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AndreasFriedrichs

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  1. Hallo Ich habe alles ausgebaut. Innenraum gelenzt. Teppich ist noch immer nicht eingebaut. Hat aber etwas gebraucht bis der Schaumstoff trocken ist. Liegt immer noch bei mir im beheizten Stall. Mal sehen ob der wieder reinkommt. ;-) Gruß Andreas
  2. Hallo In meiner Dienstelle hab ich ab und an mal mit Gefahrgut zu tun. Könnte auch in zwei Wochen mal in den Umdruck schauen was da so drin steht. Möchte ja auch nicht völligen Blödsinn erzählen. Ich gehe davon aus das Du die Co2 Flaschen für den Privaten Gebrauch gekauft hast und diese transportierst. Es gibt da im ADR so einen netten schlanken Satz. Ist Eigentlich kein schlanker Satz aber da steht Sinngemäß drin. Gefahrgut unterliegt nicht diesen Vorschriften wenn es handelsüblich Verpackt und für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Was dabei wichtig ist sind die Mengen. Hab ich aber bei Gasen nicht im Kopf. Zu entzündlichen Flüssigkeiten könnt ich direkt was schreiben. Grundsätzlich ist es egal ob privat oder gewerblich irgendetwas transportiert wird. Die Ladung sollte immer ausreichend gesichert werden. Stehend mit zwei Spanngurten ist doch schon mal gut. Ob das ausreicht müsste man sich ansehen. Wenn eine Privatperson Gefahrgut transportiert, jetzt nicht ne Plasteflasche mit irgendetwas was auch mal brennt, insbesondere ne große Gasflasche kann ich schon sehr gut verstehen das die Jungs und Mädels da mal ein Auge drauf werfen. Gefahrguttechnisch wird da aufgrund der oben genannten Gründe nichts zu bemängeln sein (Freimengen für Häuslichen Gebrauch). Sollte das doch der Fall sein lassen die dich eh nicht mehr weiterfahren. Einen stehenden Transport von Flaschen strebe ich auch so weit wie Möglich an. Einige Gase dürfen sogar nur so Transportiert werden (Luftverkehr). Ich frage mich gerade wieviele Aquarien bei Dir mit Co2 Düngung stehen oder ob Du Deine Cola selber aufsprudelst. ;-) Leider ist es oftmals auch so das die Polizistinnen/en im Bereich Gefahrgut nicht voll im Saft stehen. Ich sollte schon mal an der Weiterfahrt gehindert werden. Habe in meinem MB100 ganz normal Diesel getankt. Auf der Ladefläche hatte ich vier 10l Kanister Benzin sicher verstaut. "Junger man so geht das aber nicht! Das dürfen sie so nicht fahren" Der Hinweis das die Kanister doch sauber an meiner Rückwand mit Spanngurt gesichert sind hat den gar nicht interessiert. Nur 1 Kanister wäre erlaubt. Ich sag nö ich fahre doch nicht über die Grenze. 60L darf ich gem ADR sind doch aber nur 40l!. Ich musste ne sehr gute halbe Stunde warten bis die Klärung per Funk und Telefon kam. Bei Gasen schau ich aber gerne übernächste Woche mal nach was da die ADR vom Privatmann möchte. Wenn gewünscht. Gruß Andreas Überlege gerade ob am Smart die orangenen Gefahrguttafeln gut aussehen. ;-)
  3. Quote: Am 11.09.2012 um 21:27 Uhr hat arbo1046 geschrieben: Na da bekommst Du ja ordentlich was rein. :-D :-D :-D :-D :-D Yepp! Richtiges Raumwunder der kleine. ;-) Leider scheint die Frontscheibe undicht zu sein. Kommt ne neue rein. Bei den Plastescheiben werde ich auch die Dichtungen tauschen. Soll ja trocken bleiben. Ja Festollwerkzeug ist toll. Das Ratschenset hab ich durch zufall mal gesehen. Gibt aber sicher bessere. Auf die Holzbearbeitungsmaschinen lass ich aber nichts kommen. Und mit meiner Rotex kann ich sogar polieren. ? Was wirklich sehr gut ist wenn auch nicht wirklich billig ist die Leuchte. Danke für die Begrüßung. Gruß Andreas
  4. Hallo Habe ab heute meinen eigenen Smart und auch habe mich auch hier angemeldet. Habe schon seit einiger Zeit mitgelesen. Wollte hier meinen offiziellen Lesezugriff bekannt geben. ;-) Und ein kleines Foto kann ich auch zeigen. http://500px.com/photo/13652927 Gruß Andreas
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