kev74
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Lübbecke
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MI und noch was
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Interessen
kev74
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Um 17:59 funzte der Link noch. Später komischerweise nicht mehr. Nu nochmals geändert. Und nein, bin bei Aufruf des Links nicht bei Mobile eingeloggt. Notfalls hier nochmal Link
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Kannst auch freundlicher sein. Ach ne, bei manchen geht das nicht 8-) Link geändert ;-)
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Hier der Link zum Inserat Link [ Diese Nachricht wurde editiert von kev74 am 15.07.2015 um 17:59 Uhr ] [ Diese Nachricht wurde editiert von kev74 am 16.07.2015 um 02:23 Uhr ]
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Bitte nur antworten wenn mir jemand weiterhelfen kann. Alles andere ist nicht relevant und gehört daher nicht hier hin. Danke PS: Ein solches Gutachten erfüllt schon seinen Sinn und Zweck
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Wie schon im Titel geschrieben suche ich für meinen 450er dringend ein Gutachten für Alufelgen in den Größen 6x16 und 7,5x16 mit 195/40R16 ohne ESP. Hintergrund ist dass ich mir gerade einen Smartie zugelegt habe bei dem genau diese Felgengrößen montiert sind. Das Gutachten für die Felgen sagt aber leider dass diese Felgen nur auf Fahrzeugen mit ESP gefahren werden dürfen. Nun benötige ich ein entsprechendes Gutachten für meinen TÜVer damit er dieses dann als Vergleichsgutachten nutzen kann. MfG [ Diese Nachricht wurde editiert von kev74 am 29.05.2015 um 20:50 Uhr ]
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Abdecken von Teilen des Kennzeichens auf Fotos
kev74 antwortete auf downshifter's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
So, ich beantworte dann mal die Frage. Das hat z.B. mit Paranoia nichts zu tun. Man braucht eigentlich nur ein Kennzeichen und das Fabrikat des Fahrzeuges und schon hat man einen Versicherungsbetrug allererster Güte. Über das Kennzeichen findet man auch fast alles über den Halter raus. -
Hier die funktionierenden Links: Link 1 Link 2
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Wir möchten uns von unserem Smartie trennen. Hier ist die Auktion inkl. Beschreibung Sollte er im Forum bleiben sind die Alu mit dabei. Gruß [ Diese Nachricht wurde editiert von kev74 am 29.08.2013 um 22:54 Uhr ]
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Forextrader anwesend? Wie Geld verdienen?
kev74 antwortete auf Jerchef's Thema in small-Talk (off topic)
Liegt es am Wetter dass momentan extremer Trollalarm herrscht?? -
Natürlich gibt es das. Das wissen hier doch alle. Deswegen sind hier alle Millionäre. Musste grad ma sein
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Smart 450 MC01 - CDI - Sucht neues Zuhause
kev74 antwortete auf brithling109's Thema in Biete / Suche / Tausche
Hier hoffentlich der richtige Link: Link Denkt doch bitte mal daran nicht nach der Anzeigenerstellung auf Vorschau zu klicken udn den Link zu nehmen. Der funktioniert nur für EUCH!!! [ Diese Nachricht wurde editiert von kev74 am 23.08.2013 um 20:29 Uhr ] -
Nachdem das Fahrzeug angeblich verkauft war stand es wieder auf der Mobile Händlerhomepage. Huch, auf einmal ist die Händler HP leer
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Ich wickel meinn Transaktionen bereits seit fast 10 Jahren über Paypal ab. Ob nun als Käufer oder als Verkäufer. Auch wenn ich über Bekannte die in den USA leben etwas bestellt wird das über Paypal abgewickelt. Schneller, besser und günstiger gehts meiner Meinung nun wirklich nicht.
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Update Der Händler hatte zwischenzeitlich gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt. Als erste Begründung hatte seien RAin angeführt dass er weder eine Klageschrift noch das VU selber erhalten hätte.:lol: Was für ein riesiger Unsinn. Die werden bekanntlich per Zustellungsurkunde (Gelber Brief vom Gericht) zugestellt. Mittlerweile ist dann die Einspruchsbegründung eingegangen. Nun startet der Händler den lächerlichen Versuch indem er behauptet die Mängel hätte es gar nicht gegeben, bzw. der nicht funktionierende Schalter für die Elektrischen FH hätte er vorher mitgeteilt. Tja, nur gut dass ich immer andere Personen dabei hatte. Bei Kauf, Abholung beim Händler und auch beim Abholen aus der Werkstatt nach der einzigen Mangelreparatur. Selbst da behauptet der Händler die Werkstatt hätte keine defekte Injectordichtung feststellen können. Wie bereits gesagt, Zeugen sind ausreichend vorhanden und die Strafanzeige wegen Betruges läuft ja auch bereits. Die Einspruchsbegründung fängt bereits in 1. Satz mit einer Lüge an. Zitat: "Es ist richtig dass der Kläger vom Beklagten den in der Klageschrift genannten PKW zum Preis in Höhe von 2200 € am 23.01.2013 erworben und sofort mitgenommen hat." Dies ist gleich in ersten Satz die erste Lüge. Das Fahrzeug wurde nämlich bereits am 21.01.2013 gekauft und angezahlt. Abgeholt wurde es am 23.01.2013 nach Durchführung von Ölwechsel und einer genaueren Durchsicht. Und solche Lügen ziehen sich durch die gesamte Einspruchsbegründung. To be Continued......................
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Tja, wie wurden die Schreiben verfasst??? Kann ich Dir ganz genau sagen: In Rechtsdeutsch oder auch Juristendeutsch genannt mit Angabe von den Pflichtungen die aus den entsprechenden § hervorgehen. Klar ist dass auch mal Reparaturen auftreten können. Aber dafür ist ja nun einmal die gesetzliche Gewährleistung da. Außerdem war das Fahrzeug Scheckheftgepflegt und auch der TÜV war neu. Das es auch beim Thema TÜV-Abnahme auch genug schwarze Schafe gibt ist auch klar aber ein anderes Thema.