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Mogni

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  1. 1. Silke 2. Ingo 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. ----------------- Smart - Fortwo Pulse (451), 84 PS *Namensänderung von Ingo1 in Mogni (564 alte Beiträge, registriert seit: 26.6.2005)*
  2. Reicht es denn nicht einfach den Stellplatz in die Teilungserklärung und das Grundbuch einzutragen? Die Garage braucht doch eigentlich gar nicht erwähnt zu werden. Damit wäre doch auch eine eindeutige Zuordnung vorhanden.
  3. Quote: Am 03.09.2014 um 19:05 Uhr hat Olai geschrieben: Der Notar hat recht. Schau Dir mal das Bestandsverzeichnis Deines Wohnungsgrundbuchs an. Dir gehört ein Miteigentumsanteil von z. B. 375/10.000 des Gesamtobjektes, verbunden mit dem Sondereigentum gemäss Teilungserklärung vom xx.xx.xxxxx. Das bedeutet, das Grundstück mit aufstehenden Baulichkeiten gehört allen Wohnungseigentümern, aber wer was nutzen darf, wird eben durch die Teilungserklärung definiert. Wahrscheinlich gibt es in Deinem Fall zwar eine Teilungserklärung für die Wohnungen und die Kellerräume, aber irgendwer hat damals die Stellplätze vergessen. Das soll anscheinend jetzt nachgeholt werden. Die Fläche unter der Garage gehört Dir auf keinen Fall, sondern nur das Sondernutzungsrecht. Ob der Abriss der Garage zustimmungspflichtig durch die Eigentümergemeinschaft wäre, weiss ich allerdings nicht. Soweit so gut, einzig den Satz: "Das bedeutet, das Grundstück mit aufstehenden Baulichkeiten gehört allen Wohnungseigentümern". Das Grundstück ja, aber warum mein Eigentum was ich auf diesem Grundstück "abgestellt" habe? Die Garage habe ich gekauft und mit Erlaubnis aller dort hingestellt. Wie kann Privatbesitz so einfach in Gemeinschafseigentum übergehen? Das verstehe ich ja nicht. Mir kann doch keiner sagen, stell das da hin, und jetzt ist es meins! Das kommt ja einer Enteignung gleich!
  4. Quote: Am 03.09.2014 um 18:18 Uhr hat Triking geschrieben: Aber ist den eine Eintragung überhaupt nötig? Laut dem Notar der den Wohnungsverkauf abwickelt, muß eine Teilungserklärung und der Grundbucheintrag vorhanden sein um mit der Wohnung auch den Stellplatz veräußern zu können, ohne diese beiden Sachen ist der Stellplatz als Sondernutzungsrecht nicht dinglich und somit der Verkauf nicht rechtens. Der Hausverwalter hat darauf hin ein anderen Notar mit der Beschaffung/Anfertigung der Teilungserklärung und des Grundbucheintrags beauftragt. Und dieser hat jetzt das Problem daß er unbedingt die in Privateigentum befindlichen Garagen und Carports zu Gemeinschaftseigentum erklären will, die eben auf den gekauften Sondernutzungsrechten/Flächen stehen. Und jetzt ist hier im Haus halt etwas Aufruhr. Ist schon schlimm genug daß da wieder Kosten auf einen zu kommen, nur weil ein anderer seine Wohnung verkaufen will, aber egal, darum geht es nicht. Es geht einfach um die Frage ob das wirklich, rechtlich nicht anders geht bzw. ob das so überhaupt rechtens ist. Gruß Ingo
  5. Darum in der Eingangsfrage auch der Satz: Jedenfalls will mir ein Notar was erzählen was ich so einfach nicht glauben kann, weil es so absolut nicht logisch ist. Gruß Ingo
  6. Die Eigentümer sind sich da auch einig, nachholen und fertig. Nur der damit vertraute Notar/Anwalt sagt daß es so nicht geht, eine wirkliche Begründung dafür kann er uns aber nicht nennen. Es müssten alle Garagen/Carports eingetragen werden, nur die damals als Sondernutzungsrecht erworbene Grund/Stellfläche ginge nicht :roll: warum auch immer?! Und dafür müßten alle Garagen/Carports als Gemeinschaftseigentum eingetragen werden. [ Diese Nachricht wurde editiert von Mogni am 03.09.2014 um 17:24 Uhr ]
  7. Quote: Am 03.09.2014 um 14:07 Uhr hat Olai geschrieben: Was sagt denn die Teilungserklärung? Genau darum geht es, es gibt keine, und das soll jetzt alles nachgeholt werden. In den Kaufverträgen von vor 40 Jahren steht nur drin: Wohnung Nr... hat zusätzlich Stellplatz Nr.... als Sondernutzungsrecht erworben Preis:.... Daß heißt es gibt in den einzelnen Verträgen die damals mit dem Bauträger geschlossen wurden, genaue Zuordnungen der jeweiligen Stellplätze, einige haben noch einen offenen Stellplatz, Andere haben sich innerhalb der letzten 40 Jahre dort ein Carport bzw. Garage draufgesetzt (eine Erlaubnis dafür, lag von Anfang an vor). Nun soll eine Wohnung mit Stellplatz verkauft werden, und der Notar fordert vorher eine Teilungserklärung und den Grundbucheintrag für die Durchführung des Verkaufs. Nur geht es ja Prinzipal um die Zuordnung/Eintragung der damals als offener Stellplatz (alleiniges Sondernutzungsrecht) verkauften Flächen, und nicht darum was auf diesen Flächen von den "Eigentümern" gestellt wurde. Meiner Laienhaften Auffassung würde hier die Zuordnung der Stellflächen und nicht der "Bauwerke" (wobei eine Fertiggarrage ja auch nur drauf gestellt ist) reichen. Und zur Zeit sehe ich halt nicht ein daß ich unterschreiben soll daß ich meine eigene Garage der Allgemeinheit "schenken" soll, und nur das Sondernutzungsrecht an dieser behalten soll. Da stellt sich die Frage, wenn ich diese Garage mal wieder entfernen möchte (zB. um Platz für ein Wohnmobil zu schaffen), muß ich dann für Ersatz sorgen, bzw. darf ich diese überhaupt wieder entfernen? Im Prinzip trete ich ja alle Rechte an dieser Fertiggarage ab, behalte aber alle Pflichten.
  8. Quote: Am 03.09.2014 um 10:31 Uhr hat Ahnungslos geschrieben: Ich denke mal, es geht in diesem Fall nicht darum, eine Doktorarbeit für umme zu schreiben, sondern eine einfache Frage kurz und bündig ohne Rechtsverbindlichkeit zu beantworten! Notfalls auch per PN oder Email, wenn man das nicht öffentlich tun will! Und daran kann ich eigentlich nichts verwerfliches erkennen, wenn dies in einem Instrumentarium wie diesem Forum getan würde, auch wenn dies nicht unbedingt thematisch etwas mit dem Smart zu tun hat! Auch wenn es um einen KFZ Stellplatz geht! :) Unter Umständen zieht man auf der anderen Seite in der Tat ja auch Vorteile aus dem Forum durch kostenlose Tipps, die man zum Smart bekommt! [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 03.09.2014 um 10:34 Uhr ] Danke, Einer hat es kapiert! [ Diese Nachricht wurde editiert von Mogni am 03.09.2014 um 13:53 Uhr ]
  9. Auch wenn ich das lieber nur per PN besprochen hätte (geht die Allgemeinheit ja eigentlich nichts an, und mit rum eiern hat das auch nichts zu tun, nur werden jetzt wohl wieder Einige hier ihr Halbwissen, und Glauben dazu preisgeben), es geht um eine selbst errichtete Fertiggarage auf einem Sondernutzungsrecht (offener Stellplatz mit Erlaubnis eine Garage zu errichten), die jetzt bei der nachträglichen Grundbucheintragung laut des Verwalters auf einmal Gemeinschaftseigentum sein soll, sozusagen, ich hatte die Erlaubnis, ich habe die auf meine Kosten auf den Platz gestellt, jetzt gehört sie der Hausgemeinschaft, für evtl. Reparaturen muß ich aber weiterhin alleine aufkommen. Die Garage steht da seit rund 30 Jahren, nur wurde vor 40 Jahren wohl etwas geschlampt und es wurden die Sondernutzungsrechte, die die Bewohner damals gekauft haben (in den einzelnen Kaufverträgen der Wohnungen verankert) nicht mit ins Grundbuch eingetragen, dieses soll/muß jetzt wegen Verkaufs einer Wohnung nachgeholt werden, laut Notar des Wohnungsbesitzers muß dieses Sondernutzungsrecht dinglich im Grundbuch verankert werden. Nur kann ich es nicht ganz nachvollziehen wie eine Fertiggarage die ich damals gekauft und bezahlt habe, und eben auf das besagte Sondernutzungsrecht gestellt habe, jetzt auf einmal Gemeinschaftseigentum sein soll, demnach wäre ja auch jeder PKW der auf solch einem Sondernutzungsrecht abgestellt wird, Gemeinschaftseigentum :roll: Gruß Ingo PS. dieses ganze hätte, wäre ,wenn Geschreibsel hier ist eigentlich überflüssig, aber leider hier im Forum sehr verbreitet, mir hätte es gereicht wenn ein Fachmann bzw. eine Person die sich rechtlich auskennt, sich mal kurz bei mir per PN oder E-Mail gemeldet hätte, dann wäre ich jetzt nach 1-2 PN´s sicherlich schon schlauer ;-) [ Diese Nachricht wurde editiert von Mogni am 03.09.2014 um 13:48 Uhr ]
  10. Geht halt um einen Grundbucheintrag von Stellplätzen bzw. einer Garage. Ich wollte jetzt auch keine schriftliche amtlich feste Aussage sondern nur mal hören ob das angehen kann. Und haften braucht Jemand für eine solche Antwort auch nicht, wenn es ernst wird muß ich sonst sowieso zum Anwalt. Aber ja, Anwälte und Notare sind ganz arme Leute und können nicht mal eben 1-2 Fragen kostenlos beantworten :roll: . Gut daß diese Leute für jede Frage die ihnen hier im Forum beantwortet wird, auch was für diese Homepage spenden. Gruß Ingo
  11. Ich habe hier gerade ein "kleines" Problem, wäre nett wenn mir ein Fachmann ein paar Fragen dazu kurz beantworten würde. Jedenfalls will mir ein Notar was erzählen was ich so einfach nicht glauben kann, weil es so absolut nicht logisch ist. Gruß Ingo
  12. Ich muß leider absagen, muß den Tag arbeiten, das wird mir dann zu stressig. Ich wünsche euch viel Spaß. Gruß Ingo
  13. 01. Silke 02. Ingo 03. Jens 04. Ella 05. Benny 06. Axel 07. Jörg (50%) 08. Gast 1. 09. Gast 2. 10. Gast 3. 11. Andreas 12. crazydog09 13. Gast 14. MIXL2 15. -----------------
  14. Auf jeden Fall dabei: 01. Axel 02. MIXLine 03. Ingo 04. 05. 06. 07. 08. 09. 10. ----------------- Smart - Fortwo Pulse (451), 84 PS *Namensänderung von Ingo1 in Mogni (564 alte Beiträge, registriert seit: 26.6.2005)*
  15. 01. Silke 02. Ingo 03. Jens 04. Ella 05. Benny 06. Axel 07. Jörg (50%) 08. 09. 10. 11. 12. 13. 14.
  16. Quote: Am 05.08.2014 um 16:45 Uhr hat cut geschrieben: Quote: Am 05.08.2014 um 16:11 Uhr hat Sunray geschrieben: Der 453 ist größer und breiter, gefühlt aber kleiner als der 451 :-? Toller Fortschritt :roll: Hm, die gößere Breite ist doch sicher bemerkbar, man sitzt doch nicht mehr Schulter an Schulter, oder etwa nicht? Darum wurde das versetzte Sitzkonzept abgeschafft. [ Diese Nachricht wurde editiert von cut am 05.08.2014 um 16:47 Uhr ] Zwischen den Schultern hast du ca. 5cm mehr Platz, dafür engt die Mittelkonsole mit dem LKW Schalthebel den Beinbereich weiter ein. Ich bin nun wirklich nicht klein, aber beim Fahren hatte ich noch nie Schulterkontakt mit dem Beifahrer, höchstens mal beim Einsteigen.
  17. 01. Silke 02. Ingo (70%) 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. 10.
  18. Ja, anscheinend haben die den Konfigurator einfach zusammen geschrieben und frei geschaltet, heute morgen hat die Rückfahrkamera noch 34.000€ gekostet, jetzt 345€, auch im Sportpaket P70 kann man nicht die Felgen R91 bis zum Ende in der Konfiguration behalten, in der Zusammenfassung steht dann auf einmal daß der Motor Super Plus braucht :roll:. Ein vergleichbarer 453er kostet leider 3.000€ mehr als mein jetziger 451er, das tut schon weh! Gruß Ingo
  19. BMX ist ja nicht so groß, Beifahrersitz umlegen (Wolldecke drauf), Vorderrad ausbauen, mit dem Hinterrad nach vorne Verladen, Gabel und Lenker sollten in den Kofferraum passen. Notfalls mußte halt noch das Hinterrad ausbauen.
  20. Quote: Am 28.07.2014 um 19:19 Uhr hat MiNei geschrieben: An Preisverfall glaube ich nicht vielleicht bei 08/15 Haldenautos ,Coupes und 61/71 Ps. Der neue wird nur als Coupe ausgeliefert das Cabrio wird nachgeschoben 2016. Die Zuverlässigkeit des 451er muss sich der 453er erst mal verdienen. Der neue wird sicher deutlich schwerer sein als der 451er oder habt ihr schon irgendwo eine Gewichtsangabe gesehen ( Überraschung ) ,das wird deutlich vom Hersteller vermieden darüber zu sprechen und irgendwie lesen kann man auch nix. Auch wird ein DSG Getriebe deutlich schwerer ausfallen und damit den Vorteil wieder zunichte machen ,zumal die neuen Motoren deutlich schwächer ausfallen. Dies ist meine Meinung und die ist ja freigestellt ,über die Optik des neuen lasse ich mich hier nicht aus ,das ist Geschmackssache. 450er ab 805 Kg 451er ab 825 Kg 453er ab 880 Kg Also immer größer und schwerer :cry:
  21. Danke, der Tipp mit dem Joystick ist ein Volltreffer, warum das jetzt so war? Der Joystick hängt bereits 2 Jahre am Rechner. Aber Hauptsache die Pfeile und der Zentrierpunkt in der Mitte sind jetzt weck. Gruß Ingo
  22. Ich habe seit 2 Tagen Probleme mit Google Earth. Im Bild erscheinen 2 Pfeile und ein kleiner Fleck in der Mitte (siehe Link), kennt Jemand das Problem? Wie bekomme ich das weck? Aus 27. Juli 2014 [ Diese Nachricht wurde editiert von Mogni am 27.07.2014 um 02:17 Uhr ]
  23. Ich tippe mal auf Schalthebel + Schaltpaddel am Lenkrad beim DSG
  24. Quote: Am 23.07.2014 um 21:41 Uhr hat Olai geschrieben: Hier noch ein weiteres interessantes Youtube-Video von Motorvision. :) Ich liebe schlechten Journalismus, der Smart wird also kürzer :roll: und hat die gleichen Motoren wie im 451er :roll: , und Sowas von Motorvision :cry: bin ja gespannt was da noch kommt.
  25. Schick sie einfach zur Fahrschule, die Fahrlehrer kennen das, ist doch bei vielen so.
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