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smartling

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Alle erstellten Inhalte von smartling

  1. Wenn man die Radschraube noch mit 130 Nm anziehen kann, hält sie allemal auch den alltäglichen Belastungen stand ;-) Rechne mal bei 130 Nm Anzugsmoment die Haltekraft/Gewindedruck hoch, bei vielleicht 8 mm Radius und 1,25er Steigung sowie 3 Radbolzen ;-) Wenn das Gewinde natürlich völlig i.A. is, wovon ich nach gizzis Beschreibung nun auch fast ausgehe, dann ist es wohl unwiederbringlich verloren. Und zwar an allen vier Rädern :( Für "private Zwecke" die defekte Gewindebohrung sauber zuschweißen und anschließend neu schneiden 8-) Wie ich schon gesehen hab, hält das sogar bei LKW. Aber vorne (Radlager!) könnte das wegen der Hitzeentwicklung schon bisschen problematisch werden, falls man nicht gezielt und zwischzeitlich immer wieder kühlt. Aber alles natürlich ausschließlich im privaten Bereich, is klar!!! :-D ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern
  2. smartling

    zeichnung motor

    Hier! Für Deine Sammlung! :lol: Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern
  3. Ich befürchte, das Spray wird das Problem nicht dauerhaft lösen können. Wenn der Lader nämlich das nächste Mal Betriebstemperatur erreicht, war's das schon fürs Spray. Mechanisch gangbar machen ist da angesagt. ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern
  4. Um ehrlich zu sein, hab ich noch gar nicht kapiert, was da nun tatsächlich Sache ist. Würde Dir ja gerne helfen, aber, S-One, erkläre bitte erst mal mal näher (Bin über 30! :lol:). Was meinst Du mit Gewindeeinkerbungen? Kannst Du das Felgenschloss noch irgendwie rausdrehen oder dreht es sich im Radaufnahmegewinde durch/doll? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Ist nämlich mit einem Felgenschloss praktisch nicht zu schaffen. Eher verreckt in der Regel das Schloss. Ansonsten muss geprüft werden, was weicher war: Felgenschloss oder Radaufnahme. Sollte sich das Schloss noch irgendwie drehen lassen, so schraube zunächst die beiden noch gangbaren Radschrauben raus und dann ziehe während des Drehens mal so fest Du kannst an dem Rad (Hebelkraft ausnutzen, also gegenüber des evt. defekten Felgenschlosses ziehen). Möglicherweise ist das Gewinde in der Radaufnahme noch zu retten, wovon ich eigentlich vom Gefühl her ausgehe. Gewinde dann nacharbeiten mit Gewindefeile oder G-Schneider, falls zur Hand. Dann neue Radschraube mit Drehmomentschlüssel (!) testweise mit 130 Nm anziehen. Lässt sie sich so weit festziehen hast Du gewonnen. Dann drehe sie wieder los und ziehe sie nochmals mit dem vorgeschriebenen Moment an (abhängig vom jeweilig verwendeten Rad. Faustregel: Alu 100-110 Nm; Stahl 80-90 Nm) Und lass mal was hören... ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern
  5. smartling

    Hebebühne

    Na klar, Probieren geht (meist) über Studieren ;-) Aber der "Drehpunkt" liegt etwa in der Mitte des Smarts, so dass Du wahrscheinlich mit dem Versetzen des Autos auch nicht wirklich was erreichen wirst. Aber vielleicht lässt sich ja der Kunststoff der Bodenabdeckung an der Aufhängung so weit biegen, dass Du es irgendwie trotzdem vorne "rausknäulen" kannst. Jedenfalls: Good luck! :) Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern EDIT: Wenn ich mir das Ganze gerade so bildlich vorstelle, fällt mir gerade noch ein, dass Du vielleicht sogar auch mit dem vorderen Teil große Probleme bekommst, weil einfach die (vorderen) Arme, die ja bei dieser Bühne bekanntlich zur Mitte hin führen, massiv im Weg sein werden. Ich glaube, es dürfte dann schon fast einfacher sein, den Smart hinten auf Auffahrböcke zu fahren und die Wanne am Boden zu demontieren. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 12.11.2003 um 14:03 Uhr ]
  6. smartling

    Hebebühne

    Hallo Uwe, also ich bin der Ansicht, dass Du auf 'ner Einstempel-Bühne das hintere Teil nicht demontiert bekommst, weil man das fast 45 Grad nach unten klappen muss, um es aus dem vorderen Verkleidungsteil aushängen zu können. Bei 2-Säulen-Bühnen muss man die hinteren Aufnahmen ganz hinten am Seitenschweller-Ende ansetzen (damit man beim angehobenen Fahrzeug noch an die beiden dort platzierten Schrauben ran kommt) und vorne sind in der Verkleidung gesonderte Ausbuchtungen, wo die Aufnahmeteller angesetzt werden sollen. Ist alles ein wenig knapp, aber es geht schon. Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 12.11.2003 um 01:25 Uhr ]
  7. Mal ne andere Frage: Baut Volvo jetzt echt nen V70 ? :o ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern
  8. Bei Unbekannter Nr.1 :-D geht's ja noch mit dem Weiterfahren und auch dem Schweißen, aber bei Unbekannter Nr.2 :lol: sieht das dann leider schon ein wenig anders aus. Zum Einen macht die Fahrerei dann überhaupt keinen Spaß mehr und zum Andern is dann auch mit Schweißen schlecht. :( Und der Zeitabstand zwischen Auftreten von Riss 1 bis zum Auftreten der Symtome des "Risses Nr.2" (wahrscheinlich auch Entstehung, denn man kann diesen Riss 2 ja im eingebauten Zustand nicht erkennen) ist relativ kurz, so dass man oft nicht viel gewinnt. Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 07.11.2003 um 01:27 Uhr ]
  9. Es gibt ja auch ne Wärmepumpen-Funktion... ;-) :-P ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern
  10. Jemand aus der Sparte KAB hier im Forum? Es geht dabei um die Frage nach einer Vakuumpumpe, die ich für die kältetechnische Hausinstallation von zwei Split-Geräten benötige und daher kaufen möchte. Kann mir jemand hier vielleicht einen Tipp geben, welche Pumpe man dazu nehmen kann? Sind die Anschlüsse (Sauganschluss) bei den Hausgeräten einheitlich? Oder gibt es da evt. so etwas wie ein Universal-Anschlussset? Bei Ebay wird ja einiges angeboten.
  11. OK, ich nehm' Tor 3 :lol: ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern
  12. Uihh, schon zwei Beiträge dazwischen :-D Na ja, es muss nicht eindeutig aus der Namensbezeichnung hervorgehen, wer an der GbR beteiligt ist. So müssen auch nicht alle Gesellschafter müssen grundsätzlich in der Namensbezeichnung enthalten sein! Das wäre zum Teil ganz schön aufwändig. Es gibt da bei BGB-Gesellschften die Unterscheidung nach Innen- oder Außengesellschaft. Es muss also nicht grundsätzlich eindeutig erkennbar sein, wer Inhaber ist, sondern es muss mindestens ein Gesellschafter mit einem vollständig ausgeschriebenen Vornamen und seinem Nachnamen ggf. mit einem Hinweis auf weitere Beteiligte (bspw. "& Partner") in der offiziellen Namensbezeichnung enthalten sein. Fantasienamen sind nur insoweit statthaft, so lange sie nicht irreführend sind, wie z.B. nicht "Lederwaren Albert Strammsack", wenn Albert nur Textilien führt :-D ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern
  13. Eine GbR ist keine Firma und keine juristische Person - übrigens auch nicht nach dieser Änderung, die Du ansprichst (Anerkennung bedingter Parteifähigkeit gem. ZPO). Sie hat faktisch kaum eine eigene Identität. Sie ist ferner nur durch mehrere Gesellschafter existent. Eine "echte" Firma gem. HGB ist dagegen stets im Handelsregister eingetragen. Ist aber nun egal, denn darum geht es hier ja auch gar nicht. Nun weiß man jedenfalls schon mal mehr. Eine GbR ist umsatzsteuerrechtlich zwar getrennt von Dir als Einzelperson zu sehen. Daher hat sie eine eigene Umsatzsteuernummer, jedoch keine eigene Steuernummer für Körperschaftssteuer. Doch besteht in Deinem Fall zumindest ein mittelbarer Zusammenhang zwischen Lieferant und Leistungsempfänger. Ein unmittelbarer Zusammenhang ist für den Vorsteuerabzug nicht zwingend erforderlich. Ich fragte nicht, weil ich daran zweifle, dass Dein Betrieb tatsächlich Umsätze tätigt, sondern weil ich meine, dass Du den Vorsteuerabzug auch ohne eine berichtigte Rechnung vornehmen könntest und man für einen diesbezügliche Einschätzung hält mehr „Input“ braucht. So steht die Frage nach Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19.1 UStG), der regelmäßige Voranmeldungszeitraum. Ein mittelbarer Zusammenhang besteht, weil Du eh immer in der persönlichen Haftung bist, somit auch steuerlich. Du bist faktisch Unternehmer als Gesellschafter Teil der gewerblich tätigen GbR. Deine Unterschrift steht auf dem Kaufvertrag! Was, wenn Du mal ein Fahrzeug kaufen möchtest, das Du nicht der Gesamthand zukommen lassen willst, sondern in Deinem Eigentum verbleibt und das Du der Gesellschaft lediglich zur (kostenlosen) Benützung überlässt, hmm? ;-) Es liegt in der Natur des Steuerrechts, dass es den Rahmen hier sprengen würde, wollte man ohne weitere Details zu kennen, eine verbindliche Auskunft geben. Es hängt z.B. auch davon ab, ob Du inzwischen bereits eine USt-Voranmeldung abgegeben hast. Für ein zunächst privat angeschafftes Wirtschaftsgut ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, selbst wenn es später (!) betrieblich genutzt wird. Eine zwischenzeitlich (seit Rechnungsstellung) abgegebenen USt-VA in welcher der Vorsteuerbetrag der Autokaufrechnung nicht enthalten ist, wäre beispielweise ein mögliches Indiz für eine zunächst beabsichtigte Privatnutzung, was den Vorsteuerabzug ja bekanntlich ausschließt. OK, Du könntest ne berichtigte Anmeldung abgeben. Aber der Beweiswert ist dann schon stark gemindert. Die Sache liegt hier m.E. günstiger und ganz anders als beispielsweise bei Übernachtungsquittungen von Arbeitnehmern, die zwecks Vorsteuerabzug unbedingt auf den Arbeitgeber ausgestellt sein müssen (völlig getrennte Personen, es besteht noch nicht einmal ein mittelbarer Zusammenhang). Ebenso unterschiedlich der Geschäftsführer einer Einmann-GmbH (keine Personalunion, kein mindestens mittelbarer Zusammenhang vorhanden, da eine GmbH eine eigenständige, eine sog. juristische Person darstellt). Daher versteuert ja auch nicht die GbR den Gewinn, sondern die einzelnen Gesellschafter selbst, nach einem sog. "gesonderten einheitlichen Feststellungsverfahren". Daher bin ich der Ansicht, dass Du, sofern Du an der Gesellschaft nicht nur einen sog. symbolischen, deklaratorischen oder Zwergenanteil hältst, eigentlich auch mit einer Rechnung, die allein auf Deinen Namen lautet zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Andererseits hast Du auch einen zivilrechtlichen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung. (BFH 10.11.1988. VII ZR 137/87; auch BFH 4.3.1982 V R 107/79) Aber wie es sich mit einem evt. bestehenden Recht auf nachträgliche Berichtigung verhält, weiß ich - um ehrlich zu sein - auch nicht so genau. Grundsätzlich gilt, dass das Unternehmen, welches die Leistung empfangen hat, nur dann die im Beleg ausgewiesene Vorsteuer geltend machen kann, wenn die Angaben des § 14 UstG vollständig und richtig sind, also auch der Name des Leistungsempfängers. Gemäß BFH-Urteil vom 27.09.1979 – BStBl. 1980 II S. 228-) können Ergänzungen oder Berichtungen von Rechnungsangaben grundsätzlich nur von derjenigen Partei vorgenommen werden, die die Abrechnung erstellt hat. Durch die moderne EDV sollte eine Belegkorrektur beim Rechnungsaussteller eigentlich kein Problem sein, aber wenn Du halt nen Sturkopf erwischst, sieht’s nach nunmehr 2 Monaten (oder?) vielleicht schon ein wenig schlecht aus. Denn irgendwo gibt es halt auch eine Grenze (Zumutbarkeit; bereits erfolgter Monats- oder Jahresabschluss etc.) ab welcher einfach nichts mehr geändert werden kann/darf. Bei Deiner Forderung auf Berichtigung der Rechnung wirst Du Dir (mit Recht) die Frage gefallen lassen müssen, warum Deine Beanstandung nicht umgehend nach Rechnungserhalt erfolgte. Vorsicht: Gestaltungsmissbrauch! Ich hab schon wesentlich größere Gegenstände als nen Smart für diverse BGB-Gesellschaften angeschafft und auch schon zahlreiche Betriebsprüfungen hinter mich gebracht, aber der Vorsteuerabzug war, auch bei ähnlicher Verfahrensweise wie nun in Deinem Fall, nie ein Diskussionsthema. Dies heißt aber nicht, dass das bei Dir zwingend auch genau so sein MUSS, nicht mal für meine nachfolgenden Entscheidungen ist die Bewertung der BP bindend. Ich würde also der Einfachheit nun Folgendes tun: Ruf die Betriebsprüfungsstelle in einem Finanzamt an (muss ja nicht das für Deine GbR zuständige sein ;-)) und frag mal nach. Oder lass Deinen Steuerberater im Kommentar des § 14 UstG nachlesen oder in seiner Urteilesammlung das o.g. BFH-Urteil rausziehen. Die BP des Finanzamtes hat dieses BFH-Urteile ebenfalls auf CD zur Verfügung ;-) Außerdem kann Dir das Finanzamt in Deinem Fall auch aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO) anerkennen. Dies stellt lediglich meine private Meinung dar! :-D (Meine gewerbliche Ansicht kostet nämlich i.d.R. Geld! :lol:) ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern
  14. Oh Gott ja, wenn Du dafür ne Lösung gefunden hast, gib mir bitte gleich Bescheid! :( ;-) ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern
  15. Erst mal ne formale Frage vorweg: hast Du überhaupt ne echte Firma, so etwas wie e.K., OHG oder ne juristische Person wie GmbH, GmbH & Co KG? Deine Frage lässt sich dann vielleicht etwas einfacher beantworten. ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern
  16. Weiß zwar nicht, wie das in big Italy gehandhabt wird. Hier sind jedenfalls die Figuren von der "tollen Kollekte" nicht berechtigt, Bußgelder zu kassieren. Dafür hamm wir das BAG und die Geradeausfahr-Bullizei. :-D Wenn aber da im home of the spaghettis alles so "toll" funzt wie hier, dann haste gute Karten :lol: Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) ...'s war spät gestern [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 03.11.2003 um 23:13 Uhr ]
  17. Quote: Am 27.10.2003 um 15:59 Uhr hat Lippi geschrieben: Gottseidank hat´s den Motor nicht zerrupft..... Und eben genau das, kannst du noch gar nicht wissen... Überrrrrrraschungggg!!!! :-D ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) 27 27 ...'s war spät gestern
  18. Quote: Am 03.11.2003 um 10:51 Uhr hat Waldschrat geschrieben: ...meineswissens sind ignores nicht ein zeichen von beliebtheit. Erstens: Was hat Beliebtheit mit Blamage zu tun? Eben wenig oder gar nichts und deshalb blamier du dich halt mal weiter und ich bin/bleibe/mach mich weiter unbeliebt. Konsens?! 8-) Und zweitens: Jedermanns Freund ist jedermanns Depp! ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) 27 27 ...'s war spät gestern
  19. Geeignet? Na ja :( Problem ist wohl eher der mangelnde Schallschutz! ;-) ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) 27 27 ...'s war spät gestern
  20. Eyyyyy Leif, Mann, von Dir hat man aber irgendwie auch lange nix gehört, mhh? ;-) :-D :lol: ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) 27 27 ...'s war spät gestern
  21. Quote: Am 02.11.2003 um 00:15 Uhr hat Waldschrat geschrieben: @ smartling:Quote:Am 08.10.2003 um 00:23 Uhr hat smartling geschrieben: Jeder blamiert sich so gut er kann deinen ignores zufolge kannst du das anscheinend echt gut...gratuliere zu soviel blamage.mit meinem einen(...)kann ich da nicht mithalten...anscheinend beherrsche ich das noch nicht so. :( ----------------- *Winkewinke* und bis denn Katharina Tja, wenn du erst ein Igno bekommen hast, dann kann deine These wohl nich ganz zutreffend sein, von wegen "je mehr desto peinlich" 8-) Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) 27 27 ...'s war spät gestern 27 ...es ist geil ein Arschloch zu sein! 27
  22. Quote: Am 02.11.2003 um 19:19 Uhr hat Raaalf geschrieben: Ich wette, selbst die "kompetenten" Mitarbeiter der sc würden keine Zweifel an dem Kilometerstand haben... Ich denke doch! Ich vermute eher, die wechseln schon fast den Tacho aus, wenn einer mit 100.000 km ankommt, denn das grenzt ja nach bisheriger Erfahrung wahrlich an ein Wunder und kann eigentlich nicht mit rechten Dingen zugegangen sein :-D ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) 27 27 ...'s war spät gestern
  23. Ich behaupte mal, wer über die entsprechende Ausrüstung und Software verfügt, der kann auch jedes Steuergerät im Smart manipulieren. Die Frage ist also nur, ob jemand da 'rankommt bzw. bereits an die notwenigen Sachen 'rangekommen ist. ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) 27 27 ...'s war spät gestern
  24. Einigermaßen wichtig beim Einlagern ist - wenn überhaupt - der Schutz vor Sonneneinstrahlung. Wenn Du 1 bar mehr Druck einbringst, wird das sicher nichts schaden, aber eine unbedingte Notwendigkeit kann ich darin nicht erkennen. Anders sieht das selbstverständlich aus, wenn man das gesamte Fahrzeug "einlagert" und der Reifen längere Zeit auf gleicher Stelle unter Traglast verharren muss. Dann sollte man schon den stets auf jedem Reifen angegebenen "Druck bei max. Last" als Maß der Dinge nehmen wenn man das Fahrzeug ordentlich aufbocken will oder kann. Ich geb dann meist sogar noch etwas mehr drauf. So um die 5 bar. Bei Wiederinbetriebnahme natürlich nicht vergessen.... (Haftnotiz ans Lenkrad!) Und: Nein, keine Sorge der platzt nicht! 8-) Wir haben da (remote controlled natürlich!) in 'nen ziemlich alten, total porösen Reifen "interessehalber" schon mal über 15 bar drauf gejagd, aber nix is passiert :( :-D Haftnotizen im Auto sind ohnehin recht nützlich. Sollte man daher stets mitführen. So eignen sich selbige auch recht gut, um bei Sternfahrten Zigarettenautomaten zu beschriften 8-) :-D :lol: ----------------- Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) 27 27 ...'s war spät gestern
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