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smartling

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  1. @Jock Kommt drauf an, was du erreichen willst. Wenn du darauf abstellst oder es dir gleichgültig ist, dass der Motor schneller überhitzt und damit auch irgendwann mal (viel zu früh) verreckt, dann zieh das durch, was du dir vorgenommen hast. Ansonsten streiche dieses Ansinnen besser aus deinem Gedächtnis. Merke: Was geschieht, wenn der Wirkungsgrad sinkt? Es wird weniger der im Kraftstoff enthaltenen Energie in Bewegung umgesetzt, dafür mehr in (Ab-)Wärme. Die heizt dein Triebwerk unnötig auf und der Smart "schwitzt" eh viel zu schnell. So what?! ;-) Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 15.05.2004 um 00:18 Uhr ]
  2. Quote: tja - zuerst lösungsmittel-schnüffeln, dann kiffen und jetzt analsonden... Gerüchteweise hört man ja, er sei in Wirklichkeit nach Erfurt geflüchtet und betreibe dort eine ganz andere ALIBI-Firma ;-) :-D
  3. Was ist denn mit den Kontakten an den Kabeln? Wurden die beim Ausbau abgeschnitten oder wie? Aus den Anschlusskontakten allein kann man doch normalerweise schon Schlüsse (keine Kurzschlüsse :-D) ziehen. Also: Kabel 1 hast Du ja selbst schon beschrieben Kabel 2 (das dicke) eindeutig an B+ Kabel 3 (das dünnste) sollte (durch den Kabelbaum) von der Ladekontrollleuchte her kommen und gehört ergo an D+ Ob dem tatsächlich so ist, kannst du wie folgt prüfen: Kabel 3 nicht an der Lima angeschlossen und Zündung anschalten: Ladekontrollleuchte im Kombiinstrument leuchtet nicht. Dann Zündung weiterhin an und eine gewöhnliche Prüflampe (keine LED-Prüflampe!) zwischen dieses Kabel und Masse. Die Ladekontrollleuchte im Intrumentenbrett müsste zumindest glimmen. VORSICHT! Für diese Prüfung muss die Batterie angeklemmt werden. Dann liegt aber auch Dauerstrom auf dem Kabel B+ was grundsätzlich kein Problem ist, wenn es entweder an der Lima (an B+, is klar! ;-))angeschlossen ist oder frei/isoliert und nicht irgendwo an/auf Masse liegt (Kurzschlussgefahr und auch extreme Kabelbrandgefahr!!!). Kabel B+ nie während laufendem Motor von der Lima abklemmen! Und besser den Motor auch nicht starten, bevor B+ an der Lima angeklemmt ist. PHIN kenne ich als Anschlussbezeichnung nicht. Ist auch nicht gängig. Lass diesen Anschluss zunächst unbelegt. Und nun: Hau rein! 8-) Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 09.05.2004 um 01:49 Uhr ]
  4. Das Entfernen dieses beknackten Strichs ist echt die ultimative Bereicherung ;-) :-D :-D Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald) :-D :-D
  5. @rattus ferrum 8-) Nichts Anderes hab ich gesagt, oder? Ab 1,6 stets fahruntüchtig! Und nochmals: Die StVO sagt in Sachen Alkoholfahrt bei Radfahrern nichts aus (Tatbestand ist ergo auch nicht unmittelbar im Bußgeldkatalog enthalten), somit auch nichts zur Fahruntüchtigkeitsgrenze (1,6 %o). Die Herleitung dieses Wertes erfolgt vielmehr über die Rechtsprechung und im Bereich zwischen 0,3 bis 1,6 %o über die individuelle Klärung der Frage, ob ein alkoholtypischer Fahrfehler vorliegt. Dass beim Biken ein Promillewert unterhalb von 1,6 %o quasi grundsätzlich sanktionsfrei/folgenlos bleibt, ist also so nicht zutreffend. Einschlägig ist das Strafgesetzbuch: StGB § 316 Trunkenheit im Verkehr (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht. Sofern bei einer Trunkenheitsfahrt Leben, Gesundheit oder Vermögen von nicht unbedeutendem Wert gefährdet wird (Beispiel mit der Tanklastzug, Straßencafé...) kann darüber hinaus auch eine Anklage wegen Verkehrsgefährdung § 315c StGB in Betracht kommen. Man unterscheidet zudem die Haftung des Trunkenheitsfahrers nach Zivilrecht einerseits und nach dem Strafrecht andererseits. Beides ist selbstverständlich parallel möglich. Hier übrigens noch ein paar Argumente gegen die Benutzung von Radwegen :-D
  6. Quote:Aber als Biker bist Du laut StVO erst ab 1,6 Promille fahruntüchtig.. Da ich eh nie "tanken" würde, wenn ich ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewege (und sei es nur ne Handkarre ;-)), weiß ich es nicht 100%-ig genau, aber das oben Gesagte stimmt IMHO so nicht. Die StVO sagt bei Radfahreren über einen nominalen Wert gar nichts aus. Es geht vielmehr um die Definition der Fahruntüchtigkeit, die durch die Rechtsprechung vorgenommen wurde. Bei Auffälligkeit (hier typisch: Unfall oder Schlangenlinie) reichen schon wesentlich weniger Promillos ;-) (wie beim Kraftfahrzeug auch - dort sind es bspw. 0,3 %o) Was allerdings richtig ist: bei 1,6 %o gilt man stets fahruntüchtig. Wird man mit 1,6 %o beim Radfahren im öff. Straßenverkehr erwischt oder bei einer Prügelei in der Disko und ist zufällig Berufskraftfahrer mit Personenbeförderung (Busfahrer, Taxi, Rettungsdienst etc.) oder Inhaber einer WBK (Waffenbesitzkarte), dann ist der Lappen futsch und eine MPU fällig! Denn man geht dabei davon aus, dass nur ein Alkoholkranker diesen Wert erreichen und sich dann noch bewegen kann. @gunnar: Wie sieht's denn mit der folgenden Variante aus? Der Radweg war wegen Bauarbeiten mit rot-weißen Barken und Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt und der Radfahrer hat sich schlichtweg 'nen blanken Sch***dreck drum geschert, mhh? 8-)
  7. Also ganz so profan ist die Thematik nicht, wie sie oben dargestellt wurde! Ganz im Gegenteil! Es ist noch schlimmer. Leider! Und es gibt kaum gesetzlichen Schutz. Lediglich ein Leasingerlass des Bundesministers der Finanzen vom Dezember 1975 bringt eine gewisse legislative Klarstellung, allerdings hauptsächlich in Richtung steuerrechtlicher Würdigung/Zurechenung. Aber ich hab auch im Moment keine Zeit, das hier im Einzelnen breitzutreten. Neben dem "traditionellen" sog. Teilamortisationsleasing gibt es auch noch viele andere "Spielarten" bzw. Varianten wie z.B. das Vollamortisationsleasing und das Leasing mit separater Kaufoption und mit oder ohne Andienungsrecht und und und. Ist fast so diffizil wie das Thema Geldanlage. Um eine letztliche Wertung vornehmen zu können, müsste man den Vertrag, und zwar im vollständigen Wortlaut und die weiteren Zusammenhänge (Vermittlerfunktion etc.)kennen! Ohne den ist eine Diskussion fast zwecklos. Mit der Kündigung des Vertrages und mit dem Ankauf des Fahrzeuges sieht das nicht rosig aus. Ohne ausdrücklich vereinbartes Optionsrecht gibt's da nada! Und die Gesellschaft (Leasinggeber) bestimmt den Weg! Man ist nach seiner Unterschrift fast ausgeliefert. Ich halte Leasing bei Privatpersonen und für kleine Unternehmen eh für absoluten Stuss! Nenn mir einer auch nur einen einzigen materiellen Vorteil gegenüber einer Finzanzierung! ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  8. @DarkSoul: Kannst auch mit dem Rad einen vorhandenen Führerschein verlieren (bspw. Alkoholdelikt)! Kann dir sogar auch als Fußgänger passieren (bspw. bei Unfallflucht). @M@rc: Radfahrer dürfen auch dann zu zweit nebeneinander her fahren, wenn diese mit mindestens 15 Fahrrädern einen sog. geschlossenen Verband gem. § 27 StVO bilden (Arschlochalarm!!!! :-D) und auch im Geltungsbereich des Zeichens 244 (Radfahrstraße) @Stahlratte: Tja, ich denke mal, dass zum Einen auch unausgesprochen Einigkeit darüber herrscht, dass, wenn hier die Rede von "Radwegen" ist, solche mit entsprechender Gebotsbeschilderung (Zchn. 237, 240, 241, [244]) gemeint sind. Denn der klare Bezug auf die StVO erfolgte bereits mehrfach. Zum Anderen ist ein Weg ohne die oben genannte Beschilderung nach der seit 1.10.98 geltenden Neufassung des § 2 der StVO formaljuristisch ja auch kein "Radweg" mehr im Sinne dieser Verordnung, sondern ein sog. "Anderer rechter Radweg"! :-D Die Beschilderung mit Gebotszeichen setzt ferner voraus, dass die Behörde die bauliche Eignung als Sonderweg sowie die Erfordernis und Verhältnismäßigkeit einer Benutzungspflicht geprüft und bejaht hat. Also: :-P :-D (Prinzipiell hast du aber natürlich Recht ;-) :)) Achso, was ich noch sagen wollte: Quote:Übrigens, ich fahre prinzipiell nicht mit dem Bike bei "rot", da ich keinen Bock auf Flensburger Punkte habe... Schisser! :-D :lol: :-D @Sheriff: Von wegen "nur" Geschwindigkeitsverstöße...:( Beliebte Machenschaften tangieren in diesem "Segment" u.a. die StVZO (insbesondere Schalldämpferanlage, Lenker, Gabel, hochgeknicktes Kennzeichen, Schaltung der vorderen Scheinwerfer, Radabdeckungen, Fußrasten...), das Fahren tagsüber mit Fernlicht anstatt Abblendlicht, Überholverbote in jeglicher Form, egal ob im Stau, an der Ampel oder im sonstigen fließenden Verkehr, das Kurvenschneiden und ganz herb natürlich die Vollcross-Rotzkocher ohne auch nur den Hauch einer StVZO-Konformität. Aber, ich will dann die Motorradbiker für heute mal in Ruhe lassen :-D @Gunnar: Ich! ;-) @Waldschrat: Die Ausbildung ist bei den Kurzen sicher äußerst dienlich, was Verkehrssicherheit und Unfallverhütung angeht. Aber von den hier angesprochenen 'Rowdies' wird sich wohl 99,9 % über die Widerrechtlichkeit seines Handels bewusst sein. Da hilft auch keine Schulung. Aber ich bin auch gerade vorhin von der fast täglichen Radrunde zurückgekehrt und muss ganz dringend eine weitere Gruppierung ins Spiel bringen: die Reiter :-D Frechheit: kommen einem unvermittelt aufm Radweg - obendrein zu zweit nebeneinander - entgegen, obwohl das Reiten auf gebotsbeschilderten Radwegen und auch dort wo das Zeichen 250 (mit Reitersinnbild) steht, schlichtweg verboten ist. Resultat: Alles voller Pferdekacke :evil: :-D *gottverdammtescheißenochmal* :lol: Kennzeichen also auch für Reiter!!! :-P (Hätt ich doch besser nicht auf die Montage der nach StVO vorgeschriebenen Beleuchtungsanlage verzichten sollen :lol: ---- Näh näh, *jk*, hab natürlich alles dran, hinten aus Furcht vor unbemerktem Ausfall sogar 'n "Backup-Lämpchen" 8-)) ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  9. Trotzdem verstehe ich Eines nicht: Warum hat sich dieses Verhalten eigentlich nur bei (einem nicht unwesentlichen Anteil von) Radfahrern eingebürgert? Was ist mit den Fußgängern? Die könnten doch genauso einfach bei Rot über die Kreuzung rennen, auf der Fahrbahn rumlaufen, und und und...und haben kein Kennzeichen, tun das aber auch nicht. Zumindest nicht in einem so auffälligen Maße. Und die "automatische Mitschuld" (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung) gilt gegenüber Fußgängern ebenfalls. :-?
  10. Doch, den Effe schon! Fußgängerzone weniger, is klar. Dafür gibt es da andere - nicht weniger charakteristische - "Lieblingsverstöße"
  11. @DarkSoul: Dass es mit dem Miteinander klappt, dafür gibt es in der BRD so genannte Gesetze und Verordnungen, wobei Selbstjustiz dadurch vermieden werden soll, dass der Staat das Gewaltmonopol inne hat. Wenn Du nun nicht kapiert hast, was die "Normalität" bedeutet und wie selbige sich definiert, so brauchst Du lediglich den Wortlaut der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu lesen. Da gibt es i.d.R. nicht viel Interpretationsspielraum. Alles Andere grenzt - mal mehr und mal weniger - an Anarchie! @Sheriff Durch Fahrradkennzeichen würde sich das Problem sicher etwas reduzieren, aber dennoch sollte hier beispielhaft das Klientel der Motorradfahrer erwähnt werden. Die haben wohl ein Kennzeichen, aber...
  12. Raider heißt nun Twix... ...und BP nun Anal ;-) (dafür umso teurer! :evil:)
  13. Brauche keine Vouchers, Bons, etc... ;-) Mir reichen meine beiden BK-VIP-Cards 8-) ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  14. Teilweise schon ein ganz gehöriger Schwachsinn, der hier abgelassen wird! Logisch sind nich alle Radfahrer über einen Kamm zu scheren! Aber viele sind einfach ziemlich hohl. Ich fahre nämlich selbst auch :-D Aber ich fahre auch LKW. Und dabei gestaltet sich das Problem mit uneinsichtigen Radlern noch etwas prekärer, als bei nem relativ flotten Smart, der nach dem Abbremsen ruck-zuck seine "Reisegeschwindigkeit" wieder erreicht hat, ohne dabei 10 oder noch mehr Gänge durchschalten zu müssen! Und da ich weiß, wie stark man häufig wegen Radfahrern auf der Landstraße abbremsen muss, freue ich mich als Radler über jeden verfügbaren, auch noch so schlechten(!), Radweg. Denn auch bei den LKW- und PKW-Führern gibt es genug Idioten und ich bin mir da gar nicht so sicher, dass jeder so konsequent hinter mir als Radfahrer sein Fahrzeug abbremst. Einmal nicht abgebremst reicht da nämlich meistens schon für den Rest des Lebens ;-). @Sheriff Hattest die mangelnde "StVO-Konformität" der Räder noch vergessen ;-) :-D Übrigens Foxi: Hupen zum Zwecke der Ankündigung eines Überholvorganges ist (wegen der Möglichkeit des Erschreckens) bei Radfahrern nicht grundsätzlich, sondern nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt, wenn durch ein Nichtbetätigen der Hupe der Radfahrer in Gefahr geriete! @Stahlratte Quote:lt. neuester Regelung gibt es überhaupt keine Pflicht, als Biker auf dem Radweg zu fahren! Was ist das denn? :lol: Wer hat diese Regel denn "neu" aufgelegt, hmm? Euer Radfahrverein? Der deutsche Gesetzgeber war's jedenfalls nicht ;-) Und warum sollten Autofahrer tolerant sein? Nur weil andere Verkehrsteilnehmer meinen, sich über alle geltenden Regeln hinwegsetzen zu müssen? Oder nur weil andere mit dem Rad durchegehend 35 km/h fahren wollen? Was für ein Quatsch! Wie doof kann eigentlich man sein? Ich möchte mit dem Auto am liebsten auf der Landstraße auch ständig und überall 200 km/h fahren! Und? ;-) Dann können wir diesen Mist ja auch komplett aus der StVO streichen. Dieser "Mist" steht aber da drin, weil er mehrheitlich so gewünscht/beschlossen wurde. Teil eines demokratischen Vorgangs also. Alles Andere zu befürworten, hieße eine Anarchie zu fördern. Das hat mit Toleranz wenig zu tun! ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  15. Quote:...das hatten wir bzw. ich schon viieeell früher als du herausgefunden... Wär hatts ärrfunndähn? :-D Siehe im Link in meiner Signatur (bspw. im Beitrag vom 05.12.2003 03:37) :-D hier: wWw ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  16. Quote: Am 29.04.2004 um 20:16 Uhr hat GP_MO_94 geschrieben: Vielleicht bekommt man ja aus Russland auch Re-Import Smarties, schaun mer mal!! Sicher datt, nur dass die hier zuvor irgendwo schon mal zugelassen waren ;-) :-D Sorry, aber die Idee mit dem Teile-Export gibt's auch schon! ;-) Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  17. @Udo: ***** = Teillastschlauch? :lol: Quote: Am 30.04.2004 um 00:05 Uhr hat Cruiser geschrieben: Oder nur Hände in den Schoss legen und abwarten, bis der große GAU kommt?? Ärgere dich nicht, sei froh! Es könnte schlimmer kommen.... ...und es kommt schlimmer! :-D ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  18. Wenn hier einer die Nummer "1" ist, dann ich!!! :-D Aber eine wahre No 1 muss das natürlich nicht in ihrem Nick Kund tun :-P :lol: Gruß Roger ;-) ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  19. Quote:find ich net so lieb was ihr da über meine Landsleute schreibt Tja, das liegt vielleicht daran, dass ein nicht unwesentlicher Anteil deiner hier lebender "Landsleute" sich häufig auch net so lieb verhält, und vielleicht fängst du da mal an..., mhh? ;-) Aber keine Sorge, ich kann schon noch recht gut differenzieren! ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  20. Ich dachte, da würde ohnehin seitens der SCs gar nichts Anderes als ausschließlich vollsynthetisches Motorenöl zum Einsatz kommen (zumindest nicht bei den Literpreisen, die die teilweise aufrufen). Meiner fährt seit Anbeginn mit diesem "edle Stöffche". 8-) Ich käme im Übrigen auch nie auf den Gedanken, heutzutage in einen aufgeladenen Motor mineralisches Öl einzufüllen! Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 28.04.2004 um 00:39 Uhr ]
  21. Keine schlechte Idee. Wir kommen Euch dann ganz sicher ma besuchen...Querfeldein durchn Westernforest übern Knoten nach Mademühlen mit'm Rad! Baden/Schwimmen is auch geil, auch ziemlich egal bei welcher Außentemp., aber zelten ohne die liebgewonnenen sanitär- und hygienetechnischen Belongings....ich weiß nich. :( Das is nix (mehr) für Vadder sein Bubb :-D
  22. Hi Servo, schon echt heftig, vor allem auch die Punkte! Aber trotzdem sehe ich die Schuld nicht eindeutig (also zu 100%) auf Deiner Seite. Aber was nützt Dir das schon/noch? :( Sobald Deine Versicherung zahlen muss, geht's aufwärts mit den Prozenten. Allerdings würde es sich bei einer Teilschuld des Gegners in Höhe von etwa 20-30% vielleicht eher rechnen, die Sache selbst zu übernehmen. Man muss dabei ja in gewisser Weise auch einkalkulieren, dass Du nun beim nächsten "Bums" in der Versicherung gleich richtig nach oben schießt. Mit dem 100 % korrekten Blinken wird es sich in Deinem Fall wohl so verhalten, wie mit dem freiwilligen (für den Hintermann aber überraschenden) Anhalten an nem Vorfahrt-gewähren-Schild (nicht Stop-Schild!). Fährt der Hintermann dabei auf, so haftet er, trotz dass für den Vordermann eigentlich kein Zwang zum Anhalten bestand und auch weithin sichtbar kein Fahrzeug auf der vorfahrtsberechtigten Straße kam, zu 100%. Dort, wo in Deinem Fall der Fiat fuhr, gab es keinen Zwang zum Blinken! Ich jedenfalls hätte dort an seiner Stelle auch nicht geblinkt, wenn ich gesehen hätte, dass dadurch jemand an einer Ausfahrt irritiert werden könnte (und ich daher Bedenken vor einer auch nur 20%-igen Mithaftung hätte - wegen Schaffung einer unklaren Verkehrssituation). Auf eigenen Abbiege-Fahrstreifen besteht, so weit ich mich erinnere, kein Zwang zur Fahrtrichtungsanzeige. Wohl aber beim Fahrstreifenwechsel auf diesen Abbiegestreifen hin. Aber Du schriebst ja auch, dass der Abbiegestreifen schon 100m vorher beginnt und der Punto schon ne Weile darauf fuhr, was sein Blinkzeichen durchaus entbehrlich hätte machen können. Ich habe hier jeden Tag, quasi fast vor der Haustür, ein ähnliches Problem. Ich muss von der Hauptstraße her kommend rechts abbiegen in "unsere" Straße. Unmittelbar (20 mtr) nachdem ich dort in "unsere" Nebenstraße abbiege, mündet auf der rechten Seite (hinter einer Garage) eine schmale Tankstellenein- und -ausfahrt in die "unsere" Nebenstraße ein. Da heizen viele sehr oft einfach raus, weil sie davon ausgehen, es biegt eh jeder in die Tanke ein und niemand die Nebenstraße weiter befährt. Ein Teil denkt wahrscheinlich auch noch, man habe dort Vorfahrt, wegen Rechts-vor-links-Regel (Quatsch, da Grundstückseinfahrt!). Oft ist es dann tatsächlich auch noch so, dass, wenn man den Blinker nicht schon während des Abbiegens wegnimmt, sondern wartet, bis dieser automatisch ausschaltet, der Fahrtrichtungsanzeiger an der Einmündung oder zumindest bis ganz kurz davor sogar noch rechts blinkt, was, wie in Deinem Fall, für zusätzliche Verwirrung sorgen kann. Aber was will man machen? :( Shit happens! Und mir ist dieser Tage an 'nem Stopschild einer drauf gefahren. Nach der Begründung gefragt sagte er, er habe gemeint, ich sei schon losgefahren :-? :-D ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  23. Quote: Am 22.04.2004 um 00:47 Uhr hat TrendyAndy geschrieben: ...upps immer diese Reifengeschichten :lol: Sling Du hättest aber keine Unbenklichkeitsbecheinigung dafür gebraucht....EU... ;-) Andy Ja ja, Andy, schon klar. Musst Du MIR nicht erklären. Leider ist Deine "Auskunft" nicht rechtsverbindlich, daher halte ich mich der Klarheit und der guten Ordnung halber lieber an die insgesamt mehr als 10-seitigen - im Übrigen notfalls vor Gericht verwertbaren - Ausführungen vom BMV, vom KBA und vom Tüv Pfalz als Antwort auf meine diesbezüglichen Anfragen! ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
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