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sunny11

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  1. Hallo zusammen, ich fahre seit 2003 meinen Smart und habe bislang hier in Stuttgart noch nie ein Knöllchen wegen Querparken erhalten. Doch jetzt hat mich eine männliche Politesse (ja, Sie sind gemeint, Herr Sch...) offensichtlich auf dem Kiecker und hat mir sage und schreibe 5 Tickets in den letzten paar Tagen verpasst. Der scheint mich regelrecht hier im Industriegebiet, in dem ich arbeite, zu suchen. Anfangs waren es 15 Euro wegen "Parken nicht am rechten Fahrbahnrand", dann wurden es schon 25 Euro wegen ""Parken nicht am rechten Fahrbahnrand, länger als eine Stunde". Ich habe dann der Bußgeldstelle einen Brief geschrieben mit den üblichen Hinweisen: Gebot des platzsparenden Parkens, Querparken nirgends explizit verboten in der STVO etc. Und ich habe auch das BHG-Urteil genannt, in dem die höchsten Bundesrichter das Querparken eindeutig NICHT verboten haben. ABER: ein Herr von der Bußgeldstelle meinte jetzt in einem Telefonat, dass es ein aktuelleres Urteil zum Querparken geben soll. Im Internet finde ich dazu aber nichts. Ist euch davon etwas bekannt - oder wollte der mich nur abwimmeln? Danke für eure Infos! Sunny [ Diese Nachricht wurde editiert von sunny11 am 03.06.2011 um 10:33 Uhr ]
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