Sachmängelhaftung, nicht Garantie, klar?! Und dennoch habe ich bedauerlicherweise auch mit den (Auskunfts-)Juristen des ADAC so meine Befindlichkeiten (kommt mir zum Teil so vor, als hätten die sonstwo keine Anstellung gefunden. Fachkenntnis vergleichbar mit dem, was die sog. "Gelben Engel" von Kfz-Technik verstehen. Gerade wieder eine Erfahrung mit Letzteren hinter mir wegen eines auf der BAB vom Filter gelösten Kraftstoffschlauchs beim Smart). Weitere aktuelle Erfahrung mit Anfrage/Rechtsauskunft beim ADAC (ist auch irgendwo hier in einem anderen Thread beschrieben): Spoiler in der Waschanlage abgerissen. Betreiber war schadensersatzpflichtig. Wollte nun vom ADAC wissen, ob ich meinen Zeitaufwand für die Organisation der Instandsetzung erstattet bekomme, da diese Kosten den eigentlichen Schaden übersteigen. (Falsche) Antwort: Eindeutiges Nein. Gehöre angeblich zum "allgemeinen Lebensrisiko". Na klar... Der ADAC-Beitrag hinter dem Link ist zwar ganz brauchbar, aber dennoch ziemlich oberflächlich, so vermisse ich wichtige Hinweise zur Beweislastverteilung. Es reicht nicht aus, wenn man schreibt: "Es muss nachgewiesen werden". Entscheidend ist doch nicht zuletzt auch, wer welchen Nachweis zu erbringen hat. Ebenso sehe ich den zweiten der ersten beiden Absätze als nicht zutreffend an. Quote:Die "Sachmängel-Haftungsfrist" beträgt für einen Händler beim Verkauf eines Neufahrzeuges an einen Verbraucher zwei Jahre. Diese gesetzliche Regelung betrifft ausschließlich den Verkäufer und damit in der Regel zunächst einmal nicht den Hersteller. Richtig ist, dass das deutsche Schuldrecht beim Gebrauchsgüterkauf sehr wohl auch den Hersteller und den Verkäufer trifft! Es regelt überdies die Haftungsfragen zwischen Hersteller und Vertrieb untereinander. Neben den allgemeinen Regelungen des Schuldrechts gelten für das Geschäft zwischen Lieferanten/Hersteller und Vertrieb (an Endkunden/Verbraucher) zusätzliche, was Nachbesserung und Fristen angeht, sogar noch strengere Regelungen, siehe dazu die Bestimmungen zum sog. Rückgriff (§ 478 BGB). Mir ist das im Grunde völlig gleichgültig: Jeder kann doch sein Fahrzeug dort hin bringen, wo er möchte oder wo er meint, gut beraten zu sein. Dies gilt natürlich umso mehr für denjenigen, bei dessen Auto die Garantielaufzeit bereits abgelaufen ist. Letztlich muss er ja auch mit eventuellen (rechtlichen und technischen)Folgen selbst klarkommen. Und wenn einer nach Ablauf der Garantie zur Freien Werkstatt fährt, finde ich das auch OK. Billiger ist es halt nur dann, wenn die kausalen Folgekosten die Ersparnis nicht übersteigen. Ich repariere und warte meine Gehhilfe ja auch selbst, na und? Aber irgendwo liegen die Grenzen, wenn ich keine technischen Dokumentationen und Werksschulungen zur Verfügung habe. Und besitzt die (neben den SCs) jemand inzwischen, hmm?? ;-) Bin durchaus dran interessiert! 8-) Und Steve: Du wirfst anderen vor, sie hätten "sicher nur etwas gehört", dabei werden dir hier ständig Quellen genannt. Woher beziehst eigentlich du deine Weisheiten? ADAC, ist das alles? Na dann... :( [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 25.08.2004 um 13:14 Uhr ]
  7. Habe mir inzwischen mal die Mühe gemacht, dem Link zu folgen und siehe da, man findet folgende großmundige Worte: Quote:Mister A.T.Z. wählt bundesweit Pkw-Werkstätten für Sie aus, die sich an allen Marken auskennen und diese fachgerecht reparieren, warten und Inspektionen durchführen können - mit Garantie. "...an allen Marken auskennen..." Ich verneige mich vor diesen Koryphäen der Technik! Das kann nur gutgehen. :-D Quote:Sie haben hier die Möglichkeit eine Partner-Werkstatt in Ihrer Nähe zu finden. Nutzen Sie dafür unsere Suchmaschine und geben Sie das gewünschte Postleitzahlengebiet und weitere Suchkriterien an. Genau das hab ich spaßeshalber mal getan! ;-) Zur Nachahmung empfohlen, denn man kennt ja schließlich (meist) die Werkstätten in seiner näheren Umgebung. Hut ab! :lol: Grundsätzlich ist das Bestreben, eine Mitbewerberschaft aufzubauen, schon in Ordnung, aber es gilt auch noch immer in gewisser Weise die Redewendung: Schuster bleib bei deinen Leisten! Und je größer die Töne sind, die gespuckt werden (zur Erinnerung: "...alle Marken"), umso mehr Skepsis ist angebracht, ähnlich einer Gaststätte mit 'ner 20 Seiten umfassenden Speisekarte. Die heutigen Autos (und Produkte überhaupt; egal ob Jura-Kaffeeautomaten, Wäschetrockner, Videorekorder, Fernsehgeräte etc.pp.) werden ja inzwischen gerne so konstruiert, dass selbige nur noch der Hersteller warten bzw. instandsetzen kann. Nun werden Autohersteller seit kurzem im Zuge der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) "gezwungen", ihr Wartungs- und Reparatur-Know-how an Frei Werkstätten weiterzugeben. Na klar, wer`s glaubt... ;-) Es reicht schon zu erfahren, was so alles passiert, wenn man mit 'nem "Exoten" in einer Vertragsniederlassung aufkreuzt. Selbst dort reicht das Wissen dann oft nicht einmal, um beispielsweise die Instrumentenbeleuchtung zu erneuern oder die Türverkleidung zu entfernen oder den Getriebeölfilter zu wechseln.
  8. Quote: Am 25.08.2004 um 01:22 Uhr hat crashsteve geschrieben: Junge Junge, Wie lange haste denn für Deine Sprüche geübt? Täglich morgens und abends 10 Minuten vor dem Spiegel. Das sollte reichen. ;-) Wenn hier Jemand keine Ahnung hat, dann der Meister-Smartling!!!! Ja, genau. Der war gut! :lol: Du bekommst 2 Jahre Garantie vom Werk!!! Hat das jemand hier bestritten? Aber bist du dir da übrigens so sicher? Wo steht denn geschrieben, dass du eine Garantie bekommst, mal abgesehen von der gegen Durchrostung? 8-) Das hat mit der Sachmängelhaftung garnichts zu tun. Anscheinend hast Du mal irgendwo irgendwas gehört. Damit hast du dich nun leider vollends disqualifiziert. Weiter so, es kann nur besser werden! ;-) Um es auch Dir mal zu erklären, Da bin ich aber jetzt echt gespannt...ein Glatzenträger, der mir ein Haarwuchsmittel anbieten will, hmm? :lol: Probiers ma mit Staubsaugern oder so... :-D wenn Du irgendwo irgendwas kaufst, dann hast Du eine gesetzliche Garantie von 2 Jahren. Da tritt das ein, was Du geschrieben hast. Das ist gesetzlich und braucht nirgends beim Verkäufer zu stehen. "Gesetzliche Garantie" ja ja, jetzt hammers aber bald... :lol: Wenn Du aber vom Verkäufer(Fa. Smart) eine 2 Jährige Garantie bekommst, dann brauchst Du NICHT zu beweisen, daß das Teil schon bei der Auslieferung defekt war!!!!! So wie es bei der gesetzl. Sachmängelhaftung wäre!!!! Wenn du eine Garantie tatsächlich bekommst, dann brauchst du den Nachweis in der Tat nicht zu führen, solange du dich an die in der Garantieerklärung vorgegebenen "Spielregeln" hältst. Und dazu gehört i.d.R. auch die Verpflichtung zur Durchführung regelmäßiger Wartungsdiensten in einer vom Garantiegeber freigegebenen Werkstatt, was wohl ausschließlich ein SC oder bestenfalls eine Mercedes-Benz-Werkstatt sein dürfte, nicht jedoch eine sog. Freie Werkstatt oder gar eine Tanke. Verstößt du gegen die "Regeln" indem du keine oder eine unzureichende bzw. keine Wartung durchführen lässt, so erlischt der Anspruch entweder von vornherein oder aber es kehrt sich in der Folge zumindest die Beweislast um. Eine sog. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie wird vom Garantiegeber freiwillig gegeben. Hat er sie jedoch einmal erklärt, ist er jedoch ebenfalls über die Garantielaufzeit an seine "Garantiezusage" gebunden. (Nicht irgendwo zu hören, sondern noch einfacher nachzulesen in § 443 BGB ;-)) So, außerdem kann man auch was schreiben, ohne gleich andere als Deppen hinzustellen. ...wenn's aber doch die Wahrheit is...:-D Außerdem, hast Du mal an die Smartfahrer gedacht, die überhaupt keine Garantie mehr haben? Da gibt es Einige, die froh sind, den SC nicht mehr das Geld in den Rachen zu werfen. Was bitte hat das denn nun mit dem hier diskutierten Topic zu tun? Mich würde es nicht wundern, wenn Du für Smart arbeiten würdest und mit Deiner NICHTAHNUNG auch Dummheit genannt, hier versuchst, alles was gegen SMART gepostet wird, schlecht zu machen. Crashsteve Du, Steve, ich weiß nicht, welchen Crash du wohl mitgemacht haben musst, aber hättest du aufmerksam gelesen, so hättest du feststellen müssen, dass gerade ich nicht jemand bin, der für SMART die Fahne hochhält. Und abschließend noch 'n kleiner Tipp am Rande: Frag doch einfach bei nächster Gelegenheit mal im SC (verbindlich!) nach, ob der Hersteller unserer kleinen Gurken nach Ablauf von 6 Monaten nach Neukauf auch nur auf die gesetzlich vorgesehene Beweislastumkehr innerhalb der (unumgänglichen) Sachmängelhaftung verzichtet, so wie dies beispielsweise BMW handhabt. ;-) Wir reden hier nicht davon, was die SCs respektive die Smart GmbH regelmäßig auf Antrag freiwillig tun, sondern davon, woran sie sich gegenüber dem Kunden im Vorfeld, d.h. vor dem Kauf eines neuen Autos, freiwillig binden und davon, wozu sie de jure verpflichtet sind. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 25.08.2004 um 03:20 Uhr ]
  9. @mike Quote:Ist das Ignoranz, oder zahlt Papi die Zeche? :-? Beides "Wasser", Mike, kein Treffer! Leider! ;-) Sozialamt heißt der "Papi" :-D @SamHH Quote: Aber bei 50 € netto in der Stunde würde ich Dir trotzdem ein anderes Auto wie den Smart empfehlen, so toll und sicher ist er dann auch wieder nicht... ;-) Sam, Sam, bis du aufwachst... ;-) Quote:Das mit dem Betrug stimmt übrigens mit Sicherheit nicht. Die armen EU-Bürger, die umziehen und dann sich gleich strafbar machen, falls sie ihr Auto verkaufen. Du musst halt schon lesen, was ich schreibe, und nicht einfach stumpfsinnig vor dich hin fantasieren! 8-) Ich hatte nämlich geschrieben, dass derjenige sich ggf. der Strafverfolgung aussetzt, der bei einem Kaufgeschäft arglistig verschweigt (weißte, was das is? ;-)), dass das Fahrzeug im Ausland gekauft wurde. Got it? [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 25.08.2004 um 02:26 Uhr ]
  10. Quote:@smartling: Erfüllst Du nicht mit dem Smart auch etwas, was andere erwartet (statusmäßig)?? Denk da auch mal drüber nach! Brauch ich gar nicht lange drüber nachzudenken. Als damals bei uns die spontane Kaufentscheidung fiel, da hatte noch niemand von einem Smartfahrer bzw. -fahrerin irgend etwas erwartet, weil kaum jemand überhaupt wusste, um was (für ein Auto) es sich bei einem Smart eigentlich handelt. Er hat uns einfach von der Optik her gefallen und gab sich auch akustisch doch so ganz anders als alle übrigen kleinen Rotzbüchsen auf dem Markt, ein wirkliches Image hatte er seinerzeit ja noch keines. Dass es uns sicher nicht auf den Ausdruck einer bestimmte Weltanschauung ankam, zeigt bereits die Außenfarbe (madred+silber :-D). Wir kauften ihn im wahrsten Sinne direkt vom Transport-LKW herunter - es war der Einzige, der noch zu haben war von einem Kontingent von 500 Stück. Um der Antwort von Stefan (instant) mal vorzugreifen: Der durchaus bemerkenswerte Unterschied bei den Fahrzeugen (Inland zu "EU") liegt zum Einen bei der Kulanzausübung (freiwillige Leistung!) der SCs bzw. des Herstellers und zum anderen im (gerichtlich) nachgewiesenermaßen geringeren Wiederverkaufswert. Somit relativiert sich die vermeintliche Ersparnis beim Kauf bereits merklich. Mal ganz abgesehen davon, dass ein "EU-Import" bereits an der Schlüsselnummer zu 3 im Kfz-Brief und -Schein erkennbar ist, ist ein eventuell späterer Verkäufer dazu verpflichtet, den Käufer ausdrücklich und unaufgefordert auf den Sachverhalt hinzuweisen, dass es sich bei dem (gebrauchten) Kaufgegenstand um ein "EU-Import"-Fahrzeug handelt, andernfalls vom Käufer Minderung verlangt oder Rücktritt vom Kauf erklärt sowie Schadensersatz gefordert werden kann, quasi ähnlich wie bei einem Unfallfahrzeug. Womöglich setzt sich der Verkäufer im Falle arglistigen Verschweigens sogar noch der Strafverfolgung wegen (versuchten) Betruges aus. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 24.08.2004 um 23:44 Uhr ]
  11. Was soll an 'nem Quad gefährlicher sein als an beispielsweise 'ner 80er Enduro? ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  12. @MadMike und @Sam88 Nehme meinen Beitrag vom 22.08.2004 23:58 vollständig zurück! Aus dem Eingangsposting und denen bis hin zu meinem Beitrag ging nicht hervor, dass es sich hier um Smart selbst bzw. um SCs handelt, die diese Aktion veranstalten. Dennoch bleiben bei mir stets Vorbehalte, insbesondere was solche "Erhebungsbögen" angeht, auch wenn da ein Kreuzchen/Marker (wegen Ablehnung Werbung) gesetzt werden kann. Kästchen für ein solches Kreuzchen gibt es fast durchweg auch auf den unerwünschten Werbefaxen (...und dann wird alles bloß noch schlimmer!). Und dann ist mir - einmal ganz losgelöst von der Frage, ob ich die in dieser Zeitspanne einfacher verdienen kann - die Ruhe vor dem meist folgenden Werbemüll einfach erheblich mehr wert, als die läppigen 25 Taler. Also nochmals: Wollte keinem zu nahe treten; sorry about that! :roll: Quote:Naja, vielleicht verdient Smartling einfach mehr wie 50€ netto in der Stunde, dann würde ich nämlich das "Theater" auch nicht mitmachen, allerdings würde ich dann auch nicht Smart fahren... Sam, ich frage einfach andersrum: Und wenn ich mehr als 50 Euro netto in der Stunde verdiene, warum sollte ich dann nicht (auch) einen Smart fahren? Denn gerade dann mache ich das, was mir Spaß macht und nicht das, was Andere ggf. (statusgemäß) von mir erwarten, oder?! Denk mal bei Gelegenheit drüber nach! ;-) Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 24.08.2004 um 21:35 Uhr ]
  13. Wie ich es geschrieben habe, ist es zutreffend, aber offensichtlich kennen hier einige - insbesondere crashsteve nicht den Unterschied zwischen einer Garantie (Haltbarkeitsgarantie) und der gesetzlichen Sachmängelhaftung (beim Gebrauchsgüterkauf gem. § 474 ff. BGB). Daher macht es wenig Sinn, hier weiterzuschreiben! Und übrigens: In Sachen Sachmängelhaftung gilt deutsches (Schuld-)Recht! Sein Wissen sollte man besser nicht aus (substanzlosen) E-Bay-Standardsprüchen herleiten. ;-)
  14. Wenn euch vielleicht auch nicht gerade das erhoffte Geld ins Haus flattert, so wird wenigstens jede Menge Werbematerial in Kürze euren Briefkasten füllen, wobei die persönlichen Daten vorwiegend aus dem "eher alibihaften" Fragebogen stammen dürften :lol: Wie behindert kann man eigentlich sein, dass man sich die drei Kröten (25 Euro), wenn man schon so'n Kasperltheater mitmacht, gleich bar auf die Kralle aushändigen lässt, oder andersrum: wie stier muss eine Firma sein, die dazu nicht in der Lage ist? ;-) :-D ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  15. Quote: ...beim letzten Mal hat sich alles noch relativ straff angefühlt :-D Na, dann is ja quasi alles in "Butter" :-D Und herzlichen Glückwunsch an das Geburtstagskind auch aus dem smarten Westerwald! 8-) * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  16. In aller Kürze: Im Falle einer echten Garantie, bestimmt allein der Garantiegeber wo's lang geht. Bei der gesetzl. Sachmängelhaftung hast Du halt ggf. das Problem mit der Beweislast hinsichtlich der fremd ausgeführten Wartung. ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  17. Man is' immer nur so alt wie man sich anfühlt! ;-) :-D
  18. Ich wollt euch Kritiker erst 'mal italienisch (oder russisch oder um was es sich hierbei handelt) schreiben seh'n.... ;-) :-P Zumindest hat man es versucht und den guten Willen gezeigt! Polnisch schreibe ich mit Sicherheit auch nicht besser, obgleich is es einigermaßen sprechen kann. ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  19. Deine erneuten Ausführungen würden nur zutreffend sein, sofern die SCs (und vielleicht sogar bereits das Herstellerwerk? ;-)) eine minderwertige Ölqualität verfüllen würden. Ich behaupte hingegen mit Nichtwissen, dass a.) dem nicht so ist, b.) alle im SC verfüllten Öle eine Freigabezertifizierung des Herstellers besitzen und c.) bei den wenigsten - sprich ausschließlich in einzelnen Ausnahmefällen - der betroffenen Motoren, bei denen der Entlüftungskanal verkokt, zuvor ein minderwertiges Öl zum Einsatz gekommen war. Tut mir leid, aber ich bleibe bei meiner These und glaube daher nicht, dass die Ursache "anderstwo" als im betriebswirtschaftlichen Bereich zu suchen ist. ;-) Ein häufiges Manko des Absaugens liegt ohnehin nicht in der Sache selbst, sondern vielmehr an der mangelnden Ausführung! Je besch***ener gearbeitet wird, umso mehr Restmenge verbleibt im Motor und beansprucht so bereits von vornherein einen gewissen Anteil des Bindevermögungs des eingefüllten Frischöls. Zudem ist die Absolutmenge des Frischöls umso geringer, je mehr Öl im Motor verbleibt. Zu Deinem Beispiel habe ich ein Anderes: Ich habe schon DB-Turbo-Diesel-Motoren geöffnet, die hatten 'ne Million Kilometer und mehr runter und während ihrer Laufzeit noch nie einen einzigen Liter synthetischen Motoröls gesehen, sondern bei gleichen Wechselintervallen lediglich rein mineralisches Öl mit der (im Vergleich zu modernen vollsynthetischen) relativ geringwertigen Spezifikation API SAE J 183 CD und selbige waren auch nicht verkokt....wurden jedoch nie abgesaugt, sondern hatten 'ne Ablassschraube. Na, was nun? ;-)
  20. Ne überzeugende Argumentation vom "smarten-service". Allerdings gibt es da noch den Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Wenn das Öl die Schwebestoffe tatsächlich vollständig in der Schwebe hält, wie kommt es dann, dass die Entlüftungskanäle des Kurbelgehäuses zum Teil verkoken? ;-) Der wahre Grund ist ganz einfach und allein der Kostenfaktor; sowohl bei der Herstellung, als auch bei der späteren Wartung. ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  21. Ich hab meinem beizeiten 'ne satte Hohlraumversiegelung verpasst, weil ich nach genauem Hinsehen den Eindruck gewonnen hatte, dass es beim Smart mit Korrosionsschutz nicht weit her ist - mit anderen Worten: außer 'nem hauchdünnen Farbnebel eigentlich gleich null! Und dann muss man sich natürlich über Roststellen nicht wundern... ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  22. Das Thema wurde zwar von Onkel Fungus sehr sachbezogen vorgetragen. Nachvollziehen kann ich seine Ausführungen dennoch nicht. Und auf Rechtsauskünfte des ADAC verlasse ich mich inzwischen ebenso wenig wie auf den Verkehrsfunk im Radio. Den imho einzig wirklich normierten bußgeldbewehrten Verstoß in diesem Zusammenhang sehe ich im Nutzen eines Gewerbekraftfahrzeuges (Antonym zu einem Privatfahrzeug), denn hier greifen die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, namentlich § 44 der BGV D29 i.V.m. dem Text sowie den Durchführungsanweisungen zu § 35 UVV "Allgemeine Vorschriften" der bisherigen VBG 1 (jetzt § 15 BGV A1). Dabei ist zum Teil strittig, ob diese Vorschriften wiederum ausschließlich für Arbeitnehmer in solchen Fahrzeugen Geltung entfalten oder auch für Unternehmer, die nicht Zwangsmitglied der betreffenden BG einschlägig sind. Der oben irgendwo angeführte Vergleich des Barfußfahrens mit dem Nichtanschnallen ist nicht zutreffend. Nichtanschnallen ist ohne Weiteres verboten und überdies bußgeldbewehrt. Ein besser passender Vergleich wäre da schon - wenn überhaupt - die Benutzung von Sommer- anstelle von Winterreifen im Winter. Auszug aus den BGVn (inkraft getreten am 1.1.2004): § 44 Abs. 2): "Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen." DA zu § 44 Abs. 2: "Zum sicheren Führen von Fahrzeugen sind z. B. Sandaletten (ohne Fersenriemen), Holzpantinen, Clogs nicht geeignet." ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  23. ...na, Gott sei Dank!
  24. Das sind keine Flügeltüren, sondern Scherentüren. Flügeltüren (Gullwings) sehen anders aus, sind auch mit nem Cabrio logischerweise nicht machbar. "Echte Flügel" durch Umbau: ;-) Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
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