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smartling

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Alle erstellten Inhalte von smartling

  1. Dann steht's in deinen Fahrschulunterlagen leider falsch! ;-)
  2. Dein Vorteil ist halt: Du hast die Spur nicht gewechselt, sondern dein "Gegner". Daher gilt für ihn die "gesteigerte bzw. besondere Sorgfaltspflicht"! Außerdem befandest du dich wohl auf dem durchgängigen Fahrstreifen (wenn ich richtig verstanden hab). Fahrzeuge auf dem durchgehenden Fahrstreifen sind bevorrechtigt! Das heißt beim Reißverschlusssystem, dass der Reißverschluss auf dem freien Fahrstreifen beginnt. Riecht mir irgendwie trotzdem nach einigem Ärger und am Ende vielleicht sogar nach Schadenteilung (in welchem Verhältnis auch immer) :(. Und die Auffassung, dass die gegnerische Versicherung (sofern es denn überhaupt eine gibt :)) den Schaden erstmal legen muss, kann ich nicht teilen. Die zahlen erst dann, wenn sie meinen, dass sie müssen.
  3. Na, dann auf jeden Fall nen Anwalt nehmen! Haste denn nun Zeugen oder nicht? Und Spurtange? Die wird nur einmal korrekt eingestellt und dann stimmt die Spur. Jede Änderung des Spurwertes, die nicht durch Drehen am Einstellgewinde hervorgerufen wurde (wie z.Bsp. Unfall oder Verschleiß), ist ein Schaden, der auch nicht durch Einstellen/"Nachstellen" beseitigt werden kann und auch nicht darf! Das Lenktrapez würde verschoben, Spurdifferenzwinkel, Spreizung etc. stimmen nicht mehr. Also: Hände weg!
  4. Ich würde erst mal warten, was bei der strafrechtlichen Sache rauskommt. Ist da nämlich niemand greifbar, dann bekommst du zivilrechtlich schon gar nichts! Und die Polizeiermittlungen kosten dich nichts, Im Gegensatz zu ner Sache, die du über nen Anwalt einforderst! (Es sei denn, du wärst rechtschutzversichert) Und anzulasten wäre dir bestenfalls, dass du auf deiner Vorfahrt bestanden hast. Hätteste anstatt zu hupen gebremst, so hättest du den Unfall vermeiden können, oder? ;-) Neutrale Zeugen? Nachfahrende Fahrzeuge oder so? Nö ne? Sieht wahrscheinlich alles in allem nich wirklich gut aus, wenn du mich fragst... ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  5. aha, schon klar! ...und es sind gewöhnlich Meister, die es den Azubis beibringen ;-)
  6. Quote: Am 09.03.2004 um 10:45 Uhr hat made_88348 geschrieben: Bei den Anzugsmomenten des Radlagers konnte nichts fehlerhaft sein. Das Fahrzeug ist neu... Na und?! Was heißt das denn schon? Deine Radlager waren ja auch neu und sie sind (angeblich) i.A. Und: Ein Radlager vermessen??? Höhenschlag im Radlager :-? Na ja... :(
  7. Der Fehler ist zwar offenbar (zumindest vorübergehend) verschwunden, aber ich glaube trotzdem nicht an die angeführte Begründung/Ursache! Tippe eher auf falsches Anzugsmoment Radlager und/oder Radschrauben. ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  8. Hab selbst leider keine Zeit (mehr) für längeren Urlaub am Stück. Aber: Urteil zu Billigflügen. Aber Vorsicht: Dies ist kein Grundsatzurteil, sondern zunächst "nur" eines von einem Oberlandesgericht. Zunehmend werden in den Medien von Fluggesellschaften sog. Billigflüge angeboten. Damit diese nicht als verbotene Lockvogelangebote gelten, haben die Richter des Landgerichts Hannover nun in einem Urteil entschieden, dass mindestens 10 % der Plätze für den niedrigsten Preis verkauft werden müssen, da es sich andernfalls um eine irreführende Werbung handelt. (LG Hannover, Urt. – 18 O 57/03)
  9. Klar! Und tagsüber probiere ich halt aus, wie man am besten Birnen wechselt ;-) :-D
  10. Tut mir leid, aber ich bezeichne Leasing bei Privatleuten und kleinen bis mittleren Einzelunternehmen mal als totalen Quatsch! Insbesondere dann, wenn ich schon bei Einstieg weiß, ich will den Leasinggegenstand eh am Ende übernehmen. Also von wegen privat verkaufen: Nimmt es der Leasinggeber genau, dann sagt er, dass das Auto in seinem alleinigen Eigentum steht. Ohne rechtlich verbindliche, separat geschlossene Kaufoption ist da gar nix mit Recht, die Sache am Ende zu übernehmen und privat zu verticken. Also schön Männchen machen und "bitte, bitte" sagen! Ich habe inzwischen einige Fälle, wo zwar am Anfang zu Vertragsabschluss ein Restwert mit 20% eingesetzt wurde, aber am Ende sagt der Leasinggeber: "April, April, ich will 30% oder die Karre zurück und zwar genau dort hin, wo Erfüllung vereinbart wurde!" Und übrigens alles rechtens!
  11. Tja, Matze, vielleicht meint der Zimbo ja ne andere Art von Wirtschaft ;-) Es gibt derer ja mehrere...Planwirtschaft, Marktwirtschaft (freie oder soziale), Schankwirtschaft etc. :-D Aber Fakt ist, dass die Mieten schon in gewisser Weise Einfluss auf den Stundensatz nehmen. Der Stundensatz wird ja nicht ausgewürfelt (sollte er jedenfalls nicht). Der Verrechnungssatz wird i.d.R. im Wege der Index-Kalkulation ermittelt und damit fließt die Miete als Gemeinkosten naturgemäß anteilig in jede berechnete Werkstunde ein. Auch schlägt sich u.a. die jeweilige Ausstattung des SCs (Prunkpalast oder Wald- und Wiesenschmiede) kalkulatorisch unterschiedlich im Stundensatz nieder. Die Lohnkosten sind ebenfalls regional etwas unterschiedlich. Aber dass dies alles allein dazu führen soll, dass das ein SC um fast exakt 50 % höhere Sätze berechnet, ist schwer nachvollziehbar. Für 100 Euro die Stunde werde ich meine Karre jedenfalls nicht befummeln lassen. So gut können die gar nicht sein! Ich hab schon bei 65 Euro so meine Befindlichkeiten mit der einem dort oft entgegengebrachten Leistung! Man darf meist nicht so genau hinsehen nach dem Motto: Nur wer viel übersieht behält die Übersicht. ;-)
  12. ...und da kann man auch ganz schön watt basteln... ...und "gemütlich" isses auch (machmal) :-D
  13. Ja, ich wohn' da hinten inner Ecke....bei den Ratten :-D
  14. Quote:Wo macht ihr eure Inspektion nach Anlauf der Garantie? Zuhause! :-D Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)
  15. Die Werksvorgaben sind eh Schei*e! ;-)
  16. Geht mir auch immer so... ;-) Aber es gibt ja bald ein ganz neues Outfit, vielleicht wird es ja dann...
  17. Heyyyyyy! Meinen Smart Alec und den Smartling wirst du nicht an irgendwen "verramschen"!!! :o Denn schließlich: Nur wo Smartling drauf steht, is auch Smartling drin! :-D Fahre so als sei jeder Tag dein letzter - eines Tages wirst Du Recht haben... [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 26.02.2004 um 16:30 Uhr ]
  18. Quote: Am 23.02.2004 um 19:09 Uhr hat ratloserauskoeln geschrieben: ....gelten so als neuwertig. sehe es einfach so, alte hülle mit neuem innenleben :). Also ich werde sicher noch auf Euch zurückkommen. Denn wenn die Maschinen sauber bearbeitet wurden, dann ist mal gegen den Preis absolut nichts einzuwenden. Wenn man die Teile und Dichtungen mit einrechnet, kann man das eigentlich selbst nicht billiger bewerkstelligen. ABER was mich zum Innenleben mal vorab interessiert: Was ist mit Ölpumpe, Kettenspanner, Steuerritzel, Kipphebel, Nockenwelle, Stößel, Ventilfedern, Schaftabdichtungen, Kolbenbolzen usw.? Sofern diese Teile also alle noch die Ursprünglichen sein sollten, dann ist die Bezeichnung AT-Motor allerdings etwas hoch gegriffen. Es handelt sich dann nämlich bestenfalls um ein AT-Rep-Motor. UND: Da steht im Angebot etwas von 1 Jahr Garantie. Was ist mit Sachmängelhaftung? 2 Jahre, oder? [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 23.02.2004 um 20:40 Uhr ]
  19. Jeder macht Fehler, aber es geht ja hier darum, dass ein Dritter dadurch bestraft werden soll. Es wird wohl niemand ernsthaft bestreiten wollen, dass er während der Fahrt noch nie einer mentalen Ablenkung unterlegen ist. Und je mehr Kilometer man fährt, umso größer ist allein statistisch schon die Wahrscheinlichkeit, dass einem so etwas widerfährt. Sei es auch nur wegen zweier oder dreier verkehrsbedingter Vorgänge, die sich gerade gleichzeitig vor und/oder neben einem abspielen und sich im Nahhinein herausstellt, dass man sich leider auf den falschen konzentriert hatte. :( Aber dieser Fehler ist dann stets demjenigen anzulasten, der unachtsam ist. Erschrecken kann man grundsätzlich nur durch überraschende Ereignisse, mal ganz abgesehen davon, ob es mit solch schwachem Nervenkostüm nicht schon Fahrlässigkeit darstellt, überhaupt die Autobahn respektive die Überholspur zu benützen und sich dann wegen so einer Lappalie (sich rasch von hinten näherndes Fahrzeug) unkontrolliert zu erschrecken. Da der Mercedes schließlich nicht vom Himmel gefallen sein kann, hat die junge Dame zudem offenbar - trotz Fahrens auf der Überholspur und nach wahrscheinlich gerade vorher erfolgtem Fahrstreifenwechsel (!) - den rückwärtigen Verkehr nicht im Auge behalten bzw. gehabt. Was macht so jemand, wenn vor ihm überraschend ein Stauende auftaucht, oder ein Vogel sich im Tiefflug in Richtung Windschutzscheibe bewegt, oder ein Hase (:-D) vor dem Fahrzeug die Fahrbahn quert? Was, wenn der Hintermann seinen Überholvorgang außerorts durch Hupen ankündigt? Oder abends "überraschend" ein Auto mit Xenon und eingeschalteten Neblern entgegenkommt? Immer verreißen? Na ja... am besten auch noch nach links auf die Gegenfahrbahn, was? :( Noch etwas gilt es zu bedenken: Da Mercedes selbst seine Fahrzeuge generell, selbst auf ausdrücklichen Kundenwunsch, nicht "freilegt", kann man von einer max. Geschwindigkeit von 250 - 260 km/h ausgehen. Angenommen die Dame fuhr selbst mit etwa 100 km/h. Dann würde der Benz mit 40 m/s heran nahen, sofern er seine Geschwindigkeit nicht verringert, was ich jedoch ausschließe. Also näherte er sich tatsächlich mit einem geringeren Wert, bspw. durchschnittlich 25 m/s. Der Benz muss also, trotz seines hohen Tempos, bereits seit einigen Sekunden im Rückspiegel zu sehen gewesen sein. Er hat wahrscheinlich abgebremst, aber nur gerade so weit, dass er den Kia nicht platt gewalzt hätte, sofern dessen Fahrerin sich geweigert hätte Platz zu machen (was aus Trotz/Sozialneid/was-auch-immer auch schon mal vorkommt, nach dem Motto: "ich darf auf die linke Spur, also bin/bleib ich auf der linken Spur"). Aber der "Tester" hat seinen Benz vielleicht dicht auflaufen lassen in der begründeten Annahme, es gibt ja gleich wieder "Luft". Er musste nicht annehmen, dass die Dame länger links verbleibt als zulässig (§ 1 StVO). Viele meinen ja, man müsse beim Überholen zunächst den vollen Sicherheitsabstand zum Überholten herstellen, um wieder einzuscheren. Falsch! Und wenn die Dame mit 100 km/h einen LKW überholt, der selbst 89 km/h fährt, so ist das ebenfalls nicht zulässig, da man zum Überholen "wesentlich schneller" als der zu Überholende sein muss ( = mind. + 20 km/h!). Außerdem: Kurzzeitiges, verkehrsbedingtes Dichtauffahren ist ja auch nicht verboten! Und es ist auch nicht verboten 250 km/h auszufahren. Wenn man mit 250 km/h fährt, kommt es immer wieder mal dazu, dass langsame Fahrzeuge die Überholspur befahren. Selbst wenn man vorausschauend und möglichst rücksichtsvoll fährt, kommt man dem erheblich langsamer Vorausfahrenden zwangsläufig beachtlich nahe, denn man muss ja so einen 2-Tonnen-Watz erst mal um 150 km/h runterbremsen. Wenn man nicht gleich jedesmal das ABS beauftragen will, dann sind kurzzeitige Abstandsverkürzungen durchaus möglich, insbesondere wenn sich dann noch einer mal eben von rechts her zwischen den Bremsweg knäult. Das liest sich nun, als ob ich den Testfahrer als Opfer hinstellen wollte. Nein, irgendwas - was ich jedoch bisher aus den Informationen der gemeinen Presse noch nicht entnehmen konnte - muss der Fahrer wohl auch massiv falsch gemacht haben, sonst wäre das Urteil sicher nicht so deutlich ausgefallen. Wahrscheinlich hat auch er den Kia rechtzeitig gesehen und das dichte Auffahren billigend in Kauf genommen oder an Stelle der Lichthupe sogar als Taktik eingesetzt. Wäre Letzteres tatsächlich erwiesen, und nicht nur durch subjektive Einschätzungen einiger Arbeitskollegen vermutet, dann sind 18 Monate für zwei Tote in der Folge, äußerst "knapp" bemessen. Aber das Urteil ist ja andererseits auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss (nicht rechtskräftig). Ich werde mir den Wortlaut interessehalber ohnehin beschaffen, denn obwohl ich mich als eher fairen und souveränen Verkehrsteilnehmer betrachte, könnte es schon sein, dass ich auch schon mal jemand erschreckt habe. Aber vielleicht leide ich ja auch schon mehr oder weniger unter einem gewissen Realitätsverlust... :roll: Man weiß ja nach diesen Presseberichten nun gar nicht mehr, was heutzutage so alles dazu geeignet ist, Leute zu "erschrecken". Und irgendwie blickt wohl gerade im Moment alles auf der Autobahn auf die FahrerInnen großer Mercedes, um bei jeder Kleinigkeit zu deuten: "Seht nur da, das ist genau so Einer!" Die Bereitschaft, jemanden auch tatsächlich zur Anzeige zu bringen, dürfte mit den Medienberichten zu dem sog. "Raser" vermutlich ebenfalls stark gestiegen sein.
  20. Also ich möchte hier auch keine Lanze für den Testfahrer brechen. Ich gehöre, was Gesetzesübertretungen angeht, viel eher zu den Verfechtern der Null-Toleranz-Schiene und vor Unrecht habe ich nicht den geringsten Respekt, egal, von wem es gesprochen oder praktiziert wird. Ich kann mir ferner, wie ihr alle übrigens auch (!), gar keine abschließende Beurteilung zu dem in Rede stehenden Vorfall erlauben, denn ich war nicht dabei! Und ich habe auch noch nicht das Urteil mit Begründung im vollen Wortlaut gelesen. Habe nur die Infos, die in der Presse kursieren. Und wie realitätsbezogen die oft sind, wissen wir alle. Aber ich habe auch ein ausgeprägtes Rechtsbewusstsein und das sagt mir in dem Fall: Wenn "Hases" These ("Sie hat sich erschrocken! Eine ganz menschliche Reaktion!") zutrifft - wie gesagt, ich weiß es nicht - dann war nicht (allein) das schnelle Herannahen des Benz für den Unfall ursächlich, sondern der Fahrfehler (Erschrecken) der jungen Frau. Ich frage mich, warum öffentlich darüber diskutiert wurde, ob der Testfahrer den Unfall im Rückspiegel gesehen hat. Entweder er ist schuldig und dann hat der den Unfall VOR seinem Auto ablaufen gesehen, oder er war bereits vorbei und die junge Dame hat erst das "Lenkrad verrissen" als der Benz bereits vorbei gefahren war. Unstreitig ist: Ein solch tragischer Unfall ist für die Betroffenen immer besonders schlimm und diese neigen i.d.R. dazu, sich einen Schuldigen zu suchen, um ihre (durchaus verständliche) Wut abzureagieren. Es wird daher grundsätzlich nicht nach der befangenen Auffassung der Betroffenen geurteilt, sondern "im Namen des Volkes" unterneutraler Beweisaufnahme und nach geltendem Recht. Es gibt darüber hinaus Hunderte von Unfällen mit Todesfolge unschuldig Beteiligter, verursacht durch Betrunkene und/oder durch Raser oder durch junge aufgepowerte Diskoraser und weiß der Geier, was noch alles und die Presse macht nicht ein solches Aufhebens. Hier gab's offenbar mal wieder ein Thema, das man gut "verkaufen" konnte. Es ist sehr tragisch, was da passiert ist, keine Frage! Und ich wage gar nicht, mir vorzustellen, dabei naher Angehöriger zu sein. Aber tragisch fände ich auch, wenn hier Recht unter dem Einfluss einer öffentlichen Vorverurteilung durch die Medien gesprochen worden wäre.
  21. Na, na, nun ma nich gleich übertreiben! Erstens beträgt die Mithaftung aus der sog. erhöhten Betriebsgefahr (bspw. Überschreiten der Richtgeschwindigkeit) regelmäßig 20 % und nicht 60 %. Quellen: OLG Hamm, NZV 95,194 OLG Hamm 6 U 191/99 Folgender Urteilsleitsatz des LG DA findet sich auf www.polizei-dresden.de: Richtgeschwindigkeit Wer mit 160 km/h über die Autobahn fährt, erhöht die Betriebsgefahr seines Autos. Kommt es zum Unfall, haftet der Fahrer auch dann mit 20%, wenn der Crash durch den Fehler eines anderen verursacht wurde. Zweitens gilt - inzwischen zwar in engerem Rahmen - noch immer die Einrede des "unabwendbaren Ereignisses". Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Unfall-Verursacher alle Sorgfaltspflichten zuvor missachtet hat. Also nicht IMMER gleich automatische Mithaftung! (Landgericht Darmstadt Az.: 10 O 494/00) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 22.02.2004 um 12:56 Uhr ]
  22. Dafür haben wir aber doch nun wenigstens das tollste Mautsystem :-D (Wenn schon nicht zur Mauterhebung, mal sehen, wofür man diese Kontrollbrücken denn sonst noch so verwenden kann....Geschwindigkeitsüberwachung, Terrorfahndung und, und, und ;-))
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