An die Klimaanlagenfreunde, um hier noch mehr Verwirrung zu stiften schreibe ich auch mal was. So wie ich von meinem Klimaanlagenspezialist informiert wurde, darf seit dem 01.07.2010 kein floureszierendes Mittel bei Verdacht auf Undichtigkeit in die Anlage eingefüllt werden. Denn man darf als Fachfirma die einen Entsorgungsnachweis für chemische Produkte die sie verarbeiten führen muß, nicht mehr einfach R134a in eine Anlage pumpen mit dem Wissen, dass das Kältemittel in die Umwelt abgast weil die Anlage ja undicht ist. Die Leckstelle mit einer UV-Lampe orten entfällt damit also. Es geht da um Umweltschutz, der uns allen eigentlich am Herzen liegen sollte. Ich will für ATU nun bestimmt keine Werbung machen, aber wenn die sich an bestehende Gesetze halten kann man ihnen ja keinen Vorwurf machen. Das die eine fast leere Anlage nun erst evakuieren und dann mit inerten Gas abdrücken um dann die Leckstelle mit Spürgerät oder Schaumbildenden Mittels zu suchen ist dem Umweltschutz geschuldet. Es ist halt immer doof wenn der Mehraufwand der früher wegen lascher Gesetze nicht notwendig war nun vom Kunden bezahlt werden muss. Doof ist auch, wenn man mit Klimaservice zu einem bestimmten Preis wirbt, um den hinterher ungefragt zu überschreiten. Jedoch hat die Medallie wie immer zwei Seiten. Bin mal gespannt wie lange es dauert, bis die neuen Vorschriften überall umgesetzt werden. Denn solange es schwarze Schafe gibt haben es die anderen sehr schwer. Nichts für ungut und einen kühlen Kopf bewaren. Wenn man liest was hier so alles geschrieben wird kann man nur hoffen, dass ATU hier nicht mitliest. Gruß, Rolf44