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Funman

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  1. Dazu wäre allerdings zu sagen, daß das Wasser schon in Mengen von mehreren Litern in den Smart laufen muß bevor es bei der Relaisbox ankommt. Der Teppich im Kofferraum saugt einen Liter Wasser auf ohne daß etwas weiterläuft und wird dabei patschnaß und schwer. Gepäck wird naß und fängt an zu schimmeln. Im Fußraum ist es ähnlich. Weiß ich aus eigener Erfahrung. Meine Smarts waren auch alle mehr oder weniger undicht bevor ich dazu übergegangen bin alle 3 Problemstellen systematisch zu bearbeiten. Bis zur Relaisbox ist aber bei keinem der Smarts Wasser gekommen. Was ich damit sagen will, es gehört schon eine gehörige Portion Ignoranz dazu, daß dem Benutzer des Smart solche Zustände nicht auffallen. Oder anders gesagt: der merkt nichts mehr. Was ich auch sagen will: Für Leute die bereit sind sich um offensichtliche Probleme zu kümmern ist die Relaisbox kein Nachteil. Vor dem Kauf Zustand checken und gut.
  2. Also bei mir schaltet die Säule immer ungefähr bei 25 Euro ab. Ist aber auch ein Diesel mit 22 Liter Tank.
  3. Ist das ein Cabrio oder ein Coupé?
  4. Das mag sein. Allerdings wird dieser Jemand auch mit nichts von dem, was er hier im Forum lesen kann, etwas anfangen können oder wollen. Es wird ihm nichts anderes übrig bleiben als den Smart in eine gewerbliche Werkstatt zu bringen. Ein Auto ist nun mal ein technisches Gerät und dieses Forum ist dazu da technische Hilfe zu geben. Wer nicht willens oder in der Lage ist sich mit der Technik näher zu befassen wird von diesem Forum keinen Nutzen haben.
  5. Hast du das tatsächlich schon mal gemacht? Oder ist das nur die Werbeaussage? Ich habe es ausgiebig ausprobiert. Theoretisch geht das. Allerdings muß man sich vor Augen halten, daß diese "Regenerierung" darauf beruht, daß in der Mikrowelle literweise Wasser verdampft werden sollen, verkocht werden sollen. Für so etwas sind Haushalts-Mikrowellen überhaupt nicht ausgelegt und kommen damit auch nicht wirklich klar. Hauptproblem ist die Abfuhr der Feuchtigkeit, die Lüftung des Garraumes ist dazu völlig unzureichend. Hinzu kommt ein enormer Energieverbrauch für das Verdampfen des Wassers in stundenlangem Betrieb der Mikrowelle. Es gibt noch weitere Probleme: Man hat die Feuchtigkeit und den Muffgeruch aus dem Auto dann in der Wohnung. Gut, das kann man lösen indem die Mikrowelle ins Freie gestellt wird. Ein weiteres Problem ist, daß das Ende der Regeneration schlecht abzupassen ist. Wenn das Wasser raus ist, kann der Rest überhitzen, schmelzen oder verbrennen oder die Mikrowelle wird zerstört. Eine Regeneration im Backofen, wie sie für manche Produkte beworben wird, sieht noch schlechter aus. Auch hier ist das Problem, daß der Ofen nicht dafür vorgesehen ist, große Wassermengen loszuwerden. Das Hauptproblem ist aber, daß selbst Umluftöfen kaum die enormen Energiemengen in das Trocknungsgranulat bekommen. Entweder wird die Temperatur so hoch eingestellt daß die Hitzezufuhr einigermaßen flott geht, z.B. 250°C, dann brennt sich das Trocknungsmaterial ins Backblech ein und/oder das Backblech verzieht sich und das Granulat zerfällt zu Pulver. Oder es wird eine moderate Temperatur eingestellt, z.B. 150°C, dann dauert die Trocknung tagelang. Im Endeffekt läuft es darauf hinaus, daß die "regenerierbaren" Trocknungsprodukte wegen Unwirtschaftlichkeit der Regenerierung und viel zu hohem Aufwand doch nach einmaliger Benutzung weggeworfen werden. Auch blöde sind die Einwegtrockner, auch von Uhu z.B., die auf der Auflösung eines Salzes beruhen. Erstmal ist es umwelttechnisch sicher nicht so toll, literweise gesättigte Salzlösungen ins Klärwerk zu spülen. Noch blöder ist es aber, wenn der Behälter umkippt oder herunterfällt, was im Auto leicht passiert. Da die Salzlösung ja Wasser anzieht, trocknet sie nie wieder, wird von Teppich, Polster usw. aufgesaugt und ist ein Rost-Turbo für alle Ritzen in die die Lösung dann läuft. Am wirtschaftlichsten sind noch Kältetrockner. Das sind aber relativ große und schwere Geräte, selbst die kleinsten Koffergeräte. Leider funktionieren diese prinzipbedingt nur im Sommer, je wärmer desto besser. Bei Temperaturen nahe oder unter dem Gefrierpunkt funktionieren sie überhaupt nicht. Ich habe das alles schon durch. Das einzige was wirklich funktioniert ist Heizen und Lüften. Geht vor allem im Winter vergleichsweise sehr gut.
  6. Das kann das Problem lösen wenn es an einer defekten/ alten Batterie liegt. Wenn es nicht daran liegt dann löst eine neue Batterie das Problem auch nicht. Wie alt ist denn die Batterie?
  7. Ich denke die Rechtslage ist in beiden Fällen jeweils anders gelagert. Der Dekra Ingenieur wird selbständig sein und kein Angestellter der Dekra und haftet deshalb sowieso selber. Im Falle des Pferdes wird die Reiterin des Pferdes keine Angestellte der Pferdeeigentümerin sein, sondern eine Kundin. Deshalb ist die Rechtslage da ganz anders. Die Haftung bei Pferdeunfällen ist auch etwas speziell und schlecht mit anderen Fällen vergleichbar. Deshalb sind Haftpflichtversicherungen für Pferde auch so teuer.
  8. Funman

    Rammschutz

    Ich würde sofort ein gutes Foto machen oder auch mehrere und das Ding am Computer nachbauen. Hab ich bei anderen Teilen auch schon so gemacht.
  9. Funman

    Reifen für 450

    Und ich hatte es in Afrika dabei. Habs auch vorher probiert ob es paßt.
  10. Du hast den Thread gerade selbst verlinkt. 😉 Nach oben scrollen.
  11. Wenn die Versicherung anbietet, den Schaden selbst zu bezahlen und dadurch gar keine Rückstufung zu haben, dann würde ich das annehmen (habe ich tatsächlich auch schon mal), dann gibt es gar keine Rückstufung, es muß nichts berechnet werden und im diskutierten Fall kann sich der Kunde die Zahlung vom Dekra Ingenieur wiederholen.
  12. Es gibt beides, im "Vertragsrecht" den Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB, im "Deliktsrecht" den Verrichtungsgehilfen nach § 823 BGB. Ein Angestellter bei der Arbeit kann je nach Rechtslage das eine oder andere sein, auch beides gleichzeitig. Ein Geschädigter kann je nach Rechtslage aus jeder der beiden Rechtsnormen ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen. Im Zweifelsfall sind also stets beide Möglichkeiten zu prüfen. Ein Erfüllungsgehilfe liegt vor wenn es ein Vertragsverhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Arbeitgeber gibt, ein Verrichtungsgehilfe kommt in Frage wenn ein unbeteiligter Dritter geschädigt wird. Ich habe dazu folgendes anschauliches Beispiel gefunden: "Der Dachdecker beauftragt seinen Gesellen, das Dach eines Kunden einzudecken. Bei den dabei nötigen Schweißarbeiten kommt es zu einem Brand, der den Dachstuhl vernichtet und auf das Gebäude des Nachbarn übergreift und es beschädigt. a) Die Vernichtung des Dachstuhls des Kunden ist im Rahmen der Erfüllung des Vertrages geschehen, hier ist der Geselle Erfüllungsgehilfe i.S.d. § 278 BGB. b) Die Beschädigung des Hauses des Nachbarn hat mit der vertraglichen Beziehung zwischen Dachdecker und Kunden nichts zu tun. In diesem Fall ist der Geselle Verrichtungsgehilfe i.S.d. § 831 BGB. Im Gegensatz zu a) kann sich der Dachdecker als Geschäftsherr unter Umständen entlasten und haftet dann selbst nicht." In beiden Fällen kommt es ausdrücklich nicht auf die Schuld des Schädigers an, also ob unverschuldet, fahrlässig oder Vorsatz etc., sondern nur auf die Tatsache daß der Schaden bei Ausführung des beruflichen Auftrages entstanden ist. Der Möglichkeit des Arbeitgebers, sich im Falle des Verrichtungsgehilfen zu entschulden, sind enge Grenzen gesetzt und der Arbeitgeber trägt die Beweislast. Es kommt hier auf den Einzelfall an. Im hier hauptsächlich diskutierten Fall, daß ein Angestellter einer Werkstatt im Rahmen einer Reparatur das Auto des Kunden beschädigt, ist der Angestellte also ein Erfüllungsgehilfe und der Arbeitgeber haftet immer. Natürlich finden sich im Internet weiterführende Informationen u.a. zu den Voraussetzungen und Grenzen der Haftung usw. für interessierte Jurastudenten. Zum Beispiel hier: Klick Klack Klonk
  13. Die wäre? Ich bin bei der HUK24. Würde mich deshalb interessieren. Gern auch per PN.
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