Ahhh, ok, diese von Unitec wäre meine 2te Akternative gewesen, hab dann doch die längeren genommen. Aber diese besitzen die R7 Zulassung damit ist alles in Butter. Ausserdem denke ich sind die noch heller als meine, sieht zumindest so aus. Ps: ja aber nur ab Werk verbaute, nicht aber nachträglich eingebaute doppelte Standlichter! [ Diese Nachricht wurde editiert von nemesis_13 am 16.07.2012 um 21:18 Uhr ]
Hallo Martin, gefällt mir sehr gut, gottseidank bin ich nicht alleine...deine Strips sind etwas kürzer, was sind das für welche? Hier mal am Tag! dear CDIler: warum nicht? im Scheinwerfer ist´s schon erlaubt aber es muss das org. Standlicht deaktiviert sein! Es dürfen keine 2 Standlichter hinter der Scheibe leuchten. Aber ich denke weis was du meinst, das die gesamte Zulassung des kompl. Scheinwerfers erlischt!
Das ist eben die Grauzone, die E4 ist ja ersichtlich und diese reicht um sie als Standlichter betreiben zu können. So zumindest der jetzige Stand, falls ich was neues erfahre werde ich es sofort posten. Es fehlt eben die Nr. für was sie getestet wurde. Ich versuche die Bezeichnung A für Standlicht noch schriftlich zu bekommen, dann wäre man auf der 100% sicheren Seite.
Hi, Die Strips sind auf der vorderen Blende befestigt/geklebt, die Blende wurde vorher schwarz lackiert. Oben rechts habe ich die Blende etwas ausgeschliffen sodass man das Kabel nicht mehr sieht. Kann gerne noch Tagesbilder nachreichen, werd ich demnächst machen!
Naja, sagen wir mal so, ich hab bis jetzt leider noch nichts besseres gefunden, bin immer offen für was neues. Mir persönlich gefällt einfach die Sache das sie im Schweinwerfer verbaut sind. Was genau gefällt dir speziell nicht, wenn ich mal Fragen darf, bin ja offen für Kritik ;-)
so, Ich weis es ist eine Grauzone in der man sich da bewegt, aber 2 Besuche beim TÜV und den lieben Beamten in Grün, sagten jedenfalls nix, es reichte die einfache E-Kennung um sie als Standlichter zu betreiben. Das org. Standlicht muss aber ausgebaut oder blind gelegt werden, da nur 1 Standlicht innerhalb der Scheinwerfer zulässig ist! Hier mal ein paar Bilder ->
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