cbffm
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HiHi, die Angst ist begründet :-D : "Verbraucherschutz Status = Gast vom: 31.05.2003 um 20:09 Uhr Sehr geehrte Foren-Leser, nach unserem derzeitigen Ermittlungsstand liegen uns eindeutige Fakten vor, welche darauf hinweisen, daß es sich bei der Geschäftsphilosophie der Fa. CBC-Leasing um ein Pyramidensystem handelt. Nach unserem derzeitigen Kenntnissstand ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits wegen dem Tatbestand nach § 283 wegen Betrügerischem Bankrott, sowie Verschiebung von Vermögenswerten. Wir sind derzeit dabei eine Sammelklage gegen die Fa. CBC-Leasing zu organisieren und möchten Sie bitten, falls Sie einen Vertrag mit CBC geschlossen haben, sich bei uns zu melden. Aus unserer Erfahrung heraus sind die Aussichten bei organisierten Klageparteien deutlich höher als bei Einzelklägern. Wir rufen Sie deshalb auf, uns ein Email mit Ihren Erfahrungen an: VSSKBRD@aol.com zu schicken; wir werden uns daraufhin in Kürze bei Ihnen melden !!! P.S.: Je schneller wir reagieren, umso höher sich auch Ihre Aussichten !!! " Quelle: Focus-online
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so ganz wohl hab ich mich dabei auch nicht gefühlt, zumal die Anzahlung im voraus geleistet werden muß und die Lieferzeit 3-6 Monate beträgt (bei Smart aber nur 12-16 Wochen). Überführung kostet nur 250 Euros. In dem Angebot, was ich habe steht explizit drin: Keine Bearbeitungsgebühren. Werd mir die Firma jedenfalls mal anschauen is ja hier in Frankfurt, obs nur ein Briefkasten ist oder evtl. mehr. Mit Google hab ich zumindest nichts negatives gefunden. Man muß den Pulse aber nehmen wie er ist, kann nur die Farbe wählen. Ledersitze sind wohl auch nicht drin, nur Lederlenkrad, dafür aber Seitenairbags, Soundpaket und Radio. Übrigens kostet der Pulse nur 9.484,00(Anzahlung, Überführung, Raten und Schlußrate) der Terratec 14137,40 also 5000 Euros Unterschied. Und außer Navi, den Felgen, Soundsystem und Tempomat hat der Terratec keine "super" Ausstattung. Ein Standard Passion bei FW würde 10080,- kosten wäre also auch über 4000 Euros billiger wie der Terratec Smart, dafür könnte man sich das Navi und die Felgen sogar vergolden lassen :) Der Pulse kostet da nur 9360 [ Diese Nachricht wurde editiert von cbffm am 10.06.2003 um 22:27 Uhr ]
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Mir ist heute ein Kaufvertrag ins Haus geflattert. Da soll ich erstmal einen Smart bestellen für 15386,80 € Von Leasing steht da gar nichts im Kaufvertrag, kein Wort von den 179 Euros im Monat. Das ganze sieht sehr seltsam aus. - Fahrzeugpreis: 8176,72 - Left hand drive 1465,52 (was ist an Rechtslenkern denn soviel billiger???) - Die Serienmäßigen Starlines sind von Hand durchgestrichen ( wenn die serienmäßig dabei sind, warum bekomme ich die dann nicht) - Überführungskosten 370,69 - Pioneer Navi 1290,00 - Alus Brock 890,00 und das allerbeste: - Terratec Design 800,00 Euros macht zusammen 13264,48 und mit Märchensteuer 15386,80 immerhin gibts ne Verbandtasche und Fußmatten gratis dazu Das beste ist das Anschreiben das dabei ist: "... Eine Kopie Ihres Pesonalausweises ... Damit können wir den Original-Leasingantrag stellen, der Ihnen erneut " hab doch noch gar keinen bekommen) "in ein paar Tagen zugeht, damit Sie ihn unterschreiben können." Deutsches Sprache schweres Sprache :-P Hat denn schon jemand so einen Vertrag unterschrieben? Ich halte das für überteuert und vor allen sehe ich nicht ein, dafür, daß ich Werbung spazieren fahre noch extra für bezahlen zu müssen. Alternativ hab ich das hier gefunden: unter http://www.jahresautos.de/ NEU !!! LEASING von EU- Neufahrzeugen ! Für Privatpersonen und Gewerbe, auch für Existenzgründer möglich ! Ohne Schufa- Auskunft / Eintrag und ohne Bankauskunft ! Keine KM- Begrenzung ! Freie Farbauswahl für alle hier aufgelisteten Fahrzeuge ! Alle Fahrzeuge sind EU- Neufahrzeuge mit 24 Monaten Werksgarantie ! Die Vertragslaufzeit beträgt immer 36 Monate. Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeuges ist eventuell möglich ! Übernahme des Fahrzeuges nach der Vertragslaufzeit oder Anschlußvertrag möglich. Für Gewerbetreibende ist die Leasingrate steuerlich absetzbar ! Die Lieferzeit liegt je nach Fahrzeugtyp zwischen 12 und 20 Wochen, da die Fahrzeuge Ihren Farb- und Ausstattungswünschen ( z.B. Schaltgetriebe oder Automatik ) entsprechend bestellt werden. SMART Pulse ( mit Klima, Leder etc. ) Neupreis: 11.035,00 Anzahlung: 2.207,00 monatliche Rate: 41,93 € Restwert 5.517,50 immerhin über 4000 Euros günstiger, ist halt kein Passion und Navi und Alus fehlen dafür Ledersitze, keine KM-Begrenzung, freie Farbwahl und vor allem keine Werbung [ Diese Nachricht wurde editiert von cbffm am 10.06.2003 um 18:04 Uhr ]
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Schaltwippen - Lenkrad / F1 Schaltung
cbffm antwortete auf ELCHFAN_EMANUEL's Thema in Zubehör für den SMART
guckst Du hier: http://www.smartshift.co.uk ----------------- Gruß aus Frankfurt am Main Carsten www.smartronik.com -
genau, uns gehts mehr ums Fressen :-P
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Das ist der Dieselkühler, der den zurückfließenden (nicht verbrauchten) Diesel soweit abkühlt, daß er in den Plastiktank zurückgeleitet werden kann. Das Ding rappelt manchmal beim Einschalten der Zündung, ist wohl auch ne Serienmacke. ----------------- Gruß aus Frankfurt am Main Carsten www.smartronik.com
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Bin ebenfalls ne Woche dabei
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Und ich dachte an den "Bierhannes" oder auch zur Mainkur in Frankfurt in der Hanauer Landstraße 568. Die haben selbstgebrautes Bier, nen schönen Biergarten und ein großes Zelt, wenns dochmal regnet. Hätt ich dann aber kurzfristig nach Wetter gemacht, damit wir wenigstens dieses Jahr wenigstens einmal draußen sitzen können. Gute altdeutsche Hausmannskost, Parkplätze gibts auch genug.
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teuer ist relativ. Blaue und weiße LEDs sind (noch) teuer. Selberbastler, die ihre LEDs bei Conrad kaufen, würden alleine für die 14 LEDs schon 64,26 Euros bezahlen (Mengenrabatt schon berücksichtigt) Für Cabriofahrer übrigens noch wichtiger, da die Lampe bei offenem Verdeck auf der Heckscheibe aufliegt und dieses durch die Hitze der Glühbirne kaputt geht.
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Bei 15389-7699 (50%) - 6444 (179 * 36) = 1246 Wie kann man da 2900 Teuros sparen??? da wär außerdem jeder Reimport günstiger und man müßte keine Werbung spazieren fahren. Oder so: 179 * 36 = 6444 = 50% und dann nochmal 6444 macht 12888 und gegenüber einer "unverbindlichen Preisempfehlung" (nicht Kaufpreis!) 2501 Euros gespart also immer noch keine 2900 Bei einer Einsparung von 2900 Euro gegenüber einer "unverbindlichen Preisempfehlung" von 15389 dürfte der Restwert nur bei 6045 liegen, dann wärs ein interessantes Angebot, andernfalls überteuert (dann würd ich "meinen" auch nicht wollen :-D).
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was für ein Blödsinn. Das Abschalten des Trust+ ist eine undokumentierte Funktion die softwaremäßig implementiert ist, es gibt nur keinen Schalter dafür. (Wahrscheinlich war Smart die 50 Cent für den Schalter zuviel, deswegen ist keiner drin genauso wie der neue Smart keinen Abschalter fürs ESP hat, den aber jedes andere Auto mit ESP hat.) So hat z.B. auch jedes Cabrio eine Heckklappenfernentriegelung drin. Da es sich nicht um einen Fehler sondern eine Funktion handelt, wird natürlich auch kein Fehler gespeichert. Durch Abschalten des Trust+ wird weder die Fahrzeugart, noch das Abgas- oder Geräuschverhalten verändert. Eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer ist auch nicht zu erwarten, somit erlischt die Betriebserlaubnis nicht (§ 19 Abs. 2 StVZO). Ggf. kann es bei einem Unfall aber versicherungstechnische Nachteile geben, wenn ein Unfall mit Trust+ hätte vermieden werden können, das muß die Versicherung dann nachweisen. Mit Garantie (Gabs nur bis Ende 2001) ist sowieso ne andere Sache, die jedes SC anders handhabt. Manche SCs (z.B. Frankfurt) verweigern schon die Garantie wenn irgendwo ein zusätzliches Kabel drin ist was nicht reingehört (z.B. MP3-Player oder Freisprecheinrichtung), andre SC's bauen selbst so alles möglich ein. Mit der Gewährleistung sieht es da anders aus, hat man einen Rechtsanspruch drauf, da kann sich kein Händler so einfach rausreden. @bassx: wenn Du schon so einen Mist schreibst, wäre es gut auch die entsprechende Informationsquelle bzw. Gesetzestext dazu anzugeben.
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Hab ich auch gesehen. Der Preis ist auch Smart: 20000 Euros Dafür gibts aber nen 50l Tank !!!
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Die Zelle kann man fertig neu kaufen, da gibt es wohl Varianten mit nem eigenen Brief und welche wo man seine alte Fahrgestellnummer drauf bekommt. Einfach mal Suchen Funktion benutzen. Wenn man bedenkt, daß der Smart in nur 8 Stunden im Werk zusammengebaut wird, da sollte es für einen versierten Hobbybastler auch in einer annehmbaren Zeit zu schaffen sein, alles umzubauen. Problem bei dem neuen Modell ist, daß man kaputte Teile teuer kaufen muß. Bedenkt man daß man für Ersatzteile mehr als das zehnfache als den Herstellungspreis bezahlt, dürfte sich eine Reparatur selbst in Eigenregie nicht rechnen. Bei älteren Modellen bekommt man viele Gebrauchtteile. Ist es denn ein Modell 2003 oder noch das alte?
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habe Lenkradschaltung von @cbffm - Smartronic eingebaut
cbffm antwortete auf möma's Thema in Zubehör für den SMART
wenns nicht funzt, dann zurückschicken, so einfach ist das, dafür gibts ja zwei Jahre Garantie. Aber jemanden mies machen wenn was nicht funzt, find ich nicht fair. Da die Hupe geht und sich am Lenkrad schalten läßt, ist die Schaltung in Ordnung, kann Fehler kann nur auf dem Weg von der Schaltbox zum Microcontroller liegen und da ist außer dem Steckverbinder und ein paar Leiterbahnen weiter nichts. Von allen Platinen der 2.Version (das Wort Generation führe zu Mißverständnissen) war noch keine defekt. Aber irgendwann schlägt halt auch die Statistik zu. Alle Schaltungen sind getestet und mehr kann ich auch nicht tun. Wenn halt mal eine versagt, dafür gibts ja Garantie. Das mit dem links hochschalten läßt sich wirklich einfach mit der Widerstandsverdrahtung ändern, bei der Version 1 ging das noch einfach per Drahtbrücke auf der Platine. Ist aber ne gute Idee, wird in der nächsten Softwareversion mit drin sein, genau wie ne "TÜV-Funktion", bei der die linke und rechte Taste wieder der Hupe zugeordnet ist (für die, die vergessen haben die Tasten neu zu beschriften). P.S. 100 Schaltpippen aus England sollen noch diese Woche fertig sein, Preis hab ich aber immer noch nicht. -
Brauche Tipps von Kaffeetrinkern mit Vollautomaten
cbffm antwortete auf Kugler's Thema in small-Talk (off topic)
Wir haben bei uns in der Firma zwei AEG und zwei Saeco Vienna. An den Saecos war schon mehrmals irgendwas kaputt an den AEGs war noch nichts dran. Dafür haben die AEGs mehr Elektronik drin, wollen ständig gereinigt oder entkalkt werden, blinken dann vor sich hin, bis sich einer erbarmt und das Programm startet (dann gibts díe nächste halbe Stunde keinen Kaffee). Bei der AEG kann man die Stärke des Kaffees in drei Stufen wählen, das geht bei der Saeco nicht. Heißdampfentnahme ist bei der AEG umständlich weil immer hinterher gespült werden muß und das vergißt man schnell, dann blinkt die Maschine wieder vor sich hin. Bei der Saeco funktioniert das besser. mir persönlich schmeckt der Kaffee aus der AEG besser, der Schaum ist etwas mehr und besser. Nachdem wir die ganze Kaffee-Palette von der Metro durchprobiert hatten, sind wir wieder beim crema di aroma von Lavazza gelandet, ist auch der teuerste:-P -
habe Lenkradschaltung von @cbffm - Smartronic eingebaut
cbffm antwortete auf möma's Thema in Zubehör für den SMART
Eine ABE wird benötigt: §22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein: Heizungen an Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird (§ 35c); Luftreifen (§ 36 Abs. 1a); Gleitschutzeinrichtungen (§ 37 Abs. 1 Satz 2); Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas; (aufgehoben) Auflaufbremsen (§ 41 Abs. 10), ausgenommen ihre Übertragungseinrichtungen und Auflaufbremsen, die nach den im Anhang zu § 41 Abs. 18 genannten Bestimmungen über Bremsanlagen geprüft sind und deren Übereinstimmung in der vorgesehenen Form bescheinigt ist; Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z. B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind), Ackerschienen (Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen, Zugeinrichtungen an land oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck entsprechende Arbeit leisten können, wenn sie zur Verbindung mit den unter Buchstabe b genannten Einrichtungen bestimmt sind, Abschlepp- und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen, Langbäumen, Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen angebracht werden; Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50); Begrenzungsleuchten (§ 51 Abs. 1 und 2, § 53b Abs. 1); Spurhalteleuchten (§ 51 Abs. 4); Seitenmarkierungsleuchten (§ 51a Abs. 6); Parkleuchten, Park-Warntafeln (§ 51c); Umrißleuchten (§ 51b); Nebelscheinwerfer (§ 52 Abs. 1); Kennleuchten für blaues Blinklicht (§ 52 Abs. 3); Kennleuchten für gelbes Blinklicht (§ 52 Abs. 4); Rückfahrscheinwerfer (§ 52a); Schlußleuchten (§ 53 Abs. 1 und 6, § 53b); Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2); Rückstrahler (§ 51 Abs. 2, § 51a Abs. 1, § 53 Abs. 4, 6 und 7, § 53b, § 66a Abs. 4 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung); Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Abs. 1 und 3); Nebelschlußleuchten (§ 53d); Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchten) (§ 35d Abs. 3, § 53b Abs. 5, § 54); Tragbare Blinkleuchten und rot-weiße Warnmarkierungen für Hubladebühnen (§ 53b Abs. 5); Lichtquellen für bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen, soweit die Lichtquellen nicht fester Bestandteil der Einrichtungen sind (§ 49a Abs. 6, § 67 Abs. 10 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung); Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz - Einsatzhorn - (§ 55 Abs. 3); Fahrtschreiber (§ 57a); Beleuchtungseinrichtungen für amtliche Kennzeichen (§ 60); Lichtmaschinen, Scheinwerfer, Schlußleuchten, rote, gelbe und weiße Rückstrahler, Pedalrückstrahler und retroreflektierende Streifen an Reifen oder in den Speichen für Fahrräder (§ 67 Abs. 1 bis 7 und 11); (aufgehoben) (aufgehoben) Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen; Leuchten zur Sicherung hinausragender Ladung (§ 22 Abs. 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung); Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen (§ 21 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung). (1a) § 22 Abs. 1 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden. (2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142). (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf Einrichtungen, die zur Erprobung im Straßenverkehr verwendet werden, wenn der Führer des Fahrzeugs eine entsprechende amtliche Bescheinigung mit sich führt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigt, Einrichtungen - ausgenommen lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und Lichtquellen für Scheinwerfer -, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung gebracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind, und in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind, Einrichtungen, die an Fahrzeugen verwendet werden, der Zulassung auf Grund eines Verwaltungsverfahrens erfolgt, in dem ein EG-Mitgliedstaat bestätigt, daß der Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), in ihrer jeweils geltenden Fassung oder einer Einzelrichtlinie erfüllt (EG-Typgenehmigung). (4) Absatz 2 ist nicht anzuwenden auf Einrichtungen, für die eine Einzelgenehmigung im Sinne der Fahrzeugteileverordnung erteilt worden ist. Werden solche Einrichtungen im Verkehr verwendet, so ist die Urkunde über die Genehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies gilt nicht, wenn die Genehmigung aus dem Fahrzeugschein, aus dem Nachweis nach § 18 Abs. 5 oder aus dem statt des Fahrzeugscheins mitgeführten Anhängerverzeichnis hervorgeht. (5) Mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen der in Absatz 2 erwähnten Art darf ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn es der Bauartgenehmigung in jeder hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an den Fahrzeugteilen nicht angebracht sein. (6) Die Absätze 2 und 5 gelten entsprechend für Einrichtungen, die einer EWG-Bauartgenehmigung bedürfen. ------------------ Eine ABE oder auch nur ein Teilegutachten ist mit sehr viel Bürokratie und vor allem Kosten verbunden. So muß man in Deutschland erst DIN ISO 9001 zertifiziert sein, um überhaupt so etwas bekommen zu können. Von den Kosten (4000 bis 15000 Euro) gar nicht zu reden. Das macht es fast unmöglich für kleine Firmen und Tuner die ABE zu bekommen, da die entsprechenden Stückzahlen fehlen um die Kosten auf die Kunden zu verteilen. Zum Erlöschen der Betriebserlaubnis: ----------------- Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt gem. § 19 Abs. 2 StVZO, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, durch die a.) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird, b ) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder c ) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Gem. § 19 Abs. 3 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug, wenn den mit der Veränderung im Zusammenhang stehenden Einschränkungen, Ein-/ Anbauanweisungen oder der Abnahmeverpflichtung gemäß Bauartgenehmigung, Teilegenehmigung, pp. nicht nachgekommen wurde. ---------------- a) ist unproblematisch, tritt. z.B. wenn man ein Auto zum Krankenfahrstuhl umbaut c) ist bei Motortuning oder Änderung der Auspuffanlage gegeben b) ist dagegen ein Gummi-Paragraph der beliebig ausgelegt werden kann. So erlischt z.B. bei nicht eingetragenen Reifen nicht die ABE (es handelt sich aber hier um eine Ordnungswidrigkeit) Da weder §22a zutrifft noch von einer Gefährdung gem §19b ausgegangen werden kann, ist keine ABE für die Lenkradschaltung erforderlich. ----------------- Gruß aus Frankfurt am Main Carsten www.smartronik.com [ Diese Nachricht wurde editiert von cbffm am 30.04.2003 um 15:49 Uhr ] -
habe Lenkradschaltung von @cbffm - Smartronic eingebaut
cbffm antwortete auf möma's Thema in Zubehör für den SMART
Nein, die Wippen werden nicht angesteuert !!! (Was sollen die denn auch tun wenn man sie ansteuert :-? ) Die Wippen steuern aber die Lenkradschaltung an. Die Wippen sind plug&play auf meine Schaltung ausgelegt, lassen sich aber auch für andere Schaltungen umbauen. ----------------- Gruß aus Frankfurt am Main Carsten www.smartronik.com -
habe Lenkradschaltung von @cbffm - Smartronic eingebaut
cbffm antwortete auf möma's Thema in Zubehör für den SMART
Die ersten Schaltwippen aus England sind fertig. Als Vorlage dienten die Brabus Schaltwippen, die Paddles sind aber etwas größer ergonomischer als die von Brabus. Sehen auf jeden Fall besser aus als die billigen Plastikdinger von Smart. Alles komplett steckbar, es muß nicht gelötet werden. Hier die Bilder Wann die Serienproduktion läuft und was genau die kosten werden, steht noch nicht fest, auf jeden Fall unter 200 Euro. Bei Interesse oder für zukünftige Infos:http://658.rapidforum.com/area=011 ----------------- Gruß aus Frankfurt am Main Carsten www.smartronik.com -
BORDCOMPUTER VOM ROADSTER INS CDI COUPE?!
cbffm antwortete auf carlorenz's Thema in Zubehör für den SMART
Problem ist, daß nicht alle Daten auf dem Bus verfügbar sind, die der Bordcomputer braucht. Mit ner neuen Motorsoftware wäre das wohl kein Problem. Kommt bestimmt Modelljahr 2004 Quote: Am 27.04.2003 um 07:45 Uhr hat Elmar geschrieben: ...Das liegt wohl u.a. daran, dass die meisten Ersatzteile für den roadster erst Mitte des Jahres verfügbar sein werden... Denke mal so lange dauert es nicht, bis die ersten Teile bei Ebay auftauchen :-P ----------------- Gruß aus Frankfurt am Main Carsten www.smartronik.com -
habe Lenkradschaltung von @cbffm - Smartronic eingebaut
cbffm antwortete auf möma's Thema in Zubehör für den SMART
noch ein ppar Tips: - Das Torx Bit (30 IPR) ist ein Spezial Bit namens "Tamperresistant Torx Plus", das gibt es normalerweise nicht zu kaufen, auch nicht bei mir. Hersteller sind Wera und Wiha. Wera Artikelnummer ist 86771 Evtl. kann man sich das im Smart-Center ausleihen. - Ohne Spezial-Torx gehts auch mit einer Wasserpumpenzange, Wenn die Schrauben draußen sind, evtl. durch normale Schrauben ersetzen. -Fahrersitz läßt sich auch mit Konsole abschrauben, das spart 4 Schrauben. Sitzschublade muß sowieso raus. - wer den Teppich einschneiden möchte, braucht nur die vorderen beiden Schrauben vom Fahrersitz rauszuschrauben, dann kann man den Sitz etwas hochdrücken, das reicht. - Beifahrersitzkonsole auch abschrauben, dann kann man den Teppich komplett zurückschlagen, so kann man auch mal da saugen, wo man sonst nie hinkommt - Drahtbügel vom Hupenring nur soweit ausschneiden wie der Widerstand groß ist. Das geht ganz gut mit einem großen Seitenschneider. Schrumpfschlauch sollte sich beim Löten nicht gerade in der Nähe des Lötkolbens befinden :) - Schaltwippen, ähnlich der von Brabus, (nicht so billig wie die originalen Smart-Wippen) sind vom Smartclub in England in Arbeit, wird es hoffentlich demnächst dort zu bestellen geben. ----------------- Gruß aus Frankfurt am Main Carsten www.smartronik.com [ Diese Nachricht wurde editiert von cbffm am 16.04.2003 um 08:51 Uhr ] -
Das Thema wurde hier schon durchgenudelt. einfach mal danach suchen. Für technisch begabte soll Fönen des Zentralsteuergerätes helfen. Heizung auf den Fußraum stellen soll auch schon geholfen haben. ----------------- Gruß aus Frankfurt am Main Carsten www.smartronik.com
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Es gibt in Deutschland sowas wie ein Sprengsoffgesetz, deswegen darf ein Privatmensch kein Feuerwerk machen oder auch an Airbags rumbasteln. Genausowenig dürfen deshalb Airbags bei Ebay gehandelt oder mit der Post verschickt werden.
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Airbags die losgehen, ohne vom Airbagsteuergerät ausgelöst zu werden, ist ein Fall fürs Kraftfahrtbundesamt. Es ist eher so, daß Airbags nicht immer aufgehen, wenn sie sollen. ----------------- Gruß aus Frankfurt am Main Carsten www.smartronik.com
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@ Markus: Mir ist kein Fall bekannt, bei dem das bei einem Smart passiert ist. Scheinst Dich da aber besser auszukennen als ich, obwohl ich in einer Firma arbeite, die Airbagsteuergeräte an Smart bzw. VDO verkauft. ----------------- Gruß aus Frankfurt am Main Carsten www.smartronik.com
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Alles Blödsinn - Zündung aus - Lenkung geradestellen - Lenkrad abschrauben (Torx 40) - Stecker abziehen - Lenkrad abnehmen - Kabelwicklung am anderen Lenkrad auf Mitte drehen, daß nach beiden Seiten etwa gleich viele Umdrehungen sind - anderes Lenkrad mittig aufstecken - Stecker aufstecken - Lenkrad nicht ganz fest anziehen - Probefahren ob Lenkrad gerade - ggf. nochmal Nachjustieren (Stecker kann da dranbleiben) und ganz festschrauben ----------------- Gruß aus Frankfurt am Main Carsten www.smartronik.com